02.01.2013
UPS stellte am 2. Januar 2013 einen neuen Express Luftfrachtservice, den UPS Worldwide Express FreightSM, für termingebundene Eilsendungen von wertvollen internationalen Frachtgütern vor. Dieser neue Service erweitert das UPS Worldwide Express Paket Serviceportfolio und bietet Kunden einen nahtlosen Übergang zwischen der Lieferung von Expresspaketen und Expressfracht. Durch das Luftfrachtnetzwerk von UPS können Kunden jetzt Paletten mit mehr als 70 kg Gewicht so einfach wie Pakete verschicken: von 37 Ländern aus - unter anderem auch aus Deutschland, Österreich und der Schweiz - in 41 Länder und Gebiete. Durch diesen fristgerechten Lieferservice von Haus zu Haus mit Geld-Zurück-Garantie erreicht UPS branchenweit eine der schnellsten Lieferzeiten, einschließlich Overnight-Lieferungen aus Europa, dem asiatisch-pazifischen Raum, Nord-, Mittel- und Südamerika in die USA. Auch Lieferungen nach Europa aus dem asiatisch-pazifischen Raum, den USA und Nord-, Mittel- und Südamerika innerhalb von 2 Tagen sind möglich.
Das UPS Air Hub am Flughafen Köln-Bonn.
Es ist seit 1986 die wichtigste Drehscheibe für den weltweiten UPS Lufttransport
und spielt damit eine Schlüsselrolle im europäischen UPS Express Netzwerk.
Foto: UPS
Der UPS Worldwide Express Freight Service bietet dieselben Vorteile wie der UPS Worldwide Express Paketservice, einschließlich automatisierter Versandvorbereitung, Sendungsverfolgung im Internet und der proaktiven Benachrichtigungstechnologie. Zusätzlich werden Expressfracht- und Expresspaketlieferungen in einer Rechnung zusammengefasst.
„Der Welthandel spielt für unsere Kunden eine zentrale Rolle. UPS Worldwide Express Freight bringt Unternehmen schneller an den Markt und hilft ihnen, mehr Geschäfte abzuwickeln und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern”, so Ed Buckley, UPS President of Marketing. „Unseren Kunden kommt es auf die Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Präsenz an, die UPS durch seine Paket-Express-Dienstleistungen anbietet. Besonders Kunden aus der Produktions-, Automobil-, Hightech-, Einzelhandels- und Gesundheitsbranche wünschten sich diese Vorteile auch für ihre Frachtsendungen.”
07.01.2013
Die Deutsche Post bietet Werbetreibenden zukünftig ein neues Produkt im Bereich der Außenwerbung (Out-of-Home): die „Deutsche Post Autowerbung”. Sie vermittelt dabei zwischen Unternehmen, die Autos als Werbeträger nutzen möchten, und PKW-Besitzern, die ihr Fahrzeug als Werbefläche zur Verfügung stellen wollen. Mithilfe eines zum Patent angemeldeten Tracking-Verfahrens werden die jeweiligen Fahrtrouten per GPS aufgezeichnet und darauf aufbauend berechnet, wie viele Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit die jeweilige Werbekampagne gesehen haben. Hierdurch haben Unternehmen endlich die Möglichkeit, den Erfolg ihrer Kampagnen zielgruppenspezifisch zu planen und unmittelbar auszuwerten.
PKW-Besitzer können an dem Projekt Autowerbung teilnehmen,
wenn ihr Auto maximal 5 Jahre alt ist
und sie mindestens 8.000 Kilometer im Jahr fahren.
Foto Deutsche Post AG
„Mit Deutsche Post Autowerbung platzieren wir eine neue Lösung im Out-of-Home-Segment, mit der wir zum einen diese Art von Werbung plan- und messbar machen und zum anderen die Prozesskomplexität spürbar reduzieren”, erläutert Clemens Beckmann, Executive Vice President Innovationen BRIEF, Deutsche Post AG.
Die Deutsche Post bietet dabei interessierten Werbetreibenden alles aus einer Hand: von der Vermittlung der Kunden über die Entwicklung modellübergreifender Designstandards bis hin zur Beklebung der Autos an Tankstellen des Kooperationspartners Aral. Darüber hinaus sorgt sie dafür, dass die Kampagnen schnell, flexibel und zielgruppengerecht umgesetzt werden und die Unternehmen am Ende aussagekräftige Reportings erhalten.
PKW-Besitzer können an dem Projekt Autowerbung teilnehmen, wenn ihr Auto maximal 5 Jahre alt ist und sie mindestens 8.000 Kilometer im Jahr fahren. Im Gegenzug erhalten sie pro Monat einen Tankgutschein in Höhe von 70 Euro, einen Gutschein für eine Autowäsche und ein Navigationsgerät des Kooperationspartners Garmin. Die darüber aufgezeichneten Fahrtrouten werden nur in anonymisierter Form an die werbenden Unternehmen weitergegeben.
„Die steigende Mobilität der Gesellschaft und die immer größere Verbreitung des mobilen Internets machen mobile Autowerbung für Unternehmen so interessant”, gibt Clemens Beckmann einen Einblick in weitere Vorteile des Produktes. „Deutsche Post Autowerbung spielt mitten im Leben und erreicht die Konsumenten direkt an den Touchpoints.”
Die mobile Autowerbung startet im März 2013 als Pilotprojekt mit zunächst 200 PKW-Besitzern in Köln.
15./31.01.2013
Nachdem die EU-Kommission im Dezember 2012 Bedenken gegen die Übernahme der holländischen TNT Express durch UPS geäußert und UPS aufgefordert hat, zu den Bedenken Stellung zu nehmen, zog UPS Anfang Januar 2013 die Notbremse und sagte die Übernahme ab. Der amerikanische Konzern United Parcel Service (UPS) hatte im Februar 2012 angekündigt, TNT Express für 5,2 Milliarden Euro zu übernehmen. Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hatte auf dem Markt für internationale Expresssendungen eine Beschränkung des Wettbewerbs und eine Benachteiligung europäischer Verbraucher befürchtet. Der weltweite Logistikmarkt wird derzeit nur noch von 4 Konzernen beherrscht: Deutsche Post DHL, UPS, TNT Express und FedEx. Mit der Übernahme von TNT durch UPS hätte sich die Zahl der Wettbewerber auf 3 reduziert. Frank Appel, Chef der Deutschen Post DHL, hatte schon Mitte 2012 die EU-Kommission aufgefordert, die Übernahme und ihre Wettbewerbsfolgen sehr genau zu prüfen.
UPS muss nun entsprechend den Abmachungen TNT Express für den Abbruch der Transaktion mit 200 Millionen Euro entschädigen. UPS-Chef Scott Davis äußerte sich enttäuscht über die restriktive Haltung der EU-Kommission. UPS habe der Kommission massive Zugeständnisse angeboten. So wollte UPS nach Kenntnis von Branchen-Insidern Geschäftsfelder verkaufen, TNT Express hatte im November 2012 angekündigt, im Fall einer Übernahme durch UPS ihre Luftfrachtsparte zu verkaufen.
Am 30. Januar 2013 untersagte EU-Kommissar Almunia endgültig die Übernahme von TNT Express durch UPS. Er sei nach intensiver Prüfung des Vorhabens zu dem Ergebnis gelangt, ein Zusammenschluss der beiden Konzerne würde „im Fall von Express-Paketdiensten den Wettbewerb in 15 Mitgliedsstaaten beeinträchtigen”. In einigen EU-Staaten wäre nur noch DHL als Konkurrent übrig geblieben, in anderen Ländern DHL und FedEx. Diese Wettbewerbsbeschränkung hätte die Auswahlmöglichkeit für viele Firmen, für die die Eilzustellung von Dokumenten und Frachtpaketen eine enorm wichtige Dienstleistung sei, inakzeptabel beschnitten. Almunia äußerte die Sorge, nach einem Zusammenschluss bestünde die Gefahr steigender Preise und einer Reduzierung im Dienstleistungsangebot.
21.01.2013
Bundeskabinett will den Entwurf der Postgesetznovelle billigen.
Der BdKEP veröffentlichte am 21. Januar 2013 folgende Pressemitteilung:
„Landtagswahlen bringen offenbar manchmal auch das Bundeskabinett in Bewegung. Die CDU/CSU hat nun doch überraschend zugestimmt, die Überarbeitung des Postgesetzes auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Der BdKEP begrüßt diese Entscheidung.
Hierfür hat der BdKEP lange gekämpft, denn die Postgesetznovelle ermöglicht ein Stück mehr Wettbewerbsgerechtigkeit: Die Deutsche Post als marktbeherrschendes Unternehmen müsste nach dem Entwurf auch ihre Verträge im Wettbewerbsbereich der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen. ‚Damit dürfte es schwer werden, noch besonders niedrige Preise bestimmten Großkunden anzubieten auf Kosten kleiner Versender und des Wettbewerbs’, resümiert Rudolf Pfeiffer, der Vorsitzende des BdKEP. ‚Es wäre ein weiteres Stück Wettbewerbsgerechtigkeit im Postmarkt hergestellt.’
Doch noch ist nichts entschieden, denn die große Frage bleibt, wie der Bundestag darauf reagiert und ob der Bundesrat mit seinen neuen Mehrheitsverhältnissen mitspielt. Dieser hatte bereits im Vorwege eine Änderung des Postgesetzes trotz der Empfehlungen der Monopolkommission erst gar nicht in Erwägung gezogen.”
30.01.2013
Die Hermes Logistik Gruppe Deutschland (HLGD) eröffnete am 30. Januar 2013 in Nürnberg eine neue Niederlassung. Damit baut Hermes seine bundesweite Infrastruktur mit 58 Niederlassungen in Deutschland weiter aus. Neben zahlreichen Gästen aus Wirtschaft und Politik nahm auch Dr. Michael Fraas, Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg, an den Feierlichkeiten teil. Hermes investiert mit dem Neubau rund 7,2 Millionen Euro in das Nürnberger Hafengebiet und schafft 52 Arbeitsplätze in der Region. Nach nur 19 Wochen Bauzeit hat die Anlage bereits im Herbst 2012 erfolgreich den Betrieb aufgenommen. Seitdem werden vor Ort bis zu 8 Millionen Sendungen pro Jahr verarbeitet und an Hermes Kunden in ganz Nordbayern verteilt.
„Die neue Niederlassung gehört zu den modernsten im Hermes Netzwerk und erhöht ab sofort maßgeblich unsere Präsenz im süddeutschen Raum. Wir freuen uns sehr, mit dem Standort in der Branche erneut Standards in Hinsicht auf die technische Leistung, aber auch die soziale und ökologische Verträglichkeit von Logistikimmobilien zu setzen”, sagte Dr. Philip Nölling , CFO der Hermes Logistik Gruppe Deutschland (HLGD), bei der Eröffnung. Der Neubau ist Teil des Projekts „Niederlassung der Zukunft”, im Zuge dessen Hermes seit 2012 insgesamt 120 Millionen Euro in den Bau von insgesamt 18 neuen Niederlassungen investiert. Am 1. Februar eröffnete Hermes ein weiteres Logistikzentrum am Standort München-Schweitenkirchen. Damit ist Hermes bayernweit insgesamt mit 9 eigenen Logistikzentren vertreten.
