02.04.2013
Telefónica in Deutschland bietet zusammen mit Star Communications seit Anfang April 2013 2 neue Mobilfunktarife im O2 Netz an. Die Prepaid-Angebote star polska und star rossija richten sich insbesondere an Kunden russischer und polnischer Herkunft, die günstig und mobil in ihre Heimat telefonieren wollen. Beide Tarife punkten zudem mit preiswerten Telefonaten und SMS in alle deutschen Netze. Für Internetnutzer oder Vieltelefonierer sind attraktive Zusatz-Pakete buchbar.
Als erster deutscher Netzbetreiber bietet Telefónica mit star polska und star rossija nun auch den etwa 2,2 Millionen russischen und 1,5 Millionen polnischen in Deutschland lebenden Mitbürgern ein spezielles Angebot, kostengünstig den Kontakt mit ihrer Familie, Freunden oder Geschäftspartnern in der Heimat zu pflegen.
„Mit den neuen Tarifen star polska und star rossija setzen wir unsere Strategie, spezielle Kundensegmente und Bevölkerungsgruppen gezielt anzusprechen, konsequent fort”, sagt Michiel van Eldik, Managing Director Wholesale & Partner Management bei Telefónica in Deutschland. „Bereits 2011 haben wir mit Türk Telekom Mobile ein Tarif-Angebot für die türkischstämmige Zielgruppe erfolgreich im Markt etabliert.”
„Wir freuen uns, dass sich Telefónica für uns als Service Provider entschieden hat”, so Uwe Becker, Geschäftsführer von Star Communications. „Mit dem attraktiven Tarifangebot für Telefonate nach Polen und Russland bedienen wir eine interessante Zielgruppe. Der ethnische Mobilfunkmarkt bietet viel Potenzial”, so Becker weiter.
Das Starter-Set für star polska und star rossija kostet einmalig 9,95 Euro und beinhaltet bereits ein Startguthaben von 7,50 Euro. Ab 1 Cent pro Minute telefonieren Kunden damit rund um die Uhr ins Festnetz ihrer Heimat, ein Anruf ins polnische Mobilfunknetz kostet ab 5 Cent pro Minute, ein Telefonat in den russischen Mobilfunk ab 10 Cent pro Minute. Gespräche und SMS in alle deutschen Netze sind ab 9 Cent pro Minute bzw. SMS möglich.
Darüber hinaus können zu beiden Tarifen attraktive Zusatzpakete hinzugebucht werden. Kunden, die besonders viel in die Heimat telefonieren, erhalten mit dem Polen Paket 250 oder dem Russland Paket 120 für jeweils 4,99 Euro pro Buchung 250 bzw. 120 Minuten ins jeweilige Festnetz. Für Vieltelefonierer, die innerhalb des O2 Netzes telefonieren, ist das Community Paket interessant. Es kostet ebenfalls 4,99 Euro im Monat und umfasst zusätzlich 3000 Gesprächsminuten.
Smartphone-Kunden, die auch mobil im Internet surfen möchten, können das Smart Paket für monatlich 7,99 Euro inkl. Internet-Flatrate buchen. Inkludiert ist ein Datenvolumen von 200 MB mit einer max. Bandbreite von bis zu 7,2 Mbit/s. Das Paket enthält darüber hinaus 50 Gesprächs-Minuten und 50 SMS in alle deutschen Netze.
Die Tarife star polska und star rossija sind ab sofort verfügbar und werden über das Internet sowie ausgewählte Partnershops vertrieben. Die Guthabenaufladung erfolgt über alle gängigen O2 Voucher Auflademöglichkeiten.
Der star polska und star rossija Tarif im Überblick:
Starter-Set für star polska oder star rossija inkl. Startguthaben von 7,50 € | UVP: 9,95 € |
star polska:
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0,01 €/Minute1 0,05 €/Minute1 0,15 €/SMS |
star rossija:
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0,01 €/Minute1 0,10 €/Minute1 0,15 €/SMS |
Gespräche in alle deutschen Mobilfunknetze und ins deutsche Festnetz | 0,09 €/Minute2 |
SMS in alle deutschen Mobilfunknetze und ins deutsche Festnetz | 0,09 €/SMS |
Flexibel buchbare Zusatzpakete für Internetnutzer und Vieltelefonierer: | |
Polen Paket 250: 250 Minuten für Gespräche ins polnische Festnetz |
4,99 €/Buchung |
Russland Paket 120: 120 Gesprächs-Minuten ins russische Festnetz |
4,99 €/Buchung |
Community Paket: 3.000 Minuten für Gespräche innerhalb des deutschen O2 Mobilfunknetzes |
4,99 €/Monat |
Smart Paket:
|
7,99 €/Monat |
1 Beim angegebenen Preis handelt es sich um einen Aktions-Minutenpreis. Dieser ist gültig vom 02.04.13 bis mindestens 30.06.13. Bei Anrufen in internationale Fest- und Mobilfunknetze fällt stets eine Verbindungsgebühr von 0,15 €/Anruf an. Die Abrechnung erfolgt in Minutentaktung (60/60).
2 Nationale Standardgespräche aus dem O2 Netz kosten in alle anderen deutschen Netze 0,09 €/Min. zzgl. einer Verbindungsgebühr von 0,09 €/Anruf. Die Abrechnung erfolgt in Minutentaktung (60/60).
05.04.2013
Das mobile Internet bietet viele Vorteile: Unterwegs E-Mails versenden, Nachrichten lesen oder schnell die nächste Bus- oder Bahnverbindung herausfinden - viele Menschen machen sich die neuen Möglichkeiten bereits im Alltag zunutze. Doch noch nicht alle sind in der digitalen Welt angekommen. Gerade die ältere Generation zeigt sich bei der Nutzung mobiler Geräte noch zurückhaltend. Dabei bieten das mobile Internet und passende Endgeräte gerade auch Senioren viele Möglichkeiten. Das Projekt Tablet PCs für Seniorinnen und Senioren der E-Plus Gruppe und der Stiftung Digitale Chancen soll hier nun Abhilfe schaffen.
Senioren aus Paderborn und Brühl gehen online
Bereits seit 2012 vergibt die E-Plus Gruppe mit einer Internetflatrate ausgestattete Tablet PCs an verschiedene Senioreneinrichtungen in Deutschland. Ziel ist es Berührungsängste der Älteren abzubauen und sie an die neue Technik heranzuführen. Die Stiftung Digitale Chancen betreut das Projekt und analysiert begleitend, wie Tablets älteren Menschen den Einstieg in die Internetnutzung und den Anschluss an die digitale Gesellschaft erleichtern.
Erste Berührungen einer Seniorin mit dem mobilen Internet
Fotos: E-Plus Gruppe/Jan Braun
Anfang April 2013 übergab E-Plus die mobilen Geräte an ausgewählte Einrichtungen in Paderborn und Brühl. Die Internetkurse für Senioren, die von nun an in den Einrichtungen stattfinden, haben eine Besonderheit: Schüler aus Paderborn und Brühl wollen die Älteren bei ihren ersten Schritten im Netz begleiten und stehen ihnen mit Tipps und Tricks zur Seite. So zeigt der 16-jährige Schüler Lukas Eggen der 72-jährigen Paderbornerin Margit Hallwaß geduldig, wie der Tablet PC funktioniert.
„Die Nachfrage und das Interesse bei den Senioren sind groß”, erklärte Jeanette Kullik-Grabosch, Projektleiterin des AWO Mehrgenerationenhauses in Paderborn.
Die Leiterin der Brühler Senioreneinrichtung, Angelika Elsner, unterstrich die Bedeutung der mobilen Geräte: „So können unsere Bewohner lernen, mit ihren Kindern, Enkeln und Urenkeln über das Internet zu kommunizieren.”
Der Brühler Bürgermeister Dr. Ralf Göck nahm sich Zeit, um die Senioren bei ihren ersten Schritten zu unterstützen: „Insbesondere freue ich mich über die generationenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Schülern und Senioren.”
08.04.2013
3D-Drucker werden sich am Markt durchsetzen und einen enormen Einfluss auf große Teile der Wirtschaft haben. 81 Prozent aller ITK-Unternehmen rechnen damit, dass 3D-Drucker einzelne Branchen stark verändern. 3 Prozent meinen sogar, die Geräte würden die Wirtschaft insgesamt revolutionieren. Das ergab eine repräsentative Befragung im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM. Nur 8 Prozent der befragten Unternehmen sind der Meinung, 3D-Drucker würden generell keine große Bedeutung entwickeln. Lediglich 6 Prozent glauben, die Geräte seien vor allem für Privatverbraucher interessant. „3D-Drucker haben das Potenzial, schon in wenigen Jahren viele Wirtschaftszweige nachhaltig und stark zu verändern”, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder zum Start der Hannover Messe. Nicht nur Güter des täglichen Gebrauchs wie Geschirr und Designgegenstände, Spielzeug oder Materialien für Heimwerker kann man künftig mit 3D-Druckern zu Hause nach Bedarf herstellen. Langfristig ist denkbar, dass beispielsweise auch Ersatzteile fürs Autos oder gar Zahnfüllungen oder Prothesen vor Ort in Werkstätten oder Arztpraxen mit speziellen 3D-Druckern produziert werden.
3D-Drucker sind mittlerweile ab rund 2.000 Euro zu haben. Sie kehren die Formgebung von Gütern um. Normalerweise wird Material abgetragen: etwa ein Stück Metall oder Holz von Maschinen oder Menschen gefräst, geschliffen, gedreht, gedengelt oder gedrechselt. Experten sprechen von zerspanender Bearbeitung. Das Endprodukt entsteht also durch Trennung - ähnlich wie bei einem Bildhauer, der einen Marmorblock bearbeitet.
3D-Drucker hingegen arbeiten ähnlich wie Töpfer oder Maurer: Ein Produkt wird gefertigt, indem Material schichtweise aufgebaut wird - nur automatisch. Zunächst wird das Produkt in einem Datensatz als virtuelles 3D-Modell beschrieben. Beim Druck dieser Datei wird in der Regel ein Grundstoff (meist flüssiger Kunststoff, aber auch Keramik oder Metall) Schicht für Schicht per Spritzdüse auf einer Grundfläche aufgebracht, dann wird die Fläche millimeterweise abgesenkt und die neue Lage aufgebracht. So entsteht aus einer Computerdatei ein 3-dimensionales Produkt. Rohleder: „3D-Drucker stellen viele Branchen vor enorme Herausforderungen. Wertschöpfungsketten werden sich stark verändern und auch der Produkt- und Markenschutz muss ganz neu gedacht werden.”
Siehe auch Beitrag zum 3D-Druck in KEP-Chronik April bis Juni 2013
Zur Methodik: Das Meinungsforschungsinstitut Aris hat im Februar im Auftrag des BITKOM 320 Unternehmen aus der ITK-Branche zu den Potentialen von 3D-Druckern befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die Branche.
08.04.2013
Die E-Plus Gruppe wird 20 Jahre alt! Anlass genug, sich die Erfolge der Vergangenheit und die Strategie für die Zukunft vor Augen zu führen. Zu ihrem Jubiläum hat die E-Plus Gruppe folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
E-Plus versorgt mehr als 23 Millionen Kunden mit Mobilfunk-Dienstleistungen. Damit ist die Unternehmensgruppe die Nummer 3 im deutschen Mobilfunk-Markt und zeigt seit vielen Jahren eine profitable und stabil positive Entwicklung - ein beachtlicher Erfolg für die Neugründung von 1993. Für E-Plus führte der Weg zum Erfolg über gute Ideen und die gelebte Philosophie, die Marktstandards ständig zu hinterfragen und durch innovativere, kundenfreundlichere Angebote zu ersetzen.
Grafik: E-Plus Gruppe
Auf diese Weise hat E-Plus viel für die Demokratisierung des Mobilfunks erreicht. Einst Luxusgut, kann heute jedermann per Handy telefonieren. Dieser Weg war weit: 1993 kostete allein die Grundgebühr für einen Mobilfunkanschluss umgerechnet 22,50 Euro pro Monat, für jede Minute Gespräch kamen weitere 83 Cent zur Rechnung hinzu. Wer im Monat eine Stunde mit dem Handy telefonierte, gab also mehr als 70 Euro aus. Heute zahlt man kaum mehr als 9 Cent pro Minute oder in Vertragstarifen oftmals weniger als 20 Euro im Monat für unbeschränkte Gespräche in alle Netze und eine mobile Datenflatrate - dank Discount-Anbieter oder der Allnet-Flatrates, die im April 2012 von der E-Plus Gruppe eingeführt wurden.
Dies ist nur eines von vielen Beispielen, wie E-Plus den Mobilfunkmarkt weiterentwickelt hat. Weitere Meilensteine aus den vergangenen 20 Jahren sind die ersten echten Privatkundentarife, die Vermarktung von Prepaid-Karten und Minutenpaketen, die Einführung mobiler Datenübertragung oder die Erfindung von Mobilfunk-Discount und Flatrates im deutschen Mobilfunk. Marken der E-Plus Gruppe wie BASE, simyo, blau.de oder yourfone sind aus der deutschen Mobilfunklandschaft nicht mehr wegzudenken. Und immer noch entwickelt E-Plus sich weiter: Aktuell macht E-Plus das Datennetz fit für den Kundenbedarf der Zukunft, das schnelle mobile Internet. Und auch hier richtet sich das Unternehmen konsequent nach den Bedürfnissen des Kunden und liefert genau die Netzqualität unter Einsatz ausgereifter Technologien, die aktuell die Nutzungserfordernisse des Massenmarkts erfüllen. Zu einem gewohnt attraktiven Preis-Leistungsverhältnis.
08.04.2013
Mit dem Begriff „Energiewende” verbinden die meisten den Ausstieg aus der Atomenergie, den Ausbau von neuen Stromtrassen, um regenerative Energien aus Windparks und Solaranlagen in wind- oder sonnenbenachteiligte Gegenden zu transportieren. Sie denken an sparsamen Umgang mit Energie, vielleicht auch an Photovoltaik-Anlagen auf dem Hausdach. Die wenigsten wissen um die informations- und kommunikationstechnologische Dimension: Es geht um nichts anderes als das größte IT-Projekt aller Zeiten.
Reinhard Clemens / Foto: Deutsche Telekom AG
Was die Branche bewegt
Wie steuern Energieversorger in Zukunft die Erzeugung und Verteilung von Energie? Und wie wollen Verbraucher künftig Energie nutzen? Diese 2 Kernfragen bewegen die Energiebranche. Dabei stehen in der Diskussion die Kosten der Energiewende oder der Bau von neuen Stromtrassen im Mittelpunkt. Doch der geforderte Umstieg auf erneuerbare Energien hat für die Stromerzeuger weitreichendere Konsequenzen als das Weiterleiten oder Speichern von Energie.
Kunden im Mittelpunkt
Bis dato reichte es völlig aus, den Kunden einmal im Jahr eine Abrechnung über den Verbrauch zu schicken. Wenig lief automatisiert ab, das Wissen um den Kunden spielte dabei keine Rolle. Spätestens aber mit der gesetzlichen Forderung, den schnellen Wechsel von einem zum anderen Anbieter digital zu ermöglichen, rückt der bis dato unbekannte Kunde schlagartig in den Mittelpunkt. Vergleichsportale werfen auf Knopfdruck den billigsten Anbieter aus und geben den Verbrauchern Tipps für den schnellen Wechsel. Und plötzlich ist nichts mehr, wie es war. Ehemals staatliche Telekommunikationsunternehmen können ein Lied davon singen, was passiert, wenn die Loyalität des Kunden schneller sinkt, als neue Kundenbindungsprogramme greifen.
Schnell, einfach, praktisch
Kunden wollen, dass alles schnell, einfach und praktisch geht. Das Phänomen kennen auch andere Branchen. Neue Online-Händler für Schuhe, Bücher, Filme und alles, was es früher nur im Kaufhaus oder Jahre später im Versandhandel gab, werden von der Bestellung bis zur Auslieferung, ja bis zur Rücksendung aus einem Guss digital unterstützt. So einfach, bequem und schnell, dass Versandhändler der ersten Stunde die Segel streichen mussten.
Am Scheideweg
Genau an diesem Scheideweg steht jetzt die Energieindustrie. Die Energiewende zwingt zu milliardenschweren Investitionen in Anlagen und Systeme, die wind- und sonnenabhängige, aber auch klassische Stromerzeugung mit schwankendem Energieverbrauch in Einklang bringen. Und gleichzeitig muss sie die Nähe zum Kunden herstellen - und das geht in Zeiten von Smartphone und Tablet nur, wenn alle Geschäftsprozesse bis zum mobilen Endgerät des Verbrauchers durchdacht sind. Provokativ ausgedrückt: Kundenbindung heißt bei der Energiewende, sie muss übers Smartphone funktionieren - oder sie funktioniert überhaupt nicht.
Deshalb strukturieren, optimieren und automatisieren die Energieversorger einen Großteil ihrer Geschäftsprozesse neu. Sie müssen Energiegewinnung, -logistik und -nutzung intelligent aufeinander abstimmen. Und damit steht die Branche vor nichts anderem als dem größten IT-Projekt Deutschlands.
Aufgeschlossen für technische Neuerungen
Die Besitzer einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Hauses sind, wenn nicht gleich technikaffin, so doch aufgeschlossen für technische Neuerungen. Sie setzen oft auch auf Konzepte zum vernetzten Haus, sind den Umgang mit Apps von ihrem Smartphone gewöhnt und wollen diesen Komfort auch, wenn es um den selbst produzierten Strom geht: Auf Tastendruck den Strom selbst nutzen, einspeisen oder gar dem Nachbarn zur Verfügung stellen.
Das größte IT-Projekt aller Zeiten
Und so löst das Smartphone in der Hosen- oder Handtasche einen disruptiven Innovationsschub in der Energiebranche aus. Noch gehört die Branche der Energie- und Wasserversorgung zu den kleinsten Abnehmern im deutschen IT-Markt. Analysten von IDC erwarten aber in dieser Branche das größte Wachstum und eine der dynamischsten im gesamten IT-Markt. Deutschland steht vor dem größten IT-Projekt aller Zeiten. Erst danach ist vernetzte Energie Realität. Erst danach kennen wir Gewinner und Verlierer im Wettbewerb um Kunden in der Energiebranche.
09.04.2013
Die Bundesnetzagentur hat am 9. April 2013 ihren Entscheidungsentwurf für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten letzten Meile, an bisher noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern (KVz) - das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand - grundsätzlich weiterhin gewähren muss. Damit kann auch in Zukunft jedes Unternehmen - Telekom und Wettbewerber - überall KVz mit VDSL erschließen.
Die Telekom kann den Zugang zur KVz-TAL aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Voraussetzung für eine Zugangsverweigerung der Telekom ist, dass es in dem Gebiet bereits ein 2. Festnetz gibt, sie mehr KVz-TAL erschlossen hat als ein Wettbewerber und als Ersatz für den Zugang zur KVz-TAL dort ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet. In Gebieten ohne 2. Festnetzinfrastruktur kann die Telekom dagegen einem Wettbewerber den Zugang zur KVz-TAL für VDSL nicht verweigern, wenn dieser den KVz als Erster für Breitbandtechnik erschlossen hat, er seinerseits Vectoring einsetzt und im Rahmen eines offenen Netzzugangs („Open Access”) ebenfalls ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet.
Für KVz, die Wettbewerber bereits an ihr eigenes Netz angebunden haben, ändert sich erst einmal nichts. Hier können die Unternehmen die von der Telekom angemieteten KVz-TAL weiter für VDSL-Anschlüsse betreiben und dort auch künftig weitere Leitungen für VDSL schalten lassen. Allerdings müssen Wettbewerber an solchen KVz ab 2017 selbst Vectoring einsetzen und ein Bitstromprodukt anbieten, wenn die Telekom das von ihnen verlangt. „Unser Entscheidungsentwurf ist das Ergebnis einer sehr sorgfältigen Prüfung und Abwägung aller maßgeblichen Punkte auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen. Die ausgewogene Berücksichtigung von Eigentumsrechten sowie Bestandsschutz- und Vertrauensschutzgesichtspunkten ermöglicht auch künftig eine flächendeckende Breitbanderschließung von Kabelverzweigern durch alle Marktakteure. Zugleich stellt der Open Access Ansatz sicher, dass keine Gebietsmonopole entstehen: weder für die Telekom noch für die Wettbewerber”, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Wir haben uns als Regulierer unserer Verantwortung gestellt und zügig einen Entscheidungsentwurf vorgelegt. Leitgedanke der Entscheidung ist, Vectoring für alle Marktakteure zu ermöglichen und so den Breitbandausbau im Wettbewerb voranzutreiben. Jetzt haben die Marktakteure die Gelegenheit, unsere Vorschläge sorgfältig zu prüfen. Hierfür bietet die anstehende nationale Konsultation des Entscheidungsentwurfs hinreichend Gelegenheit”, betonte Homann.
