Juni 2005
Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hatte schon im März 2005 angekündigt, Forderungen des Bundes an die Nachfolgeunternehmen der früheren Deutschen Bundespost an Investoren verkaufen zu wollen. Der Bund zahlt die Pensionen für die Post-, Postbank- und Telekom-Ruhestandsbeamten über eine Postuntersützungskasse, den Bundespost-Pensions-Service (BPS-PT), während Deutsche Post, Deutsche Postbank und Deutsche Telekom jährlich ein Drittel der Gehaltssumme der noch bei ihnen beschäftigten Beamten in diese Unterstützungskasse einzahlen. Im Juni 2005 hat Eichel von diesen Zuschüssen 8 Milliarden Euro verbrieft und veräußert und so die Einnahmen vorgezogen. Der Erlös fließt zwar direkt dem BPS-PT zu, dies bedeutet aber eine vorläufige Entlastung des Bundeshaushalts. In der Zukunft muss nun der Bund einen entsprechend höheren Anteil der Pensionen selbst bezahlen.
Die Verbriefungstransaktion wurde über den BPS-PT abgewickelt. Dieser verkaufte seine Forderungen an die Nachfolge-Unternehmen der Deutschen Bundespost an die eigens gegründete Zweckgesellschaft German Postal Pensions Securisations (GPPS). Diese wiederum verkaufte den Bond an Investoren und finanzierte damit den Forderungskauf. Der BPS-PT kommt mit dem Erlös seinen Pensionsverpflichtungen nach und kann den Rest anlegen.
Der Verkauf, mit dem Eichel Löcher im Bundeshaushalt stopfen will, stieß bei Fonds und Banken auf eine sehr rege Nachfrage. Statt der ursprünglich eingeplanten 6 Milliarden Euro kassierte der Finanzminister 8 Milliarden Euro. Ausgegeben wurde die Anleihe in 3 Tranchen. Die 1. Tranche über 3,5 Milliarden Euro hat eine Laufzeit bis 2011, die 2. Tranche über 3 Milliarden Euro läuft bis 2016 und die 3. Tranche über 1,5 Milliarden Euro bis 2021. Die Anleihen sind mit Zinskoupons zwischen 2,75 Prozent und 3,75 Prozent ausgestattet.
13.07.2005
Schon Historie: Das Logo der (bisherigen) Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post
Das Logo der neuen „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen”
Quelle: BNetzA
Mit Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorgegangen ist, umbenannt in Bundesnetzagentur. Das EnWG erweitert die Aufgaben der bisherigen Regulierungsbehörde. Die Bundesnetzagentur reguliert nun außer den Bereichen Telekommunikation und Post auch die Bereiche Elektrizität, Gas und - ab 1. Januar 2006 - die Eisenbahnen mit dem Eisenbahninfrastrukturmarkt. Sie ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit Sitz in Bonn.
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