Deutsche Post AG Briefzustellung in Berlin, 2006UPS AirlinesPostbank Centerfiliale Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 2-3, 2006PIN Briefzustellung in Leipzig, 2005DHL Paketzustellung, Post in neuem DHL-Design, 1.4.2003Deutsche Telekom, Gebäudekennung, Digi Park Flughafen Köln/Bonn, 2006Vodafone Gebäude Am Seestern Düsseldorf, 2004

Post und Telekommunikation

Telekommunikation

Januar - Juni 1997

Bundespostministerium erteilt Sprach- und Netzlizenzen

Januar 1997
Im Januar 1997 erteilte das Bundespostministerium 3 weitere Lizenzen für den bundesweiten Sprachtelefondienst (Lizenzklasse 4), und zwar an die DBKom Gesellschaft für Telekommunikation mbH & Co (jetzt Mannesmann Arcor), an die Teleglobe GmbH und die Viag Interkom GmbH & Co. Die Lizenzen berechtigen zum bundesweiten Angebot von Sprachtelefondienst auf der Basis selbst betriebener Telekommunikationsnetze vom 1. Januar 1998 an.

Die COLT Telecom GmbH erhielt 2 weitere Lizenzen der Lizenzklasse 3 gemäß Telekommunikationsgesetz (Netzlizenz) für das Betreiben von Übertragungswegen für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit. Eine regionale Lizenz der Lizenzklasse 3 erhielt die M'net Telekommunikations GmbH für das Gebiet der Stadt München und die Gemeinde Unterföhring.

Damit hat das Bundespostministerium insgesamt 24 Lizenzen - 6 Sprachlizenzen und 18 Netzlizenzen - erteilt. Dabei gelten 3 Sprachlizenzen und 5 Netzlizenzen bundesweit.

Die Lizenzklassen 3 und 4 umfassen nach dem Telekommunikationsgesetz folgende Felder:

Die Telefondienstlizenzen sind vom 1. Januar 1998 an wirksam.

Postministerium vergibt die 4. Mobilfunklizenz an E2 Mobilfunk

Februar 1997
Anfang Februar 1997 erteilte Bundespostminister Dr. Wolfgang Bötsch den Zuschlag für die Vergabe einer 4. deutschen Lizenz für ein digitales Mobilfunknetz.

Den Zuschlag für ein digitales zellulares Mobilfunknetz auf der Basis des europäischen DCS-1800 Standards (E2-Netz) erhielt die E2 Mobilfunk GmbH & Co KG, München, ein Unternehmen der Viag AG und British Telecommunications plc. Bisherige Betreiber von Mobilfunknetzen sind die Deutsche Telekom MobilNet GmbH, Mannesmann Mobilfunk GmbH und die E-Plus-Mobilfunk GmbH.

Ende 1996 wurden die Mobilfunknetze wie folgt genutzt:

Neues Amateurfunkgesetz in Vorbereitung

25.02.1997
Bei der Eröffnung der Ausstellung „50 Jahre Nachkriegs-Amateurfunk in Deutschland” am 25. Februar 1997 ging Bundespostminister Dr. Wolfgang Bötsch auf das geplante neue Amateurfunkgesetz ein, dessen Entwurf bereits den Bundesrat passiert hat.

Zu den augenfälligen Neuerungen gehöre, dass das neue Amateurfunk-Gesetz keine Altersbegrenzung für das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure mehr enthalten solle. Darüber hinaus sei das Gesetz an den heutigen Stand der Technik angepasst. Neue Regelungsbereiche, z.B. die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und die elektromagnetische Umweltverträglichkeit auch beim Betreiben von Amateurfunkstellen mussten berücksichtigt werden, so der Minister.

Weil im neuen Gesetz ausschließlich die Besonderheiten geregelt werden sollen, mussten außerdem auch die allgemein für den Telekommunikationsbereich geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen, im Wesentlichen also das Telekommunikationsgesetz mit seinen Verordnungen, die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Das Telekommunikationsgesetz kenne den Begriff der „Genehmigung” nicht mehr, verlange aber eine Frequenzzuteilung für jede Frequenznutzung, die aus dem Gesetz heraus erfolgen soll. Im neuen Amateurfunk-Gesetz entfalle daher die bisherige „Genehmigung”. Dem Funkamateur werde dafür nach bestandener fachlicher Prüfung von der Regulierungsbehörde die „Teilnahme am Amateurfunkdienst” in Form eines Amateurfunkzeugnisses gestattet und ein personenbezogenes Rufzeichen zugeteilt. Mit dieser Zuteilung erwerbe der Funkamateur das Recht, die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen zu nutzen.