Die Telekom hatte Ende 2012 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur TAL an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Die Technik reduziert die gegenseitige Störung benachbarter Kupferdoppeladern eines Kabels. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am KVz möglich, ein entbündelter Zugriff damit - sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht - aber nicht mehr.
„Mit unserem Entwurf tragen wir insbesondere dem für das Erreichen der Breitbandziele der Bundesregierung wichtigen Regulierungsziel eines beschleunigten Ausbaus von hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation Rechnung. Darüber hinaus gewährleistet unser Vorschlag, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für alle verlässlich und berechenbar bleiben. Bereits getätigte Investitionen werden nicht entwertet und Investitionsanreize in moderne Infrastruktur werden gestärkt. Gemeinsam mit dem vor Kurzem veröffentlichten Entscheidungsentwurf zu den TAL Entgelten sorgen wir so dafür, dass es attraktiv ist, den Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter voranzutreiben”, ergänzte Homann.
Der Entscheidungsentwurf wird der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.
10.04.2013
Noch mehr Kabel-Power für weitere 125.000 Haushalte: In zahlreichen Städten in Bayern, Niedersachsen und im Saarland stehen ab sofort Internetgeschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s im Download zur Verfügung. Erneut profitieren vorwiegend ländliche Gebiete von diesem Internetausbau. Insgesamt kann Kabel Deutschland aktuell rund 11,3 Millionen Kabelhaushalten im Internet-Ausbaugebiet das Hochgeschwindigkeits-Internet anbieten.
Foto: Kabel Deutschland
Vom aktuellen Ausbau für Hochgeschwindigkeits-Internet profitieren ab dem 10. April 2013 folgende Städte und Gemeinden:
Internet- und Telefonpaket für 19,90 Euro pro Monat im 1. Jahr
Neukunden erhalten bereits für 19,90 Euro monatlich eine Downloadgeschwindigkeit von bis zu 100 Mbit/s, einen Upload von bis zu 6 Mbit/s und eine Telefon-Flatrate für kostenlose Gespräche in das deutsche Festnetz. Im 2. Jahr fallen für das Internet- und Telefonpaket 39,90 Euro pro Monat an. Außerdem gibt es bei Online-Bestellungen von „Internet & Telefon 100” als Bonus eine Rechnungsgutschrift in Höhe von 30 Euro. Bei dem Produkt besteht zudem die Möglichkeit, die Geschwindigkeit flexibel zu testen: Neukunden können auf Wunsch im 2. Jahr der Mindestvertragslaufzeit völlig kostenlos zum günstigeren, bis zu 32 Mbit/s-schnellen Internet- und Telefonpaket wechseln. In diesem Fall beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit mit 12 Monaten.
Kabelmodem und Installation sind kostenlos
Das erforderliche Kabelmodem für einen Internet- und Telefonanschluss erhalten Kunden während der Vertragslaufzeit kostenlos von Kabel Deutschland. Qualifizierte Fachkräfte richten den Anschluss ein - ohne zusätzliche Kosten für diesen Service. Das einmalige Bereitstellungsentgelt für alle Internet- und Telefonprodukte beträgt 39,90 Euro.
11.04.2013
Die Bundesnetzagentur hat am 11. April 2013 die Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten Studie zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit von Breitbandanschlüssen veröffentlicht. Die Messstudie bestätigt die Vielzahl der Kundenbeschwerden über Abweichungen zwischen der vertraglich vereinbarten „bis zu”-Bandbreite und der tatsächlichen Bandbreite. Über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg haben die teilnehmenden Nutzer oft nicht die Bandbreite gemessen, die ihnen als maximal mögliche Bandbreite von ihrem Anbieter in Aussicht gestellt wurde.
„Der Studie liegt mit knapp einer Viertelmillion ausgewerteter Messungen eine äußerst umfangreiche Datenbasis zugrunde. Dies war nur durch eine rege Teilnahme der Internetnutzer möglich, für die ich mich ausdrücklich bedanke”, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Im Rahmen der novellierten gesetzlichen Transparenzvorgaben hatte die Bundesnetzagentur eine Studie zur Dienstequalität von breitbandigen Internetzugängen in Auftrag gegeben. Teil der Studie war eine bundesweite Messkampagne, bei der Internetnutzer über die Internetseite www.initiative netzqualitaet.de die Geschwindigkeit ihres Breitbandanschlusses messen konnten.
Parallel hierzu hat die Bundesnetzagentur die Standardverträge der Anbieter untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass fast alle Anbieter gegenüber den Kunden flexible Angaben zur verfügbaren Bandbreite machen. „Der Kunde weiß so nur vage, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung besteht kein überschwängliches Bemühen, dem Endkunden aktiv einen transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses zu bieten”, so Homann weiter.
„Mit den nun vorliegenden Ergebnissen haben wir wichtige Anknüpfungspunkte für einen konstruktiven Dialog mit den Unternehmen, um die Transparenz zum Wohle des Endkunden zu erhöhen”, betonte Homann. „Ich hoffe sehr, dass sich die Anbieter bemühen werden, transparent zu machen, was der angebotene Internetzugang leisten kann - und was nicht. Endkunden sollen langfristig die Qualität des Internetzugangs besser bewerten können.”
Neben der Transparenz sind effiziente Wechselprozesse entscheidend für den Wettbewerb. Endkunden müssen auf die Angebote im Markt reagieren und dann frei den gewünschten Anbieter und das passende Produkt auswählen können. Leider gibt es trotz der neuen gesetzlichen Regelungen aktuell Probleme beim Anbieterwechsel. Die Bundesnetzagentur hat seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im vergangenen Jahr mehrere Tausend Beschwerden erhalten und sich individuell für deren Lösung eingesetzt. Wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen hat die Bundesnetzagentur jetzt gegen mehrere Anbieter Bußgeldverfahren eingeleitet.
„Der Gesetzgeber wollte mit den Neuregelungen den Endkunden vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel schützen. Seit Dezember des vergangenen Jahres muss der abgebende Anbieter im Falle eines Scheiterns des Wechselprozesses die Versorgung wieder aufnehmen. Die Unterbrechung darf zudem nicht länger als einen Kalendertag andauern”, erläuterte Homann. Die Beschwerdezahlen zeigen, dass es in der Praxis bei einem Anbieterwechsel allerdings nach wie vor zu länger dauernden Unterbrechungen des Telefon- und Internetanschlusses kommen kann. „Ich appelliere noch einmal eindringlich an die Unternehmen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechend umzusetzen. Wie die eingeleiteten Bußgeldverfahren zeigen, werden wir die für Endkunden nicht hinnehmbare Situation nicht länger akzeptieren. Der unkomplizierte Anbieterwechsel ist eine Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb.”
Die Auswertung der Vertragsinhalte und die Ergebnisse der Messstudie sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden. Außerdem sind die Ergebnisse der Messstudie auf der Internetseite www.initiative-netzqualitaet.de veröffentlicht. Auf dieser Seite können darüber hinaus weiterhin Breitbandmessungen sowie Messungen zu bestimmten Aspekten der Netzneutralität durchgeführt werden.
16.04.2013
3 Viertel aller Berufstätigen (77 Prozent) in Deutschland sind außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten für Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden per Handy oder E-Mail erreichbar: 30 Prozent sind jederzeit erreichbar und 32 Prozent zu bestimmten Zeiten, zum Beispiel abends an Wochentagen oder am Wochenende. Weitere 15 Prozent sind nur in Ausnahmefällen und 16 Prozent gar nicht erreichbar. Das ist das Ergebnis einer Studie des Hightech-Verbands BITKOM zum Thema „Arbeiten in der digitalen Welt”, für die 2 repräsentative Umfragen unter 505 Berufstätigen und Personalverantwortlichen von 854 Unternehmen durchgeführt wurden. Danach gibt es in 62 Prozent aller Betriebe keinerlei Vorgaben, wann Mitarbeiter elektronisch erreichbar sein sollten und wann nicht. „Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten klare Vereinbarungen über Arbeitszeiten und Erreichbarkeit treffen”, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf bei Vorstellung der Studie. Dabei werden Arbeitgeber verstärkt auf flexible Arbeitsmodelle setzen. „Feste Arbeitszeiten und ortsgebundene Arbeitsplätze sind dank neuer Technologien für viele Büro-Jobs nicht mehr zeitgemäß”, sagte Kempf. Eine gesetzliche „Antistress-Verordnung” lehnt der BITKOM dagegen ab. Kempf: „Das umfangreiche deutsche Arbeitsrecht reicht aus, um die Folgen der Digitalisierung für die Arbeitswelt zu regeln.”
Nach den Ergebnissen der Umfrage haben sich Computer und Handy in nahezu allen Berufen durchgesetzt: 87 Prozent aller Berufstätigen arbeiten mit einem Computer und 67 Prozent mit Handy oder Smartphone. Dabei geht der Trend zum mobilen Arbeiten. Laut Umfrage nutzen 79 Prozent aller Erwerbstätigen für ihre tägliche Arbeit mobile Geräte, also Notebooks, Tablet Computer, Smartphones oder Handys. „Mobile Endgeräte in Verbindung mit Breitbandnetzen und Cloud Computing ermöglichen es, an nahezu jedem Ort zu arbeiten und dabei mit anderen in Kontakt zu stehen”, sagte Kempf. So arbeiten laut Umfrage 55 Prozent der Beschäftigten, die mobile Geräte nutzen, zumindest gelegentlich unterwegs: 22 Prozent arbeiten zeitweise im Auto, 20 Prozent in der Bahn und je 19 Prozent im Hotel sowie in Bussen oder Bahnen des Nahverkehrs.
Weit verbreitet ist inzwischen die Arbeit im Home Office. 1 Drittel der befragten Berufstätigen arbeitet regelmäßig von zu Hause, 21 Prozent täglich, 10 Prozent an mehreren Tagen in der Woche und 2 Prozent an einem Tag pro Woche. Weitere 13 Prozent arbeiten zumindest gelegentlich zu Hause. Laut Umfrage sind 4 von 5 Berufstätigen der Ansicht, dass sich dadurch Arbeit und Familie besser vereinbaren lassen. 56 Prozent meinen, dass sie Berufstätige zufriedener macht. Allerdings sind 55 Prozent der Meinung, dass sich bei der Arbeit im Home Office Beruf und Freizeit zu stark vermischen. Ängste, durch Home-Office-Nutzung Nachteile zu erleiden, gehören der Vergangenheit an: Nur 1 Viertel (26 Prozent) ist der Meinung, dass die Arbeit von zu Hause die Karriere behindert.
Auch Personalverantwortliche sehen die positiven Effekte der Arbeit von zu Hause. Eine große Mehrheit der Befragten ist der Ansicht, dass sie Arbeit flexibler macht (79 Prozent) und dazu beiträgt, Fachkräfte an das Unternehmen zu binden (59 Prozent). Nur 16 Prozent sagen, dass sich die Arbeitsleistung verringert. 61 Prozent sind der Meinung, dass sie die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern hemmt. „Moderne Arbeitskonzepte sollten darauf abzielen, die Kommunikation der Mitarbeiter zu fördern”, betonte Kempf. Nur 27 Prozent aller Unternehmen fördern die Arbeit im Home Office aktiv.
Aus Sicht des BITKOM sollten Unternehmen moderne Arbeitskonzepte entwickeln, um die Vorteile der neuen Technologien auszuschöpfen und gleichzeitig den Nachteilen im Arbeitsalltag zu begegnen. Nach den Ergebnissen der Umfrage erwarten 52 Prozent der befragten Unternehmen, dass ihre Mitarbeiter außerhalb der regulären Arbeitszeiten jederzeit oder zu bestimmten Zeiten per Handy oder E-Mail erreichbar sind. 48 Prozent verlangen keine Erreichbarkeit oder nur in dringenden Ausnahmefällen. „Viele Berufstätige leiden unter Stress, wenn sie sich in einem dauernden Standby-Modus befinden”, sagte Kempf. Daher sei ein bewusster Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln unabdingbar. Notwendig sind klare Vereinbarungen zwischen den Parteien, um Grundsätze für Arbeitszeiten und Erreichbarkeit im Home Office und in der Freizeit zu etablieren. Zudem sollten Mitarbeiter im effizienten Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln besser geschult werden. Bislang bieten erst 27 Prozent aller Unternehmen Seminare zum Umgang mit E-Mails und 25 Prozent für das persönliche Zeitmanagement an.
Der BITKOM schlägt Regeln für Unternehmen und Beschäftigte vor, die flexibles Arbeiten und den Umgang mit der Erreichbarkeit erleichtern sollen. Kempf: „Von flexiblen Arbeitsmodellen können beide Seiten profitieren: Beschäftigte können persönliche Freiheiten gewinnen, Arbeitgeber höher motivierte Mitarbeiter.”
Regeln für Unternehmen
Regeln für Berufstätige
Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Meinungsforschungsinstitut ARIS 505 Erwerbstätige und 854 Personalverantwortliche von Unternehmen ab 3 Mitarbeiter befragt. Die Umfragen sind repräsentativ.
19.04.2013
Tablet Computer haben den Sprung in die Berufswelt geschafft. Jedes 3. Unternehmen (34 Prozent) in Deutschland setzt mittlerweile Tablet PCs ein. Weitere 4 Prozent planen die Einführung der Geräte in den nächsten 6 Monaten. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM ergeben. Tablet Computer wurden zunächst vornehmlich im Vertrieb eingesetzt, beispielsweise für Präsentationen bei Kunden. Inzwischen sind die Anwendungsgebiete breiter. „Unternehmen nutzen Tablet Computer vermehrt in der Fertigung, etwa um Produktionsprozesse zu überwachen, oder in der Wartung als Ersatz für dicke Handbücher”, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.
Tablet Computer sind tragbare Geräte, die über einen berührungsempfindlichen Bildschirm gesteuert werden und über einen drahtlosen Internetzugang per WLAN oder Mobilfunknetz verfügen. In Deutschland werden Unternehmen und Verbraucher dieses Jahr voraussichtlich über 5 Millionen Geräte kaufen. Das erwartet das Marktforschungsinstitut EITO. 2011 waren es erst 2,1 Millionen, 2012 schon 4,4 Millionen. Die Käufer profitieren vom stark gestiegenen Leistungs- und Preiswettbewerb. 2012 haben sie für einen Tablet Computer im Schnitt 475 Euro ausgeben, 2011 waren es noch 535 Euro.
In den vergangenen Monaten sind vermehrt Business-Geräte auf den Markt gekommen. Sie verfügen über spezielle Ausstattungsmerkmale. Dazu gehören beispielsweise Schnittstellen für besonders schnellen Datentransfer und den Anschluss eines externen Monitors, ein Betriebssystem, auf dem unterschiedliche Benutzerkonten mit entsprechenden Zugriffsrechten eingerichtet werden können und auf dem die gängigen Geschäftsanwendungen laufen, sowie ein spezieller Stift zur Eingabe von Daten oder etwa für Zeichnungen. Kempf: „Privat- und Geschäftskunden haben heute die Wahl zwischen einer Vielzahl von Tablet Computern, die sich durch ihre Displaygröße, Design und technische Leistungsmerkmale unterscheiden.”
Hinweis zur Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Meinungsforschungsinstitut ARIS 854 Unternehmen ab 3 Mitarbeitern befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Den Tablet-Marktprognosen liegen Untersuchungen des European Information Technology Observatory (EITO) zugrunde. EITO liefert aktuelle Daten zu den weltweiten Märkten der Informationstechnologie, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik. EITO ist ein Projekt der Bitkom Research GmbH in Zusammenarbeit mit den Marktforschungsinstituten IDC und GfK.
19.04./07.06.2013
Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das E-Government-Gesetz, das am 18. April 2013 vom Bundestag verabschiedet worden ist. „Das E-Government-Gesetz wird der deutschen Verwaltung einen dringend benötigten bürgerfreundlichen Modernisierungsschub bringen”, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Das Gesetz erleichtert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung. Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt; mittelfristig können damit teure Aktenarchive entfallen. Zudem wird das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren vereinfacht.
Laut EU-Statistikbehörde Eurostat hat sich 2012 jeder 2. Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert und beispielsweise amtliche Formulare heruntergeladen. Heute müssen in Deutschland Formulare aber meistens ausgedruckt, unterschrieben und zurückgeschickt werden. Nur knapp jeder 7. Deutsche hat 2012 schon elektronisch ausgefüllte Unterlagen wie etwa die Einkommenssteuererklärung zurückgeschickt. Hier hat Deutschland im europäischen Vergleich Nachholbedarf: Im EU-Durchschnitt wird immerhin jeder 5. Behördengang vollelektronisch abgewickelt. Bei den Vorreitern wie Dänemark, Schweden, Frankreich, Estland oder Irland läuft sogar jeder 3. Behördenkontakt elektronisch ab.
Der Bundesrat stimmte am 7. Juni 2013 dem Gesetz zu.
Die Deutsche Post hatte sich gegen das Gesetz gewehrt, weil es die De-Mail, nicht aber den E-Postbrief unterstützt. BRIEF-Vorstand Jürgen Gerdes hatte vor der Bundesratssitzung in einem Brief an die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer geklagt, das geplante E-Government-Gesetz schließe die Deutsche Post als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung aus, wo doch die Deutsche Post bereits 500 Millionen Euro in den E-Postbrief investiert habe. Er bezog sich damit auf eine Bestimmung des Gesetzes, nach der zunächst die Bundesbehörden, auf Dauer alle öffentlichen Verwaltungen ihren Kunden den Kommunikationsweg über die De-Mail anbieten müssen. Der E-Postbrief erfüllt nicht die Bedingungen des De-Mail-Gesetzes. Gerdes schrieb, das Gesetz sei „protektionistisch angelegt” und „ordnungspolitisch bedenklich”, zudem weise es gravierende europarechtliche Mängel auf.
Im März 2013 hatte die Post bekanntgegeben, bei De-Mail werde sie definitiv nicht mitmachen - schon wegen des Postidentverfahrens. Bei der Anmeldung und Identifizierung des De-Mail-Nutzers darf das Postidentverfahren nämlich nicht eingesetzt werden, weil dabei auch die Personalausweisnummer erfasst wird. Dies aber verstoße gegen die De-Mail-Datenschutzauflagen, so das federführende Bundesinnenministerium.
Die konkurrierenden Unternehmen verhehlten ihre Schadenfreude nicht. Jan Oetjen, bei 1&1 (GMX, Web.de) fürs Portalgeschäft verantwortlicher Vorstand, stichelte: „Die Post hat sich eine 500-Millionen-Euro-Grube gegraben und erwartet jetzt, dass der Gesetzgeber ihr da einen Weg heraushaut.” De-Mail sei schließlich „nur ein Standard, den man erfüllen muss, um den Brief zu ersetzen - vergleichbar mit der Zulassungsverordnung für den Straßenverkehr”.
07.06.2013
Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das E-Government-Gesetz, das am 7. Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet worden ist. „Das E-Government-Gesetz verbessert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung”, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. Es kann uns allen künftig viel Geld und Zeit sparen.” Das E-Government-Gesetz tritt voraussichtlich schon Anfang August 2013 in Kraft.
Haupthindernis für Online-Anträge bei Behörden ist bis heute die Schriftform, denn Behördenformulare müssen in den allermeisten Fällen von Hand unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift mit der sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur ist zwar gesetzlich erlaubt, konnte sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen. „Das E-Government-Gesetz schafft nun technische Alternativen und ist damit ein erster Schritt in die richtige Richtung: Bürger können sich zum Beispiel rechtssicher an Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden”, sagte Kempf.
Idealerweise sollte der Gesetzgeber noch einen Schritt vorher ansetzen und prüfen, ob bei vielen Verfahren auf eine Schriftform samt Unterschrift komplett verzichtet werden kann. „Länder wie Österreich zeigen, dass der Datenaustausch zwischen Bürger und Verwaltung ohne Schriftform oft leichter geht - und ohne Einbußen an Sicherheit und Zuverlässigkeit.” Nach aktuellen Zahlen des E-Government-Benchmarks der Europäischen Union hat Deutschland beim E-Government im europäischen Vergleich noch Nachholbedarf.
Laut neuem Gesetz müssen künftig alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen elektronisch erreichbar sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. Mittelfristig können damit teure Aktenarchive entfallen. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert, ebenso das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren. Kempf: „Das E-Government-Gesetz kann dabei helfen, den Modernisierungsrückstand der deutschen Verwaltung aufzuholen.”
22.04.2013
Mobilfunkkunden der E-Plus Gruppe Marken und Partner reisen ab sofort bequem mit Touch&Travel - dem eTicketingverfahren für Bahn und öffentlichen Nahverkehr. Unter anderem profitieren Kunden von BASE, simyo, blau.de, yourfone.de und ALDI TALK von dem mobilen Datenservice.