Das von Nürnberg aus belieferte Zustellgebiet ist rund 8.000 km² groß und erstreckt sich von Forchheim im Norden bis Eichstätt im Süden sowie von Velburg im Osten und Feuchtwangen im Westen. Über die Niederlassung können auf einer Abwicklungsfläche von rund 18.000 m² täglich rund 30.000 Sendungen umgeschlagen und an Hermes Kunden im Großraum Nürnberg zugestellt werden. Zusätzlich werden über die Niederlassung 291 Hermes PaketShops bayernweit beliefert. Ermöglicht wird dies durch die Ausstattung mit 2 hochmodernen, übereinander laufenden Sortieranlagen. Mit einer Geschwindigkeit von 2,0 m/s sortieren diese bis zu 10.000 Sendungen pro Stunde. „Als Paketdienstleister sind wir mit Blick auf den anhaltenden Boom im E-Commerce gefordert, uns auf kontinuierlich wachsende Ansprüche an Menge, Geschwindigkeit und Service anzupassen. Daher richten wir unsere Neubauten bewusst auf die Perspektive zukünftigen Wachstums aus. Dazu gehört für uns auch das zuverlässige Angebot gleichermaßen innovativer wie nachhaltiger Versandservices”, ergänzt Nölling. Wie bei allen Hermes Immobilien hatten auch in Nürnberg ökologische Aspekte Priorität. Entsprechend wurde die Immobilie nach dem Silberstandard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) geplant und realisiert. Zur energieeffizienten und naturnahen Bauweise gehört u.a. die Bepflanzung und ökologische Optimierung der Gewerbefläche in Zusammenarbeit mit den Ortsgruppen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU). Darüber hinaus setzt Hermes bundesweit auf eine hochmoderne Flotte mit alternativen Antrieben, um die CO2-Effizienz beim Transport stetig zu verbessern.
Dr. Michael Fraas, Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg, begrüßte Hermes am neuen Standort und lobte das von Hermes realisierte Gebäudekonzept: „Ich freue mich sehr, dass Hermes am Standort Nürnberg festhält und mit dem Neubau die Servicequalität im boomenden Paketsektor weiter ausbaut. Das trimodale Güterverkehrszentrum Hafen-Nürnberg als Top-Logistikstandort in Süddeutschland steht für intelligente und nachhaltige Logistik. Mit seinem modernen, neuen Gebäude zeigt Hermes ein weiteres Mal, dass Logistik und Umweltschutz sich nicht ausschließen.” Eine besonders gute Erreichbarkeit für Paketkunden garantiert auch das dichte Netzwerk von über 14.000 Hermes PaketShops in Deutschland. Damit verfügt Hermes über das im europäischen Vergleich größte flächendeckende Netz von Annahmestellen im privaten Paketversand.
01.02.2013
Mit Wirkung zum 1. April 2013 erhöht GLS Germany die Preise für Vertragskunden im nationalen und internationalen Paketversand um durchschnittlich 5,8 Prozent. Die Preise für Privatversender bleiben unverändert - sowohl in den PaketShops als auch im Online-Versand.
„GLS steht für eine hochwertige Paketdienstleistung in einem stabilen europäischen Netzwerk, mit kurzen Laufzeiten, flexiblen Services und einer geringen Schadensquote”, sagte Rico Back, CEO der GLS Gruppe. „Auch im Jahr 2013 investiert GLS in Netz, Technik und IT und damit in die Qualität und die Zufriedenheit von Versendern und Empfängern.” Die Kosten seien in den letzten Jahren stark gestiegen, so Back. Das betreffe sowohl die deutlich höheren Personalkosten als auch die Ausgaben für Frachtraum, Energie und Versicherungen. Ein weiterer großer Kostenfaktor stellt die Abfertigung in den Depots und die Zustellung dar. Hier hat GLS gezielt investiert, um die Rahmenbedingungen für die Transportunternehmen und deren Fahrer im Nah- und Fernverkehr zu verbessern. „Die Kostensteigerungen lassen sich nicht länger durch Effizienzgewinne kompensieren”, so Back.
GLS in Deutschland und Europa
Die GLS Germany ist eine Tochtergesellschaft der GLS, General Logistics Systems B.V. (Hauptsitz Amsterdam). GLS realisiert zuverlässige, hochwertige Paketdienstleistungen für 212.000 Kunden in Europa und bietet zusätzlich Express- und Logistikleistungen. „Qualitätsführer in der europäischen Paketlogistik” ist der Leitsatz der GLS. Dabei legt GLS Wert auf nachhaltiges Handeln: Die Initiative Think-Green bündelt die europaweiten Aktivitäten zum Schutz der Umwelt. Mit eigenen Gesellschaften und Partnern deckt die Gruppe 42 europäische Staaten ab und ist über vertraglich gesicherte Allianzen mit der ganzen Welt verbunden. 37 zentrale Umschlagplätze und 660 Depots stehen GLS zur Verfügung. Mit ihrem straßenbasierten Netz ist GLS einer der führenden Paketdienstleister in Europa. 13.400 Mitarbeiter und 16.510 Fahrzeuge sind täglich für GLS im Einsatz. Im Geschäftsjahr 2011/12 transportierte GLS 375 Millionen Pakete und erzielte einen Umsatz von 1,81 Milliarden Euro.
05.02.2013
Blühende Bäume vor winterlicher Kulisse - Briefmarken machen's möglich: Die Motive, die das Bundesministerium der Finanzen im Februar 2013 in der diesjährigen Serie „Für die Wohlfahrtspflegerdquo; herausgibt, zeigen Linde, Vogelkirsche und Weiße Rosskastanie.
Im Berliner Schloss Bellevue präsentierte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble der Öffentlichkeit die Wohlfahrtsmarkenserie 2013 „Blühende Bäume” und übergab Erstdrucke an Bundespräsident Joachim Gauck, Schirmherr des Sozialwerk Wohlfahrtsmarken. „3 Bäume, 3 Lebensgefährten: Sei es die Rosskastanie als Park- und Straßenbaum mit ihren hübschen Blütenkerzen, die Vogelkirsche mit ihren Blütenwolken im Frühling am Waldrand oder der alte Lindenbaum mit seinem Blütenduft als Dorfmittelpunkt. Alle 3 sind markante Bäume, unter deren Blätterdach wir schon als Kinder spielten und unvergessliche Erinnerungen sammeln konnten”, so Schauble in seiner Rede. Alben mit Erstdrucken der Briefmarken überreichte der Bundesfinanzminister an Bundespräsident Joachim Gauck sowie an den Präsidenten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., Wolfgang Stadler.
Die Herausgabe der Briefmarken und ihre Vorstellung durch den Bundesfinanzminister verkörpern die hohe Wertschätzung, mit der in unserem Land ehrenamtliches Engagement gewürdigt wird.
Beim Empfang im Schloss Bellevue dankte Stadler ehrenamtlichen Mitarbeitern von Wohlfahrtsverbänden für ihren Einsatz beim Verkauf des „Porto mit Herz”. Geehrt wurden Marlies Looschen und Gertraud Wegmann, die Wohlfahrtsmarken zugunsten des Landescaritasverbandes Oldenburg verkaufen. Der Erlös aus dem Markenverkauf fließt in Anschaffungen für ihren St. Christophorus Kindergarten in Friesoythe.
Sonderbriefmarken mit einem zusätzlichen Centbetrag für eine gute Sache haben in Deutschland eine bewährte Tradition. Sie werden seit mehr als 60 Jahren zugunsten der Freien Wohlfahrtspflege herausgegeben. Empfänger der Pluserlöse ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.. Die in ihr zusammengeschlossenen Organisationen helfen überall dort, wo staatliche Hilfe nicht ausreicht.
Gestaltet wurden die Marken von der Grafikerin Andrea Voß-Acker aus Wuppertal. Die Briefmarken sind vom 7. Februar 2013 an in den Verkaufsstellen der Deutschen Post erhältlich.
© des Videoclips: BAGFW
Weitere Berichte über die Präsentation der Wohlfahrtsmarken der Jahre 2010 bis 2017 und Übergabe der Erstdrucke an die jeweiligen Bundespräsidenten (Köhler, Wulff, Gauck), in den Jahren 2010 bis 2014 auch mit Videoclips der Veranstaltungen, finden Sie hier.
06.02.2013
„Deutsche Post hat mehr als 15.000 Erfüllungsgehilfen und ist selbst der größte Subunternehmer.”
Am 6. Februar 2013 veröffentlichte der BdKEP folgende Pressemitteilung:
Die SPD-Fraktion im Beirat der Bundesnetzagentur hat sich mal wieder durchgesetzt. Sie will den Postwettbewerb kleinhalten mit möglichst vielen Knüppeln zwischen den Beinen. Die Lohnverhältnisse bei Lizenznehmern und deren Erfüllungsgehilfen, gemeinhin Subunternehmen genannt, sollen durch die Bundesnetzagentur mittels einer Vollerhebung überprüft werden. Dabei ist es nach wie vor strittig, was die im Postbereich üblichen Entlohnungen seien.
„Die Absicht ist klar”, sagt Rudolf Pfeiffer, „der Beirat, zuständig für die Aufsicht über die Marktentwicklung des Post- und Telekommunikationsbereichs, will den Wettbewerb der Deutschen Post behindern. Oder ist das Ganze als Karnevalsposse zu verstehen?” Denn Vollerhebung heißt, dass auch die Unternehmen im Auftrag der Deutschen Post abgefragt werden müssen. Sie ist Auftraggeber für mehr als 15.000 Subunternehmen einschließlich der ca. 13.000 Postagenturen, die bekanntlich nicht frei sind von prekären Verhältnissen.
Für einen umfassenden Überblick über die Lohnverhältnisse ist diese und nur diese Verfahrensweise zu begrüßen. Ob dieses durch den Beiratsbeschluss gewollt ist, darf bezweifelt werden. Zumindest sind allein die Kosten für den Steuerzahler sehr hoch.
Die mit dem Beiratsbeschluss einhergehende Behauptung von ver.di, dass die Briefdienste einen Tarifabschluss verhindern, ist eine Schutzbehauptung. ver.di ist stark verankert bei der Deutschen Post und hat bisher am Wettbewerbsbereich kein Interesse bekundet.
Der BdKEP ist nicht zufällig Arbeitgeberverband. Nach den Auseinandersetzungen um den Postmindestlohn vor 5 Jahren - zur Erinnerung: damals sprach man von einem allgemeinen Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde - hat er sich intensiv um Tarifabschlüsse mit ver.di als zuständiger Gewerkschaft bemüht. ver.di lehnt bis heute Tarifverhandlungen ab. Deshalb gibt es keinen Tarifvertrag.
Dazu passt die propagandistische Aussage der Deutschen Post, dass sie nur noch 65 Prozent der bundesrepublikanischen Firmenpost habe. So die öffentliche Bekundung des nordrheinwestfälischen Wirtschaftsministers Garrelt Duin (SPD). Damit wäre die Deutsche Post der größte Subunternehmer der Wettbewerber, denn die fehlenden 25 Prozent Marktanteil an Briefsendungen werden durch Wettbewerber aufgeliefert. Diese Briefe werden von der Deutschen Post befördert und zugestellt. „Ob der Beiratsbeschluss nun zur Posse wird oder nicht”, sagt Rudolf Pfeiffer, „traurig allein schon ist, dass die Vollerhebung für den Paketbereich nicht anwendbar ist. Warum wird nur der Briefbereich unter Generalverdacht gestellt?”
Ende der Pressemitteilung
05.02.2013
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, hat am 5. Februar 2013 in Anwesenheit des saarländischen Wirtschaftsministers, Heiko Maas, die neue Liegenschaft der Bundesnetzagentur in Saarbrücken eröffnet.