Kabinett beschließt Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz

21.05.1997
Am 21. Mai 1997 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz. Damit kann das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.

Das Begleitgesetz ist Basis für die Errichtung der Regulierungsbehörde, die gemäß dem zum 1. August 1996 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetz zum 1. Januar 1998 - nach Auflösung des heutigen Bundesministeriums für Post und Telekommunikation - voll funktionsfähig ihre Arbeit aufnehmen soll.

Die Regulierungsbehörde hat für die Öffnung des Telekommunikations- und des Postmarktes eine sehr hohe Bedeutung. Sie wird als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft errichtet. Das bisherige Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) in Mainz wird in die Regulierungsbehörde integriert.

Darüber hinaus regelt das Begleitgesetz die Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG) und deren Wettbewerber. Sonderreglungen zugunsten der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost werden aufgehoben, z.B. Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Straßenverkehrsordnung, oder angepasst, z.B. das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen und das Baugesetzbuch.

Neue Rufnummern für Free-Phone-Dienste von 1998 an

Juni 1997
Neue Rufnummern für sogenannte Free-Phone-Dienste beginnen vom 1. Januar 1998 an mit (0)800 und sind - ohne die vorangestellte „0” - einheitlich 10 Stellen lang. Für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2000 können zusätzlich noch die mit (0)130 beginnenden Nummern für Free-Phone-Dienste genutzt werden. Free-Phone-Dienste sind Dienste, die bundesweit unter einer Telefonnummer unentgeltlich angewählt werden können.

Das Bundespostministerium folgt mit der Bereitstellung des (0)800er Nummernraumes einer Empfehlung der International Telecommunication Union (ITU). In mehreren Ländern sind solche kostenfreien Servicenummern bereits unter der (0)800 erreichbar. Zugleich kommt das Postministerium durch die vollständige Bereitstellung des Nummernraumes hinter der Dienste-Kennzahl (0)800 dem wachsenden Bedarf an solchen Service-Nummern nach.

Bundespostminister Bötsch ordnet Interconnection-Regelung an: Telekom muss entbündelten Netzzugang anbieten

01.07.1997
Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wies am 1. Juli 1997 die Telekom an, den Firmen NetCologne, o.tel.o und Arcor bis zum 14. Juli 1997 Angebote auf entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung entsprechend deren Nachfrage zu unterbreiten. Für den Fall, dass die Deutsche Telekom AG keine entsprechenden Angebote vorlegt, wird das Postministerium die Einleitung eines Bußgeldverfahrens prüfen.

Aufgrund von Beschwerden der genannten Firmen hatte das Bundespostministerium die Deutsche Telekom am 28. Mai 1997 wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung gerügt und abgemahnt. Die Telekom hatte kein dem Gesetz entsprechendes Angebot auf entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung abgegeben.

Die Teilnehmeranschlussleitung ist der Teil des Telefonnetzes, der von der letzten Vermittlungsstelle zum jeweiligen Endkunden führt („lezte Meile”). Die Wettbewerber der Telekom sind hier auf Vereinbarungen mit dem Unternehmen angewiesen, da die Bereitstellung eigener Leitungen mit einem für sie unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.

Gleichzeitig war die Deutsche Telekom aufgefordert worden, diesen Missbrauch bis zum 4. Juni 1997 abzustellen. Nachdem die Telekom auch nach Ablauf dieses Termins keine hinreichenden Angebote vorgelegt hatte, erging am 1. Juli 1997 gemäß § 33 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz die Anweisung. Die Entscheidung war mit dem Bundeskartellamt abgestimmt.

Elektromagnetische Feldstärken: Bundesweite Messaktion des Bundesamtes für Post und Telekommunikation

Juni 1997
Seit September 1996 läuft eine bundesweite Messaktion zur Ermittlung der elektromagnetischen Feldstärken. Auftraggeber sind der Bundesminister für Post und Telekommunikation und das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT). Ziel der Messaktion ist es, dem interessierten Bürger die Möglichkeit zu geben, sich einen Überblick über die an verschiedenen Orten vorhandenen Feldstärken zu verschaffen. In die Feldstärkemessungen gehen grundsätzlich alle Immissionen von Funkanlagen ein, wobei der obere Frequenzbereich ab 2 GHz nur dann in die Messung einbezogen wird, wenn entsprechende ortsfeste Funkanlagen in einer für die Messung relevanten Entfernung vorhanden sind.