Touch&Travel können auch die Mobilfunkkunden anderer Mobilfunkprovider nutzen, so die der Telekom Deutschland GmbH (Telekom), der Vodafone D2 GmbH (Vodafone), der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2). Zu den Mobilfunkprovidern zählen auch die Mobilfunkdiscounter und Service Provider der jeweiligen Mobilfunknetze.
Foto: E-Plus
„Smartphones etablieren sich endgültig über alle Bevölkerungsgruppen hinweg als intelligente Helfer im Alltag”, sagt Michael Kaduk, Director Wholesale Development bei der E-Plus Gruppe. „Unsere Kunden nutzen immer häufiger mobile Datenservices, um ihr tägliches Leben aktiv zu gestalten. Mit der Touch&Travel-Kooperation bieten wir ihnen per Smartphone die maximale Flexibilität beim Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln.”
„Ab jetzt können die Kunden aller Mobilfunkanbieter die Vorteile von Touch&Travel nutzen”, sagt Birgit Wirth, verantwortlich für Touch&Travel bei der Deutschen Bahn. „Wir freuen uns, diesen Kundenwunsch erfüllen zu können.”
Aktuell können Kunden im deutschen Fernverkehr und auf ausgewählten Verbindungen ins Ausland Tickets kurzfristig und komfortabel per Touch&Travel buchen. In den Stadtgebieten Berlin, Potsdam sowie im gesamten Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) können sie alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. In den Innovationsregionen Allgäu/Schwaben und Oberfranken/Oberpfalz sind zahlreiche Regionalverbindungen eingebunden sowie auf Sylt alle regulären Buslinien der SVG.
Bei Touch&Travel wird mit je 2 Klicks vor und nach der Fahrt der Fahrausweis automatisch bereitgestellt. Damit entfällt die Eingabe von Start- und Zielbahnhof. Mit der Touch&Travel-App bestätigt der Kunde vor der Fahrt den Fahrtbeginn. Während der Reise wird die Ortung über das jeweilige Endgerät durchgeführt (z.B. über GPS, WLAN etc.). Bei der Kontrolle liest das Kontrollpersonal den standardisierten Barcode vom Mobiltelefon aus. Nach der Fahrt meldet sich der Nutzer wieder ab, und der entsprechende Fahrpreis wird auf dem Handydisplay angezeigt. Die Abrechnung der Fahrten erfolgt monatlich vom angegebenen Konto.
Vorteile von Touch&Travel:
Die Touch&Travel-App für iPhones, Android- und Nokia-Smartphones steht in den entsprechenden App-Stores kostenlos zum Herunterladen bereit. Weitere Informationen und Registrierung als Kunde im Internet unter www.touchandtravel.de.
22.04.2013
Angesichts des rasanten Datenwachstums stellt die Telekom die Tarifstruktur für Internetanschlüsse im Festnetz um: Genauso wie im Mobilfunk wird es künftig für neue Call&Surf- und Entertain-Verträge integrierte Highspeed-Volumina geben. Ist die Volumengrenze erreicht, sehen die Leistungsbeschreibungen eine einheitliche Reduzierung der Internetbandbreite auf 384 kbit/s vor. Zunächst werden nur die Leistungsbeschreibungen angepasst. Sobald die Limitierung technisch umgesetzt wird, können Kunden über Zubuchoptionen weiteres Hochgeschwindigkeits-Volumen hinzubuchen.
„Wir wollen den Kunden auch in Zukunft das beste Netz bieten und dafür investieren wir weiterhin Milliarden. Immer höhere Bandbreiten lassen sich aber nicht mit immer niedrigeren Preisen finanzieren. Den Kunden mit sehr hohem Datenaufkommen werden wir in Zukunft mehr berechnen müssen”, betont Michael Hagspihl, Geschäftsführer Marketing der Telekom Deutschland.
Das Datenvolumen im Netz nimmt rapide zu: Nach Expertenschätzung wird es sich bis 2016 vervierfachen. Dann sollen 1,3 Zettabyte Daten (eine Zahl mit 21 Nullen) pro Jahr übertragen werden. Deshalb müssen die Netze kontinuierlich ausgebaut werden. Eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur würde bis zu 80 Milliarden Euro kosten.
Die Einführung der neuen Tarife erfolgt schrittweise: Zunächst werden zum 2. Mai 2013 die Leistungsbeschreibungen für neue Verträge angepasst. Bestehende Verträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Wann die Telekom die Geschwindigkeitsreduzierung tatsächlich einführt, hängt von der Verkehrsentwicklung im Internet ab. „Wir gehen bisher davon aus, dass wir die Limitierung technisch nicht vor 2016 umsetzen”, so Hagspihl.
Vor der technischen Realisierung bekommen Kunden die Möglichkeit, ihren Datenverbrauch im Kundencenter im Internet nachzuvollziehen. Im Schnitt verbraucht ein Kunde heute 15 bis 20 Gigabyte (GB). Das geringste integrierte Datenvolumen wird 75 GB betragen. Neben dem Surfen im Netz und dem Bearbeiten von Mails ist dieses Volumen beispielsweise ausreichend für 10 Filme in normaler Auflösung plus 3 HD-Filme, plus 60 Stunden Internetradio, plus 400 Fotos und 16 Stunden Online-Gaming.
Ab dem 2. Mai 2013 sind folgende Volumina in den Festnetztarifen integriert:
Die Nutzung von Entertain wird nicht auf das im Tarif enthaltene Volumen angerechnet. „Mit Entertain buchen die Kunden Fernsehen, deshalb werden wir sicherstellen, dass sie nicht plötzlich vor einem schwarzen Bildschirm sitzen”, erläutert Hagspihl. Auch Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss wird nicht angerechnet. Beide Dienste sind im Gegensatz zu Internetdiensten Managed Services, die in einer höheren und gesicherten Qualität produziert und vom Kunden gesondert bezahlt werden. Reguläre Internetdienste werden diskriminierungsfrei nach dem „Best-Effort”-Prinzip behandelt, das bedeutet: so gut es die zur Verfügung stehenden Ressourcen ermöglichen. Das gilt auch für Internetdienste der Telekom.
Teilen Kunden künftig über WLAN TO GO (Kooperation mit Fon) ihr WLAN mit anderen Nutzern, läuft das hierbei erzeugte Datenvolumen separat und wird für das Volumen des Kunden ebenfalls nicht angerechnet.
Mit der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird die Telekom Zubuchoptionen einführen. Damit können Kunden auch über das integrierte Volumen hinaus das Internet mit Hochgeschwindigkeit nutzen. Die Details der Zubuchoptionen wird die Telekom rechtzeitig bekannt geben. Volumentarife sind im Mobilfunk längst üblich und auch im Festnetz haben einige Anbieter bereits eine Limitierung der Nutzung eingeführt. Die Telekom hat eine Begrenzung des Highspeed-Volumens bereits heute in den Leistungsbeschreibungen für die Call & Surf Tarife mit VDSL und die Glasfaser-Anschlüsse vermerkt, aber nicht technisch umgesetzt. Zum 2. Mai 2013 werden diese Leistungsbeschreibungen bei Neuverträgen angeglichen.
Malte Spitz, Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen, fragt in ZEIT-ONLINE, warum wohl die Deutsche Telekom vor anderen Wettbewerbern den Vorreiter spielt. Die Telekom behaupte, von ihren 12,28 Millionen Breitbandkunden seien nur 3 Prozent von der Datendrosselung betroffen und die könnten für einen 1-stelligen Betrag Zusatzvolumen zubuchen. Spitz rechnet vor, dies seien ca. 368.000 Anschlüsse. „Lohnt sich das finanziell für den Konzern, wenn diese 368.000 zuzahlen, um wieder ihre gewohnte Bandbreite zu erhalten?” fragt Spitz und fährt fort: „Selbst wenn die Zubuchung bis zu 9,99 Euro kosten sollte und alle 368.000 Vielnutzer jeden Monat das doppelte Inklusivvolumen kaufen, hätte die Telekom gerade einmal 44 Millionen Euro Mehreinnahmen, weniger als 0,1 Prozent des Telekom-Jahresumsatzes. Dafür wird die gesamte Struktur im Festnetzinternet umgestellt? Für 44 Millionen Euro werden potenzielle Kunden vertrieben und wird ein katastrophales Image in Kauf genommen?” Spitz vermutet daher, die Telekom habe nicht die Mehreinnahmen im Auge, sondern es gehe ihr darum, die Netzneutralität abzuschaffen.
Kritik gab es quer durch den Blätterwald und bei den Telekom-Kunden. Eine Zeitung taufte die Telekom um in Drosselnet.com. Wie die Zeitung „Trierer Volksfreund” berichtete, hat die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde die Telekom aufgefordert, offene Fragen zu etwaigen Verstößen gegen die Netzneutralität im Internet zu beantworten. „Da wir weiteren Klärungsbedarf sehen, haben auch wir uns an das Unternehmen gewandt”, sagte Bundesnetzagentur-Sprecher René Henn der Zeitung.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hatte schon zuvor die Flatrate-Drosselung in einem Brief an Telekom-Vorstandschef René Obermann kritisiert und dieses als Eingriff in die Netzneutralität bezeichnet. Auch bei der Verbraucherschutzministerin, CSU-Kabinettskollegin Ilse Aigner, stößt der Telekom-Vorstoß auf erhebliche Kritik.
Bisher hat die Bundesregierung auf ein Gesetz zur Netzneutralität im Internet verzichtet. Bei der Netzneutralität geht es um die Gleichbehandlung im Datenverkehr bei allen Online-Diensten. Bei der Telekom sollen nur die VoIP-Daten und die IPTV-Daten aus dem eigenen Entertain-Angebot mit einer unbegrenzten Daten-Flatrate laufen. Betroffen von der Datendrosselung wären auch Kommunikationsdienste wie Skype, da bei einer Videokonferenz hohe Datenmengen anfallen.
Siehe auch das Interview mit Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler unter dem 19. Juni 2013: „Internetanbieter müssen alle Daten in gleicher Weise übermitteln”.
24.04.2013
Die Aktionäre der MetroPCS haben am 24. April 2013 in einer außerordentlichen Hauptversammlung in Richardson/Texas der Vereinbarung mit der Deutschen Telekom zugestimmt, das Unternehmen mit der T-Mobile USA zusammen zu führen. Die Deutsche Telekom begrüßte die Entscheidung der Aktionäre der MetroPCS, die den Weg freimacht für ein neues gemeinsames, größeres und schlagkräftigeres Mobilfunk-Unternehmen in den USA.
„Das ist ein großer Schritt für die Deutsche Telekom”, sagte René Obermann, Vorstandvorsitzender der Deutschen Telekom. „Wir haben in der letzten Zeit in den USA vieles vorangebracht, z.B. das Netz modernisiert und ein neues Management Team an Bord geholt, das sehr erfolgreich ist. Dazu haben wir die Verträge mit Apple und MetroPCS geschlossen. Dieser Merger mit MetroPCS ist enorm wichtig, um in den USA mit mehr Kraft angreifen zu können.”
„Zusammen mit MetroPCS bekommen wir weiteren Rückenwind für unsere Uncarrier-Strategie in den USA”, so Timotheus Höttges, Finanzvorstand der Deutschen Telekom und Chairman des neuen gemeinsamen Unternehmens. „Wir haben unser Geschäftsmodell radikal umgebaut und ein drastisch vereinfachtes und kundenfreundlicheres Tarifsystem eingeführt. Zusammen mit MetroPCS bringen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit mit einem gemeinsamen hochmodernen Netz, mehr Schlagkraft im Vertrieb und Top-Endgeräten wie dem Apple iPhone 5 und dem Samsung Galaxy S4 entscheidend voran.”
Mit der Zustimmung der Aktionäre der MetroPCS zu der Transaktion liegen jetzt alle erforderlichen Genehmigungen für den Zusammenschluss mit T-Mobile USA vor. Der Abschluss der Transaktion (Closing) wird zum 1. Mai 2013 erwartet. Entsprechend erfolgt die Konsolidierung der neuen Gesellschaft im Konzern Deutsche Telekom voraussichtlich mit Wirkung zum 1. Mai 2013.
Die Aktionäre der MetroPCS (Status zum 11. März 2013) erhalten im Rahmen der Transaktion nun eine Vorab-Barausschüttung von insgesamt rund 1,5 Milliarden US-Dollar von ihrem Unternehmen. Anschließend führt MetroPCS eine Aktien-Zusammenlegung durch (reverse stock split). Danach wird T-Mobile USA im Rahmen einer Kapitalerhöhung in das Unternehmen eingebracht. Nach dem Closing der Transaktion halten die Anteilseigner von MetroPCS (alt) 26 Prozent der Anteile an der neuen Gesellschaft, die Deutsche Telekom wird 74 Prozent an dem gemeinsamen Unternehmen besitzen. Das Unternehmen wird als T-Mobile US firmieren und an der New Yorker Börse (NYSE) unter dem Kürzel TMUS notiert sein.
25.04.2013
Der Hightech-Verband BITKOM hat eine Reform des Urheberrechts in der nächsten Legislaturperiode gefordert. Grund ist die fortschreitende Digitalisierung der Medien, die nach der Musikindustrie nun verstärkt die Filmbranche und den Buchmarkt erfasst. „Das derzeit geltende Urheberrecht kann viele Herausforderungen der Digitalisierung nicht bewältigen”, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf anlässlich des „Tages des geistigen Eigentums”. Zudem erodiere in der Bevölkerung die Akzeptanz für das Urheberrecht. Kempf: „Viele digitale Angebote sind in Deutschland wegen rechtlicher Unsicherheiten gar nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.” Gleichzeitig setze den Nutzern ein rigides, kommerzielles Abmahnwesen zu. „Bei der Reform des Urheberrechts sollte statt der bisherigen Flickschusterei ein umfassender Ansatz gewählt werden”, sagte Kempf. Nur so könnten alle Wechselbeziehungen zwischen Kreativen, Nutzern und Internetwirtschaft berücksichtigt werden. Ein grundlegender Systemwechsel ist aus Sicht der Hightech-Branche aber nicht notwendig. „Das Urheberrecht schafft die wirtschaftliche Grundlage für kreative und innovative Leistungen. Daran hat auch das Internet nichts geändert”, betonte Kempf. Vielmehr gehe es darum, das Urheberrecht weiterzuentwickeln und flexibler zu machen. Seine Forderungen hat der BITKOM in einem „Whitepaper Urheberrecht” zusammengefasst.
Den Siegeszug der digitalen Medien illustriert eine aktuelle Umfrage im Auftrag des BITKOM. Gefragt wurde, ob Internetnutzer digitale Formate oder das analoge Pendant präferieren. Danach bevorzugt bereits eine Mehrheit von 51 Prozent der Internetnutzer digitale Fotos, 46 Prozent favorisieren Fotos auf Papier. Unter den 14- bis 29-Jährigen geben sogar 57 Prozent digitalen Fotos den Vorzug. Im Vergleich Online-Nachrichten gegen Zeitungen bevorzugen 38 Prozent der Befragten Online-News (14 bis 29 Jahre: 42 Prozent) und 59 Prozent gedruckte Zeitungen. 36 Prozent der Internetnutzer präferieren digitale Musik (14 bis 29 Jahre: 46 Prozent), 62 Prozent immer noch CDs und Schallplatten. Bei Filmen kommen digitale Videodateien oder Streaming-Dienste auf 21 Prozent (14 bis 29 Jahre: 25 Prozent), 75 Prozent bevorzugen DVDs und Blu-rays. Selbst bei Büchern geben bereits 23 Prozent der Internetnutzer E-Books den Vorzug (14 bis 29 Jahre: 26 Prozent), während 67 Prozent den gedruckten Büchern die Treue halten.
Der BITKOM hat im Urheberrecht folgende Handlungsfelder identifiziert:
Das aktuelle „Whitepaper Urheberrecht” des BITKOM ist hier abrufbar.
29.04.2013
Die Umsätze in der Festnetz-Kommunikation werden auch in diesem Jahr wieder schrumpfen. Das kündigt der Hightech-Verband BITKOM an. Noch 2005 betrug der Umsatz mit Sprach- und Datendiensten im deutschen Festnetz 31 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr 2013 soll das Marktvolumen auf nur mehr 24,6 Milliarden Euro zurückgehen. Das ist ein Rückgang von über 1 Fünftel (21 Prozent) im entsprechenden Zeitraum. Für dieses Jahr erwartet BITKOM ein Minus von 2 Prozent. „Die Netzbetreiber haben seit 2005 mehr als 6 Milliarden Euro Jahresumsatz verloren”, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Diese Mittel fehlen nun für dringend benötigte Investitionen in den weiteren Ausbau der Breitbandnetze.” Allein für die Versorgung Deutschlands mit einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur werden Investitionen von etwa 80 Milliarden Euro gebraucht.
Hauptgrund für den Umsatzrückgang ist der fortgesetzt scharfe Preiswettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt, der mit der Liberalisierung in Gang gesetzt wurde. Heute zahlen Kunden für Inlands-Telefonate weniger als 3 Prozent des Preises vor der Liberalisierung, Überseegespräche kosten sogar weniger als 1 Prozent des damaligen Preises. Ab rund 20 Euro werden Festnetz-Flatrates für Telefon und Internet angeboten. Rohleder: „Keine andere Branche hat ihre Preise ähnlich stark gesenkt wie die Telekommunikation. Gleichzeitig wurden mehr als 100 Milliarden Euro in die Netze investiert und die Leistungen für die Kunden vervielfacht. Dies ist absolut einzigartig.”
Die weiter steigende Nachfrage nach Bandbreite auch in ländlichen Regionen und die immer intensivere Nutzung des Internet machen weitere Investitionen notwendig. So hat sich das Verkehrsvolumen im Breitband laut Bundesnetzagentur allein zwischen den Jahren 2005 und 2011 verfünffacht. Das hat vor allem 2 Gründe. So ist die Zahl der Breitband-Nutzer stark angestiegen. Rund 82 Prozent der Haushalte nutzen inzwischen einen schnellen Internet-Anschluss. Auch das durchschnittliche Datenvolumen pro Anschluss wuchs laut Bundesnetzagentur - von 6,4 Gigabyte pro Monat im Jahr 2005 auf aktuell knapp 20 Gigabyte monatlich. Dabei unterscheidet sich das Nutzungsverhalten zwischen einzelnen Verbrauchern sehr stark. Rohleder: „Ein Heavy User braucht um den Faktor 1.000 mehr Netzkapazität als jemand, der nur hin und wieder das Internet nutzt. Netzkapazität hat ihren Preis. In der gegenwärtigen Diskussion um neue Tarifmodelle wird dies zuweilen vergessen.”
Hinweis zur Methodik: Den Marktprognosen liegen neueste Untersuchungen des European Information Technology Observatory (EITO) zugrunde. EITO liefert aktuelle Daten zu den weltweiten Märkten der Informationstechnologie, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik. EITO ist ein Projekt der Bitkom Research GmbH in Zusammenarbeit mit den Marktforschungsinstituten IDC und GfK.
30.04.2013
Das World Wide Web (WWW) am 30. April 2013 20 Jahre alt. Am 30. April 1993 wurde die Technologie für Internet-Inhalte zur allgemeinen Nutzung freigegeben. Vorher war sie bereits einige Jahre im Test- und Entwicklungsbetrieb. In diesem Jahr werden mehr als 2,7 Milliarden Menschen das Internet nutzen, die allermeisten von ihnen greifen dabei auf das World Wide Web zurück. In den vergangenen 10 Jahren hat sich die Zahl damit fast vervierfacht. „Das Internet hat die Art, wie wir leben und arbeiten, tiefgreifend verändert”, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.
In Deutschland sind heute rund 78 Prozent der über 14-Jährigen online, das sind fast 55 Millionen Bundesbürger. 9 von 10 deutschen Internetnutzern kaufen online ein. 8 von 10 teilen Inhalte im Netz mit anderen, wie zum Beispiel Fotos oder auch Erfahrungen mit Produkten und Dienstleistungen.
Vater des WWW ist Tim Berners-Lee. Er startete das Projekt 1989 beim Europäischen Kernforschungszentrum CERN als Projekt. Die Idee entstand ursprünglich, um die Informationsflut in komplexen wissenschaftlichen Projekten besser beherrschbar zu machen. Bis zu einem weltweiten Standard war es damals noch ein weiter Weg: 1990 entstanden der erste Browser - ein Programm zum Surfen im Netz - sowie die erste Webseite (info.cern.ch). 3 Jahre später veröffentlichte der damalige Informatik-Student Marc Andreessen den Browser Mosaic, der als Vorläufer des Programms Netscape das Web populär machte. 1994, ein Jahr nach der Freigabe der Web-Technologie, wurde das „World Wide Web Consortium” (W3C) gegründet - ein internationales Gremium, das seitdem an der Weiterentwicklung der Web-Standards und technischen Protokolle arbeitet.