Mit insgesamt 92 Beschäftigten ist die Bundesnetzagentur in Saarbrücken ein wichtiger Arbeitgeber. „Der Umzug beweist, dass es der Bundesnetzagentur daran liegt, langfristig Arbeitsplätze in Saarbrücken zu sichern”, so Präsident Homann bei der Eröffnungsfeier. „Ich bin sicher, dass der neue Standort in Saarbrücken eine gute Basis zur Weiterentwicklung der vielfältigen Tätigkeiten der Bundesnetzagentur in Saarbrücken darstellt.” betonte Minister Maas.
Die Bundesnetzagentur nimmt in ihrem Standort in Saarbrücken verschiedene Aufgaben war. So erteilt sie unter anderem von Saarbrücken aus eine Auskunft über Rufnummern und Adressen für Polizei und Feuerwehren, wenn diese beispielsweise im Zuge von Ermittlungen oder Notfalleinsätzen Identitätsfeststellungen vornehmen müssen. Im Bereich der Frequenzvergabe bzw. -koordinierung begleiten die Funkentstörkräfte der Bundesnetzagentur auch wichtige regionale Ereignisse mit hoher Medienpräsenz wie beispielsweise eine Landtagswahl. Sie sichern das ungestörte Arbeiten der Rundfunkanstalten, in dem Überschneidungen mit anderen Frequenznutzern ausgeschlossen werden. Ebenso werden von Saarbrücken aus auch eine Reihe von internen Serviceaufgaben für die über das ganze Bundesgebiet verteilten Standorte der Bundesnetzagentur wahrgenommen.
Im neuen Standort fasst die Bundesnetzagentur ihre bisherigen Dienststellen aus der Talstraße und der Beethovenstraße zusammen. Das neue Domizil befindet sich in dem früheren Komplex der Telekom am Meerwiesertalweg/An der Trift, der in Teilen seit einiger Zeit leer gestanden war.
Februar 2013
Der US Postal Service (USPS) wird künftig samstags keine Briefe zustellen. Grund: Die hohen Defizite des Konzerns wegen des stark geschwundenen Briefaufkommens. „Im vergangenen Geschäftsjahr, das im September endete, hat USPS 15,9 Milliarden US-Dollar (11,8 Milliarden Euro) Verlust eingefahren”, erklärte Postchef Patrick Donahoe in Washington. Pakete sollen weiterhin auch samstags zugestellt werden, auch die Postämter sollen geöffnet bleiben.
Durch den Wegfall der Samstagzustellung will USPS jährlich 2 Milliarden Dollar einsparen.
08.02.2013
TNT Post veröffentlichte am 8. Februar 2013 folgende Pressemitteilung:
Die Katalog- und Paketzustellung gibt es jetzt aus einer Hand: Eine strategische Vertriebskooperation zwischen TNT Post und der Hermes Logistik Gruppe Deutschland (HLGD) schafft wertvolle Synergien. Geschäftskunden profitieren von diesem Gesamtpaket aus intelligentem Dialogmarketing und Logistik-Know-how.
2 wesentlichen Herausforderungen muss sich der Distanz- und Versandhandel stellen. Erstens: Der Vermarktung seines Portfolios, bei der gedruckte Kataloge wertvolle Impulsgeber für Bestellungen sind. Zweitens: Der zuverlässigen Zustellung der georderten Waren beim Kunden. Jetzt gibt es einen Ansprechpartner für beides: TNT Post und Hermes bieten Geschäftskunden gemeinsam eine flächendeckende Lösung aus einer Hand. Während TNT Post auf die Zustellung von Brief- und Katalogsendungen bis 1.000 Gramm spezialisiert ist, hat sich Hermes als führender privater Paketdienstleister in den Segmenten B2C und C2C fest im Markt etabliert. „Versender profitieren bei unserer Kooperation insbesondere davon, dass sie auf Wunsch das logistische Gesamtpaket von einem Anbieter erhalten. Daraus können sich zum Beispiel hinsichtlich des Administrationsaufwands wichtige Synergieeffekte ergeben”, erläutert Thomas Horst, Bereichsleiter Vertrieb bei der Hermes Logistik Gruppe Deutschland (HLGD).
‚Alles aus einer Hand - diese Botschaft kommt bei Versendern an. Als Herausforderer Nummer 1 im Postmarkt können wir mit Hermes als unserem Kooperationspartner das gesamte Versandvolumen flächendeckend, zuverlässig und kundenorientiert organisieren’, so Michael Mews, der als Geschäftsführer bei TNT Post GmbH & Co. KG in Hannover das Großkundengeschäft verantwortet. Beide Partner können ihren Geschäftskunden somit ein erweitertes Portfolio anbieten: Hermes offeriert neben der Paketlogistik jetzt auch die Katalogzustellung über das flächendeckende TNT Post-Netzwerk. Umgekehrt ergänzt TNT Post ihr Angebot um das Leistungsspektrum von Hermes wie die Direktzustellung an einen der bundesweit 14.000 Hermes PaketShops, Nachnahmesendungen, Identitätsprüfungen oder Online-Echtzeittracking.
13.02.2013
Die Deutsche Post DHL, mit rund 470.000 Beschäftigten weltweit einer der größten Arbeitgeber, hat die Zahl der Ausbildungsplätze in Deutschland in diesem Jahr noch einmal gesteigert. Insgesamt bietet der global führende Post- und Logistikkonzern 2.160 jungen Menschen Ausbildungs- und Studienplätze in 22 Berufen und 17 Fachrichtungen an. Seit 2008 hat das Unternehmen die Anzahl der Stellen kontinuierlich erhöht und bietet in diesem Jahr fast 600 Plätze mehr an als noch vor 5 Jahren. „Unser wichtigstes Zukunftskapital ist der qualifizierte Nachwuchs. Deswegen investieren wir in die Ausbildung und setzen damit ein Zeichen für die Förderung junger Menschen”, so Angela Titzrath, Personalvorstand bei Deutsche Post DHL.
Die meisten Ausbildungsplätze bietet das Unternehmen im Briefbereich an. Dort können in diesem Jahr 1.380 junge Leute ihre Ausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen beginnen. Darüber hinaus bildet der Konzern den Nachwuchs zu Mechatronikern, Speditions-, Büro- und Immobilienkaufleuten und in Lagerberufen aus. Beliebt ist auch die Kombination aus Wissenschaft und Praxis, das sogenannte Duale Studium. Für das nächste Jahr werden fast 160 solcher Studienplätze mit starkem Praxisbezug angeboten.
Besonders leistungsstarke Auszubildende und Studierende erhalten bei der Deutschen Post DHL mit der Aufnahme in das Top-Azubi Programm eine ganz spezielle Förderung. Die Auszubildenden erhalten dort die Möglichkeit, sich durch gezielte Seminare und „Trainings-on-the-job” optimal für interessante Aufgaben bei Deutsche Post DHL zu qualifizieren.
Der Erfolg bestätigt die gezielte Nachwuchsförderung des Konzerns: 2 Azubis des Unternehmens wurden kürzlich in der Kategorie Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen für ihre hervorragenden Leistungen vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag ausgezeichnet. Sie zählen zu einer Gruppe von insgesamt 200 jungen Frauen und Männern, die ihre Prüfung mit „sehr gut” bestanden haben und damit zu den besten Absolventen unter mehr als 350.000 Prüfungsteilnehmern in den Winterprüfungen 2011/2012 und den Sommerprüfungen 2012 gehören.
Der Bewerbungsprozess für einen Ausbildungsplatz im Jahr 2013 ist bereits angelaufen. Die Ausbildungen finden in der Regel wohnortnah statt, egal ob in Großstädten wie Frankfurt und München oder in ländlichen Regionen. Grundvoraussetzungen für eine Ausbildung bei Deutsche Post DHL sind neben den relevanten fachlichen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten, Eigenschaften wie Engagement, Neugierde, Serviceorientierung und Zuverlässigkeit.
06.02.2013
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf gehören Postzustellungsaufträge nicht zum Universaldienst und sind deshalb umsatzsteuerpflichtig. Die Deutsche Post, die Postzustellungsaufträge bisher umsatzsteuerfrei anbietet, muss dem Urteil entsprechend künftig ihren Kunden - fast ausschließlich Behörden, die Bußgeldbescheide, Urteile, Ladungen und ähnliche behördliche Rechtsakte mit Postzustellungsauftrag versenden - statt bisher 2,19 Euro mit Mehrwertsteuer 2,61 Euro in Rechnung stellen. Wettbewerber der Deutschen Post fordern seit Langem, die Deutsche Post müsse wie sie auf Postzustellungsaufträge Mehrwertsteuer erheben. Der Markt für diese Sendungsart ist hart umkämpft. Laut Bundesnetzagentur geht es um jährlich 100 Millionen Euro Umsatz.
Die Steuerbefreiung kam bisher der Deutschen Post im Wettbewerb sehr zugute: Da die öffentlichen Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, belastet sie die Mehrwertsteuerpflicht mehr als vorsteuerabzugsberechtigte Kunden.
In seinem Urteil, in dem es eigentlich um die Vergabepraxis der Versender geht, führt das Gericht u.a. aus (Az VII-Verg 32/12 vom 6. Februar 2013):
...
a) Der Senat ist an der Beantwortung dieser umsatzsteuerrechtliche Frage entgegen der Rechtsansicht der Antragstellerin nicht durch § 97 Abs. 7 GWB gehindert, wonach der Unternehmer nur einen Anspruch darauf hat, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Bei der Vorschrift des § 4 Nr. 11b. UStG handelt es sich zwar nicht um eine Bestimmung über das Vergabeverfahren, es ist aber im Rahmen der Prüfung der vergaberechtlichen Anknüpfungsnorm des § 16 Abs. 3 VOL/A-EG, bei der es sich um eine bieterschützende Vorschrift handelt, notwendig, auch die dabei auftretenden umsatzsteuerrechtlichen Fragen zu beantworten (siehe auch: Senat, Beschluss vom 01.08.12, VII-Verg 105/11, juris, m.w.N.).
b) Nach Auffassung des Senats unterliegt die förmliche Zustellung im Sinne von § 33 PostG (Postgesetz) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) der Umsatzsteuerpflicht und ist nicht gemäß § 4 Nr. 11b UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit (so mit ausführlicher Begründung insbesondere auch: Jacobs, Mehrwertsteuerpflicht des Postzustellungsauftrags, UR 2012, 621ff; Heidner in Unjes, UStG, 11. A., 2012, § 4 Nr. 11b., Rdnr. 2 a.E.; im Ergebnis auch: Greb, Rechtskonforme Ausschreibung von Postdienstleistungen, VergabeR 2011, 890 (897); mit dieser Tendenz bereits: Senat, Beschluss gemäß § 118 Abs.1 S. 3 GWB vom 6.6.2012, VII-Verg 14/12, juris, Rdnr. 22ff), sodass dem von der Antragstellerin angebotenen Nettopreis von 2,19 € pro Stück noch die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent hätte hinzugesetzt werden müssen, sodass sich ein Bruttopreis von 2,6061 € pro Stück ergeben hätte.
aa) Nach der eng auszulegenden Ausnahmevorschrift des § 4 Nr. 11b UStG, der auf Art. 132 Abs. 1 a) RL 2006/112/EG (Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem - Mehrwertsteuerrichtlinie) beruht, sind nur Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 RL 97/67/EG (Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität - Postrichtlinie) von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 4 Nr. 11b S. 1 UStG), wenn dem Unternehmer vom Bundeszentralamt für Steuern bescheinigt worden ist, dass er sich gegenüber dieser Behörde zur flächendeckenden Erbringung der Gesamtheit oder eines Teils dieser Universaldienstleistungen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat (§ 4 Nr. 11b S. 2 UStG) und keine Rückausnahme gemäß § 4 Nr. 11b S. 3 a) oder b) UStG vorliegt.
aaa) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin, die über eine Post-Universaldienstleisterbescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern gemäß § 4 Nr. 11b. S. 2 UStG verfügt, handelt es sich bei der förmlichen Zustellung gemäß § 33 PostG nicht um eine Universaldienstleistung nach Art. 3 Abs. 4 RL 97/67/EG, wie sich aus den Vorgaben der RL 97/67/EG, die in den Vorschriften des PostG und der PUDLV (Post-Universaldienstleistungsverordnung) umgesetzt worden sind, ergibt.