Die messtechnisch ermittelten Feldstärken werden in Beziehung zu den weltweit wissenschaftlich anerkannten Personenschutzgrenzwerten gesetzt, sodass nicht nur Aussagen zu den Feldstärken selbst, sondern auch eine Wertung bezüglich des Personenschutzes gewährleistet ist. Konkret: Das BAPT ermittelt, um das Wievielfache der Personenschutzgrenzwert unter- oder überschritten wird. Messorte sind u.a. öffentliche Straßen, Anlagen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser in der Nähe ortsfester Sendefunkanlagen, insgesamt 1250 Messorte.

Die Messergebnisse wird das BAPT in Kürze über das Internet - http://www.bapt.de - der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Rufnummer am Standort bleibt auch bei Wechsel des Netzbetreibers

15.05.1997
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundespostministers sind am 7. Mai 1997 die „Vorläufigen Regeln für die Zuteilung von Rufnummern in den Ortsnetzbereichen” in Kraft getreten.

Seit 15. Mai 19997 können Netzbetreiber, die ihren Kunden einen Anschluss im Ortsnetzbereich anbieten wollen, nach diesen Regeln die Zuteilung von Rufnummernblöcken für die Ortsnetzbereiche beantragen, in denen sie tätig werden wollen. Die Zuteilung erfolgt in Rufnummernblöcken mit grundsätzlich 1.000 Teilnehmerrufnummern.

Die Zuteilung von Rufnummernblöcken in den rd. 5.200 Ortsnetzbereichen Deutschlands gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen, damit vom 1. Januar 1998 an ein diskriminierungsfreier Wettbewerb im Kerngeschäft der Telekommunikation - dem Sprachtelefondienst - entstehen kann.

Die Zuteilung erfolgt so, dass alle Netzbetreiber ihren Neukunden Teilnehmerrufnummern auch hinter den bisherigen Ortsnetzkennzahlen anbieten können. Somit können 2 Teilnehmer, die im selben Ortsnetzbereich wohnen, aber bei unterschiedlichen Netzbetreibern Kunde sind, weiterhin ein Ortsgespräch führen, ohne dass irgendeine Vorwahl gewählt werden muss.

Wer künftig - am Standort verbleibend - den Netzbetreiber wechseln will, kann seine Rufnummer einschließlich der Ortsnetzkennzahl (Vorwahlnummer) beibehalten. Denn alle Netzbetreiber sind durch das Telekommunikationsgesetz verpflichtet, vom 1. Januar 1998 an die sogenannte „Portabilität von Rufnummern” zu gewährleisten.

Erste Netzbetreiberkennzahlen und Rufnummern ausgelost

10.06.1997
Eine der wichtigsten Voraussetzungen in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt besteht in einem vom 1. Januar 1998 an diskriminierungsfreien Zugang zu Nummernressourcen. Grundlage ist § 43 Abs. 6 Satz 1 des TKG vom 25. Juli 1996. Grundsätzlich gilt: Rufnummern sind Adressen gleichzusetzen, zu denen Verbindungen aufgebaut werden sollen. Da die Länge von Rufnummern technisch und aus Gründen der Kundenfreundlichkeit begrenzt ist, stellen sie eine knappe Ressource dar. Die diskriminierungsfreie und auf objektiven, nachvollziehbaren Kriterien beruhende Zuteilung von Rufnummern an Nutzer, Betreiber von Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen ist daher wesentlicher Bestandteil der Nummernverwaltung durch das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT).

Im Losverfahren hat das BAPT am 10. Juni 1997 die ersten 20 Netzbetreiberkennzahlen und 30 Rufnummern für Auskunftsdienste ermittelt und zugeteilt. Kennzahlen für Verbindungsnetzbetreiber haben die Struktur 010xy. Rufnummern für Telefonauskunftsdienste haben die Struktur 118xy.