02.05.2013
Die digitale Internetwährung Bitcoins ist in Deutschland noch weitgehend unbekannt. Nach einer repräsentativen Befragung des Hightech-Verbands BITKOM haben 85 Prozent der Bundesbürger noch nie von Bitcoins gehört. In den vergangenen Wochen hatten die starken Kursschwankungen bei der Internetwährung, die ohne Banken oder zentrale Abrechnungsstelle auskommt, für eine ausführliche Medienberichterstattung gesorgt. Bei der Kenntnis über Bitcoins gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während fast jeder 4. Mann (23 Prozent) angibt, schon einmal von Bitcoins gehört zu haben, sind es bei den Frauen gerade einmal 7 Prozent. „Bitcoins sind selbst nach Auffassung der Macher ein Experiment und damit nicht als sichere Geldanlage oder Zahlungsmittel für breite Nutzerkreise geeignet”, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Bitcoins sind aber ein gutes Beispiel dafür, wie die Digitalisierung den Kern unserer Wirtschaft verändert.”
Trotz der recht geringen Bekanntheit von Bitcoins gibt es in Deutschland der Umfrage zufolge rund 14 Millionen potenzielle Bitcoins-Zahler. Jeder 5. (20 Prozent) kann sich vorstellen, künftig einmal Bitcoins zu erwerben oder zu nutzen. Bei den Männern liegt der Anteil mit 23 Prozent nur leicht über dem der Frauen (17 Prozent). Die Jüngeren sind der Idee einer von anderen Währungen und Banken unabhängigen Internetwährung gegenüber aufgeschlossener als die Älteren. So erscheint 26 Prozent der 14- bis 29-Jährigen das Bezahlen mit Bitcoins zumindest vorstellbar, bei den ab 60-Jährigen sind es dagegen nur 12 Prozent.
Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa 1.003 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt. Die Daten sind repräsentativ.
Am 5. Dezember meldete Spiegel online, Chinesische Banken dürfen nicht mehr mit der virtuellen Währung Bitcoin handeln, weil nach Ansicht der chinesischen Zentralbank das digitale Geld zu kriminellen Zwecken genutzt werden könnte.
Wer Bitcoin erfunden hat, liegt im Dunkeln. Mit Bitcoin - so die Idee - sollte ein Zahlungsverkehr aufgebaut werden, der ohne staatliche Aufsicht unabhängig von Regierungen und Notenbanken abläuft. Auch westliche Zentralbanken warnen dringend vor der Internetwährung. Der Bitcoin-Wechselkurs schwankt stark, zudem gibt es keine Bindung an reales Geld oder reale Wirtschaftsgüter. Außerdem könnten nach Meinung westlicher Zentralbanken Kriminelle die Bitcoin-Währung zur Geldwäsche und zu Manipulationen nutzen.
Aus Wikipedia: Bitcoin ist eine Form von virtuellem Geld, die im Jahr 2009 entstand. Die Geldeinheiten, Bitcoins, werden dezentral in einem Computernetz geschöpft und verwaltet. Dieses Netzwerk wird aus Teilnehmern gebildet, die einen Bitcoin-Client ausführen und sich über das Internet miteinander verbinden.
Bitcoins können elektronisch beliebig zwischen den Teilnehmern überwiesen werden. Ihr Besitz wird durch den Besitz kryptographischer Schlüssel nachgewiesen. Jede Transaktion von Geldeinheiten wird mit einer digitalen Signatur versehen und in einer öffentlichen, vom gesamten Netzwerk betriebenen Datenbank aufgezeichnet.
02.05.2013
Telefónica Deutschland und die Telekom wollen ihre Kooperation im Festnetz vertiefen und haben dafür ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Für Festnetzprodukte möchte Telefónica Deutschland in Zukunft verstärkt die neue Highspeed-Infrastruktur der Telekom nutzen. Mit dieser Kooperation kann Telefónica den Übergang von der eigenen ADSL-Infrastruktur hin zu einer zukunftsfähigen NGA-Plattform umsetzen. Telefónica will dafür VDSL- und Vectoring-Vorleistungsprodukte der Telekom nutzen. Der Prozess soll schrittweise erfolgen und 2019 abgeschlossen sein. Die Telekom kann so die Investitionsrisiken teilen und den weiteren Ausbau forcieren. Die Kooperation wird der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt vorgelegt. Geplant ist die Zusammenarbeit ab dem kommenden Jahr.
„Die Zukunft liegt im Highspeed-Internet. Verbunden mit unserem hochleistungsfähigen mobilen Datennetz können wir unsere Konvergenz-Strategie noch besser vorantreiben. Großer Gewinner sind unsere Kunden und Partner. Dadurch können wir ihnen zusätzlich zu Mobilfunk beste Festnetzprodukte bieten”, erläutert René Schuster, CEO von Telefónica Deutschland. „Die Telekom ist bereit, massiv ins deutsche Festnetz zu investieren. Wir brauchen allerdings Partner, um die Investitionsrisiken zu teilen und den Ausbau der Hochleistungsnetze forcieren zu können”, betont Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom.
Für die Festnetz-Kunden von Telefónica ändert sich zunächst nichts, sie erhalten aber zukünftig die Möglichkeit, auf Highspeed-Anschlüsse zu wechseln, die auf der Telekom-Infrastruktur basieren. Für Telefónica ist entscheidend, dass die Telekom mit Vectoring eine Technologie einsetzen wird, die die Wettbewerbsposition im Festnetzgeschäft gegenüber den Kabelnetzbetreibern verbessert. Die Telekom will bei ihren Ausbauplanungen die Bedürfnisse von Telefónica berücksichtigen. Durch Vectoring können Haushalte Übertragungsraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde im Download erreichen - das ist doppelt so viel wie die bisherige Geschwindigkeit über VDSL.
Die Telekom und Telefónica kooperieren bereits im Rahmen des sogenannten VDSL-Kontingentmodells. Dabei können Wettbewerber eine bestimmte Anzahl von vergünstigten VDSL-Anschlüssen der Telekom beziehen. In einer weiteren Kooperation hatten beide Unternehmen vereinbart, dass die Telekom Mobilfunkstandorte von Telefónica mit Glasfaser anschließt.
04.05.2013
Am 4. Mai 1993 war es offiziell: Die E-Plus Mobilfunk GmbH erhielt vom damaligen Bundesministerium für Post und Telekommunikation die E1-Lizenz. Zu dem Zeitpunkt war das aber schon keine Überraschung mehr. Bereits 3 Monate zuvor war verkündet worden, dass das E-Plus Konsortium beim Rennen um die E1-Lizenz das Rennen machen würde. Ohne diese Ankündigung im Februar hätte es im April 1993 schließlich keine Unternehmensgründung gegeben.
Dass nach den beiden D-Netzen nun ein E-Netz aufgemacht wurde, hatte mit den unterschiedlichen Funkfrequenzen zu tun. Waren die D-Netze anfänglich reine 900-Megahertz-Netze, bekamen die nachfolgenden E-Lizenzen zu Beginn ausschließlich Frequenzen im Bereich um 1800 MHz. Der Frequenzbereich ist aber nur die eine Sache beim Mobilfunk. Um in diesem Bereich genügend Kanäle für die zeitgleiche Übertragung von Gesprächen aus derselben Funkzelle einrichten zu können, benötigt man auch eine gewisse Bandbreite. Zu Beginn bekam E-Plus 30 MHz Spektrum.
Grafik: E-Plus
Seither hat es eine Menge Bewegung gegeben. Dabei wurden bestehende Frequenzblöcke zwischen den Betreibern hin und her geschoben und auch neue versteigert. Außerdem gab es 2 größere und auch öffentlichkeitswirksame Versteigerungen. Legendär wurde der 17. August 2000, an dem die Auktion um die sogenannten UMTS-Frequenzen endete. Knapp 50 Milliarden Euro nahm der Bund damals ein. Auch E-Plus ersteigerte für über 8 Milliarden Euro UMTS-Spektrum.
Dann kamen Smartphones - und mit ihnen eine kontinuierliche Zunahme des Datenverkehrs. Um weitere Netzkapazitäten zu ermöglichen, kam es im Frühjahr 2010 zu einer weiteren großen Auktion. Erlös für den Staat seinerzeit: weitere 4,4 Milliarden Euro. Die E-Plus Gruppe sicherte sich für 284 Millionen Euro weitere Frequenzen in den Bereichen 1800, 2100 und 2600 Megahertz und verdoppelt damit 2010 das eigene verfügbare Frequenzspektrum. Seither besitzt E-Plus in den wichtigen Bereichen 1800 und 2100 MHz, in denen aktuell und perspektivisch „die Musik” im mobilen Breitband bei HSPA und LTE spielt, sogar mehr Kapazitäten als der Wettbewerb. Insgesamt besitzt die E-Plus Gruppe heute ein breites Spektrum verteilt auf die Frequenzbereiche 900, 1800, 2100 und 2600 MHz. Hinzu kommt ein großes Spektrum bei 3,5 GHz, das durch den Kauf von 2 Wimax-Anbieter erworben wurde.
Droht die nächste Auktion für Mobilfunkfrequenzen? Doch für die Ewigkeit kann niemand mit seinem Spektrum planen. Denn alle Zuweisungen seitens der Bundesnetzagentur sind an zeitlich befristete Lizenzen geknüpft. Ein wesentlicher Teil davon endet im Jahr 2016, darunter alle Frequenzen im 900-MHz-Bereich. Auch die Frequenzen, mit denen bei E-Plus 1993 alles begann, sind davon betroffen.
In einer Bedarfsermittlung durch die Behörde haben die 4 Netzbetreiber inzwischen angezeigt, dass sie die Frequenzen auch weiterhin benötigen. Nach welchem Modus diese nun vergeben werden, hat die Bundesnetzagentur aber noch nicht bekanntgegeben. Bis Anfang 2013 konnten alle Akteure ihre Stellungnahmen zu dem Thema bei der Behörde einreichen. Eine klar verbindliche Anschlussregelung ist für die Netzbetreiber wichtig. Schließlich müssen die weitere Netzplanung und die zugehörigen Investitionen langfristig auf die ab 2017 verfügbaren Frequenzbänder abgestimmt sein. Und außerdem müssten die Unternehmen im Falle einer neuerlichen Frequenzauktion die dafür benötigten finanziellen Ressourcen rechtzeitig bereitstellen.
Quelle: E-Plus Gruppe
Auktionskosten würden als Investitionsmittel beim Netzausbau fehlen
Die Position der E-Plus Gruppe ist klar: Demnach sollte der aktuelle Frequenzbestand verlängert werden - mindestens bis zum Jahr 2020. Denn das Telekommunikationsgesetz erlaubt nur dann eine Auktion, wenn der Bedarf das Angebot an Frequenzen übersteigt. Ein solcher qualifizierter Bedarf ist jedoch aus Unternehmenssicht nicht gegeben. So wäre es für die Mobilfunkanbieter und ihre Kunden die beste Lösung, den intensiven Wettbewerb fortzusetzen. Wichtig ist: Der Staat profitiert auch von einer Verlängerung, denn die Anbieter zahlen für die Frequenznutzung jährlich hohe Gebühren. Die Anbieter benötigen zum aktuellen Ausbau der Netze für den rasant steigenden Datenverkehr große Investitionssummen. Allein die E-Plus Gruppe wendet über 500 Millionen Euro jährlich dafür auf. Auch in den kommenden Jahren müssen die Kapazitäten weiter ausgebaut werden. Geld, das für Lizenzen aufgebracht werden muss, würde beim anstehenden Netzausbau wohl zum Teil fehlen.
Zu einem ähnlichen Schluss kam auch ein an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erstelltes und Anfang des Jahres veröffentlichtes Gutachten. „Eine Vergabe in Form einer Auktion bringt hingegen erhebliche Risiken in Bezug auf künftige Investitionen und den damit verbundenen Ausbau der Breitbandkapazitäten mit sich”, heißt es dort abschließend. Und dass der Standort Deutschland in Sachen Breitbandversorgung diese Investitionen dringend nötig hat, zeigt nicht zuletzt eine aktuelle Studie zum europäischen Vergleich von Breitbandzugängen.
06.05.2013
Ihren Jahresbericht 2012 hat die Bundesnetzagentur am 6. Mai 2013 in Bonn der Öffentlichkeit präsentiert. „Der Bericht enthält umfangreiche Informationen über ein in allen regulierten Sektoren ereignisreiches und erfolgreiches Jahr”, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Vorstellung der aktuellen Marktdaten und Zahlen.
„Zukunftsfähige und leistungsstarke Netze für die Menschen, das ist unser Ziel. Der Auf- und Ausbau moderner Infrastrukturen in der Telekommunikation, bei Strom und Gas sowie bei Post und Bahn sind wichtige Anliegen der Bundesnetzagentur. Im Jahr 2012 standen vor allen Dingen der Breitbandausbau und die Energiewende im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren im Strom- und Gasbereich übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle. Wissend um die Dimension der anstehenden Entscheidungen, intensivieren wir den Dialog mit Unternehmen und Politik, insbesondere und vor allem aber auch mit den Bürgern vor Ort”, stellte Homann heraus.
Telekommunikation
Das Thema Breitband war im Telekommunikationsmarkt auch im vergangenen Jahr bestimmend. Ende 2012 waren insgesamt rund 28 Millionen Breitbandanschlüsse in Betrieb (2011: 27,3 Millionen). Mit 23,3 Millionen Anschlüssen und einem Anteil von 83 Prozent ist DSL weiterhin die dominierende Anschlusstechnologie. Die Zahl der Anschlüsse ist allerdings erstmals seit Einführung der Technologie rückläufig. Im Jahr 2011 wurden noch 23,5 Millionen DSL-Anschlüsse vermarktet.
Ausgeglichen wurde diese Entwicklung durch die Zugewinne in den Kabelnetzen. Zum Jahresende nutzten rund 4,4 Millionen Kunden Breitbandanschlüsse der Kabelnetzbetreiber, das ist eine Steigerung um 800.000. Auf die restlichen Technologien entfielen rund 0,3 Millionen Anschlüsse. Reine Glasfaseranschlüsse haben bisher kaum Verbreitung gefunden.
„Zwischen dem Angebot und der Nachfrage nach höheren Bandbreiten gibt es bundesweit nach wie vor eine große Diskrepanz. Die Unternehmen bieten zunehmend Geschwindigkeiten von mindestens 16 Mbit/s oder gar über 100 Mbit/s an. Trotzdem nutzen noch ca. 60 Prozent der Breitbandkunden Bandbreiten von weniger als 10 Mbit/s, obwohl höhere Bandbreiten verfügbar sind”, betonte Homann.
Die über Breitbandanschlüsse abgewickelte Verkehrsmenge steigt stetig an. Nach Schätzungen der Bundesnetzagentur erhöhte sich die Verkehrsmenge bis Ende 2012 auf insgesamt 4,3 Milliarden GB. Vor allem datenintensive Anwendungen wie z. B. Videoabrufe führen zu steigenden Verkehrsmengen.
„Auch das mobile Breitband befindet sich weiter im Aufwind. Der wachsende Datenverkehr ist für die Leistungsfähigkeit der Mobilfunknetze allerdings eine Herausforderung. 2012 wurden rund 140 Millionen GB übertragen. Das Datenvolumen hat sich damit noch einmal deutlich erhöht”, so Homann. „Die stark wachsende Nachfrage nach mobilem Breitband führt auch zu einem weiter steigenden Frequenzbedarf. Wir haben daher im vergangenen Jahr Szenarien für die zukünftige Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen vorgestellt, die insbesondere die im Jahr 2016 auslaufenden GSM-Frequenzen betreffen.”
Alle Grafiken: Quelle Jahresbericht 2012 Bundesnetzagentur
Den vollständigen Jahresbericht 2012 finden Sie hier.
06.05.2013
Die Verbraucherzentrale NRW veröffentlichte am 6. Mai 2013 folgende Pressemitteilung:
Telekomkunden, die bei der Internetnutzung ein bestimmtes Datenvolumen überschreiten, sollen - trotz Flatrate-Vertrag - für den Rest des Monats auf ein Schneckentempo ausgebremst werden. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom jetzt per Abmahnung aufgefordert, diese seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen.
Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen (z.B. 75 GB) im Monat überschritten wird. So steht es nun in den Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge (Call&Surf, Entertain). Dies bedeutet beispielsweise für VDSL-Kunden („bis zu 50 Mbit/s”) eine satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent - und das im Rahmen einer „Internet-Flatrate”.
Doch es kommt noch dicker: Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar. So dürfte ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internetvideos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein. Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf das Internet zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Verbindung an der Drosselung zu ersticken.
Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Verbraucher führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. „Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen”, kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller das Verhalten des Telefonriesen nach Gutsherrenart. „Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.”
Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht.
Ende der Pressemitteilung
08.05.2013
Telekom-Chef René Obermann hat sich während der Vorstellung der Telekom-Quartalszahlen am 8. Mai 2013 auch zur Einführung von Volumentarifen im Festnetz geäußert.
Ziel der Telekom sei es, dass immer mehr Kunden immer schneller surfen können. „Dafür”, so Obermann, „investieren wir in den nächsten Jahren über 6 Milliarden Euro ins deutsche Festnetz.” Nach Expertenschätzungen werde sich allein bis 2016 der Internetverkehr vervierfachen.
„Diese Investitionen wollen wir zurückverdienen”, so Obermann weiter. Das gehe aber nicht mit weiter fallenden Preisen bei immer höherer Leistung und unbegrenztem Datendurchsatz. Darum sollen mehr Leistung und extrem große Datenmengen ab 2016 etwas mehr kosten als die Angebote für Normalverbraucher.
Die Telekom wolle ihre Preise künftig differenzieren, so Obermann: „Durch Angebote für Durchschnittsnutzer, bei denen soviel Datentransport vom Grundpreis abgedeckt sei, wie die große Mehrzahl der Kunden tatsächlich benötigt. Und mit Angeboten für wenige Prozent Intensivnutzer, die ein unbegrenztes Datenvolumen beinhalten, die dann aber auch ein paar Euro teurer sein werden - aus heutiger Sicht zwischen 10 und 20 Euro im Monat.” Der Telekom-Chef weiter: „Wir wollen auch in Zukunft Flatrates anbieten.” Obermann betonte, dass es schwierig sei, aus heutiger Sicht bereits die Preise für das Jahr 2016 festzulegen.
Für die allermeisten Kunden wird sich nichts ändern. Die Datenpakete, die ab 2016 zu den Tarifen automatisch dazugehören, werden deutlich größer sein als das, was der Normalkunde benötigt. Sollten Normalkunden doch mal ihr Volumen ausschöpfen, werden sie für den laufenden Monat Pakete günstig zubuchen können. Im Mobilfunk ist das längst etabliert, da können Kunden ab 5 Euro ihr Volumen verdoppeln.
„Wir ignorieren Kritik nicht”
Obermann sagte weiter, dass das die Telekom mit Kritik an der Einführung der neuen Tarifmodelle gerechnet habe. „Wir ignorieren diese Kritik nicht, sondern hören genau hin”, sagt der Vorstandsvorsitzende. „Unsere Angebote, werden auch 2016 marktgerecht und ihren Preis wert sein.” Obermann erinnerte daran, dass die neuen Tarife technisch frühestens 2016 umgesetzt werden. „Bis dahin werden wir uns die Markt- und Nutzungsentwicklung genau ansehen.”
10.05.2013
Die Bundesnetzagentur hat am 10. Mai 2013 Eckpunkte zur Förderung der Transparenz insbesondere für Nutzer von Breitbandanschlüssen veröffentlicht. Die Eckpunkte enthalten einzelne Maßnahmen, die die Kundeninformation stark verbessern sollen. „Wir wollen mit dem heute vorgeschlagenen Maßnahmenpaket die Transparenz für Nutzer von Breitbandanschlüssen deutlich erhöhen. Ein Höchstmaß an Transparenz ist gerade auch angesichts der jüngsten Debatte zu den neu eingeführten Flatrate-Tarifen der Deutschen Telekom von besonderer Bedeutung. Die Bundesnetzagentur leistet mit ihrem Vorschlag einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Der Endkunde muss vor und nach dem Vertragsschluss wissen, welche Leistung er von seinem Anbieter erwarten kann, und die Leistung auch kontrollieren können”, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur schlägt speziell zu Volumentarifen vor, den Endkunden laufend über das von ihm verbrauchte Datenvolumen zu informieren. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass der Kunde genau weiß, welche Dienste in ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen einberechnet werden und welche nicht. Diese Informationen müssten auch den Betreibern von Internetvergleichsportalen leicht zugänglich gemacht werden, damit sich der Endkunde dort vor der Entscheidung für einen bestimmten Tarif einfach und transparent informieren kann.
