Deutsche Post AG Briefzustellung in Berlin, 2006UPS AirlinesPostbank Centerfiliale Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 2-3, 2006PIN Briefzustellung in Leipzig, 2005DHL Paketzustellung, Post in neuem DHL-Design, 1.4.2003Deutsche Telekom, Gebäudekennung, Digi Park Flughafen Köln/Bonn, 2006Vodafone Gebäude Am Seestern Düsseldorf, 2004

Post und Telekommunikation

Allgemeines

Januar - Dezember 1998

Vorbemerkung: Seit dem 1. Januar 1998 sind der Postmarkt nach Inkrafttreten des neuen Postgesetzes bis auf den von der sogenannten Exklusivlizenz geschützten Bereich und der Telekommunikationsmarkt vollständig dem Wettbewerb geöffnet. Die Nachfolge-Unternehmen der früheren Deutschen Bundespost - Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG - stehen damit im vollen Wettbewerb. Die Aktivitäten der Wettbewerber beeinflussen sehr stark die Unternehmenspolitik der Bundespost-Nachfolgeunternehmen. Mehr noch: Sie prägen mehr und mehr im Sinn der Zielsetzung der Postreform den Postmarkt und den Telekommunikationsmarkt, die Entwicklung des Dienstleistungsangebots und der Techniken in diesem Wirtschaftsbereich. Folglich bestimmen sie künftig zunehmend auch die Aufzeichnungen dieser Chronik.

Neue Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nimmt Arbeilt auf

01.01.1998

Logo Regulierungsbehöre für Telekommunikation und PostSeit dem 1. Januar 1998 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP). Sie ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft angesiedelt. Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes und des neuen Postgesetzes nimmt die Behörde im neuen Jahr ihre Arbeit auf.

Mit dem Fall des Sprachtelefonmonopols - dem letzten Telekommunikationsmonopol in Deutschland - ist einer der liberalsten und innovativsten Telekommunikationsmärkte der Welt seit heute Realität. Auch mit dem neuen Postgesetz, das am 1. Januar 1998 in Kraft tritt, sind die Weichen im deutschen Postmarkt auf mehr Wettbewerb gestellt worden. Der Übergang vom Postmonopol in einen Wettbewerbsmarkt ist damit fest vorprogrammiert.

Schild RegTP

Präsident der neuen Bundesoberbehörde ist Klaus-Dieter Scheurle, zuvor für Regulierung zuständiger Abteilungsleiter im aufgelösten Bundesministerium für Post und Telekommunikation. Vizepräsident ist Arne Börnsen, bis zum Jahreswechsel MdB und Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Post und Telekommunikation.

Zum zweiten Vizepräsidenten wurde Gerhard Harms vorgeschlagen. Harms hat bisher die Aufgaben des Vorsitzenden einer Beschlusskammer im Bundeskartellamt wahrgenommen.

In der neuen Behörde arbeiten an 57 Standorten ca. 2.7OO Beschäftigte. Das ehemalige Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) mit seinen ca. 2.500 Mitarbeitern ist in der neuen Regulierungsbehörde aufgegangen.

Zur Geburtsstunde der neuen Behörde bemerkte Präsident Scheurle: „Die Regulierungsbehörde übemimmt die Schlüsselfunktion für eine umfassende Öffnung des Telekommunikations- und des Postmarkts und für die positive Entwicklung eines dynamischen Wettbewerbs.” Zentrale Aufgabe der sektorspezifischen Regulierung sei es, die Marktmachtstellung dominanter Anbieter zu kontrollieren und neu in den Markt tretenden Wettbewerbern zu chancengleichen Bedingungen zu verhelfen.

Gleichzeitig habe die neue Regulierungsbehörde eine flächendeckende Grundversorgung in Deutschland sicherzustellen, soweit dies überhaupt noch notwendig sei. „Das entstandene hohe Wettbewerbspotenzial im Bereich Telekommunikation und Post wird für einen kräftigen Modernisierungsschub, neue Arbeitsplätze und neue Dienstleistungsangebote in Deutschland sorgen,” erklärte Scheurle. Die Verbraucher könnten in diesen neu geordneten Märkten künftig unter mehreren Anbietern ein für sie optimales Diensteangebot auswählen.

Die neue Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP)
Heinrich-von-Stephan-StraßBe 1
53175 Bonn

Posffach 80 01
53105 Bonn

Telefon: (02 28)14-0
Telefax: (02 28)14-88 72
E-Mail : poststelle@regtp.de

Studienstiftung Post, Postbank und Telekom

Mai 1998
Im Mitteilungsblatt der Deutschen Post AG Nr. 31/1998 vom 14. Mai 1998 ist die Neufassung der Verfassung der Studienstiftung Post, Postbank und Telekom (bisher: Studienstiftung der Deutschen Bundespost) veröffentlicht.

Vormals hatte die Studienstiftung den Namen „Heinrich-von-Stephan-Stiftung und Dr. Karl-Sautter-Stiftung”. Die Stiftung wird von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost unentgeltlich verwaltet. Sie hat ihren Sitz in Stuttgart.

Pensionen sind sicher

23.07.1998
Nachdem in Pressemeldungen zu lesen war, „die Post kann die Pensionen nicht mehr zahlen”, und dies dann auch auf Postbank und Telekom bezogen wurde, sah sich Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel (CSU) veranlasst, die Tatsachen zurechtzurücken. In einem Brief an den Hauptvorstand der Deutschen Postgewerkschaft vom 23. Juli 1998 heißt es:

„...In letzter Zeit ist die finanzielle Lage der Unterstützungskassen der 3 Post-Aktiengesellschaften in der Presse mehrfach kritisch angesprochen worden... Ich möchte Sie ... über die Haltung der Bundesregierung wie folgt informieren:

Die Finanzierung der Post-Pensionen sollte nach dem ursprünglichen Konzept ohne Belastung des Bundeshaushalts erfolgen. Entgegen den Gutachten und Prognosen und den daraus abgeleiteten Finanzierungsbeiträgen der 3 Bundespost-Nachfolgeunternehmen in den Jahren 1995 bis 1999 sind die Unterstützungskassen bereits in 1998 und 1999 auf weitere Einnahmen angewiesen, weil die von den Post-Nachfolgeunternehmen zu leistenden Jahresfestbeträge zur Deckung der Aufwendungen für Pensionen und Beihilfen nicht ausreichen.

Trotzdem sind die Pensionen der ehemaligen Postbediensteten und ihre Beihilfeleistungen sicher! Der Bund ist nach dem Postpersonalrechtsgesetz verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit der Unterstützungskassen jederzeit zu gewährleisten. Es ist daher beabsichtigt, die Unterdeckungen in den Jahren 1998 und 1999 insbesondere durch Dividendeneinnahmen und teilweise Veräußerung von Beteiligungsrechten an den Bundespost-Nachfolgeunternehmen zu decken, d.h. ohne Belastung des Bundeshaushaltes.

Der Bund wird damit vorzeitig auf Vermögenswerte zurückgreifen, die im Konzept der Postreform II ab dem Jahr 2000 ohnehin der Finanzierung der Unterstützungskassen dienen sollten. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen ... vor allem in der unerwartet hohen Inanspruchnahme des Vorruhestandes und der großen Zahl der Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit...”