Januar 2004
Juni 2004
Nach dem Postpersonalrechtsgesetz wurde 1995 zeitgleich mit der Umwandlung der Bundespost-Unternehmen in Aktiengesellschaften für jede der 3 AG eine Unterstützungskasse (UK) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gegründet. 2001 wurden die 3 UK zum Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V. (BPS-PT) verschmolzen. Die Aufgabe der UK bzw. des BPS-PT: Erbringung von Versorgungs- und Beihilfeleistungen an ehemalige Beamte aus dem Post- und Telekombereich und deren Hinterbliebene. Zur Finanzierung dieser Leistungen zahlten die 3 Aktiengesellschaften von 1995 bis 1999 jährliche Festbeträge an die UKn und zwar:
Deutsche Post AG | 4,0 Milliarden DM (= 2,05 Milliarden Euro) |
Deutsche Postbank AG | 0,31 Milliarden DM (= 0,16 Milliarden Euro) |
Deutsche Telekom AG | 2,9 Milliarden DM (= 1,48 Milliarden Euro). |
Seit 2000 zahlen die Unternehmen statt der Festbeträge jährliche Beiträge in Höhe von 33 Prozent der Bruttobezüge der jeweils noch aktiven Beamten und der fiktiven Bruttobezüge der ruhegehaltsfähig beurlaubten Beamten (also Beamte, die zeitweise als Angestellte oder Leitende Angestellte bei den AG und ihren Tochterunternehmen beschäftigt sind - Insichbeurlaubung).
Im Jahr 2003 zahlte die Deutsche Post AG Beiträge in Höhe von 664 Millionen Euro (Vorjahr 645 Millionen Euro) und die Deutsche Postbank AG 77 Millionen Euro (Vorjahr 80 Millionen Euro) an den BPS-PT (Zahlen nach Geschäftsbericht 2003). Die Deutsche Telekom AG zahlte 2003 an den BPS-PT 809 Millionen Euro (Vorjahr 838 Millionen Euro).
Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (PTNeuOG) gleicht der Bund Unterschiedsbeträge zwischen den laufenden Zahlungsverpflichtungen der Unterstützungskassen/BPS-PT einerseits und den Beiträgen der 3 Bundespost-Aktiengesellschaften Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG und den Vermögenserträgen andererseits „auf geeignete Weise” aus (z.B. Dividenden und Verkauf von Post- und Telekom-Aktien aus dem Bundesbesitz) und gewährleistet, dass der BPS-PT jederzeit in der Lage ist, die gegenüber ihren Trägerunternehmen übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Soweit der Bund hiernach Leistungen an den BPS-PT erbringt, kann er von den 3 Bundespost-Aktiengesellschaften keine Erstattung verlangen.
Quelle: BFPT
2004 erbringt der BPS-PT Versorgungs- und Beihilfeleistungen für ca. 271.000 Post- und Telekom-Versorgungsempfänger (VE). Der BPS-PT rechnet mittelfristig mit einem Absinken dieser Zahl, langfristig aber mit einem Ansteigen auf voraussichtlich bis 294.000. Als Folge dieser Entwicklung beziffert der BPS-PT die Versorgungslasten bis 2090 auf 580 Milliarden Euro. Dazu werden die 3 Bundespost-Aktiengesellschaften rund 20 Milliarden Euro beisteuern. Der Bund muss rund 560 Milliarden Euro aufbringen. Die Entwicklung von 1995 bis 2003 zeigt nachstehende Tabelle nach den Daten des BPS-PT.
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