Nutzer des Telefondienstes können ab 1. Januar 1998 einer Rufnummer Verbindungsnetzbetreiber-Kennzahlen voranstellen, um einen bestimmten Fernnetzbetreiber auszuwählen. Damit haben Nutzer die Möglichkeit, bei jeder Verbindung individuell den günstigsten Anbieter zu bestimmen (Call-by-Call). Rufnummern für Telefonauskunftsdienste werden für das In- und Ausland zugeteilt. Sie können von Unternehmen beantragt werden, die einen bundesweit vorwahlfrei erreichbaren Auskunftsdienst anbieten wollen, der ausschließlich der Weitergabe von Rufnummern und Teilnehmerdaten von Telekommunikationsnutzern dient. Die bislang existierenden Rufnummern 0 11 88 und 0 11 99 entfallen.

Call-by-Call ist für viele Telefonkunden etwas Neues. Beratung für ratlose Bürger ist vonnöten. Dieter Hallervorden und Frank Lüdecke haben eine Beratungssituation in einen wunderbaren Sketch „Call-by-Call” verpackt. Schauen Sie selbst.

Folgende Verbindungsnetzbetreiber-Kennzahlen wurden bisher vergeben:

Unternehmen Netz-Kennzahl
Colt Telecom GmbH 01028
Deutsche Telekom AG 01033
E-Plus Mobilfunk GmbH 01077
Esprit Telecom Deutschland GmbH 01055
IMS Telecom 01099
Interoute Telecom Deutschland GmbH 01066
ISIS Multimedia Net GmbH 01020
Mannesmann Arcor AG & Co 01072
NetCologne GmbH 01022
o.tel.o communications GmbH 01011
PLUSNET Ges. für Netzwerk Services mbH 01040
TALKLINE PS Phone Service GmbH 01050
TelDaFax Telefon-, Daten und Fax-Transfer GmbH & Co. KG 01030
Tele Danmark Internetz GmbH 01012
Telecom-InfoService GmbH 01060
Telegate AG für telefonische Informationsdienste 01080
Teleglobe GmbH 01010
VIAG INTERKOM GmbH & Co. KG 01090
WorldCom Telecommunication Services GmbH 01088
VEW TELNET Ges. für Telekommunikation und Netzdienste mbH 01044
HanseNet Telekommunikation GmbH 01041
KomTel Ges. für Kommunikationsdienste GmbH 01046
Debitel Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG 01018
TelePassport GmbH 01024

Folgende Rufnummern wurden für inlandsbezogene Telefonauskunftsdienste vergeben:

Unternehmen Auskunft Inland
Bayerische Telefonbuch-Verlags GmbH i.Gr. 11815
City Com Netze GmbH i.Gr. 11882
Debitel Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG 11818
Deutsche Telefonbuch Verlags GmbH i.Gr. (DTV) 11811
Deutsche Telekom AG 11885
Deutsche Telekom Medien GmbH 11833
E-Plus Mobilfunk GmbH 11877
Mannesmann Arcor AG & Co. 11872
Mannesmann Mobilfunk GmbH 11870
o.tel.o communications GmbH 11888
pc-plus Connect GmbH 11844
PLUSNET Ges. für Netzwerk Services mbH 11822
Telecom-InfoService GmbH 11861
Telefonbuch-Verlag Sachsen GmbH 11812
Telegate AG für telefonische Informationsdienste 11880
Telegate Neubrandenburg Gesellschaft für technische Informationsdienste mbH 11899
VIAG INTERKOM GmbH & Co. KG 11881
WorldCom Telecommunication Services GmbH 11855
TALKLINE PS PhoneService GmbH 11850
Teleglobe GmbH 11810

Die folgenden Rufnummern wurden für auslandsbezogene Telefonauskunftsdienste vergeben:

Unternehmen Auskunft Ausland
Debitel Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG 11828
Deutsche Telekom AG 11834
Deutsche Telekom Medien GmbH 11886
E-Plus Mobilfunk GmbH 11878
Mannesmann Arcor AG & Co. 11873
o.tel.o communications GmbH 11898
pc-plus Connect GmbH 11866
Telecom-InfoService GmbH 11860
Telegate AG für telefonische Informationsdienste 11887
Telegate Neubrandenburg Ges. für technische Informationsdienste mbH 11890
VIAG INTERKOM GmbH & Co. KG 11889
WorldCom Telecommunication Services GmbH 11856
Mannesmann Mobilfunk GmbH 11871
TALKLINE PS PhoneService GmbH 11851
Teleglobe GmbH 11814

16,7 Millionen Haushalte mit Kabelanschluss

Januar 1997
1996 wuchs die Zahl der Kabelhaushalte trotz einer starken Wettbewerbssituation zum Satelliten-Direktempfang um 865.000 auf 16,7 Millionen. Die Zahl der anschließbaren Wohneinheiten stieg 1996 um 727.000 auf nahezu 25 Millionen.