Nach Erwägungsgrund 11 der RL 97/67/EG ist es notwendig, dass auf der Gemeinschaftsebene ein Universaldienst gewährleistet wird, der ein Angebot an Diensten einer bestimmten Qualität umfasst, die in allen Mitgliedstaaten allen Nutzern zu tragbaren Preisen unabhängig von ihrem Standort in der Gemeinschaft zur Verfügung stehen. Gemäß Erwägungsgrund 12 S. 1 der RL 97/67/EG ist Ziel des Universaldienstes, allen Nutzern einen leichten Zugang zum Postnetz zu ermöglichen, indem ihnen insbesondere eine ausreichende Anzahl fester Zugangspunkte und zufriedenstellende Bedingungen hinsichtlich der Häufigkeit der Abholung und Zustellung geboten werden. Gemäß Art. 3 Abs. 1 RL 97/67/EG stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass den Nutzern ein Universaldienst zur Verfügung steht, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistung einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet. Nach der Vorgabe des Art. 3 Abs. 4 der RL 97/67/EG ergreifen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, damit der Universaldienst mindestens folgendes Angebot umfasst: Abholung, Sortieren, Transport und Zustellung von Postsendungen bis 2 kg, Abholung, Sortieren, Transport und Zustellung von Postpaketen bis 10 kg und die Dienste für Einschreib- und Wertsendungen.
Aus diesen europarechtlichen Vorgaben ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten im Interesse des Gemeinwohls eine für die Allgemeinheit zugängliche und kostengünstige Grundversorgung mit unabdingbaren Postdienstleistungen sicherstellen müssen (siehe dazu auch Art. 87f Abs. 1 GG), die mindestens die in Art. 3 Abs. 4 RL 97/67/EG aufgeführten Postdienstleistungen umfasst. Über die aufgeführten Postdienstleistungen hinaus steht den Mitgliedstaaten frei, dem Universaldienst weitere Postdienstleistungen zuzuordnen, sodass es zwischen den Mitgliedstaaten zu Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale kommen kann (so auch: Generalanwältin Kokott, Schlussanträge im Verfahren EuGH, C-157/07, Rdnr. 44, 73 u. 74).
Der nationale Gesetzgeber hat die europarechtlichen Vorgaben in § 11 PostG in Verbindung mit §§ 1f PUDLV in das nationale Recht umgesetzt. Die Universaldienstleistung wird in § 11 Abs. 1 PostG als ein Mindestangebot an Postdienstleistungen nach § 4 Nr.1 PostG - wozu gemäß § 4 Nr. 1 a) PostG die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen gehört - die flächendeckend in einer bestimmten Qualität und zu einem erschwinglichen Preis erbracht werden, definiert. Der Universaldienst ist auf lizenzpflichtige Postdienstleistungen und Postdienstleistungen, die zumindest in Teilen beförderungstechnisch mit lizenzpflichtigen Leistungen erbracht werden können, beschränkt und umfasst nur solche Dienstleistungen, die allgemein als unabdingbar angesehen werden. In § 1 Abs. 1, Abs. 2 PUDLV werden die Postdienstleistungen abschließend konkret aufgeführt, bei denen es sich nach nationalem Recht um Universaldienstleistungen handelt. Förmliche Zustellungen (Postzustellungsaufträge) werden - ebenso wie in Art. 3 Abs. 4 RL 97/67/EG - nicht aufgeführt, sodass diese nach nationalem Postrecht, welches mit den europäischen Vorgaben im Einklang steht, nicht zu den Universaldienstleistungen gehören (so auch: Jacobs, a.a.O., S. 624). Dass der Postzustellungsauftrag auch nach den europäischen Vorgaben nicht zum Universaldienst gehört, geht auch aus der systematischen Stellung von Art. 8 RL 97/67/EG hervor, der das Recht der Mitgliedstaaten vorsieht, besondere Regelungen für den Dienst zu treffen, der Zustellungen im Rahmen von Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausführt. Art. 8 RL 97/67/EG steht nämlich nicht im Kapitel 2 „Universaldienst” (Art. 3 bis Art. 6 RL 97/67/EG), sondern im Kapitel 3 „Harmonisierung der reservierbaren Dienste” (Art. 7 u. Art. 8 RL 97/7 60 EG - siehe zu Art. 8 RL 97/67/EG ausführlich: Jacobs, a.a.O., 625f).
bbb) Postzustellungsaufträge sind auch nicht der Sendungsform „Einschreibsendung” im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 PUDLV zuzuordnen. Dagegen spricht schon, dass der Postzustellungsauftrag systematisch nicht zu den originären Dienstleistungen des Postwesens gehört und nur aus Gründen der Effektivität im Bereich der Postdienstleistungen verortet worden ist (siehe dazu näher: Jacobs, a.a.O., S. 622ff m.w.N.). Vielmehr ist die förmliche Zustellung notwendiger Bestandteil einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Rechtspflege und dient der Sicherstellung der Versorgung der Behörden und Gerichte mit einem geeigneten Zustellungsmittel. Der ausführende Unternehmer ist mit Hoheitsbefugnissen ausgestatteter Beliehener (§ 33 Abs. 1 S. 2 PostG), der nicht gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist (Jacobs, a.a.O., S. 627). Die Zustellungsurkunde ist, anders als die Empfangsbestätigung bei der Einschreibsendung, eine öffentliche Urkunde (§ 418 ZPO). Folglich können sich auch nur Behörden und Gerichte der förmlichen Zustellung bedienen. Eine Privatperson kann keinen Postzustellungsauftrag erteilen, sie muss sich eines Gerichtsvollziehers bedienen (§§ 191f ZPO). Daher bedarf es auch keiner ausreichenden Anzahl fester Zugangspunkte und zufriedenstellender Bedingungen hinsichtlich der Häufigkeit der Abholung und Zustellung (Erwägungsgrund 12 S. 1 RL 97/67/EG). Auch die Sicherstellung tragbarer Preise für die Verbraucher ist bedeutungslos (Erwägungsgrund 11 RL 97/67/EG). Der Postzustellungsauftrag ist damit eine von den Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 1 PostG unabhängige Briefsendung, die den Charakter eines Hoheitsakts hat, wobei der Dienstleister bei der Leistungserbringung mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet ist, und bei der die Beförderung nur eines von mehreren Dienstleistungselementen darstellt. Der Postzustellungsauftrag umfasst daneben weitere Dienstelemente im Rahmen der Beurkundung der Übergabe, der Ersatzzustellung oder der Niederlegung, die sonst keine andere Postdienstleistung aufweist. Wesentliche Elemente anderer Postdienstleistungen fehlen dagegen. So ist eine Einschreibsendung, wie sich nicht nur aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 PUDLV, sondern auch aus Art. 2 Ziffer 9 RL 97/67/EG ergibt, eine Briefsendung, die pauschal gegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung versichert ist. Bei der förmlichen Zustellung erfolgt, wie sich aus Abschnitt 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2 S.1 AGB Brief National (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Brief National) ergibt, gerade keine Versicherung gegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung (siehe zum Ganzen ausführlich: Jacobs, a.a.O., S. 623f).
bb) Die Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist mit Art. 132 Abs. 1 a) RL 2006/112/EG vereinbar, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Umsätze der von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachten Dienstleistungen mit Ausnahme der Personenbeförderungs- und Telekommunikationsdienstleistungen von der Steuer zu befreien. Die in Art. 132 RL 2006/112 EG aufgeführten Steuerbefreiungen beziehen sich, wie auch die Überschrift zu diesem Teil („Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten”) ausweist, auf Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl dienen. Den genannten Leistungen ist gemeinsam, dass sie elementare Lebensbedürfnisse der Bevölkerung befriedigen und häufig von öffentlichen, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Einrichtungen erbracht werden. Zu den elementaren Bedürfnissen zählt auch die Versorgung mit Postdiensten. Diese unentbehrlichen Leistungen sollen der Allgemeinheit kostengünstig und ohne Aufschlag von Mehrwertsteuer angeboten werden. Aus Art. 132 Abs. 1 a) RL 2006/112/EG kann jedoch nicht hergeleitet werden, dass alle Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen, die von den öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführt werden und die nicht, wie die Personenbeförderungs- und Telekommunikationsdienstleistungen, ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausgeschlossen sind, unabhängig von ihrer Natur von der Steuerpflicht befreit sind (so EuGH, Urteil vom 23.4.2009, C-357/07 „TNT Post UK Ltd”, Rdnr. 43). Wegen ihres Ausnahmecharakters sind die Befreiungstatbestände eng auszulegen, da die Steuerbefreiung eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt. Daraus folgt allerdings nicht, dass die zur Definition der Steuerbefreiungen verwendeten Begriffe in einer Weise auszulegen sind, die den Befreiungen ihre Wirkung nimmt. Dieser allgemeine Zweck mündet im Postbereich in den spezifischen Zweck, postalische Dienstleistungen, die den Grundbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, zu ermäßigten Kosten anzubieten. Ein solcher Zweck stimmt im Kern mit dem von der Richtlinie 97/67/EG verfolgten Zweck, einen Universalpostdienst anzubieten, überein (so: EuGH, a.a.O., Rdnr. 31 u. 33f m.w.N.; Generalanwältin Kokott, a.a.O., Rdnr. 29ff). Daher müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung an den Wertungen festhalten lassen, die sie im Rahmen der Postregulierung getroffen haben. Wären sie frei, die Allgemeinwohlbelange für Zwecke der Mehrwertsteuerbefreiung willkürlich in anderer Weise zu bestimmen als bei der Definition des Postuniversaldienstes, würde das Recht auf die Gewährung der Befreiung infrage gestellt (so: Generalanwältin Kokott, a.a.O., Rdnr. 75). In diesem Zusammenhang entspricht es dem Subsidiaritätsgrundsatz, dass die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer geographischen, sozialen und wirtschaftlichen Eigenarten im Rahmen der Vorgaben der Postrichtlinie diejenigen Postdienstleistungen festlegen, die im Interesse des Gemeinwohls gewährleistet sein müssen (so Generalanwältin Kokott, a.a.O., Rdnr. 74 und im Ergebnis auch EuGH, a.a.O., Rdnr. 43). Dabei kann es von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat Abweichungen bei der Definition der zum Universaldienst gehörenden Dienste und ihrer Leistungsmerkmale geben, die sich auch auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Postdienstleistungen auswirken (so auch Generalanwältin Kokott, a.a.O., Rdnr. 73). Folglich ist nicht zu beanstanden, wenn der nationale Gesetzgeber die förmlichen Zustellungen nicht dem Universaldienst zuordnet und daraus die Umsatzsteuerpflichtigkeit dieser Postdienstleistung resultiert (so auch: Jacobs, a.a.O. S. 627).