„Defizite beim Thema Transparenz bestehen aber nicht nur bei Volumentarifen, sondern gleichermaßen bei fast allen mobilen und stationären Breitbandanschlüssen. Hier sehen wir deutlichen Handlungsbedarf insbesondere bei der Information des Endkunden über die tatsächlich verfügbare Datenübertragungsrate seines konkreten Breitbandanschlusses”, betonte Homann.
In ihrer am 11. April veröffentlichten Messstudie hatte die Bundesnetzagentur festgestellt, dass über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg die Nutzer oft nicht die Bandbreite gemessen haben, die ihnen als maximal mögliche Bandbreite von ihrem Anbieter in Aussicht gestellt wurde.
Die parallel durchgeführte Untersuchung der Vertragsinhalte hatte ergeben, dass fast alle Anbieter gegenüber den Kunden flexible Angaben zur verfügbaren Bandbreite machen. Der Kunde weiß damit nur vage, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung besteht kein regulärer Prozess, dem Endkunden aktiv einen Überblick über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses zu bieten.
„Wir schlagen vor, dass der Endkunde in einem Kundeninformationsblatt schnell und verständlich über die vertraglich angebotene minimale und maximale Datenübertragungsrate seines Anschlusses informiert wird. Außerdem sollten die Anbieter nach der Schaltung eines Festnetz- oder Mobilfunkanschlusses die tatsächlich vor Ort verfügbare Datenübertragungsrate nachmessen. Das Ergebnis sollte dem Endkunden mitgeteilt werden. Bei Abweichungen der vertraglich vereinbarten von der tatsächlichen Datenübertragungsrate sollten die Anbieter über mögliche Entschädigungs- und Erstattungsansprüche oder Sonderkündigungsrechte informieren”, sagte Homann.
Neben der verständlichen Darstellung von Leistungsangaben durch den Anbieter sollten Endkunden außerdem die Möglichkeit erhalten, kostenlos selbst die Qualität ihres Anschlusses in einem vergleichbaren und transparenten Messverfahren zu kontrollieren. „Wir hoffen, dass hierdurch Vertragstreue langfristig zu einem wichtigen Bestandteil der Kundenentscheidung wird”, so Homann. „Allgemein zugängliche und verständlich aufbereitete Messdaten können den Endkunden außerdem schon im Vorfeld einer Produktentscheidung darüber informieren, mit welcher Dienstequalität er voraussichtlich rechnen kann.”
Ergänzend schlägt die Bundesnetzagentur vor, die Schutzvorkehrungen, die für Nutzung von mobilen Datendiensten im EU-Ausland gelten, auch auf nationale mobile Datendienste anzuwenden. Zur Verbesserung des Anbieterwechsels sollten allen Endkunden zudem in ihrer monatlichen Rechnung Informationen über die aktuell gültigen Laufzeiten ihres Vertrags und Hinweise zum Ablauf des Anbieterwechsels zur Verfügung gestellt werden.
Die „Maßnahmen zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt und zu Messverfahren” sowie die Ergebnisse der Messstudie und der Prüfung der Telekommunikationsverträge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Anbieter, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit können bis zum 2. September 2013 zu den Eckpunkten Stellungsnahmen abgeben. Danach wird die Bundesnetzagentur über die konkrete Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen entscheiden.
15.05.2013
Thomas Dannenfeldt (46) wird neuer Finanzvorstand der Deutschen Telekom. Das hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15. Mai 2013 entschieden. Er soll zum 1. Januar 2014 die Nachfolge für Timotheus Höttges antreten, wenn dieser den Vorstandsvorsitz von René Obermann übernimmt.
Ulrich Lehner, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Telekom, sagte zur Bestellung des neuen Vorstandsmitglieds: „Mit Thomas Dannenfeldt konnten wir nicht nur einen ausgewiesenen Experten im Bereich Finanzen und Controlling gewinnen, sondern auch jemanden, der über eine ausgezeichnete Unternehmenskenntnis verfügt.”
Thomas Dannenfeldt, Telekom-Finanzvorstand ab 1. Januar 2014 / Foto: Deutsche Telekom AG
Telekom-Chef René Obermann begrüßte die Entscheidung des Aufsichtsrats: „Thomas Dannenfeldt ist die beste Wahl für diese Position. Er gehört seit fast 20 Jahren zum Konzern und kennt das Unternehmen und die Branche wie kaum ein anderer, was gerade für seine neue Tätigkeit von ganz entscheidender Bedeutung ist.”
Timotheus Höttges, bisher Finanzvorstand der Deutschen Telekom,
ab 1. Januar 2014 wird er in der Nachfolge von René Obermann Vorstandsvorsitzender des Konzerns.
Foto: Deutsche Post AG
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2013 nun auch formal Timotheus Höttges mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zum Vorstandvorsitzenden der Deutschen Telekom und damit zum Nachfolger von René Obermann bestimmt. Außerdem hat der Aufsichtsrat den Vertrag von Deutschland-Chef Niek Jan van Damme vorzeitig verlängert.
Lebenslauf Thomas Dannenfeldt
Thomas Dannenfeldt ist seit April 2010 Geschäftsführer Finanzen und Controlling der Deutschlandtochter des Konzerns. Zuvor verantwortete er seit Juli 2009 den Bereich Finanzen und Controlling bei T-Mobile Deutschland. Als T-Home Bereichsvorstand war er seit Januar 2010 für den Bereich Finanzen zuständig. Bis zu seiner Berufung in den T-Home Bereichsvorstand im Januar 2007 für das Ressort Markt- und Qualitätsmanagement verantwortete Thomas Dannenfeldt bei T-Mobile International die Vertriebssteuerung, das Supply Chain Management und die Vertriebsentwicklung für die T-Mobile Länder in Europa. Darüber hinaus führte er für T-Mobile International die Entwicklung und Performance der T-Mobile Shops in Europa.
Nach dem Studium der Wirtschaftsmathematik an der Universität Trier startete Thomas Dannenfeldt seine berufliche Laufbahn 1992 bei T-Mobile Deutschland mit Vertriebsaufgaben im Bereich Consumer und Wholesale. Ab 1995 hatte er verschiedene Führungsaufgaben in den Bereichen Kundenservice, Vertriebssteuerung und Prozessmanagement inne. 2003 wechselte Thomas Dannenfeldt mit Führungsaufgaben zu T-Mobile International und arbeitete parallel an Top-Projekten, wie etwa dem Wachstums- und Effizienzprogramm „Save for Growth”.
15.05.2013
Noch ist Google Glass nicht auf dem Markt, aber fast 14 Millionen Deutsche können sich jetzt schon vorstellen, eine solche neuartige Datenbrille künftig zu nutzen. In einer repräsentativen Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM äußert jeder 5. Bundesbürger (20 Prozent) sein Interesse an einem solchen Gerät, das aktuelle Informationen wie E-Mails oder Navigationshinweise direkt ins Sichtfeld einblendet und erlaubt, Fotos und Videos aus dem Blickwinkel des Trägers aufzunehmen. Dabei sind sich knapp 7 Prozent schon jetzt sicher, dass sie eine Datenbrille nutzen werden, rund jeder 8. Befragte (13 Prozent) kann es sich vorstellen. Jeder 3. (35 Prozent) ist hingegen skeptisch und will eher keine Datenbrille tragen, ein weiteres Drittel der Befragten will um die neuen Geräte einen großen Bogen machen (37 Prozent).
Besonders interessiert an einer Datenbrille sind Männer und Jüngere. Während nur jede 20. Frau (5 Prozent) angibt, auf jeden Fall die Datenbrille einsetzen zu wollen, sind es fast doppelt so viele Männer (9 Prozent). Bei den 14- bis 29-Jährigen will rund jeder 8. (12 Prozent) ein solches Gerät auf jeden Fall tragen, bei den 30- bis 49-Jährigen ist es jeder 10. (10 Prozent). Deutlich zurückhaltender sind Ältere. Gerade einmal knapp 4 Prozent der 50- bis 64-Jährigen und fast niemand aus der Gruppe der ab 65-Jährigen ist entschlossen, eine solche Brille aufzusetzen.
Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Meinungsforschungsinstitut Aris 1.006 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt. Die Daten sind repräsentativ.
14.05.2013
Der Gesetzesentwurf ist nicht geeignet,
um Verbraucher besser vor massenhaften Abmahnungen zu schützen.
Bildquelle: fovito - Fotolia.com
Am 15. Mai 2013 berät der Rechtsausschuss des Bundestags den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Ein juristisches Gutachten des Rechtsanwalts Christian Solmecke im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv zeigt, dass die Regelung zu urheberrechtlichen Abmahnungen Verbraucher nicht ausreichend schützt: Ausnahmeregelungen geben Abmahnanwälten die Möglichkeit, Verbraucher übermäßig abzukassieren. „Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag die Schutzlücke schließen”, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.
Mitte März 2013 hatte die Bundesregierung nach monatelangem Streit einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu begrenzen. Bei Privatpersonen dürfte der Streitwert demnach 1.000 Euro nicht überschreiten. Abmahngebühren für den Rechtsanwalt würden sich entsprechend auf etwa 155 Euro belaufen. Das Problem: Das Gesetz erlaubt Ausnahmen: Wenn die Begrenzung des Streitwerts „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist”, können die Abmahngebühren auch höher liegen.
78 Prozent der Abmahnungen fallen in den allermeisten Fällen unter die Ausnahme
Offen und auslegbar bleibt, in welchen Fällen die Streitwertbegrenzung unbillig sein soll. Unbestimmte Rechtsbegriffe in der Ausnahmeregelung eröffnen den Abmahnkanzleien die Möglichkeit, sich auf die Unbilligkeit der Streitwertbegrenzung zu berufen - und bei Verbrauchern erneut abzukassieren. Der vzbv hat im Gutachten untersuchen lassen, wie in den aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen die Ausnahmeregelung wegen „Unbilligkeit” greifen würde. Das Ergebnis: Die ermittelten Kriterien für eine Unbilligkeit der Streitwertdeckelung werden in den Kategorien Kinofilm, Fernsehserie, Musikalbum und Musik-Single in den allermeisten Fällen erfüllt - das bedeutet, in 78 Prozent der aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen.
„Die Ausnahmeregelung ist eine Mogelpackung: Sie macht Ausnahmen zur Regel. Der jetzige Regierungsvorschlag ist nicht geeignet, um Verbraucher besser vor massenhaften Abmahnungen mit hohen Abmahngebühren zu schützen. Der Bundestag hat jetzt die Chance, nachzubessern und Verbraucher vor Abzocke zu schützen”, so Billen.
16.05.2013
Vor der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG hat der scheidende Vorstandsvorsitzende René Obermann am 16. Mai 2013 eine positive Zwischenbilanz zur Strategieumsetzung gezogen und zugleich die Wachstumsprognosen für den Konzern bekräftigt: „Wir investieren, um wieder zu wachsen. 2014 wollen wir den Umsatz in Deutschland stabilisieren, in Europa erwarten wir bereinigt um Regulierungs- und Wechselkurseffekte steigende Erlöse und auch in den USA setzen wir auf Wachstum.” Zugleich betonte er die Bedeutung wichtiger regulatorischer Weichenstellungen und des jüngst vollzogenen Zusammenschlusses von T-Mobile USA mit MetroPCS.
„Bei der wichtigen Frage des regulierten Netzzugangs und beim Vectoring, mit dem das Kupferkabel zur Hochgeschwindigkeitsleitung wird, gibt es ermutigende Entwicklungen. Sofern die Bundesnetzagentur nun bei ihrer Linie bleibt und die angekündigten Verfügungen erlässt, werden wir den Schalter umlegen und zusätzliche Milliarden in den Netzausbau investieren”, sagte René Obermann. „Unsere neue Geschäftsführung in Amerika sorgt für kräftigen Schwung. In den USA werden die Karten nach dem Zusammenschluss mit MetroPCS neu gemischt.”
Mit ihrer Strategie „Von Telco zu Telco plus” setzt die Telekom dem rückläufigen Umsatz bei klassischen Telekommunikationsdiensten Wachstumsfelder wie mobiles Internet, vernetztes Zuhause, die intelligenten Netze und Cloud-Angebote entgegen. „Wir steuern dagegen: Mit Innovationen und Investitionen in die neuen Netze und Plattformen. Anders als viele Wettbewerber erhöhen wir unsere Investitionen sogar: auf fast 30 Milliarden Euro in den kommenden 3 Jahren”, unterstrich Obermann. Die Wachstumsfelder sollen bis 2015 zwischen 40 und 45 Prozent zum Gesamtumsatz beitragen, gegenüber 24 Prozent 2010. Haupttreiber ist dabei das mobile Internet, dessen Umsatzbeitrag bis 2015 auf rund 10 Milliarden Euro wachsen soll.
Bereits im vergangenen Dezember hatte René Obermann seinen Rücktritt zum 31. Dezember 2013 bekannt gegeben. Am 15. Mai 2013 hat der Aufsichtsrat offiziell Timotheus Höttges, aktueller Finanzvorstand und seit 1. Januar 2013 stellvertretender Vorstandsvorsitzender, mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Gleichzeitig wurde Thomas Dannenfeldt zu seinem Nachfolger als Finanzvorstand bestellt. Außerdem hat der Aufsichtsrat den Vertrag von Deutschland-Chef Niek Jan van Damme vorzeitig verlängert.
Operativ hat die Deutsche Telekom mit Obermann an der Spitze entscheidende strategische Weichenstellungen für ihre Zukunft erreicht und ihre finanzielle Position weiter gefestigt. Wichtige jüngste Entwicklungen waren:
Diese wichtigen Entwicklungen haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Planungen für das Geschäftsjahr 2012 erreicht wurden. Das bereinigte EBITDA belief sich auf 18,0 Milliarden Euro, der Free Cashflow übertraf mit 6,2 Milliarden Euro sogar den Erwartungswert. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten konnten über das Jahr um über 3 Milliarden Euro reduziert werden.
Auf dieser stabilen Basis schlugen Aufsichtsrat und Vorstand den Aktionären eine Dividende von 0,70 Euro je Aktie vor und setzten auf Stabilität und Verlässlichkeit für ihre Aktionäre. Seit 1. März 2007 hat die T-Aktie bis zum 10. Mai 2013 für die Aktionäre eine Gesamtrendite (Total Shareholder Return) von 16,2 Prozent erbracht. Seit Anfang 2012 bis zum 10. Mai 2013 liegt die Gesamtrendite bei 15,3 Prozent. Damit hat sich die T-Aktie in diesem Zeitraum besser entwickelt als der weitaus größte Teil der Telekommunikationswerte in Europa und auch als der Branchenindex DJ Euro Stoxx Telecom.
Mai 2013
René Obermann / Foto: Deutsche Telekom AG
Telekom-Chef René Obermann wechselt 2014 an die Spitze des niederländischen Multimediaunternehmens Ziggo. Die Entscheidung Obermanns beurteilen Branchenkenner als mutigen und ungewöhnlichen Schritt. Schließlich war bei Telekom für 230.000 Mitarbeiter verantwortlich. Er gibt diese Stellung ohne Druck aus freien Stücken auf, um ein vergleichsweises kleines Unternehmen zu dirigieren. Ziggo beschäftigt derzeit 3.000 Mitarbeiter, hat rund 3 Millionen Kunden und erwirtschaftet rund 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Obermann begründete seinen Entschluss damit, er wolle wieder „näher an den Maschinenraum” und stärker unternehmerisch geprägte Aufgaben übernehmen.Bevor er bei Telekom eine steile Karriere antrat, hatte er 1986 eine kleine Firma gegründet, die er bis zu seinem Wechsel zur Telekom zu einem mittelständischen Unternehmen mit einigen Hundert Beschäftigten ausgebaut hat.
16.05.2013
Vodafone greift im Wettbewerb um den deutschen Festnetzmarkt an. Der Düsseldorfer Kommunikationskonzern hat mit der Deutschen Telekom die Vereinbarung getroffen, künftig das VDSL Netz der Bonner zu nutzen. Die Telekom baut ihr Hochgeschwindigkeitsnetz mit der neuen Vectoring-Technologie aus, die Geschwindigkeiten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erlaubt - bisher waren 50 Mbit/s möglich. Laut Telekom sollen in den kommenden Jahren insgesamt 24 Millionen Haushalte bundesweit davon profitieren. Vodafone wird sowohl VDSL-, als auch die künftigen Vectoring-Anschlüsse beziehen. Der Konzern will insbesondere in den Ballungsgebieten und Städten das Festnetz-Produktportfolio ausbauen und verstärkt das eigene IPTV Angebot vermarkten.
Jens Schulte-Bockum, CEO Vodafone Deutschland: „Wir stärken unsere Position als integrierter Anbieter mit Festnetz, Mobilfunk und Datendiensten. Die Kooperation mit der Telekom und die Nutzung der Vectoring-Technologie ermöglicht uns im Festnetzmarkt anzugreifen. Wir erschließen ein enormes Potenzial und Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere für unser eigenes IPTV Angebot. Mit der Arcor-Übernahme 2008 wurde die Basis für das Festnetz gelegt. Jetzt bauen wir unsere Position mit hochbreitbandigen Services aus. Der Kunde profitiert von mehr Wettbewerb.”
Die Vereinbarung läuft im Rahmen des sogenannten Kontingentmodells der Telekom. Wettbewerber erhalten Anschlüsse zu besonderen Konditionen und verpflichten sich im Gegenzug, eine festgelegte Menge abzunehmen. Im Vertrag der beiden Konzerne wurde mit dem sogenannten Layer 2 Bitstrom-Anschluss, der 2016 zur Verfügung stehen soll, zudem erstmals ein neues Vorleistungsprodukt definiert. Die Besonderheit dieses Anschlusses: Er wird deutlich näher am Endkunden in das Netz des Wettbewerbers übergeben, sodass dieser mehr eigene Wertschöpfung realisieren kann. Die Layer-2-Übergabe ermöglicht Vodafone mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten für Endkundenprodukte insbesondere bei Vodafone IPTV. Layer-2 war eine wesentliche politische und regulatorische Forderung von Vodafone in den mehrmonatigen Verhandlungen. Bis dieses Vorleistungsprodukt realisiert ist, wird Vodafone als Übergangslösung das bisherige Bitstrom-Angebot (Layer-3-Ebene) beziehen, das erweitert wird und so auch IPTV ermöglicht. Die Kooperationsvereinbarung wird jetzt der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt zur Prüfung vorgelegt. Der Start der Zusammenarbeit ist noch für dieses Jahr geplant.
06.06.2013
Die Vernetzung von elektronischen Geräten in den eigenen vier Wänden liegt im Trend: In immer mehr Haushalten werden Computer, Fernseher und mobile Geräte über das Heimnetzwerk miteinander verbunden, mobil oder per Datenkabel. Auch Haustechnik wie Rollladen oder Heizungen werden zunehmend an das eigene Netzwerk angeschlossen, etwa um sie per Smartphone zu steuern. Den Trend zur Heimvernetzung griff der Hightech-Verband BITKOM auf der ANGA COM auf. Auf der Fachmesse für Breitband- und Content-Anbieter richtete der BITKOM am 6. Juni 2013 den Thementag „Connected Home” aus. Im Mittelpunkt stand der Connected Home Summit, eine Diskussionsrunde unter anderem mit den Deutschland-Chefs von Hewlett-Packard und Microsoft, Volker Smid und Dr. Christian Illek. „Heimvernetzung ist der bestimmende Trend in der Unterhaltungselektronik. Die ANGA COM bietet eine optimale Plattform, um die neuesten Entwicklungen zu diskutieren”, sagte Michael Schidlack, BITKOM-Experte für das vernetzte Zuhause.
Hier finden Sie den Leitfaden Heimvernetzung, herausgegeben von BITKOM.
27.05.2013
Vigour, ehemals brisk.io, ist nunmehr das 5. Startup, das vom hub:raum unterstützt wird. Das 3-köpfige Gründerteam hat mit seiner innovativen Technologie überzeugt. „Wir haben eine Plattform entwickelt, die den Betrieb von Anwendungen auf beliebigen Endgeräten erlaubt und eine integrierte Bedienoberfläche über die Cloud generiert”, erklärt Ramon Duivenvoorden, CEO von Vigour. „Mit Vigour Video bieten wir unser erstes Produkt als white-labelled Template für Mediananbieter an, die ihren Nutzern die Möglichkeit schaffen wollen, ihre vorhandenen Endgeräte nahtlos in eine Video-Anwendung zu integrieren. Vigour Video eröffnet Online-Anbietern von digitalen Inhalten ein neuartiges Distributionsmodell.”
„Wir haben das Team von Vigour bei der Abschlussveranstaltung des Startup Bootcamp in Berlin gesehen. Wir waren sofort überzeugt und sind deshalb direkt auf die Gründer zugegangen, um ihnen ein Angebot zu unterbreiten”, sagt Peter Borchers, Leiter des hub:raum. Gemeinsam mit Linden Mobile Ventures, einem niederländischen Technologie-Investor und mit DG-i, einer Technologiefirma aus Köln, führt hub:raum diese Seed Investment Runde in Höhe von 500.000 Euro an.