Damit sind 66,6 Prozent der Wohneinheiten anschließbar versorgt. Die Anschlussdichte (Verhältnis der angeschlossenen zu den anschließbaren Wohnungen) betrug Ende Dezember 1996 66,9 Prozent. Die höchste Anschlussdichte aller 16 Bundesländer haben Mecklenburg-Vorpommern (74,9 Prozent) und Brandenburg (71 Prozent).

Telekom und RTL Television: Erster Feldversuch für digitales terrestrisches Fernsehen

Januar 1997
Im Januar 1997 begannen die Deutsche Telekom und RTL Television gemeinsam in Köln einen Feldversuch mit digitalem terrestrischem Fernsehen, der erste Versuch in Deutschland nach dem endgültigen europäischen DVB-Standard. Mit Terrestrial Digital Video Broadcasting (DVB-T) bringt die Digitaltechnik im klassischen Fernsehbereich zusätzliche Übertragungskapazitäten, erweiterte Angebots- und Nutzungsformen sowie eine bessere Empfangsqualität, auch für portablen Empfang.

Das digital auf Kanal 40 abgestrahlte RTL-Fernsehprogramm kann im Raum Köln mit einer herkömmlichen UHF-Zimmerantenne in bester Qualität empfangen werden.

Das System ermöglicht auch kleinere Sendeleistungen sowie Gleichwellennetze, d.h. bei räumlich benachbarten Sendern kann das gleiche Programm auf der gleichen Frequenz abgestrahlt werden.

Weitere Feldversuche sind in Berlin und Sachsen geplant.

Anrufe bei Telefonseelsorge künftig kostenlos

April 1997
Die Telefonseelsorge, das Kinder- und Jugendtelefon sowie bestimmte Beratungstelefone der Freien Wohlfahrtspflege werden künftig für den Anrufer zum Nulltarif erreichbar sein. Starttermin: 1. Juli 1997.

Die Deutsche Telekom wird für zunächst 5 Jahre alle anfallenden Verbindungsentgelte übernehmen. Realisiert werden die kostenfreien Verbindungen über neue bundeseinheitliche Rufnummern im „intelligenten Netz” der Telekom. Die bislang geltenden Rufnummern 1 11 01 und 1 11 02 (Telefonseelsorge) und 1 11 03 (Freie Wohlfahrtspflege, Kinder- und Jugendtelefon) entfallen.

Ortsnetze der 50 größten deutschen Städte digitalisiert

Februar 1997
Mehr als 35 Millionen Telekom-Kunden können seit Ende Januar 1997 die neuen Leistungsmerkmale des digitalen T-Net nutzen. Mit der Umschaltung der Ortsnetze Hagen, Aachen und Wuppertal wurde am 31. Januar 1997 die Umrüstung der 50 größten Ortsnetze in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Der Digitalisierungsgrad stieg damit im Bundesdurchschnitt auf mehr als 80 Prozent.

Insgesamt sind nun rd. 3.000 von 5.200 Ortsnetzen komplett auf digitale Technik umgestellt. Die restlichen Ortsnetze sollen bis Jahresende 1997 umgestellt sein. Vorstandsmitglied Gerd Tenzer bezifferte die Telekom-Investitionen für die Digitalisierung seit 1995 auf 12 Milliarden DM.

Für den Kunden bedeutet die Digitalisierung eine deutlich verbesserte Qualität beim Telefonieren. Die Verbindung wird wesentlich schneller aufgebaut, Knacken und andere Nebengeräusche treten nicht auf. Zudem sind die neuen T-Net-Komfortleistungen wie Anklopfen, Rückfragen/Makeln, Dreierkonferenz, Anrufweiterschaltung möglich.