Ende des Zitats
Der BdKEP hat dieses Urteil begrüßt. „Endlich bekommt das Bundeszentralamt für Steuer Schützenhilfe vom Oberlandesgericht Düsseldorf. In einem Streit um Ausschreibungen für Postzustellungsaufträge erklärt das Gericht durch Beschluss das Angebot der Deutschen Post für fehlerhaft und damit nichtig, da es keine Mehrwertsteuer ausweist. Damit spricht sich das OLG Düsseldorf gegen die Entscheidung des OLG Hamburg aus, das in den Postzustellungsaufträgen eine Dienstleistung für das Gemeinwohl sah, die gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsatzsteuerfrei sei.
Bereits 2010 hatte das Bundeszentralamt für Steuern entschieden, dass Postzustellungsaufträge der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, da sie keine Universaldienstleistung seien. Jeder hat sich in den Folgejahren gefragt, wieso diese Entscheidung gegenüber der Deutschen Post von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf nicht durchgesetzt wird. Dritte können in Steuerfragen nicht eingreifen, so das Steuerrecht. Die Deutsche Post hat durch die unklare Steuerrechtslage 3 Jahre Zeit gewonnen, verlorenes Terrain bei Postzustellungsaufträgen zurückzugewinnen - auch wenn sie jetzt einige Millionen Steuer nachzahlen muss.
Jetzt gibt es Hoffnung für den Wettbewerb, der bisher kaum noch Chancen hatte, gegen die Deutsche Post bezüglich Postzustellungsaufträge antreten zu können. Die Deutsche Post kann nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf an keinem Ausschreibungsverfahren mehr teilnehmen, das Bruttopreise verlangt. Nimmt sie trotzdem teil, riskiert sie, ausgeschlossen zu werden - spätestens durch Beschwerde der Mitbewerber. ‚Wir geben der Oberfinanzdirektion in Düsseldorf noch ¼ Jahr Zeit, eine Entscheidung bezüglich der Umsatzsteuerpflicht bei Postzustellungsaufträgen zu treffen’, so der Vorsitzende des BdKEP Rudolf Pfeiffer. ‚Danach werden wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten der Oberfinanzdirektion einreichen aufgrund des Verdachtes auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung.’”
27.02.201
Der BdKEP teilte am 27. Februar mit:
Die EU-Kommission Binnenmarkt hat ein Grünbuch herausgebracht zu Paketzustellungen innerhalb Europas. Die EU sieht Handlungsbedarf, da mit Entstehen der Postrichtlinie 1998 die Entwicklung des elektronischen Handels nicht absehbar war. Sie sieht insbesondere Handlungsbedarf aufgrund der hohen Preisdifferenzen zwischen Inlandspaketen und Auslandspaketen.
Der BdKEP sieht in seiner Stellungnahme andere Elemente im Vordergrund. Eher ist die Preisdifferenz so zu betrachten, dass die Inlandspreise zu niedrig sind, denn bekanntlich herrschen in der Paketzustellung prekäre Verhältnisse. Es ist daher nicht hilfreich, für Kunden noch individuellere Zustellungsangebote zu fordern. Deren zusätzliche Kosten müssen allein die Paketzustellunternehmen tragen, da diese vom Paketdienstleister pauschal vergütet werden und sich nicht in den Paketverkaufspreisen niederschlagen. Die Kosten für 2. und 3. Zustellversuche oder Ersatzzustellungen beim Arbeitgeber tragen allein die Zustellunternehmen und können nicht weitergereicht werden.
Verbraucherfreundlichkeit entsteht eher durch mehr und vor allem neutrale Paketshops, die besonders in strukturschwachen Gebieten von allen Zustellern genutzt werden können, um gleich beim ersten Zustellversuch erfolgreich zu sein.
Das internationale Hemmnis ist auch weniger der Paketpreis als die Abschottung der nationalen Märkte, vorwiegend durch die ehemaligen staatlichen Postunternehmen. Trotz internationalem Online-Handel sind Zustellungen im jeweiligen Ausland durch die fehlende Netzdichte teuer und Rücksendungen nur unter schwierigsten Bedingungen möglich. Der BdKEP fordert daher Netzzugang für jeden bei den jeweils vorherrschenden nationalen Paketdiensten. Das hilft auch der Wirtschaft, die ebenso wie der Verbraucher auf den Online-Handel angewiesen ist.
„Wir brauchen ein ähnliches Regulativ wie im Briefmarkt, dass kleineren Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, das Netz der Marktbeherrscher zu nutzen zu angemessenen Preisen. Das setzt zwar eine einheitliche Datensprache voraus. Aber nur so kann der Postmarkt zu einem Binnenmarkt werden”, sagt Rudolf Pfeiffer, der Vorsitzende des BdKEP.
01.03.2013
Auf der diesjährigen CeBIT stellte die Deutsche Post einen erweiterten E-Postbrief vor, mit dem Träger von Berufsgeheimnissen sensible, personenbezogene Daten rechtssicher versenden können. Der „E-Postbrief für Berufsgeheimnisträger” gibt Ärzten, Anwälten oder Amtsträgern die Möglichkeit, elektronische Kommunikationsmittel geschäftlich zu nutzen, ohne dabei gegen ihre Verschwiegenheitspflicht nach Paragraph 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu verstoßen. Der erweiterte E-Postbrief eignet sich beispielsweise für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen oder die Kommunikation zwischen Steuerberatern beziehungsweise Anwälten und ihren Mandanten. Die Lösung ist ab Sommer verfügbar.
Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief der Deutschen Post, unterstreicht: „Der E-Postbrief war schon immer das digitale Kommunikationsmedium, das Maßstäbe in punkto Sicherheit und Vertraulichkeit gesetzt hat. Mit unserem neuen Angebot sorgen wir nun dafür, dass auch Berufsgruppen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wie Ärzte und Rechtsanwälte ihre Online-Korrespondenz problemlos und rechtskonform abwickeln können.”
Mit der Integration einer durchgängigen Verschlüsselung in den E-Postbrief kommt die Post einer langjährigen Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Rahmen der De-Mail-Diskussion nach. Dieser hatte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtend für De-Mail eingeführt wird. Diese Anregung wurde aber nicht aufgegriffen. Aus seiner Sicht ist eine durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten von zentraler Bedeutung.
Durch die Lösung des E-Postbriefs für Berufsgeheimnisträger ist die bequeme Einbindung von Privatkunden, also beispielsweise von Patienten oder Mandanten, in den Kommunikationsablauf gesichert. Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet der E-Postbrief nun eine bequeme Möglichkeit für eine rechtskonforme Kommunikation. Ohne weitere Hardware oder zusätzliche Dienstleister kann der Empfänger die Nachrichten automatisch in seinem Browser entschlüsseln.
Bestimmte Berufsgruppen unterliegen in Deutschland einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Dazu gehören - neben Ärzten, Anwälten und Amtsträgern - auch Angehörige von Heilberufen, Sozialarbeiter sowie Notare oder Mitarbeiter privater Krankenversicherungen. Anvertraute personenbezogene Informationen dürfen von ihnen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen weitergegeben werden, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugang zu sensiblen Daten erhalten. Träger von Berufsgeheimnissen konnten daher elektronische Kommunikationsformen bislang nur mit erheblichem Aufwand nutzen. Die Folge waren kostenträchtige manuelle Arbeitsabläufe über verschiedene Medien hinweg, beispielsweise bei der Leistungsabrechnung dieser Berufsgruppen.
05.03.2013
Der Post- und Logistikkonzern, Deutsche Post DHL, blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2012 zurück. Der Konzernumsatz konnte im abgelaufenen Jahr um 5,1 Prozent auf insgesamt 55,5 Milliarden Euro gesteigert werden. In diesem Wachstum spiegelt sich vor allem die herausragende Marktposition von DHL in den globalen Wachstumsregionen - insbesondere in Asien - wider. Das Unternehmen, das weltweit in mehr als 220 Ländern und Territorien aktiv ist, generiert inzwischen rund 70 Prozent seiner Umsätze außerhalb Deutschlands. Gleichzeitig profitiert der BRIEF-Bereich des Konzerns mit seinem weiterhin sehr erfolgreichen Paketgeschäft hierzulande vom rasanten Wachstum des Internethandels. Diese exzellente Aufstellung des Konzerns und seiner Divisionen in Märkten mit weiterhin besonders hoher Dynamik bildete zugleich die Basis für einen überproportionalen Anstieg des Konzern-EBIT im abgelaufenen Jahr. Mit 2,67 Milliarden Euro lag das operative Ergebnis innerhalb des angepeilten Zielkorridors von 2,6 Milliarden Euro bis 2,7 Milliarden Euro und gut 9 Prozent über dem Vorjahreswert. Der Konzerngewinn kletterte im abgelaufenen Geschäftsjahr um rund 500 Millionen Euro auf 1,66 Milliarden Euro.
Frank Appel: „Mit dem erfolgreichen Abschluss des Jahres 2012
haben wir ein weiteres Etappenziel im Rahmen unserer Strategie 2015 erreicht”
Foto Deutsche Post AG
„Mit dem erfolgreichen Abschluss des Jahres 2012 haben wir ein weiteres Etappenziel im Rahmen unserer Strategie 2015 erreicht”, sagte der Vorstandsvorsitzende von Deutsche Post DHL, Frank Appel. „Im abgelaufenen Jahr haben wir auf einem nicht immer einfachen Weg weitere wichtige Fortschritte erzielt. Und wir haben geliefert, was wir versprochen haben - im Sinne unserer Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre.”
Ausblick
Für das laufende Jahr rechnet der Konzern mit einem moderaten, im Jahresverlauf an Dynamik zunehmenden Wachstum der Weltwirtschaft und - besonders in den DHL-Bereichen - mit einem entsprechenden Anstieg und Verlauf der Umsätze. Für das Konzern-EBIT prognostiziert das Unternehmen einen weiteren Anstieg auf 2,7 Milliarden Euro bis 2,95 Milliarden Euro. Während der erwartete Beitrag des BRIEF-Bereichs zwischen 1,1 Milliarden Euro und 1,2 Milliarden Euro liegt, soll der operative Gewinn von DHL einen Wert zwischen 2,0 Milliarden Euro und 2,15 Milliarden Euro erreichen. Der Aufwand des Bereichs Corporate Center/Anderes wird voraussichtlich wieder bei rund 400 Millionen Euro liegen. Auch das Konzernergebnis soll sich im Jahr 2013 analog zum operativen Geschäft weiter verbessern. Außerdem erwartet das Unternehmen, dass der Fokus auf die Cash-Generierung im laufenden Jahr zu weiteren Fortschritten führen wird. In dem Zusammenhang hat es sich der Konzern für 2013 zum Ziel gesetzt, dass der Free Cashflow mindestens die diesjährige Dividende für das Geschäftsjahr 2012 abdecken soll.
Über das laufende Jahr hinaus zeigt sich das Unternehmen ebenfalls optimistisch und rechnet mit einer Fortsetzung des positiven Ergebnistrends: Während der Konzern für DHL eine Ergebnisverbesserung um jährlich durchschnittlich 13 bis 15 Prozent zwischen 2010 und 2015 erwartet, sollen die eingeleiteten Kostenmaßnahmen und Wachstumsprogramme die Profitabilität im BRIEF-Bereich bei mindestens 1 Milliarde Euro stabilisieren. In Kombination mit der geplanten Verringerung des Aufwands für den Bereich Corporate Center/Anderes soll das operative Ergebnis des Konzerns so bis 2015 auf 3,35 Milliarden Euro bis 3,55 Milliarden Euro gesteigert werden.