Vigour wurde im Sommer 2012 von Jim de Beer, Marcus Besjes, die für die technische Entwicklung der Plattform zuständig sind, und Ramon Duivenvoorden als CEO gegründet. Zum Jahreswechsel ist mit Leo Schmidt ein ehemaliger Mentor dem Vigour-Fieber erlegen und steuert dem Team seine langjährigen Erfahrungen aus dem Konzern- und Beratungsumfeld bei. Youri Daamen vervollständigt das Team mit seinem Talent für Design und Frontend Entwicklung. Das inzwischen 5-köpfige Team sitzt teils in Berlin und teils in Amsterdam.
Hintergrund: Die Deutsche Telekom will verstärkt innovative Ideen von außerhalb mit den Aktivitäten des Konzerns verknüpfen und schneller vorantreiben. hub:raum ist die Schnittstelle zwischen der schnell agierenden Startup-Welt und den Möglichkeiten und dem Netzwerk der Telekom.
Die zentrale Idee hinter hub:raum ist die Vernetzung von Menschen, Kapital, Möglichkeiten und Flexibilität, um neue Geschäfte aufzubauen und nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Hier finden Entrepreneure konkrete Unterstützung und können ihre Geschäftsideen weiter entwickeln.
28.05.2013
Am 1. Juni 2013 treten die endgültigen Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern (z. B. 0180er und 0900er Rufnummern) nur noch genutzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Warteschleifen für den Anrufer kostenfrei sind. Auch nachgelagerte Warteschleifen, also beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung, müssen kostenfrei sein. Bei ortsgebundenen Rufnummern, Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern ist der Einsatz von Warteschleifen weiterhin zulässig.
„Nach Ablauf des 9-monatigen Übergangszeitraums werden nun die endgültigen Regelungen zu Warteschleifen wirksam. Damit werden Verbraucher vor hohen Kosten geschützt, die mit der eigentlichen Inanspruchnahme telefonischer Serviceleistungen nichts zu tun haben. Sollten Unternehmen die Regelungen nicht umsetzen, werden wir dies entsprechend verfolgen”, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat im Hinblick auf die endgültigen gesetzlichen Regelungen 2 neue Rufnummernteilbereiche für Service-Dienste bereitgestellt. Die neuen Rufnummern der Teilbereiche 0180-6 und -7 erfüllen die Voraussetzungen zur Einführung kostenloser Warteschleifen. „Durch die neuen Rufnummern haben wir die Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen unterstützt. Einige Unternehmen nutzen jetzt die neuen Nummern, andere haben ihre Dienste auf Ortsnetzrufnummern umgestellt”, sagte Homann.
Eine Warteschleife liegt vor, wenn Anrufe entgegengenommen oder aufrechterhalten werden, ohne dass das Anliegen des Anrufers bearbeitet wird. Die Bearbeitung kann über einen automatisierten Dialog oder durch eine Person erfolgen. Beim ersten Einsatz einer Warteschleife im Rahmen des Anrufs hat der Angerufene bei Sonderrufnummern sicherzustellen, dass der Anrufende mit Beginn der Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer informiert wird. Darüber hinaus muss dem Anrufer mitgeteilt werden, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer des Einsatzes dieser Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist. Die Ansage kann mit Beginn der Bearbeitung vorzeitig beendet werden.
Die Bundesnetzagentur verfolgt Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen. Um rechtswidrige Warteschleifen aufdecken zu können, ist sie allerdings auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. Betroffene können sich unter den folgenden Kontaktdaten an die Bundesnetzagentur wenden:
Bundesnetzagentur
Nördeltstraße 5
59872 Meschede
Telefon: +49 291 9955-206
Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr,
Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie
Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Telefax: +49 6321 934-111
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
Weitere Informationen zu kostenlosen Warteschleifen, auch für Unternehmen, sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden.
31.05.2013
Die Digitalisierung der Wirtschaft und anderer Bereiche wie Gesundheitswesen, Verkehr oder Energie führt zu rasant wachsenden Datenmengen. Neue Technologien wie „Big Data” können helfen, diese Daten sinnvoll zu nutzen und gesellschaftliche Herausforderungen wie die Energiewende oder den demographischen Wandel zu bewältigen. Diese Möglichkeiten sind in der Bevölkerung jedoch noch weitgehend unbekannt. Nur jeder 4. Bundesbürger glaubt, dass ihm die Analyse großer Datenmengen einen persönlichen Vorteil bringt. Dabei sehen 80 Prozent von ihnen in persönlichen Daten ein wichtiges Wirtschaftsgut. „In den aktuellen Datenschutz-Diskussionen steht häufig die Angst vor der wirtschaftlichen Ausbeutung persönlicher Daten im Mittelpunkt. Über die gesellschaftlichen Möglichkeiten von Big-Data-Technologien spricht hingegen kaum jemand”, sagt Michael Kleinemeier, Mitglied des BITKOM-Präsidiums. Ein Beispiel hierfür sind medizinische Anwendungen. So können durch neue Analyseverfahren Informationen aus Tausenden von Studien und anonymisierten Patientenakten genutzt werden, um personalisierte Therapien mit deutlich besseren Heilungschancen zu ermöglichen, etwa bei Krebspatienten.
Die Analyse großer, unterschiedlich strukturierter Datenmengen in hoher Geschwindigkeit fasst man unter dem Begriff „Big Data” zusammen. So können beispielsweise bislang unbekannte Zusammenhänge erkannt werden, von der Medizin bis zur Umweltforschung. In Stockholm etwa werden Big-Data-Technologien eingesetzt, um den Straßenverkehr zu steuern. Durch die Echtzeit-Analyse von rund 250.000 anonymisierten Standortdaten von Verkehrsteilnehmern sowie Daten von unterschiedlichen Video- und Sensorsystemen konnten die individuelle Fahrzeit um bis zu 50 Prozent und die Schadstoff-Emissionen um 20 Prozent reduziert werden.
Trotz der enormen Einsatzmöglichkeiten ist Big Data noch relativ unbekannt. Jeder 2. Bundesbürger (53 Prozent) kennt den Begriff nicht. Weitere 22 Prozent haben ihn zwar schon einmal gehört, wissen aber nicht, was er bedeutet. Nur 14 Prozent der Bundesbürger kennen nach eigenen Angaben Big Data und wissen, was sich dahinter verbirgt. „Big Data wird eine der Schlüsseltechnologien für die Bewältigung der großen Zukunftsherausforderungen wie die Aufrechterhaltung eines exzellenten Gesundheitswesens oder die Umsetzung der Energiewende sein”, sagt Kleinemeier. „Um die Chancen von Big Data nutzen zu können und den Missbrauch zuverlässig zu verhindern, muss eine neue Balance beim Datenschutz gefunden werden.”
Am 24. Juni 2913 findet der BITKOM Big Data Summit in Bonn statt. Die Konferenz richtet sich an Entscheider in mittelständischen Unternehmen und informiert über die Einsatzmöglichkeiten und den Nutzen von Big-Data-Lösungen.
Zur Methodik: Für die Angaben zur Bekanntheit von Big Data und dessen Bedeutung wurden 1.008 Bundesbürger ab 14 Jahren vom Meinungsforschungsinstitut Aris im Auftrag des BITKOM befragt. Die Daten sind repräsentativ.
02.06.2013
Videotelefonie setzt sich allmählich durch. Fast jeder 3. Internetnutzer (31 Prozent) nutzt die entsprechenden Angebote von Skype, Facebook, Google, Apple und Co. Das sind 17 Millionen Bundesbürger, also jeder 4. (24 Prozent) aller Personen ab 14 Jahre. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM. Anfang 2011 waren es noch 7 Millionen. „Hauptgründe für die gewachsene Beliebtheit von Videotelefonie ist die fast flächendeckende Verfügbarkeit von Breitband sowie der Boom bei mobilen Geräten wie Laptops, Smartphones und Tablet Computern”, sagt BITKOM-Geschäftsleiter Marco Junk. Die Angebote sind in den meisten Fällen sehr einfach zu bedienen und kostenfrei. Es fallen lediglich die üblichen Kosten für die Internetverbindung an.
Besonders beliebt ist Videotelefonie laut Umfrage bei jungen Menschen und Personen mit höherem Bildungsgrad. In der Altersgruppe von 14 bis 29 Jahren telefonierten schon 40 Prozent der Internet-Nutzer mit Ton und Bild. Bei den Senioren ab 60 Jahren war es jeder 5. (21 Prozent). Bei den Abiturienten sind es 37 Prozent, bei Internet-Nutzer mit Hauptschulabschluss nur 14 Prozent.
4 Fünftel (81 Prozent) der Bildtelefonierer nutzen diese Angebote zu überwiegend privaten Zwecken, nur jeder 10. (10 Prozent) überwiegend beruflich. Die restlichen 9 Prozent videotelefonieren gleichermaßen beruflich wie privat.
Zur Methodik: Die Daten hat Forsa im Mai 2013 im Auftrag des BITKOM erhoben. Dabei wurden 1.004 Internetnutzer ab 14 Jahren in Deutschland befragt.
06.06.2013
Motorola DynaTAC 8000X
Quelle: aus Wikipedia, Urheber Redrum0486 (CC BY-SA 3.0)
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Das Handy feiert 30. Geburtstag.Am 13. Juni 1983 brachte Motorola mit dem „Dynatac 8000X” das erste Mobiltelefon auf den Markt. Mit den heutigen Smartphones ist das Gerät nur schwer zu vergleichen. Es war 794 Gramm schwer und maß 33 x 4,5 x 8,9 cm. Zum Vergleich: Moderne Smartphones wiegen zwischen 110 und 180 Gramm und sind nicht größer als 14 Zentimeter. Auch bei der Akku-Laufzeit unterscheidet sich der Handy-Urahn deutlich von modernen Mobiltelefonen. Lediglich 30 Minuten Gesprächszeit waren mit dem Dynatac möglich. Bei der Markteinführung kostete es 3.995 US-Dollar. Dennoch hatten schon ein Jahr später (1984) 300.000 Menschen diesen Urvater des modernen Mobiltelefons erworben. Ein ähnliches Modell ist das als „Knochen” bekannte Motorola International 3200.
„Die Erfolgsgeschichte des Handys zeigt eindrucksvoll, wie schnell IT-Innovationen die Welt verändern”, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Für 2014 sagt die Internationale Fernmeldeunion voraus, dass weltweit die Schwelle von 7 Milliarden aktiv genutzten Handys durchbrochen wird. Damit gibt es bald annähernd so viele aktiv genutzte Handys wie Menschen.
Das Foto dokumentiert die Entwicklung des Handys von 1992 bis 2014:
v.l. Motorola 8900X-2, Nokia 2146 orange 5.1, Nokia 3210, Nokia 3510, Nokia 6210, Ericsson T39, HTC Typhoon, iPhone 3G, Samsung Galaxy S4, Samsung Galaxy S4 mini, iPhone 5s, iPhone 6 Plus
aus Wikipedia, Urheber Jojhnjoy, eigenes Werk, basierend auf dem Foto von Anders (CC BY-SA 3.0)
Die Erfolgsgeschichte des klassischen Handys wiederholt sich derzeit beim Smartphone. 2007 kamen die ersten App-fähigen Geräte mit großem Touchscreen auf den Markt. Seitdem sind die Verkaufszahlen explodiert. Während 2008 noch 3,1 Millionen Geräte in Deutschland verkauft wurden, sind es in diesem Jahr nach Berechnungen des Marktforschungsinstituts EITO bereits 28 Millionen. 96 Prozent des Mobilfunkmarktes entfallen mittlerweile auf Smartphones, die restlichen 4 Prozent auf einfache Handys. Kempf: „Smartphones setzen die Erfolgsgeschichte des Handys fort.”
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06.06.2013
Telefónica in Deutschland gab im Rahmen der Eröffnung seines O2 Live Concept Store in Berlin bekannt, in Kürze werde ein wichtiger Meilenstein beim LTE-Ausbau erreicht. Ab dem 2. Juli sind sämtliche deutsche Highspeed-Areas an das LTE-Netzwerk angeschlossen. Damit steht das superschnelle mobile Internet neben den bereits ausgebauten LTE-Gebieten München, Berlin, Frankfurt, Köln, Nürnberg, Dresden, Leipzig und Düsseldorf auch in Hamburg, Duisburg und Essen zur Verfügung. Im nächsten Schritt wird Telefónica sein LTE-Netzwerk deutschlandweit weiter verdichten und die nationale Vermarktung starten.
„Ab dem 2. Juli haben wir alle deutschen Großstädte rund um die Ballungsräume zu Highspeed-Areas ausgebaut”, sagt Michiel van Eldik, Chief Marketing Officer bei Telefónica in Deutschland. „Mit unserem LTE-Ausbau sind wir damit jedoch noch lange nicht am Ende. Wir arbeiten weiter daran, die Highspeed-Areas zu verdichten und auszubauen. Mit einer breiten Auswahl an LTE Smartphones und unseren O2 Blue All-in Tarifen erhalten unsere Kunden ein Top Angebot für das LTE Erlebnis.”
Mit den Smartphone-Tarifen O2 Blue All-In L und XL mit 2 GB oder 5 GB Datenvolumen surfen O2 Kunden in den Highspeed-Areas mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s, für das mobile Highspeed-Internet auf dem Tablet oder Laptop bietet Telefónica die O2 Go Tarife an.
Die O2 Blue Tarife im Überblick
O2 Blue All-in M | O2 Blue All-In L | O2 Blue All-In XL | |
Monatliche Grundgebühr | 29,99 Euro | 39,99 Euro | 49,99 Euro |
Netzinterne Gespräche | Flatrate |
Flatrate |
Flatrate |
Gespräche ins deutsche Festnetz | |||
Gespräche in andere deutsche Netze | |||
Inklusiv-SMS in alle deutsche Netze | Flatrate | Flatrate | Flatrate |
Datenvolumen mit maximaler Geschwindigkeit | 500 MB | 2 GB | 5 GB |
Maximale Geschwindigkeit | 7,2 Mbit/s | 50 Mbit/s | 50 Mbit/s |
Mobilfunknetz | 3G | 4G | 4G |
Festnetznummer | inklusive | inklusive | inklusive |
LTE Testangebot | 12 Monate LTE- Geschwindigkeit bis zu 21 Mbit/s unverbindlich testen | - | - |
EU-Daten-Roaming | - | 7 Tage pro Jahr kostenlos | 14 Tage pro Jahr kostenlos |
Zusätzliche Multicard | - | 1 inklusive | 2 inklusive |
Ohne feste Vertragslaufzeit | 4,99 Euro | 4,99 Euro | 4,99 Euro |
O2 Go Datentarife für Surfsticks, Laptops oder Tablets
Surf-Flat1 | M | L | XL | XXL |
LTE | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
Datenvolumen mit maximaler Geschwindigkeit | 1 GB | 5 GB | 7,5 GB | 10 GB |
Maximale Geschwindigkeit (Mbit/s) | 3,6 | 7,2 | 21,1 | 50 |
Monatliche Grundgebühr | 14,99 Euro | 24,99 Euro | 34,99 Euro | 44,99 Euro |
1 Bei Abschluss eines Vertrags mit 24 Monaten Vertragslaufzeit entfällt in den ersten beiden Monaten der monatliche Paketpreis.
Telefónica/O2 zeigt im Video einen Test „LTE4G auf dem ASUS Transformer Pad TF300TL”
© Telefónica Deutschland/O2 (2012)
07.06.2013
Der Hightech-Verband BITKOM hat angesichts von Berichten zu Abhörmaßnahmen der US-Geheimdienste bei Internetdiensten und IT-Anbietern in den USA schnellstmögliche und vollständige Aufklärung durch die Behörden gefordert. „Solche Maßnahmen zerstören das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen nicht nur in den USA, sondern weltweit und gerade auch in Deutschland”, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Damit das Vertrauen der Nutzer wiederhergestellt werden kann, ist jetzt volle Transparenz notwendig.”
Grundsätzlich hält der BITKOM eine Kooperation von staatlichen Behörden und Unternehmen bei der Strafverfolgung und -prävention im Internet für richtig und notwendig. Sobald private oder unternehmenskritische Daten betroffen sind, müssten aber hohe Hürden gelten wie z.B. eine richterliche Anordnung in jedem Einzelfall.
10.06.2013
Informatik muss Schul-Pflichtfach in der Sekundarstufe I werden. Diese Forderung hat der Hightech-Verband BITKOM anlässlich des 1. Nationalen MINT-Gipfels am 10. Juni 2013 in Berlin bekräftigt. „Die Digitalisierung der Wirtschaft erreicht immer mehr Branchen, künftig auch vermehrt die Produktion mit Industrie 4.0. Das heißt aber auch, dass in immer mehr Branchen IT-Spezialisten gebraucht werden”, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Aktuell gibt es in Deutschland rund 43.000 offene Stellen für IT-Spezialisten. Mit 25.000 finden sich mehr als die Hälfte von ihnen außerhalb des klassischen IT-Sektors bei Unternehmen aller anderen Branchen, vom Automobilbau bis zum Versicherungswesen.
Gleichzeitig hält auch in den Alltag immer mehr IT Einzug. So sind Geräte zunehmend vernetzt und mit dem Internet verbunden, vom Fernseher bis zum Auto. Soziale Netzwerke, Smartphones und Tablet Computer gehören heute bereits für junge Menschen zum täglichen Leben. „Informatik sollte heute selbstverständlicher Teil der Allgemeinbildung sein”, so Kempf. Der verpflichtende Informatikunterricht biete die Chance, alle Schüler und vor allem auch die Schülerinnen anzusprechen und aufzuzeigen, dass Informatik mehr sei als nur Programmieren. „Es geht heute bei der Arbeit mit Computern um Kreativität, Design und Gestaltung und den Kontakt mit Menschen”, sagte Kempf. Die IT-Branche versucht bereits mit zahlreichen Aktivitäten für die Informatik zu werben. So kommen bei der Initiative „Erlebe IT” Fachleute aus der Praxis ehrenamtlich in die Schule und informieren über Berufsbilder und Berufschancen. Dies kann ein Pflichtfach Informatik aber nur ergänzen, nicht ersetzen.
Anders als bei anderen technischen Studiengängen wie Maschinenbau und Elektrotechnik nimmt das Interesse an einem Informatik-Studium weiter zu. Im vergangenen Jahr haben sich insgesamt 50.898 Studienanfänger an den Hochschulen im Bereich Informatik eingeschrieben, das ist ein leichtes Plus von etwa 1 Prozent verglichen mit 2011. „Ein großes Problem bleibt die hohe Abbrecherquote von rund 50 Prozent”, so Kempf. Der Frauenanteil bei den Erstsemestern lag im vergangenen Jahr mit 22,5 Prozent erstmals bei über 1 Fünftel. 2007 waren es gerade einmal 17,1 Prozent. „Die zahlreichen Initiativen, auch des BITKOM, tragen Früchte. Dennoch gibt es hier noch Potenzial. Es muss uns gelingen, noch mehr Mädchen und Frauen für die Informatik zu begeistern”, sagte Kempf. Das gilt auch für die IT-Ausbildungsberufe. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 15.219 neue Ausbildungsverträge unterschrieben, ein Plus von 1,7 Prozent, verglichen mit 2011. Der Frauenanteil beträgt hier nur 8 Prozent und ist seit Jahren fast unverändert.
11.06.2013
Die Deutsche Telekom bietet ab sofort einen kostenlosen Service für alle, die De-Mailer werden wollen: An jeder beliebigen Adresse in Deutschland können sich Kunden für den Dienst identifizieren lassen.
Foto: Deutsche Telekom AG
Wer sich für die rechtssichere De-Mail entscheidet, registriert sich online und sucht dann samt Personalausweis einen Telekom Shop oder eine Hermes-Filiale auf. Die Mitarbeiter dort gleichen die Daten ab. Jetzt gibt es einen weiteren Weg: Ein Telekom-Partner kommt zum Kunden, zum Beispiel zum Arbeitsplatz, ins Büro, in ein Hotel oder an eine beliebige andere Adresse in Deutschland. Für diesen kostenlosen Service wurde das Unternehmen ID 8 beauftragt. Der Kunde kann telefonisch über die Hotline oder online über die Webseite dieses zertifizierten Dienstleisters einen Wunschtermin mit einem 4-stündigen Zeitfenster vereinbaren. Via E-Mail erhält er eine Bestätigung. „Home-Ident”, also die Identifikation vor Ort, dauert nur 5 Minuten.
Der Vor-Ort-Service wendet sich an Privat- genauso wie an Geschäftskunden. Home Ident spart damit Zeit und Fahrkosten für einen Filialbesuch. Genauso profitieren Kunden, die beispielsweise wegen körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage sind, einen Telekom Shop aufzusuchen.