T-Online und Swiss Online planen Zusammenarbeit

März 1997
Die beiden führenden Online-Dienste Deutschlands und der Schweiz haben Mitte März 1997 vereinbart, künftig intensiv zusammenzuarbeiten und einen grenzüberschreitenden Zugriff auf sämtliche Online-Inhalte beider Dienste zu ermöglichen.

T-Online (früher: Btx) ist mit 1,45 Millionen Teilnehmern und über 36 Millionen Verbindungen im Monat der führende Online-Dienst in Deutschland. Darüber hinaus ist T-Online mit über 1 Million Internet-Kunden der größte europäische Internet-Access-Provider.

Swiss Online hat derzeit 130.000 Abonnenten und über 300 Inhalte-Anbieter.

Telekom strafft Satelliten-Aktivitäten

21.03.1997
Die Deutsche Telekom strafft ihre Aktivitäten im Satellitenbereich und wird verstärkt auf die vorhandenen Kapazitäten seiner Beteiligungsgesellschaften SES/Astra und Eutelsat zurückgreifen. Die Telekom sieht keine Notwendigkeit, ein eigenes Satellitensystem im Orbit zu platzieren, so ein Vorstandsbeschluss vom 21. März 1997.

Endspurt beim Aufbau Ost

18.04.1997
Mit der vollständigen Digitalisierung des Telekommunikationsnetzes in Mecklenburg-Vorpommern hat die Deutsche Telekom den Schlussspurt ihres Programms Aufbau Ost eingeläutet. „Nach Berlin ist Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland der gesamten Republik, dem eine volldigitale Infrastruktur zur Verfügung steht”, sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Ron Sommer am 18. April 1997 in Schwerin.

Inzwischen liegt der Digitalisierungsgrad in den neuen Bundesländern bei 99 Prozent. Bundesweit beträgt er deutlich über 80 Prozent.

Seit Ende 1990 hat die Deutsche Telekom über 45 Milliarden DM in den Aufbau der Telekommunikationsinfrastruktur der neuen Bundesländer und Berlins investiert. Dadurch konnte binnen 6 Jahren ein Netto-Zuwachs von 5,2 Millionen Telefonanschlüssen geschaffen werden. Ende Dezember 1996 waren in den neuen Bundesländern insgesamt 8.265.000 Anschlüsse geschaltet. Die Zahl der Mobilfunkkunden hat die Millionengrenze überschritten.

Deutsche Telekom bleibt auf Erfolgskurs

13.05.1997
Die Deutsche Telekom hat das Jahr des Börsengangs 1996 erfolgreich abgeschlossen: Der Umsatz stieg 1996 mehrwertsteuerbereinigt um 6 Prozent auf 63,1 Milliarden DM. Das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag bei 6,6 Milliarden DM. Nach Abzug der einmaligen Emissionskosten und Rückstellungen für den Personalabbau in Höhe von 2,5 Milliarden DM sowie nach Abzug der Steuern verblieb ein Konzernüberschuss von 1,8 Milliarden DM.

Die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens ist - bedingt durch den Börsengang - gegenüber dem Vorjahr auf 46,6 Milliarden DM gestiegen. Die Eigenkapitalquote hat sich damit auf 25,8 Prozent nahezu verdoppelt. Die Bilanzsumme stieg von 160 (1995) auf 174 Milliarden DM. Die Verbindlichkeiten sanken von 125 Milliarden auf 82 Milliarden DM. Die Investitionen in Sach- und Finanzanlagen konnten vollständig aus dem Cashflow von 22,3 Milliarden DM finanziert werden.

„Deutlich besser als erwartet” - so Sommer in der Bilanzpressekonferenz am 13. Mai 1997 - verlief der Personalabbau. Zum Jahresende hatte die Telekom 201.000 Mitarbeiter, das sind 12.500 weniger als im Vorjahr. Die Personalproduktivität stieg 1996 um 9 Prozent auf 295.000 DM je Mitarbeiter.

Im Telefondienst konnten durch überproportionales Mengenwachstum von 7,5 Prozent im 2. Halbjahr 1996 die Preissenkungen der Tarifreform überkompensiert werden. Die Zahl der Anschlüsse lag bei über 44 Millionen, der Umsatz bei 44,5 Milliarden DM.

Mobilfunk: Im D1-Netz verbuchte die Telekom einen Kundenzuwachs von 50 Prozent. Der Umsatz konnte um mehr als 19 Prozent auf 3,7 Milliarden DM gesteigert werden.