„Die vergangenen 3 Jahre haben gezeigt, dass unsere Strategie 2015 trägt”, fügte Vorstandschef Appel hinzu. „Mit unserem einzigartigen Portfolio von Produkten und Dienstleistungen und der exzellenten Marktposition in den Wachstumsmärkten der Welt - den Emerging Markets und dem Internet - verfügen wir heute über eine hervorragende Plattform für weiteres profitables Wachstum. Hierauf werden wir aufbauen und den Konzern - Schritt für Schritt - zum nächsten Etappenerfolg führen.”
Geschäftsjahr 2012
Der Konzern Deutsche Post DHL hat seinen Umsatz im Geschäftsjahr 2012 - auch aufgrund von positiven Währungseffekten - um 2,7 Milliarden Euro auf 55,5 Milliarden Euro gesteigert (2011: 52,8 Milliarden Euro). Dank der verbesserten Umsätze und der erhöhten Ertragskraft konnte das Unternehmen sein operatives Ergebnis im gleichen Zeitraum um über 200 Millionen Euro auf 2,67 Milliarden Euro steigern (2011: 2,44 Milliarden Euro). Mit einem Ergebnisbeitrag von mehr als 2 Milliarden Euro und einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 19 Prozent sind die DHL-Bereiche dabei ihrer Rolle als Wachstumstreiber des Konzerns einmal mehr gerecht geworden und haben den Großteil zum Konzern-EBIT beigetragen. Dabei verzeichneten alle 3 DHL-Divisionen 2-stellige Ergebnisverbesserungen. Der operative Gewinn im BRIEF-Bereich lag im vergangenen Geschäftsjahr um 56 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Verantwortlich für den Rückgang war vor allem eine Umsatzsteuernachzahlung, die das Bereichsergebnis im 2. Quartal einmalig mit 151 Millionen Euro belastet hatte. Die zu leistende Umsatzsteuernachzahlung hat auch das Finanzergebnis des Konzerns in einem Umfang von 115 Millionen Euro beeinträchtigt. Aufgrund von positiven Effekten aus dem finalen Abschluss der Postbank-Transaktion verbesserte sich das Finanzergebnis im Vorjahresvergleich dennoch deutlich auf minus 427 Millionen Euro (2011: -777 Millionen Euro). In Kombination mit den operativen Verbesserungen konnte der Konzerngewinn daher im abgelaufenen Geschäftsjahr um 42,6 Prozent auf 1,66 Milliarden Euro (2011: 1,16 Milliarden Euro) gesteigert werden. Analog dazu verbesserte sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie von 0,96 Euro in 2011 auf 1,37 Euro in 2012.
Dividende
Vor dem Hintergrund der positiven Resultate des vergangenen Geschäftsjahres werden Aufsichtsrat und Vorstand der Hauptversammlung am 29. Mai wie im Vorjahr eine Dividende von 70 Euro-Cent je Aktie vorschlagen. Bezogen auf das um Einmaleffekte bereinigte Konzernergebnis spiegelt der diesjährige Dividendenvorschlag eine Ausschüttungsquote von 53 Prozent wider. Damit bewegt sich das Unternehmen wiederum innerhalb der Spanne von 40 bis 60 Prozent, die im Jahr 2010 im Rahmen der neuen Finanzstrategie als Zielkorridor gesetzt worden war.
4. Quartal 2012
Im Abschlussquartal des abgelaufenen Geschäftsjahres konnte das Unternehmen an das Wachstum der Vorquartale anknüpfen und seine Umsätze um mehr als 450 Millionen Euro oder 3,2 Prozent auf 14,6 Milliarden Euro (2011: 14,1 Milliarden Euro) weiter steigern. Das operative Ergebnis des Konzerns stieg im gleichen Zeitraum um 38,1 Prozent auf 827 Millionen Euro (2011: 599 Millionen Euro). Damit war das 4. Quartal das mit Abstand profitabelste für den Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr und das stärkste Abschlussquartal seit 2007. Zu dieser positiven Entwicklung trugen alle 3 DHL-Unternehmensbereiche mit jeweils 2-stelligen Gewinnsteigerungen bei. Der BRIEF-Bereich wiederum profitierte von der strukturellen und saisonalen Stärke des Paketgeschäfts sowie dem Wegfall von einmaligen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tarifvereinbarung im Dezember 2011 und konnte seinen Gewinn sogar um über 50 Prozent steigern. Auf Basis der deutlichen Profitabilitätssteigerungen konnte der Konzerngewinn im 4. Quartal mehr als verdreifacht werden. Mit 542 Millionen Euro lag das Nettoergebnis des Unternehmens um 367 Millionen Euro über dem Vorjahresniveau (2011: 175 Millionen Euro). Analog dazu stieg das unverwässerte Ergebnis je Aktie von 14 Euro-Cent im Jahr zuvor auf 0,45 Euro für die Zeit von Oktober bis Dezember 2012. In dieser Entwicklung spiegelt sich neben den genannten operativen Verbesserungen auch ein deutlicher Anstieg des Finanzergebnisses wider, der vor allem auf den Wegfall von negativen Bewertungseffekten zurückzuführen ist, die im vergangenen Jahr im Zuge der Postbank-Transaktion angefallen waren.
Investitionen
Um das eigene Expansionspotenzial und die Wachstumseffizienz weiter zu verbessern, hat der Konzern im vergangenen Geschäftsjahr Investitionen in einer Höhe von 1,7 Milliarden Euro (2011: 1,7 Milliarden Euro) getätigt. Hierin spiegeln sich unter anderem die Ausgaben für den Ausbau der Paketinfrastruktur des BRIEF-Bereichs wider, die das überdurchschnittliche Wachstum des Geschäftsbereichs in den nächsten Jahren unterstützen soll. Der Großteil der Aufwendungen entfiel jedoch auf die DHL-Divisionen des Unternehmens. Die Schwerpunkte lagen dabei unter anderem bei den Investitionen in eine effizientere Flugzeugflotte, den weiteren Ausbau des Netzwerks, moderne Lagerhäuser und eine neue Global Forwarding IT-Infrastruktur.
Cashflow
Trotz der deutlichen EBIT-Verbesserung verzeichnete der Konzern im vergangenen Geschäftsjahr einen Mittelabfluss aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von 203 Millionen Euro. Im Jahr 2011 hatte das Unternehmen noch einen positiven operativen Cashflow von 2,4 Milliarden Euro generiert. Verantwortlich für diese Entwicklung war vor allem die Ausfinanzierung der Pensionsverbindlichkeiten im 4. Quartal in einer Größenordnung von etwa 2 Milliarden Euro. Dieser Umstand spiegelt sich auch in der Entwicklung des Free Cashflows wider, der im Geschäftsjahr 2012 auf minus 1,9 Milliarden Euro zurückging (2011: 749 Millionen Euro). Ohne die nicht wiederkehrenden Sondereffekte in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden, zu denen auch die Umsatzsteuernachzahlung (482 Millionen Euro) sowie Restrukturierungsausgaben (140 Millionen Euro) zählten, hätte der Free Cashflow nahezu auf Höhe des Vorjahresniveaus gelegen. Ebenfalls maßgeblich beeinflusst durch diese Sondereffekte sowie die Zahlung der Beihilferückforderung (298 Millionen Euro) wies das Unternehmen daher Ende Dezember 2012 eine Nettoverschuldung in Höhe von rund 2 Milliarden Euro auf (2011: Nettoliquidität 938 Millionen Euro).
Unternehmensbereich BRIEF
Obwohl das vergangene Geschäftsjahr 3 Arbeitstage weniger umfasste und der Trend von Volumenrückgängen im klassischen Briefgeschäft auch 2012 wie erwartet anhielt, lagen die Erlöse des BRIEF-Bereichs mit 14,0 Milliarden Euro auf dem Vorjahresniveau. Dabei hat das Unternehmen weiterhin von der hohen Dynamik im Paketgeschäft profitiert. Im Zuge des zunehmenden Internethandels und durch innovative eigene Services - von praktischen Shopping-Portalen bis hin zu einer Vielzahl von Wahlmöglichkeiten bei der Auslieferung - konnten die Umsätze in diesem Geschäftsfeld deutlich gesteigert werden. Getrieben von einem 2-stelligen Volumenzuwachs mit Geschäftskunden kletterten sie um 9 Prozent auf 3,5 Milliarden Euro. Damit generiert das florierende Paketgeschäft bereits 1 Viertel der Gesamtumsätze des BRIEF-Bereichs und hat gleichzeitig zur angestrebten Stabilisierung der Profitabilität der Division beigetragen: Mit 1,05 Milliarden Euro lag das operative Ergebnis im Jahr 2012 zwar um gut 50 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert (2011: 1,11 Milliarden Euro). Dieser Rückgang liegt jedoch ausschließlich in der geleisteten Umsatzsteuernachzahlung begründet. Ohne diesen einmaligen Effekt in Höhe von 151 Millionen Euro wäre das operative Ergebnis des BRIEF-Bereichs trotz der fehlenden Arbeitstage, der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Neckermann-Insolvenz sowie der durch den Tarifvertrag erhöhten Personalkosten gestiegen.
Grafiken: Deutsche Post AG Geschäftsbericht 2012
Unternehmensbereich EXPRESS
Der EXPRESS-Bereich hat im Jahr 2012 von seiner starken Marktposition in den dynamischen Wachstumsregionen der Welt profitiert, seine erfolgreiche Umsatz- und Ergebnisentwicklung fortgesetzt und seinen weltweiten Marktanteil weiter ausgebaut. Der Umsatz stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr um über 1 Milliarde Euro oder 9,3 Prozent auf 12,8 Milliarden Euro (2011: 11,7 Milliarden Euro). Neben positiven Währungseffekten war einmal mehr vor allem das starke Wachstum bei den internationalen zeitgenauen Sendungen hauptverantwortlich für die deutliche Erlössteigerung. Dabei wurden in allen Regionen - außer in Europa, wo der Umsatz jedoch ebenfalls deutlich stieg, - 2-stellige Zuwächse realisiert. Besonders stark wuchsen Umsätze und Volumina in Asien sowie in der Region Amerika, wo vor allem die guten Geschäfte in den USA maßgeblich für die positive Geschäftsentwicklung waren. Zusätzlich zu den operativen Verbesserungen haben Einmaleffekte - der Umsatzsteuernachzahlung, von der 30 Millionen Euro auf den EXPRESS-Bereich entfielen, standen die Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen (99 Millionen Euro) und Erlöse aus dem Verkauf des inländischen Expressgeschäfts in Australien und Neuseeland (44 Millionen Euro) gegenüber - den Ergebnisanstieg des Unternehmensbereichs in einem Umfang von insgesamt 113 Millionen Euro unterstützt. Unter dem Strich stieg das Bereichs-EBIT im abgelaufenen Geschäftsjahr um 21 Prozent auf 1,11 Milliarden Euro (2011: 916 Millionen Euro).
Unternehmensbereich GLOBAL FORWARDING, FREIGHT
In einem herausfordernden Umfeld konnte der Unternehmensbereich GLOBAL FORWARDING, FREIGHT seinen Umsatz im Jahr 2012 - vor allem aufgrund positiver Währungseffekte - um mehr als 500 Millionen Euro oder 3,6 Prozent auf 15,7 Milliarden Euro steigern. Im Vorjahr hatte die Division Erlöse in Höhe von 15,1 Milliarden Euro generiert. Während die Volumina und Umsätze im Luftfrachtbereich 2012 rückläufig waren, konnten die Erlöse im Seefracht- und Landverkehrsgeschäft gesteigert werden. Dank der selektiven Wachstumsstrategie und zum Teil verbesserter Einkaufskonditionen konnten darüber hinaus die Bruttomargen in allen 3 Geschäftsfeldern weiter erhöht werden. In Kombination mit den erzielten weiteren Effizienzsteigerungen konnte der Unternehmensbereich so das operative Ergebnis trotz der Anlaufkosten im Zusammenhang mit der Einführung der neuen IT-Infrastruktur überproportional um 16,4 Prozent von 440 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2011 auf 512 Millionen Euro im abgelaufenen Jahr steigern.