„Die Sicherheit von De-Mail fängt schon bei der Identifikation mit dem Personalausweis an. Damit ist gewährleistet, dass die richtige Person hinter einer E-Mail-Adresse steht”, sagt Gert Metternich, De-Mail-Experte bei der Telekom. Metternich fügt hinzu: „Von vielen Kunden wissen wir, dass sie den Gang in die Filialen immer wieder aufschieben. Ihnen kommen wir nun mit diesem kostenlosen Service entgegen.” Der Home-Ident ist telefonisch über die Hotline 0211-68 77 3 222 oder online über das Webportal des Dienstleisters buchbar. Weitere Informationen unter https://www.identity.tm/telekom_demail/.
De-Mail nimmt 2013 an Fahrt auf
Der De-Mail-Service ist 2012 gestartet und nimmt 2013 an Fahrt auf. Bei Großversendern etwa wie Banken und Versicherungen werden in diesem Jahr für Millionen Kunden praktische Anwendungsmöglichkeiten für De-Mail entstehen. 1,5 Millionen Kunden haben sich daher bereits bei den De-Mail-Providern für den Dienst registriert, rund 250.000 davon haben das Identverfahren durchlaufen und testen die De-Mail eifrig. Die Deutsche Telekom hat bereits 100 große Kunden für De-Mail gewonnen, etwa die Allianz Deutschland AG, HUK24, WGV Württembergische Gemeinde Versicherung a. G., Ergo, TARGOBANK, die GAD mit 430 Raiffeisenbanken und die Barmenia-Versicherung (member of TKK). 100 weitere Großkunden wollen De-Mail-Verträge abschließen. Ebenso im Mittelstand: 5.000 haben bereits De-Mail gebucht, weitere 5.000 wollen den Dienst künftig nutzen. Auch 40 Städte und kommunale Kunden führen De-Mail ein, darunter Bonn und Düsseldorf.
De-Mails werden viele Briefe, Faxe und E-Mails ersetzen
Länder wie die Schweiz, Finnland, Kanada, Belgien, Dänemark, Spanien, Österreich haben Digital-Briefsysteme bereits mit Erfolg eingeführt. Bis 2018 werden in Deutschland De-Mails an vielen Stellen E-Mails, Briefe und Faxe ersetzen. Jährlich versenden die Deutschen 17,5 Milliarden Briefe. Rund die Hälfte - 8,75 Milliarden - ließe sich durch De-Mails ersetzen. Hinzu kommen jährlich: 5,4 Milliarden Faxe - 39 Prozent könnten durch De-Mail wegfallen. Dies wären weitere 2,1 Milliarden De-Mails pro Jahr. Zudem werden weltweit 1.800 Milliarden E-Mails versendet. Wenn nur 1 Prozent davon aus Gründen der Sicherheit künftig per De-Mail gesendet wird, wären dies ebenfalls Milliarden De-Mails.
11.06.2013
Deutsche setzen ihr Handy zunehmend für Bankgeschäfte ein. Fast jeder 5. Besitzer (17 Prozent) eines Smartphones nutzt das Gerät zum Abfragen von Kontoständen, Überweisungen oder den Kauf von Wertpapieren. Das sind fast 5 Millionen Deutsche. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM. „Dank schnellem mobilen Internet und bedienungsfreundlicher Apps wird das Smartphone zum mobilen Banking-Terminal”, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Mobile Banking werde sich neben dem herkömmlichen Online Banking etablieren. „Gerade Banken ohne eigenes Filial- und Automatennetz können ihren Kunden durch mobiles Banking zusätzliche Services bieten”, so Kempf.
Jeder 7. Besitzer eines Smartphones (15 Prozent) prüft mobil seinen Kontostand, 8 Prozent überweisen auf diese Art Geld von ihrem Bankkonto, nur 1 Prozent handelt mit Wertpapieren. Dabei gibt es ein deutliches Ost-West-Gefälle: In Westdeutschland ist der Anteil der mobile Banker (18 Prozent der Smartphone-Besitzer) fast doppelt so hoch wie in Ostdeutschland (10 Prozent).
Zusätzlich zum Mobile Banking würden viele Nutzer gerne sämtliche Zahlungsgeschäfte digital vornehmen und das Portemonnaie durch das sogenannte Mobile Wallet auf dem Smartphone ersetzen. Von allen befragten Deutschen kann sich jeder 7. (14 Prozent) vorstellen, auf sein Portemonnaie komplett zu verzichten und nur noch mit dem Smartphone zu bezahlen. Das sind knapp 10 Millionen Personen. Darunter sind überdurchschnittlich viele Männer (19 Prozent), Jüngere (23 Prozent aller Personen zwischen 14 und 29 Jahren) und Abiturienten (18 Prozent). Bei den Besitzern eines Smartphones ist es jeder 5. (21 Prozent). Kempf: „Viele Verbraucher werden demnächst ohne Portemonnaie aus dem Haus gehen und mit dem Handy zahlen.” Dies ist beispielsweise bereits in einigen Supermärkten, Verkehrsverbünden und Museen möglich.
Hinweis zur Methodik: Basis der Angaben zum Mobile Banking ist eine repräsentative Studie von forsa im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden mehr als 1000 Personen ab 14 Jahren befragt.
12.06.2013
Die Deutsche Telekom passt ihre neue Tarifstruktur an, die der Konzern im Rahmen der Tarifdifferenzierung ab 2016 technisch umsetzen will. Die Telekom reagiert damit auf die Sorgen von Kunden. Ab 2016 werden Kunden, sollten sie nach Aufbrauchen ihres Inklusivvolumens keine zusätzlichen Datenpakete buchen oder keine Flatrate nutzen, mit 2 Mbit/s statt wie bisher geplant mit 384 kbit/s surfen können.
„Wir haben in den vergangenen Wochen einen intensiven Dialog mit unseren Kunden geführt und die Sorgen verstanden. Mit 2 Mbit/s liegen wir deutlich über dem Mindestrichtwert aus der Breitbandstrategie der Bundesregierung - wir haben ihn verdoppelt”, sagt Niek Jan van Damme, Deutschlandchef der Telekom. Der neue Wert gilt rückwirkend auch für Verträge, die seit dem 2. Mai 2013 abgeschlossen wurden.
Die Telekom hatte Ende April 2013 eine neue Tarifstruktur im Festnetz angekündigt, die stärker auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Kundengruppen eingeht. Dabei wird es ab 2016 weiterhin Flatrates für Vielnutzer geben, die dann etwas teurer sein werden, aber auch günstigere Tarife für Normalnutzer, bei denen ein bestimmtes Datenvolumen inklusive ist. Für alle Zielgruppen - Wenignutzer, Familien und Extremnutzer - wird es passende attraktive Angebote geben.
„Eine weitere Sorge, die wir oft gehört haben, ist, dass beispielsweise Familien mit den bisher definierten Volumina in Zukunft nicht auskommen werden”, so Michael Hagspihl, Geschäftsführer Marketing der Telekom Deutschland. „Wir stehen im Wettbewerb und es ist doch klar, dass wir diesen Sorgen Rechnung tragen und für alle Zielgruppen attraktive Tarifpakete schnüren werden. Aber es ist zu früh, über Details der Tarife in 3 Jahren zu sprechen.”
Die Telekom hatte mehrfach erklärt, dass sowohl die reduzierte Geschwindigkeit als auch die Inklusivvolumina dynamische Werte sind, die sich an den Markterfordernissen orientieren. „Die Werte sind nicht in Stein gemeißelt, auch hier gilt: Wir stellen uns der Realität. Vor der Einführung 2016 werden wir uns den Durchschnittsverbrauch unserer Kunden genau ansehen und die Inklusivvolumina gegebenenfalls anpassen”, so Hagspihl weiter.
Niek Jan van Damme ergänzt: „Unser Ziel bleibt: Ein leistungsstarkes Internet für alle. Für den Ausbau ins flächendeckende Highspeed-Internet investieren wir weiterhin Milliarden - allein in den kommenden Jahren zusätzlich 6 Milliarden Euro. Damit sind wir Vorreiter in Deutschland. Wir werden unsere Tarife aber differenzieren müssen, sodass wir unsere Netzinvestitionen auch in Zukunft zurückverdienen können.”
10.06.2013
Der Preiskampf bei den Call by Call Tarifen geht weiter. Die Handytarife liegen knapp unter der 2 Cent-Marke. Festnetz-Tarife für Inlandsgespräche liegen knapp unter der 1 Cent-Marke. Der Call by Call Anbieter 01012 Telecom verlangt über die Einwahlnummer 01012 ganztags nur 0,96 ct/Min für Gespräche in das deutsche Festnetz, der Anbieter 01059 GmbH stellt ganztags 0,985 ct/Min in Rechnung.
07.06.2013
Das Bundesinnenministerium hat nach der Zustimmung des Bundesrates zum E-Government-Gesetz auf seiner Homepage folgenden Text veröffentlicht:
Ziel des E-Government-Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz soll es dadurch Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Elektronische Verwaltungsdienste ermöglichen es Bürgern und Unternehmen, unabhängig von Öffnungs-und Sprechzeiten und ortsunabhängig mit Behörden zu kommunizieren. Der Gang zum Amt wird in vielen Fällen überflüssig.
Wann tritt das E-Government-Gesetz in Kraft?
Das E-Government-Gesetz wird vorbehaltlich einiger Ausnahmen am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die Ausnahmen treten wie folgt zeitlich gestaffelt in Kraft:
1. Juli 2014:
1. Januar 2015:
Ein Kalenderjahr nach der Aufnahme des Betriebs des zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahrens, über das De-Mail-Dienste für Bundesbehörden angeboten werden:
1. Januar 2020:
Wie geht es nach der Verkündung des Gesetzes weiter?
Das Gesetz wird nun entschlossen in allen Bundesbehörden umgesetzt, um die Qualität des E-Governments weiter zu steigern. Die Bundesbehörden werden die Instrumente des E-Government-Gesetzes konsequent nutzen, um als effiziente und nutzerorientierte Verwaltung Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen besser zu dienen.
Ende der BMI-Pressemitteilung
17.06.2013
Urlaubszeit ist für viele Bundesbürger auch Fotozeit. Als Urlaubskamera sind Smartphones besonders beliebt. 2 Drittel der Smartphone-Besitzer (65 Prozent) schießen damit im Urlaub Fotos. 39 Prozent von ihnen haben sogar gar keine andere Kamera mehr. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM. „Smartphones sind als Kameras in den vergangenen Jahren sehr populär geworden”, sagt BITKOM-Experte Michael Schidlack. „Die Möglichkeit Fotos direkt zu bearbeiten und zu verschicken oder in soziale Netzwerke hochzuladen macht sie gerade auf Reisen sehr attraktiv.” Auch die Nutzer von klassischen Handys (51 Prozent) und Tablet Computern (34 Prozent) schießen mit ihren Geräten im Urlaub Fotos. Allerdings bieten Smartphones in der Regel eine bessere Bildqualität.
Am häufigsten greifen Besitzer hochwertiger Digitalkameras mit Wechselobjektiven im Urlaub zu ihrem Apparat. Rund 85 Prozent von ihnen nutzen auf Reisen ihre System- oder Spielreflexkameras. Bei den Nutzern digitaler Kompaktkameras sind es 3 Viertel (76 Prozent). Schidlack: „Ambitionierte Hobby-Fotografen setzen im Urlaub auf leistungsfähige System- und Spiegelreflexkameras, die eine besonders hohe Bildqualität bieten. Auch die klassische digitale Kompaktkamera wird noch von vielen im Urlaub benutzt, bekommt aber zunehmend Konkurrenz durch Smartphones.” Im vergangenen Jahr sind zudem die ersten digitalen Kompaktkameras auf den Markt gekommen, die über ein Smartphone-Betriebssystem verfügen. Dadurch lassen sich auch Foto-Apps installieren, Bilder bearbeiten und über eine WLAN-Verbindung oder ein eingebautes Mobilfunkmodem direkt weiterversenden. Im Gegensatz zu Smartphones haben diese Kameras größere Foto-Chips und Objektive eingebaut, was die Bildqualität verbessert.
Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Meinungsforschungsinstitut Aris 1.004 Bundesbürger ab 14 Jahren in Deutschland befragt. Die Daten sind repräsentativ.
17.06.2013
50 Gigabyte Daten pro Sekunde über große Entfernungen nutzen: Wie das geht, demonstrierte ein Zusammenschluss von Industrie und Forschung unter Führung von T-Systems und Alcatel-Lucent auf der diesjährigen International Supercomputing Conference in Leipzig. Durch optische Datenübertragung mit höchster Leistungsstärke in Kombination mit Hochgeschwindigkeits-Flash-Speichertechnologien und einem hoch-performanten verteilten Dateisystem können weltweit erstmalig Anwendungen über einen 400-Gbit/s-Datenpfad kommunizieren. Damit können künftig datenintensive Projekte auch über größere Entfernungen effektiv verteilt und verarbeitet werden. Zusätzlich ergeben sich neue Optionen für Datensicherheit im Katastrophenfall.
Durch Entwicklungen wie Cloud Computing, Social Media und Big Data nimmt der weltweite Datenverkehr rasant zu. Laut Prognosen wird die Kerninfrastruktur des Internets schon 2015 10-mal so viele Daten bewältigen müssen wie 2010. Leistungsstarke Datennetze sind daher gefordert. Im Projekt wurden die Hochleistungsverbindungen zum Austausch für 2 rechenintensive Aufgaben mit verteilten Datenbanken und mehrstufiger Datenverarbeitung aus Klimaforschung und Turbinenentwicklung zwischen Dresden, München und Hamburg genutzt. So wurden unter realen Bedingungen die enge Kooperation weit entfernter Rechenzentren und neue Anwendungsmöglichkeiten für große Bandbreiten getestet. Das ist ein wichtiger Meilenstein für zukunftssichere Datennetze.
Am Projekt beteilig waren: Alcatel-Lucent, Barracuda Networks, Bull, Clustervision, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, EMC, IBM, Leibniz-Rechenzentrum, Max-Planck-Institut für Meteorologie, Mellanox, Rechenzentrum Garching der Max-Planck-Gesellschaft, Telekom Innovation Laboratories, T-Systems, Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen der Technischen Universität Dresden.
18.06.2013
Die Bundesnetzagentur hat der Telekom Deutschland GmbH neue Entgelte ab dem 1. Juli 2013 für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem Schaltverteiler genehmigt. Danach sinkt das monatliche Überlassungsentgelt für die letzte Meile ab dem Schaltverteiler von bisher 8,01 Euro auf künftig 7,71 Euro. Dies liegt auf der Linie des Ende März veröffentlichten Entscheidungsvorschlags, die monatlichen Entgelte für den Zugang zur Kabelverzweiger-TAL abzusenken. Bei den übrigen Entgelten, die Wettbewerber an die Telekom u. a. für die Planung und die Errichtung eines neuen Schaltverteilers zahlen müssen, halten sich Preiserhöhungen und Preissenkungen im Ergebnis die Waage.
„Unter dem Strich bleibt der Zugang zur letzten Meile an Schaltverteilern für Wettbewerber, die tatsächlich in eigene Infrastruktur investieren, attraktiv. Die Entgeltentscheidung bietet eine gute Voraussetzung dafür, dass die Anzahl mittlerweile aufgebauter Schaltverteiler weiter ansteigen kann. Davon profitiert vor allem die Breitbandversorgung in den ländlichen Gebieten”, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Einen Schaltverteiler muss die Telekom Deutschland GmbH in einem bisher mit Breitband nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.
18.06.2013
Die Cloud hat sich in unserem Alltag etabliert. Die aktuelle TNS Infratest-Umfrage im Auftrag der Deutschen Telekom zeigt: 73 Prozent der deutschen Onliner kennen die Cloud und fast jeder 4. (23 Prozent) nutzt die Cloud bereits aktiv.
Foto: Deutsche Telekom AG
Die Nutzung der Cloud zur Speicherung von Fotos, Musik und anderen Dateien sowie zum Teilen der Inhalte mit Freunden, Familie und Bekannten ist ebenfalls weiter auf dem Vormarsch in die deutschen Wohnzimmer: Schon fast jeder 5. Cloudanwender (18 Prozent) nutzt sie täglich, immerhin mehr als jeder 4. (27 Prozent) bereits mehrmals wöchentlich. Außerdem greift schon mehr als die Hälfte der deutschen Internetbevölkerung zum Smartphone (57 Prozent), um Dateien aus der Cloud mobil abzurufen. Auf den Plätzen 1 und 2 liegen im Bezug auf die Zugriffsgeräte noch der Laptop (72 Prozent) sowie der heimische Desktop-PC (61 Prozent).
Bei den Cloud-Inhalten sind Fotos und Musik besonders beliebt: 15 Prozent der Befragten geben an, Fotos in der Cloud zu speichern, knapp 1 Drittel (31 Prozent) wollen die Cloud in Zukunft dazu nutzen. Fast jeder 10. (8 Prozent) greift von unterwegs auf Musik zu, künftig wollen das 24 Prozent tun.
Die Wolke zieht weiter: Telekom baut Cloud-Angebote aus
„Das Interesse und vor allem die Nutzung von Cloud-Diensten mit all ihren Facetten nimmt stetig zu”, erklärt Dirk Pöppelbuß, Leiter TelekomCloud bei der Telekom. „Um diesen Trend zu bedienen und auch weiter zu forcieren, bieten wir unseren Kunden einfache und sichere Möglichkeiten der Cloud-Nutzung.”
Mit dem Mediencenter, einem Teil der TelekomCloud, bietet die Telekom Privatkunden ein attraktives Cloud-Paket: Medien-Inhalte wie Fotos, Musik oder Videos können aus der Wolke über alle Endgeräte abgerufen bzw. gespeichert werden, unter anderem auch auf den heimischen Fernseher. Hierfür stellt die Telekom jedem Nutzer kostenlos 25 GB Online-Speicher zur Verfügung. Durch die Unterstützung von Telekom-Partnern wie dem Music Streaming Dienst Spotify, dem kabellosen Fitness-Coach von fitbit sowie dem umfangreichen Angebot für den eReader tolino shine wird die breite Palette von Cloud-Diensten für die private Nutzung noch attraktiver.
Auch in weiteren Feldern baut die Telekom ihre Angebote aus der Wolke aus, bei E-Health oder dem Vernetzten Auto spielt die Einbindung der Cloud-Möglichkeiten ebenfalls eine wichtige Rolle. Im Bereich Gesundheit helfen Cloud-Angebote zum Beispiel bei der sicheren Vernetzung von Arzt und Patient - etwa beim Führen eines Online-Diabetestagebuches, das der Hausarzt einsehen kann. Oder beim Ferncoaching für übergewichtige Patienten, die Gewicht und Blutdruck über eine Cloud-Software an den Arzt übermitteln. Auch für Fahrzeuge wird die Cloud zur Schnittstelle, Logistikunternehmen können so ihre Fahrzeuge und Waren besser steuern und Autofahrer können sich im Auto ihre Lieblingsmusik aus der Wolke laden. Das Potenzial der Cloud ist dabei längst noch nicht ausgeschöpft.
Weitere Informationen: www.studie-life.de oder hier
Information zur Umfrage: Die Befragung wurde von TNS Infratest im Auftrag der Deutschen Telekom im Mai 2013 durchgeführt. Die Daten sind repräsentativ für die Internetnutzer in Deutschland. Insgesamt wurden 2.002 computergestützte Webinterviews durchgeführt. Befragt wurden regelmäßige Internetnutzer ab 18 Jahren in Deutschland.
Juni 2013
Der HighTech-Verband BITKOM hat zum Thema Cloud Computing einen „Leitfaden für die Auswahl vertrauenswürdiger Cloud Service Provider” herausgegeben. Der kompakte Leitfaden adressiert primär Entscheider aus kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und stellt Eckpunkte für sicheres Cloud Computing auf. Damit sollen Interessenten die Entscheidung pro Cloud sowie die Auswahl für einen Cloud Service Provider erleichtert werden. In KMU wird der Mehrwert von Cloud-Angeboten oft unterschätzt.
Deswegen werden im Leitfaden die aus der Cloud-Nutzung entstehenden Chancen verdeutlicht:
Im Zentrum des Leitfadens stehen Business-relevante Unternehmensanwendungen. Der Leitfaden soll aufzeigen: Wo liegen die Hebel im Cloud Computing, und welche prinzipiellen Lösungen gibt es, sie in Gang zu setzen? Mit der Beantwortung dieser Fragen wird das Vertrauen in die neuen Möglichkeiten des Cloud Computings gestärkt.
19.06.2013
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 19. Juni 2013 zum Thema „Netzneutralität” und „Datendrosselung” folgendes Interview mit Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) veröffentlicht:
Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie / © BMWi
Herr Minister Rösler, Sie haben den Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung auf den Weg gebracht. Um was genau geht es in der Verordnung?
