Deutsche Post AG Briefzustellung in Berlin, 2006UPS AirlinesPostbank Centerfiliale Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 2-3, 2006PIN Briefzustellung in Leipzig, 2005DHL Paketzustellung, Post in neuem DHL-Design, 1.4.2003Deutsche Telekom, Gebäudekennung, Digi Park Flughafen Köln/Bonn, 2006Vodafone Gebäude Am Seestern Düsseldorf, 2004

Post und Telekommunikation

Telekommunikation

Call-by-Call und Preselection

Wichtiger Hinweis: Trotz 2-jähriger Bemühungen ist es nicht gelungen, den oder die derzeitigen Rechte-Inhaber zu ermitteln und mit ihnen in Kontakt zu kommen. Hallervordens Spott-Light hat seinerzeit - 1998 - der Sender SFB (heute RBB) ausgestrahlt. Laut Intendantin hatte der Sender aber nur das Senderecht. Die produzierende Halliwood Film GmbH hat mitgeteilt, ihre Rechte seien „abgelaufen und werden nicht erneuert”. Mit dem Autor des Textes und Darsteller, Frank Lüdecke, und mit dem Regisseur und Darsteller, Dieter Hallervorden, gelang trotz mehrfacher Versuche kein Kontakt. Auch der Verlag des Autors konnte bei allem guten Willen nicht weiterhelfen. Der Chronist - siehe Impressum - bittet den oder die Rechte-Inhaber, ihm angesichts des reformgeschichtlichen Wertes des Sketches ihr Placet für die Einstellung in diese Dokumentation zu erteilen (E-Mail: info@post-und-telekommunikation.de). Kopieren und Verbreiten des Clips sind nicht erlaubt.

Daten zum Clip - soweit recherchierbar:
Sketch aus der Reihe „Hallervordens Spott-Light” 1998 / Autor: Frank Lüdecke / Darsteller: Dieter Hallervorden und Frank Lüdecke / Regie: Dieter Hallervorden / Produktio: Halliwood Film GmbH

video downloader from freemake

Seit dem Ende des Telefonmonopols der Deutschen Telekom hat der Kunde die große Freiheit beim Telefonieren. Seit 1. Januar 1998 kann er sich den jeweils billigsten Anbieter von Telefondienstleistungen auswählen. Die bestehenden Ortsnetzkennzahlen bleiben - gleichgültig welcher Anbieter gewählt wird - ebenso wie die bestehenden Rufnummern unverändert. Der Telefonkunde wählt im Call-by-Call-Verfahren die Betreiberkennzahl des Anbieters (010xyz), dann die vertraute Ortsnetzvorwahl (z. B. 030 für Berlin), danach die eigentliche Rufnummer seines Gesprächspartners (z.B. 12 34 56) - und schon geht diese Verbindung über das Netz eines Call-by-Call-Anbieters. Gesetzliche Grundlage war § 43 Absatz 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996. Zunächst war Call-by-Call nur bei Ferngesprächen möglich. Erst seit 25. April 2003 hat der Kunde auch bei Ortsgesprächen die freie Auswahl.

Seit 1998 kann sich der Kunde aber auch für Preselection entscheiden. Preselection steht für die feste Voreinstellung einer Telefongesellschaft. Alle Gespräche werden dann immer über das Netz des fest gewählten Anbieters geführt. Preselection-Telefonierer erhalten 2 Telefonrechnungen. Die der Deutschen Telekom für den Telefonanschluss und eine 2. Rechnung vom Preselection-Vertragspartner für die Telefongespräche.

Diese ungewohnte neue Freiheit sorgte zunächst bei vielen Menschen für Verwirrung und machte viele ratlos. Wie funktionieren Call-by-Call und Preselection und wie finde ich den günstigsten Anbieter? Dieter Hallervorden und Frank Lüdecke haben diese Ratlosigkeit und Verwirrung 1998 in der Reihe „Hallervordens Spott-Light” in unübertrefflicherweise Weise in Szene gesetzt.

Heute - 2009 - macht Call-by-Call keinem Telefonkunden mehr Probleme. Im Zeitalter der Telefon-Flatrate hat Call-by-Call zudem an Bedeutung verloren. Der Sketch bleibt aber ein bemerkenswertes Dokument der Telekommunikationsgeschichte.