Unternehmensbereich SUPPLY CHAIN
Auch der SUPPLY CHAIN-Bereich von Deutsche Post DHL ist im abgelaufenen Geschäftsjahr profitabel gewachsen. Umsatz und Ergebnis lagen zum Jahresende deutlich über dem Vorjahresniveau. Die Erlöse des Unternehmensbereichs stiegen um 8,4 Prozent auf 14,3 Milliarden Euro (2011: 13,2 Milliarden Euro). Neben positiven Währungseffekten trugen vor allem organische Zuwächse in den „Automotive”- und „Life Sciences & Healthcare”-Sektoren zu dieser positiven Entwicklung bei. Das mit 1,2 Milliarden Euro weiterhin hohe Volumen neu abgeschlossener Verträge mit Neu- und Bestandskunden, die Verbesserung der Gewinnmargen dieser Neuverträge sowie eine konstant hohe Vertragsverlängerungsrate sind weitere Belege für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung des Unternehmensbereichs. In Kombination mit der weiterhin strikten Kostenkontrolle konnte der Weltmarktführer in der Kontraktlogistik auch den Gewinn deutlich steigern: Mit 416 Millionen Euro lag das operative Ergebnis um 14,9 Prozent oder gut 50 Millionen Euro über dem Vorjahresniveau von 362 Millionen Euro.
Hier finden Sie den vollständigen Geschäftsbericht 2012 der Deutschen Post AG
04.03.2013
Wie „Die Welt” am 4. März 2013 berichtete, hat ADAC-Präsident Peter Mayer gegenüber der Zeitung erste Details zum geplanten Gemeinschaftsunternehmen „Fernbusse” von ADAC und Deutsche Post genannt. Wie Meyer erklärte, sollen die ersten Postbus-Linien noch 2013 in Betrieb gehen. Geplant ist, mittelfristig möglichst alle Städte mit über 150.000 Einwohnern an das Post-Netz anzuschließen.
06.03.2013
Zur diesjährigen CeBIT startete die Deutsche Post mit neuen Produkten und Lösungen für private Nutzer und Unternehmen aus der Welt der E-Post. Neben dem sicheren Senden und Empfangen von Dokumenten (E-Postbrief) bietet E-Post jetzt auch die Erfassung papiergebundener Informationen (E-Postscan Travel), sichere Bezahlvorgänge (E-Postzahlung) sowie intelligente Ablage- und Archivierungsmöglichkeiten (E-Postsafe). E-Post wird so zum vollständig digitalen Büro, das privaten Nutzern das digitale Leben erleichtert und Geschäftskunden direkt mit Partnern und Kunden vernetzt. Unternehmen profitieren von geringeren Material- und Prozesskosten und sicheren Kommunikationsabläufen.
„Wir haben mit E-Post eine Plattform vernetzter Lösungen geschaffen, die sich an den Bedürfnissen von Privat- und Geschäftskunden orientiert: Kosten zu sparen und Prozesse zu beschleunigen sowie die Nutzung sensibler und wichtiger Daten einfacher, bequemer und sicherer zu gestalten”, so Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief der Deutschen Post.
E-Post für Privatkunden
Im Rahmen der CeBIT stellte die Deutsche Post - neben den Produkten E-Postbrief, E-Postident und E-Postzahlung - 3 neue Anwendungen für Privatkunden vor:
E-Postscan Travel ist der digitale Nachsendeservice für Kunden auf Reisen. In der Zeit ihrer Abwesenheit digitalisiert der Dienst die eingehenden Briefe und Postkarten des Kunden und sendet die Scans dann an dessen E-Postbrieffach. Sowohl im Urlaub als auch auf Geschäftsreise können Nutzer in dieser Weise bequem auf ihre private Post zugreifen.
E-Postsafe ist ein integrierter Online-Speicher, der die Ablage und sichere Archivierung wichtiger Dokumente vereinfacht. Komfortabel lässt sich ein Dokumentenanhang eines E-Postbriefs ablegen und für einen späteren Versand online sicher speichern. Nutzer haben mit E-Postsafe jederzeit und an jedem Ort weltweit Zugriff auf ihre wichtigen Daten.
Mit der neuen E-Post App lassen sich in einem ersten Schritt E-Postbriefe und die digitalisierte physische Post über iOS-basierte mobile Geräte empfangen und künftig auch senden. Ab Sommer 2013 lassen sich zudem Belege einscannen und ablegen sowie Rechnungen bequem bezahlen. Auch wird die E-Post App künftig den Zugriff auf den E-Postsafe erlauben, wodurch die Nutzung des digitalen Büros auch mobil möglich wird. Ralph Wiegand: „Die E-Post mit ihren neuen Anwendungen bietet praktikable Lösungen für jedermann, von unterwegs die komplette Kommunikation sicher und einfach online zu bearbeiten und zu verwalten.”
E-Post für Geschäftskunden
Auch für Unternehmen stellt die Deutsche Post eine Reihe neuer Services vor:
E-Postbusiness Connect ist eine technische Schnittstelle, die es Firmen erlaubt, E-Postbriefe aus ihrer gewohnten Softwareumgebung heraus zu versenden. Durch die Integration der elektronischen Korrespondenz in die Business Software des Unternehmens lassen sich Medienbrüche und manuelle Fehlerquellen ausschalten. Ein Beispiel: Die Apotheken Dienstleistungsgesellschaft mbH (ADG) bindet den E-Postbrief direkt in ihre Warenwirtschaftssysteme ein. So kann ein Apotheken-Mitarbeiter per Mausklick Sendungen im System erzeugen und automatisiert über E-Post zustellen lassen - elektronisch oder durch die physische Zustellung der Sendungen.
Kleine und mittelständische Unternehmen können zukünftig den E-Postbrief über die E-Postbusiness Box nutzen. Es handelt sich um eine kostengünstige Plug-and-Play-Lösung, die es ohne großen Implementierungsaufwand ermöglicht, Einzel- oder Serienbriefe aber auch Massendrucksachen einfach und sicher als E-Postbrief zu versenden.
Darüber hinaus steht E-Post für individuelle, sichere Kommunikationslösungen. Der E-Postbrief für Berufsgeheimnisträger ist ein Beispiel hierfür. In Deutschland sind bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Amtsträger rechtlich an besondere Auflagen zum Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet. Durch eine sichere und vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können diese Berufsgruppen nun auch den erweiterten E-Postbrief zur Korrespondenz mit Patienten und Mandanten nutzen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht dies als entscheidenden Schritt für einen rechtssicheren Versand sensibler Daten.
08.03.2013
DHL Supply Chain, Anbieter von Kontraktlogistiklösungen, hat in der Schweiz einen Fünfjahresvertrag mit British American Tobacco Vending (BATV) abgeschlossen. Ab April dieses Jahres übernimmt DHL die Beschaffung, das Auffüllen und die Wartung der Zigarettenautomaten sowie die Bargeldabholung und das Ersatzteilmanagement. DHL stellt außerdem die für Auffüll-, Wartungs- und Installationsarbeiten erforderliche Fahrzeugflotte zur Verfügung. BATV bestimmt weiterhin das Produktangebot sowie die strategische Standortplanung der Automaten in der Schweiz.
„Wir freuen uns sehr über die Vertragsunterzeichnung mit BATV Switzerland und werden unser logistisches Know-how für das operative Geschäft des Unternehmens einsetzen. Wir sind überzeugt, dass unsere Services unserem Partner einen Mehrwert bringen und wir durch die Verbindung unseres Logistiknetzwerks mit unserer Erfahrung bei der Abwicklung komplexer Lieferketten Kosten reduzieren können”, erläutert Ines Furler, Geschäftsführerin von DHL Supply Chain in der Schweiz.
„DHL ist als großes Logistikunternehmen in der Lage, innerhalb des Konzerns zusätzliche Synergien zu erzielen. Dank seines herausragenden Logistiknetzwerks kann DHL eine nachhaltige operative Lösung anbieten. Wir freuen uns auch, dass sämtliche BATV-Mitarbeiter im Außendienst, in den Werkstätten und im Back Office von DHL weiterbeschäftigt werden”, sagt François-Emerick Loncle de Forville, Leiter der BAT Vending AG.
Aufgrund dieser neuesten Entwicklung in der Partnerschaft zwischen BAT und DHL konnte DHL seine erste Komplettlösung für Verkaufsautomaten entwickeln. Sie kann als Plattform für weitere Kunden dienen - nicht nur aus der Tabakbranche, sondern auch in anderen Bereichen, wie Erfrischungsgetränke und Süßwaren.
Die beiden Unternehmen arbeiten weiterhin an gemeinsamen Projekten entlang der gesamten Lieferkette, wie bei Fertigung und Reparatur, Beschaffung und e-Commerce sowie an gemeinsamen Nachhaltigskeitsprogrammen.
12.03.2013
DHL Express hat den ersten Spatenstich zum Bau seines größten Logistikzentrums außerhalb von Flughäfen im Nahen Osten und Nordafrika gesetzt. Der Standort in Meydan City liegt strategisch sehr günstig nur wenige Minuten vom Stadtzentrum Dubai entfernt. Auf einer Fläche von rund 17.000 Quadratmetern soll die hochmoderne Anlage im 3. Quartal 2014 eröffnet werden. Zusammen mit dem Partner MGE Middle East General Enterprise L.L.C investiert DHL rund 20 Millionen Euro in das Expresszentrum und wird damit die Marktführerschaft in der Region weiter ausbauen.
„Das neue Express-Verteilzentrum ist ein logistischer Meilenstein für unser Netzwerk im Nahen Osten und Nordafrika. Verkürzte Umschlagzeiten und eine erhöhte Zuverlässigkeit unseres logistischen Netzwerks sichern die führende Position von DHL in der Region, verbessern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden und unterstützen das wirtschaftliche Wachstum der Vereinigten Arabischen Emirate”, kommentiert Frank-Uwe Ungerer, Länderchef von DHL Express in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die neue Anlage wird ein ca. 7.300 Quadratmeter großes Sortier- und Ladeareal sowie einen rund 4.300 Quadratmeter großen Bürokomplex beherbergen. Nach Fertigstellung wird hier auch die Hauptverwaltung für die Region angesiedelt sein. Moderne Telekommunikationstechnik und automatisierte Abfertigungsanlagen verkürzen Transitzeiten und verbessern den Service für Kunden, die Waren in die Vereinigen Arabischen Emirate importieren oder von dort exportieren wollen. Ferner setzt die Immobilie Standards in den Bereichen Umwelt, Energieeffizienz und Sicherheit.
Die Expansion von DHL wird dem wachsenden Bedürfnis regionaler Unternehmen gerecht und gewährt ihnen einen schnellen Zugang zu internationalen Märkten. DHL ist seit mehr als 30 Jahren ein Pionier im Nahen Osten und betreibt zurzeit 261 Servicecenter mit insgesamt über 4.000 Mitarbeitern, verteilt auf 19 Länder in der Region.