Internet-Telefonie: Zunehmend wichtiger für das Online-Geschäft wird das Internet. So investierte die Telekom auch in die Internet-Telefonie, um hier die sich bietenden enormen Wachstumschancen wahrzunehmen. Die Internet-Telefonie - so Sommer - stelle keine Gefahr, sondern im Gegenteil eine Chance für die Deutsche Telekom dar.

Die Kursentwicklung der Telekom-Aktie verlief bis Mai 1997 sehr zufriedenstellend. Gegenüber dem Ausgabekurs von 28,50 DM bzw. 28 DM für Privat-Anleger legte die T-Aktie mehr als ein Drittel zu. Mit einem Unternehmenswert von deutlich über 100 Milliarden DM liegt Telekom weltweit auf einem Spitzenplatz, eindeutig vor den führenden US-Telekommunikationsunternehmen.

Grenzüberschreitende Nutzung von Telefonkarten mit den Niederlanden

Mai 1997
Die Deutsche Telekom hat im Mai 1997 mit der niederländischen Telefongesellschaft PTT die seit 1994 bestehende Möglichkeit der grenzüberschreitenden Nutzung von Telefonkarten vertraglich mit unbefristeter Laufzeit neu geregelt.

Die Telefonkarte im „Cross Border Use” ist durch den verwendeten Eurochip von Anfang an als gemeinsame europäische Telefonkarte konzipiert worden. So können Niederländer und Deutsche ihre Telefonkarte in beiden Ländern nutzen. Für die Kunden gelten die normalen nationalen Tarife. Dazu kommt ein Zuschlag von 20 Prozent im jeweils anderen Land.

Noch 1997 soll die grenzüberschreitende Nutzung von Telefonkarten mit Ungarn und der Schweiz, in absehbarer Zeit auch mit Österreich, Italien, der Slowakei, Polen, Dänemark und Belgien realisiert werden.

Telekom beteiligt sich an Glasfaser-Seekabel nach Großbritannien

Juni 1997
Gemeinsam mit BT Cable & Wireless sowie o.tel.o hat die Deutsche Telekom ein Memorandum of Understanding zum Bau eines neuen Glasfaser-Seekabels nach Großbritannien unterzeichnet. Das Seekabel UK-Germany 6 soll 1998 in Betrieb gehen. Die Gesamtkosten dürften bei 80 Millionen DM liegen. Die Deutsche Telekom ist mit 25 Prozent an dem Projekt beteiligt.

Im Erstausbau wird das neue Seekabel eine Übertragungskapazität von 20 Gigabit pro Sekunde haben, das entspricht etwa 300.000 gleichzeitig geführten Telefongesprächen.

Telekom gewinnt 60-Millionen-DM-Kontrakt

Juni 1997
Die Deutsche Telekom hat im Juni 1997 mit ICO Global Communications einen Vertrag über den Betrieb des einzigen europäischen Gateways für das globale Satelliten-Kommunikationssystem von ICO unterzeichnet. Damit hat sich die Deutsche Telekom im Wettbewerb gegen 7 andere europäische Anbieter durchgesetzt. Wert des vorerst bis zum Jahr 2010 laufenden Kontraktes: 60 Millionen DM. In die Erdfunkstelle Usingen/Taunus investiert die Deutsche Telekom mehr als 100 Millionen DM.

„Die Realisierung weltweiter Erreichbarkeit mit einem Satelliten-Handy bedarf weltweiter Kooperation”, so Telekom-Vorstandsmitglied Gerd Tenzer bei der Vertragsunterzeichnung. Mit dem Satelliten-Handy wird die weltweite Kommunikation erheblich komfortabler. Das Handy nutzt wahlweise den terrestrischen oder den satellitengestützten Mobilfunk und kann auch dort eingesetzt werden, wo kein GSM-Netz verfügbar ist.

Insgesamt werden zum Betrieb des ICO-Systems weltweit nur 12 Satelliten und 12 Erdfunkstellen benötigt, davon eine in Europa: Standort Usingen. Von hier aus wird künftig der Verkehr nach ganz Europa, in einen großen Teil Afrikas und Vorderasiens sowie in die GUS-Staaten geführt. Auf dem Areal der Erdfunkstelle Usingen werden 5 nachführbare Antennen (7,6 m-Schüsseln) errichtet.