20.03.2013
Mit einer Kampagne unter dem Motto „Fair zugestellt statt ausgeliefert” will die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für bessere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bei Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) kämpfen. Ziel sei es, die großen Paketdienstunternehmen dazu zu bewegen, ihre Dienstleistung künftig mit eigenen Beschäftigten durchzuführen. „Wir fordern von den Unternehmen, dass sie Verantwortung übernehmen”, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Nur durch eigene Zustellorganisationen könne den ausbeuterischen Praktiken im Gewerbe Einhalt geboten werden. „Die Zusteller sind das schwächste Glied in der Kette. Eine Organisation über Sub- und Subsubunternehmerstrukturen bedeutet, dass für die Beschäftigten kein auskömmlicher Lohn mehr übrig bleibt. Zustellung aber ist ein Knochenjob und muss ausreichend honoriert werden”, betonte die ver.di-Vize.
ver.di zufolge arbeiten die Paketdienste Hermes, DPD und GLS ausschließlich, UPS zu 40 Prozent mit Subunternehmen. Bei der Deutschen Post AG gebe es einen Schutzvertrag mit ver.di, wonach das Unternehmen maximal 990 Zustellbezirke im Paketbereich an Subunternehmen vergeben dürfe. Die Express-Tochter DHL Express Germany allerdings arbeite ebenfalls nur mit Subunternehmen.
Diesen Subunternehmerketten sagt ver.di nun den Kampf an. Nur eine feste Einbindung in den Betrieb ermögliche eine Bezahlung der Zustellerinnen und Zusteller nach Tarifvertrag, geregelte Arbeitszeiten, betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und Teilhabe an der betrieblichen Mitbestimmung. „Wir wollen, dass die Unternehmen auch in der Zustellung Arbeitsbedingungen schaffen, die es den Menschen ermöglichen, in diesem Beruf mit guter Bezahlung und adäquaten Arbeitszeitregelungen möglichst lange zu arbeiten”, sagte Kocsis.
Einen wichtigen Schritt hin zur Eigenbeschäftigung sieht die Gewerkschaft in einem stärkeren Ausbildungsengagement der Branche. Im Jahr 2011 hätten bundesweit 1.229 junge Menschen eine Ausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen begonnen, nahezu alle bei der Deutschen Post AG. „Das kann so nicht bleiben. Alle KEP-Unternehmen müssen ihrer unternehmerischen und gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht werden und junge Menschen zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen ausbilden”, erklärte Kocsis.
Als grundsätzlich positiv stuft die Gewerkschaft die derzeitigen Überlegungen der Branche nach einem „Fair-KEP”-Siegel ein, warnt allerdings vor Missbrauch. „Aus Sicht von ver.di gibt es nur ein Qualitätssiegel, das diesen Namen auch verdient, und das sind tariflich abgesicherte Arbeitsplätze”, sagte die stellvertretende Vorsitzende.
25.03.2013
Das Management des niederländischen Logistikkonzerns TNT Express gab am 25. März 2013 in Amsterdam bekannt, der Konzern werde in den nächsten 3 Jahren von seinen weltweit 69.000 Stellen 4.000 streichen, davon 2 Drittel in Europa. Zudem will TNT Express seine Niederlassungen in China und Brasilien verkaufen. TNT-Express müsse nach den gescheiterten Plänen einer Fusion mit UPS müsse nun ernsthaft gespart werden, um im scharfen Wettbewerb mithalten zu können. Konzernchef Bernard Bot bekräftigte, TNT Express wolle sich auf das Europa-Geschäft konzentrieren.
2012 hatte der Konzern 83 Millionen Euro Verlust gemacht. Der Umsatz war um 1,7 Prozent auf 7,1 Milliarden Euro gesunken. TNT Express gehört zu 30 Prozent dem niederländischen Postdienstleister PostNL.
22.03.2013
DHL Express Deutschland hat am 22. März 2013 mit der symbolischen Grundsteinlegung den offiziellen Baubeginn für den neuen Betriebsstandort Stuttgart dokumentiert. Auf einem Areal von knapp 28.000 m² auf der Südseite des Stuttgarter Flughafens, östlich des bestehenden Luftfrachtbereichs, werden die bisher an der Plieninger Straße gelegene Servicestation mit Anbindung an das deutschlandweite Straßennetzwerk, das am Flughafen befindliche Gateway für internationale Expresssendungen sowie der Luftfrachtbetrieb von DHL Express zusammengeführt. Der Umzug der 3 Betriebsstätten ist bereits für Ende Oktober 2013 geplant. Rund 300 Beschäftigte werden hier künftig unter einem Dach tätig sein und von den Vorzügen des modernen Gebäudes profitieren.
„Mit diesem Neubau realisieren wir den ersten Standort mit einer kombinierten Air- und Landside von DHL Express in Deutschland überhaupt”, beschreibt Wolfgang P. Albeck, Vorsitzender des Bereichsvorstands von DHL Express Deutschland das operative Novum des Gebäudes. „Durch die gleichzeitige Anbindung an das nationale Straßennetz auf der einen und das weltumspannende Luftfrachtnetzwerk von DHL Express auf der anderen Seite verwirklichen wir für unsere Kunden künftig extrem kurze Umschlagswege und dadurch spätestmögliche Abholzeiten.”
Zudem stellt sich DHL Express durch die deutliche Erweiterung der Produktionsfläche auf das für die kommenden Jahre prognostizierte Volumenwachstum am Standort Stuttgart ein. Die neue moderne Sortieranlage ist für ein Sendungsvolumen von rund 6.000 Stück pro Stunde ausgelegt. Darüber hinaus ist die Station mit direkten Be- und Entlademöglichkeiten für 94 Zustellfahrzeuge gleichzeitig ausgestattet. Die neue Air-/Landside Facility erfüllt überdies die Sicherheitsanforderungen der Transported Asset Protection Association (TAPA) und erhält damit die weltweit anerkannte TAPA Klasse A-Zertifizierung.
Den Grundstein legte der DHL Express Chef gemeinsam mit Reinhard Molt, Bürgermeister in Filderstadt, Walter Schoefer, Geschäftsführer der Flughafen Stuttgart GmbH sowie Generalübernehmer Johann Georg Adler III. „Die nachhaltige Investition von DHL Express am Standort Luftfrachtzentrum und in unsere Stadt freut uns sehr, weil sie auch unter umweltpolitischen Gesichtspunkten eine Verbesserung für die Region darstellt”, begrüßt Reinhard Molt die Neubauinitiative von DHL Express. „Der Verkehr wird nun vornehmlich auf die Nordwestumfahrung verlagert und der bisherige Transit zwischen den Stationen entfällt zum Vorteil der Anwohner.” Das Investitionsvolumen für den neuen DHL Express Standort beläuft sich insgesamt auf einen 2-stelligen Millionenbetrag.
März 2013
Die Deutsche Post hat zum 1. Januar 2013 einige Briefpreise erhöht. Hier ein Vergleich der Porti der Deutschen Post mit ausgewählten Wettbewerbern. Die Wettbewerber unterscheiden in der Regel zwischen Privatkunden-Preisen (incl. 19 Prozent Mehrwertsteuer) und Geschäftskunden-Preisen (zuzüglich Mehrwertsteuer):
Briefdienstleister | 2012 | 2013 | ||
Standardbrief € | Maxibrief € | Standardbrief € | Maxibrief € | |
0,55 | 2,20 | 0,58 | 2,40 | |
PIN-Zustellgebiet: neue Bundesländer, bundesweit 75 Prozent des Bundesgebiets | ||||
Privatkunden | 0,52 | 1,94 | 0,52 | 1,94 |
Geschäftskunden | ? | ? | 0,45 (0,54 brutto) | 1,83 (2,18 brutto) |
Zustellgebiet: Postleitzahl-Leitregion 97, PLZ 637.. - 639.., 747.., Teile der Leitregionen 91, 95 und 96, bundesweit über Kooperationspartner wie MailAlliance | ||||
Privatkunden | 0,50 | 2,20 | 0,57 | 2,20 |
Geschäftskunden | ? | ? | 0,51 (0,61 brutto) | 1,69 (2,01 brutto) |
Zustellgebiet: regional = Saarland + PLZ-Region 54 / bundesweit über Kooperationspartner und Deutsche Post | ||||
Privatkunden | 0,52 | 1,44 | 0,54 | 1,54 |
Geschäftskunden | ? | ? | 0,54 (0,64 brutto) | 1,60 (1,90 brutto) |
Zustellgebiet: Niedersachsen, Bremen, Nordhessen, Ostwestfalen / Sendungen außerhalb des Zustellgebietes werden weitergereicht an die Deutsche Post (Post-Porti) | ||||
Privatkunden | 0,50 | 2,20 | 0,50 | 2,20 |
Geschäftskunden | ? | ? | 0,46 (0,55 brutto) | 1,80 (2,14 brutto) |
Zustellgebiet: PLZ-Regionen 90 + 91, bundesweit über Kooperationspartner wie MailAlliance, P2, SpringMail / neue Preise ab Januar 2013 | ||||
Privatkunden | 0,50 | 1,95 | 0,53 | 2,15 |
Geschäftskunden | ? | ? | 0,51 (0,61 brutto) | 2,15 (2,56 brutto) |
Zustellgebiet: Sachsen-Anhalt / bundesweit über Kooperationspartner und Deutsche Post | ||||
Privatkunden | 0,45 | 1,80 | 0,45 | 1,80 |
Geschäftskunden | ? | ? | 0,38 (0,45 brutto) | 1,51 (1,80 brutto) |
Zustellgebiet: deutschlandweit mit Ausnahmen | ||||
Privatkunden | 0,49 | 1,95 | 0,52 | 2,15 |
Geschäftskunden | 0,45 (0,54 brutto) | 1,79 (2,13 brutto) | 0,48 (0,57 brutto) | 2,00 (2,38 brutto) |
Veröffentlicht keine Preise Preisangaben nur auf Kundenanfrage |
28.03.2013
TNT Express hat am 28. März 2013 den Verkauf seines inländischen Expressgeschäfts in China an den chinesischen Private Equity-Fonds unter der Leitung von CITIC PE bekannt gegeben. Die chinesische TNT-Tochter firmiert unter der Bezeichnung Hoau. Mit dieser Transaktion realisiert der niederländische Logistikkonzern TNT Express seine kürzlich angekündigte Absicht, sich nach Partnern für seine innerchinesischen Aktivitäten umzuschauen.
Hoau ist nach Angaben von TNT Express einer der führenden inländischen Zustell-Dienstleister für Expresssendungen in China und führend bei den Day-Definite-Zustelldiensten. Hoau betreibt ein umfangreiches inländisches Vertriebsnetz mit rund 1.500 Depots in mehr als 600 Städten.
Die behördlichen Genehmigungen erwartet TNT Express in der 2. Jahreshälfte 2013. Die Transaktion und die nachfolgenden Siedlungen sind vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen.
TNT Express Interims-CEO Bernard Bot erklärte: „In den letzten Jahren hat sich Hoau zu einem der führenden landesweit tätigen Dienstleister in China entwickelt. Der Eigentümerwechsel sichert das anhaltende Wachstum und die Entwicklung des Unternehmens. TNT Express wird sich künftig auf das Angebot einer breiten Palette von internationalen Express-Dienstleistungen von und nach China konzentrieren. Nach Abschluss der Transaktion wird TNT Express seine internationalen Expressdienste von und nach China kontinuierlich weiterentwickeln.” TNT International Express hat 3.000 Mitarbeiter und ein Netzwerk von 36 Depots in China und 3 internationale Gateways in Beijing, Shanghai und Shenzhen. „Aufbauend auf 20 Jahre Servicequalität und Engagement für den Kunden bleibt TNT Express ein führender internationaler Express-Dienstleister in China”, bekräftigte Bot.
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