Unser zentrales Ziel ist es, dass Internetanbieter alle Daten in gleicher Weise zum Kunden übermitteln - und zwar unabhängig vom Absender, Empfänger oder Inhalten. Damit werden die Rechte der Verbraucher in unserem Land gestärkt, denn alle Menschen erhalten einen gleichen Zugang zum Internet. Gleichzeitig werden durch die neue Verordnung Wettbewerbsverzerrungen für Unternehmen ausgeschlossen. Denn egal welche Dienste im Internet angeboten werden: Der Zugang zu den angebotenen Produkten erfolgt ohne Diskriminierung - also ohne in irgendeiner Weise zwischen den Produkten zu unterscheiden. Damit stärken wir unsere Internetwirtschaft nachhaltig.
Was soll die Netzneutralitätsverordnung im Einzelnen regeln?
Zentraler Baustein der Verordnung ist, dass eigene Inhalte oder Anwendungen und die von Drittanbietern grundsätzlich nicht bevorzugt behandelt werden dürfen - das gilt insbesondere auch dann, wenn Unternehmen Volumentarife anbieten möchten. Volumentarife als solche werden aber nicht verboten. Denn es muss auch weiterhin in der freien Entscheidung eines Unternehmens liegen, unterschiedlichste Produkte anbieten zu können. Der Wettbewerb unter den Telekommunikationsunternehmen wird sicherstellen, dass auch künftig bezahlbare Internet-Flatrates angeboten werden. Mit der Verordnung wollen wir zudem dem sogenannten Routerzwang entgegentreten. Netzbetreiber sollen ihren Kunden keine bestimmten Endgeräte für den Internetzugang aufzwingen.
Wann soll die Verordnung in Kraft treten? Wie ist das weitere Verfahren?
Es handelt sich um einen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Netzneutralitätsverordnung. Bevor dieser von der Bundesregierung beschlossen wird, müssen die anderen Ressorts diesen prüfen und auch die beteiligten Kreise Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Entwurf ist nunmehr öffentlich und allen zugänglich. Wir streben einen Beschluss der Bundesregierung noch im Sommer 2013 an. Dann sind Bundestag und Bundesrat gefordert. Im Bundesrat wird sich zeigen, wie ernst Rot-Grün das Thema Netzneutralität tatsächlich nimmt.
Warum soll die Netzneutralität durch Verordnung und nicht durch Gesetz geregelt werden?
Ein eigenes Gesetz zur Netzneutralität brauchen wir nicht, denn die Grundsätze der Netzneutralität sind seit 2012 im Telekommunikationsgesetz gesetzlich verankert. Das Telekommunikationsgesetz verlangt bereits heute, dass die Netzbetreiber sowohl den Zugang zu Inhalten und Anwendungen wie auch die Datenübermittlung diskriminierungsfrei gewährleisten. Das Gesetz ermöglicht allerdings der Bundesregierung, eine Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität zu erlassen, in der die Einzelheiten geklärt werden. Von diesem gesetzgeberischen Spielraum machen wir nun Gebrauch. Die Rechtsverordnung steht in ihrer Wirkung einem Gesetz in nichts nach.
Wie wirkt sich die Verordnung auf das Vorhaben der Telekom aus, eigene Dienste - wie etwa das TV-Angebot Entertain - bevorzugt zu behandeln?
Die Verordnung zielt nicht auf die Deutsche Telekom, sondern nimmt alle Netzbetreiber in die Pflicht. Durch die Verordnung wird die Bundesnetzagentur künftig alle Geschäftspraktiken der Netzbetreiber auf die Einhaltung der Netzneutralität überprüfen. Von einer „Lex-Telekom” kann also keine Rede sein. Allerdings ist es richtig, dass die Bundesnetzagentur mithilfe der Verordnung überprüfen kann, ob die Telekom ihr TV-Angebot Entertain bevorzugt behandeln darf.
Die Verordnung sieht vor, dass die schnellstmögliche Übermittlung von Daten (sogenanntes Best-Effort-Prinzip) durch anbietereigene Dienste und Plattformen (sogenannte managed services) nicht beeinträchtigt wird. Was genau ist damit gemeint?
Die Übermittlung von Daten im Internet ist heute durch das sogenannte Best-Effort-Prinzip geprägt. Danach erfolgt die diskriminierungsfreie und schnelle Übermittlung im Rahmen der dem Anbieter zur Verfügung stehenden Ressourcen. Dieses Prinzip werden wir durch die Verordnung künftig noch besser gewährleisten können. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen unterschiedliche Produkte anbieten. Es gilt jedoch: Eine bevorzugte Behandlung von Diensten im Internet durch die Netzbetreiber muss ausgeschlossen werden. Ausnahmen sollte es nur für Dienste im allgemeinen übergeordneten Interesse geben - beispielsweise für Notrufdienste.
Den Entwurf der von Rösler geplanten Verordnung zur Netzneutralität finden Sie hier.
Am 9. August 2013 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium auf ihrer Website folgende Mitteilung:
Sicherung der Netzneutralität - überarbeiteter Verordnungsentwurf zur Diskussion an Länder und Verbände versandt
Der am 20. Juni vorgelegte Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung wurde mittlerweile mit den beteiligten Kreisen eingehend erörtert. Unter Berücksichtigung der bisherigen Stellungnahmen und Vorschläge hat das BMWi den Verordnungsentwurf präzisiert und einen 2. Entwurf vorgelegt. Ziel des BMWi ist und bleibt es, den freien und offenen Zugang zum Internet, seinen Inhalten und Anwendungen, so wie wir sie heute kennen, zu erhalten. Das BMWi wird auch den neuen Entwurf nochmals eingehend mit den betroffenen Kreisen erörtern. Das BMWi hat hierzu auch zu 2 Workshops eingeladen, um den Verordnungsvorschlag zunächst am 27. August 2013 mit Inhalteanbietern und Nutzern und am 5. September mit den Netzbetreibern fachlich zu diskutieren.
Hier finden Sie den 2. Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung.
28.06.2013
Der Hightech-Verband BITKOM kritisiert den Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur sogenannten Netzneutralität. „Der Entwurf des BMWi ist ein regulatorischer Schnellschuss und wird der komplexen Thematik nicht gerecht. Er konterkariert die Breitbandstrategie der Bundesregierung, in dem er genau jenen Unternehmen massiv schadet, die in den Breitbandausbau investieren”, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Aufgrund der sehr allgemeinen und weitreichenden Regelungen im Entwurf könnte es Netzbetreibern auf der einen sowie Dienste- und Inhalteanbietern auf der anderen Seite künftig generell verboten sein, Produkte und Dienste nach Preis und Qualität zu differenzieren. Gesicherte Qualitätsklassen sind jedoch notwendig, um die Güte bestehender Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Auch der europäische Rechtsrahmen sieht ausdrücklich die Möglichkeit solcher Differenzierungen vor. „Die Verordnung des BMWi in ihrer jetzigen Fassung ist ein massiver, unnötiger und kontraproduktiver Eingriff in den Wettbewerb”, so Rohleder. Er appellierte an die Politik, sich mit der Verordnung intensiv und umfassend zu befassen und sie nicht im Hauruck-Verfahren durchzusetzen.
Das BMWi stützt sich in seinem Entwurf auf § 41a Telekommunikationsgesetz (TKG). Jedoch sind regulatorische Maßnahmen auf Grundlage dieses Paragrafen nur als ultima ratio im Falle einer umfassenden und dauerhaften Verschlechterung bei der Datenübertragung im Internet vorgesehen. Bei der geplanten Verordnung handele es sich hingegen um eine rein präventive Regulierung.
„Die TK-Branche bekennt sich nachdrücklich zum sogenannten Best Effort-Prinzip bei der Übermittlung von Daten”, sagt Rohleder. Daten und Dienste werden schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach besten Möglichkeiten übertragen. Inhalteanbieter und Endkunden müssen aber die Möglichkeit bekommen, eine höherwertige, über „Best Effort” liegende Qualität einzukaufen, um die reibungslose Abrufbarkeit von bestimmten Diensten sicherzustellen. Innovative neue Dienste können sich damit sowohl unter „Best Effort” als auch in einem qualitätsgesicherten Umfeld entwickeln. Anwendungen wie Videos profitieren von garantierten Bandbreiten. Online-Gamer von geringen Reaktionszeiten, Videotelefonie von absolut stabilen Verbindungen. Bei E-Mails dagegen komme es nicht auf eine Sekunde mehr oder weniger an. „Wir sind gegen Diskriminierung von Diensten und Daten, aber sehr wohl für Differenzierung”, so Rohleder.
Die Branche war und ist sich einig, dass das Gebot eines offenen Internets essentieller Bestandteil eines freiheitlich demokratischen Gemeinwesens ist, in dem jedermann Anbieter und Dienste frei wählen kann. Das strenge deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht bietet aus BITKOM-Sicht einen verlässlichen Rechtsrahmen für unternehmerisches Handeln, Rechts- und Planungssicherheit. So müssten Netzbetreiber ihre Angebote allen Interessenten zu kommerziellen und transparenten Bedingungen zugänglich machen. Eine wettbewerbswidrige Diskriminierung gleichwertiger Dienste sei verboten. „In einem offenen, diskriminierungsfreien und wettbewerbsintensiven Breitbandmarkt bedarf es keiner präventiven Regulierung”, sagt Rohleder. „Letztlich entscheiden allein die Nutzer über Erfolg oder Misserfolg neuer Produkte und Geschäftsmodelle.”
21.06.2013
Auch im Festnetz geht der Breitband-Ausbau weiter voran. Im vergangenen Jahr kamen in Deutschland rund 700.000 neue Zugänge hinzu. Insgesamt gab es Anfang 2013 rund 28 Millionen schnelle Internet-Anschlüsse. Damit nutzen gut 69 Prozent aller Haushalte einen Breitband-Zugang. In diesem Jahr wird die Zahl der Festnetz-Anschlüsse insgesamt auf 29 Millionen steigen, wie der Hightech-Verband BITKOM mitteilt. Die zunehmende Verfügbarkeit von LTE, also schnellem mobilen Internet, soll der generellen Breitband-Nutzung einen weiteren Schub verleihen. „Die Verbraucher können aus immer mehr Breitband-Technologien auswählen. Das stimuliert den Wettbewerb und wird das ohnehin gute Preis-Leistungs-Verhältnis weiter verbessern”, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Derzeit dominiert im Festnetz der Zugang per DSL. Rund 23,3 Millionen Anschlüsse basieren auf der Kupfertechnologie, das sind 83 Prozent. Ein Jahr zuvor lag der DSL-Anteil noch bei 86 Prozent. Besonders zugelegt haben die breitbandigen Anschlüsse über TV-Kabel, basierend auf Koaxial- und Glasfaserleitungen. Die Zahl dieser Anschlüsse stieg 2012 um über 20 Prozent auf 4,4 Millionen. Knapp 300.000 Anschlüsse basieren unter anderem auf Satellit, Glasfaser (FFTB/FTTH) und Stromleitungen.
Hinweise zu den Datenquelle: Basis der Angaben ist die Bundesnetzagentur.
20.06.2013
Der Hightech-Verband BITKOM fordert einen flächendeckenden Aufbau verkehrstelematischer Systeme. „Das umfangreiche Forschungsprojekt simTD hat gezeigt: Verkehrstelematische Systeme sind reif für den flächendeckenden Einsatz - und sie lösen viele Probleme unserer mobilen Gesellschaft”, sagte BITKOM-Experte Bernd Klusmann am 20. Juni 2013 anlässlich der Vorstellung der simTD-Projektergebnisse in Frankfurt am Main. „Sichere Intelligente Mobilität - Testfeld Deutschland (simTD)” ist ein Gemeinschaftsprojekt deutscher Automobilhersteller und -zulieferer, Kommunikationsunternehmen und Forschungsinstitute. Es gilt als weltweit größter Feldversuch zur Vernetzung von Autos untereinander und mit deren Umgebung. Im Rahmen des 5-jährigen Projekts gab es über 6 Monate lang einen Feldtest auf den öffentlichen Straßen im Großraum Frankfurt. Laut Studie wurden Unfallgefahren und Staugefahr gesenkt, Reisezeiten verkürzt und so die Umwelt geschont.
Mit intelligenter Verkehrssteuerung können die bestehenden begrenzten Verkehrswege viel besser und intelligenter ausgelastet werden. „Alle Verkehrswege müssen aktiv gesteuert werden, ähnlich dem Flug- oder Schienenverkehr - die Technologie dafür ist da”, sagte Klusmann. Die Politik sollte möglichst schnell das geeignete Umfeld für den Ausbau der Verkehrstelematik schaffen. Dazu gehöre der Einbau von Sensoren am Verkehrsrand oder im Asphalt, etwa Induktionsschleifen, um Daten zu Verkehrsdichte, Wetter oder Umweltbelastung zu messen.
Das bisherige LKW-Mautsystem kann dabei die Basis für eine flächendeckende intelligente Verkehrssteuerung sein. Der aktuelle Vertrag steht Ende 2015 zur Verlängerung an. Derzeit zahlen LKWs für die Nutzung der Autobahn und einiger Bundesstraßen, eine Verkehrssteuerung findet aber de facto nicht statt. Zudem werden zwar viele Daten gemessen, sie stehen jedoch leider nicht als Grundlage für neue Dienste zur Verfügung. Die Modernisierung des Verkehrssystems kann einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen von insgesamt 10 Milliarden Euro jährlich bringen. Das ergab eine Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung im Auftrag des BITKOM zu Intelligenten Netzen. Der Löwenanteil von rund 4,4 Milliarden Euro ergibt sich aus der Vermeidung von Staus und entsprechenden Zeitverlusten sowie Umweltschäden. Neue Logistiksysteme sparen weitere 3,5 Milliarden Euro jährlich. Dazu kommen Wachstumsimpulse in Höhe von 2 Milliarden Euro mit neuen Apps und Services, die die unterschiedlichen Verkehrsnetze miteinander verbinden.
Laut aktueller Umfrage im Auftrag des BITKOM sind die Bundesbürger mehrheitlich für die LKW-Maut. 55 Prozent befürworten die bisherige Abgabe für die Benutzung von Autobahnen und ausgewählter Bundesstraßen. 44 Prozent wollen die Abgabe auf alle Bundes- und Landstraßen ausweiten, immerhin 30 Prozent gar auf die Zentren großer Städte. Auch eine PKW-Maut wird allmählich populär. Sie wird mittlerweile von 39 Prozent der Bundesbürger befürwortet, vor 2 Jahren waren es noch 36 Prozent.
Laut Deutschem Mobilitätspanel steigt die Nachfrage nach Mobilität: 2011 legte jeder Deutsche im Schnitt täglich insgesamt fast 41 Kilometer zurück und brauchte dafür 83 Minuten. Die wachsende Bevölkerung und das zunehmende Bedürfnis nach Mobilität lähmen den Verkehr vor allem in den großen Ballungszentren: Laut einer Studie von Roland Berger Strategy Consultants entstehen so allein in den 30 größten Metropolregionen der Welt volkswirtschaftliche Kosten von 266 Milliarden Dollar pro Jahr. Im zukünftigen Mobilitäts-Ökosystem spielen ITK-Unternehmen laut Berger eine wesentliche Rolle. Durch eine intelligente Vernetzung von Verkehrsdaten, Fahrzeugen und anderen Transportmitteln können Menschen bei Bedarf schnell und problemlos verschiedene Mobilitätsmodelle nutzen.
Zur Methodik: Die zitierten Daten wurden im Rahmen einer repräsentativen Studie von forsa im Auftrag des BITKOM erhoben. Befragt wurden im April 2013 dafür 1.002 deutschsprachige Personen in Privathaushalten ab 14 Jahren. Mehrfachnennungen waren möglich. Die Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) kann heruntergeladen werden unter www.bitkom.org/de/publikationen/38338_74495.aspx oder hier.
21.06.2013
Ab Juli 2013 öffnet E-Plus nach und nach sein Netz für eine mobile Internetnutzung ohne korrekte Einstellung des Zugangspunktes. Selbst wenn die sogenannten APN-Einstellungen auf ihrem Endgerät ganz fehlen, können die Kunden fast aller Marken und Partner dann unbeschwert mobil surfen. Das für viele Nutzer eher mühsame Einrichten des Zugangs kann also entfallen. Netzseitig sorgt E-Plus dafür, dass der Weg ins mobile Web offen ist. Damit entfällt eine Einstiegsbarriere für das mobile Surfen. Allerdings sollten Kunden trotzdem die richtige Zugangs-Einstellung vornehmen, da zum Beispiel im Ausland ansonsten keine mobile Datenkommunikation möglich ist.
Der APN (Access Point Name) ist der Zugangspunkt, über den sich der Kunde mit seinem Endgerät ins E-Plus Netz einwählt, um das Internet mobil nutzen zu können. Bisher funktionierte die Einwahl nur, wenn der APN in Smartphone und Co. richtig hinterlegt war. In einigen Fällen musste der entsprechende Zugangspunkt manuell über das Menü eingestellt werden. Gerade in gebraucht übernommenen Geräten waren oft noch Einstellungen der Fremdprovider gespeichert oder fehlten ganz. Die Folge für die Nutzer: Sie konnten nicht mobil surfen und wussten nicht sofort, wo der Fehler lag.
Mit der Umstellung fällt diese Hürde weg: Leere oder falsche APNs werden netzseitig automatisch umgeschrieben, das Endgerät muss nicht mehr vom Kunden selbst konfiguriert werden. Besonders für iPhone- und iPad-Besitzer ist die Neuerung eine Erleichterung. Häufig mussten sie eine Einstellung der Settings nach jedem Softwareupdate neu vornehmen - das entfällt nun. Weiterer Vorteil: Die Signalisierungslast im E-Plus Netz wird reduziert, da bisher Endgeräte mit falschen oder fehlenden APNs in regelmäßigen Abständen vergeblich versuchten, eine Verbindung zum Netz herzustellen. Gleiches gilt für den Akku der Endgeräte, der durch diese Signalisierungsversuche nicht mehr belastet wird.
APN-Einstellungen: Einfache Internetnutzung für alle
Alle Kunden, für die diese Neuerung im E-Plus Netz gilt, erhalten rechtzeitig vorab eine SMS mit allen wichtigen Informationen. So wird verhindert, dass jemand ohne es zu wünschen für die mobile Datennutzung freigeschaltet wird und ungewollte Kosten entstehen. Ohne Internetflat surfen die Nutzer zum Standardpreis, der sich aus ihrem Tarif ergibt. Die maximalen Kosten liegen bei 0,99 Euro pro Megabyte.
Das netzseitige Überschreiben falscher oder fehlender APNs Umstellung funktioniert nur für die Datenkommunikation in Deutschland, im Ausland greift sie nicht. Hier ist es weiterhin nötig, die korrekten Einstellungen selbst zu setzen. Gleiches gilt für die sehr geringe Zahl Kunden, die eine Tagesflat nutzen oder explizit über den WAP-APN ins Internet gehen möchten und bisher falsche APN-Einstellungen in ihrem Endgerät hatten. Wer mit seinem Endgerät grundsätzlich nicht von unterwegs surfen möchte, kann die mobile Datennutzung auf dem Gerät deaktivieren. Im Shop und über die Hotline erhalten die Nutzer dabei Unterstützung.
24.06.2013
Am 24. Juni 2013 hat Kabel Deutschland folgende Mitteilung nach §10 WpÜG veröffentlicht:
„Die Vodafone Group Plc hat am 24. Juni 2013 ihre Absicht bekannt gegeben, die Kabel Deutschland Holding AG zu erwerben. Die geplante Transaktion bewertet Kabel Deutschland mit 87 Euro je Aktie, entsprechend einem Eigenkapitalwert des Unternehmens von rund 7,7 Milliarden Euro. Die Transaktion soll durch ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Höhe von 84,50 Euro je Aktie in bar zuzüglich der Zahlung der von Kabel Deutschland vorgesehenen Dividende für das Geschäftsjahr 2012/13 in Höhe von 2,50 Euro je Aktie umgesetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland Holding AG begrüßen das angekündigte Angebot und sehen in einer künftigen Kombination mit Vodafone vielversprechende langfristige Perspektiven für die Unternehmen, ihre Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre. Der heutigen Veröffentlichung vorausgegangen sind Gespräche zwischen beiden Unternehmen. In deren Verlauf haben sich beide Seiten auf eine Grundsatzvereinbarung über die Zusammenführung der Unternehmen geeinigt (‚Business Combination Agreement’), die bereits von den zuständigen Gremien gebilligt worden ist.
Das von Vodafone angekündigte Angebot wird ergänzt durch eine Grundsatzvereinbarung. Der Angebotspreis von 84,50 Euro wird um 2,50 Euro auf 87,00 Euro je Aktie erhöht, falls die Transaktion vor der Hauptversammlung von Kabel Deutschland am 10. Oktober 2013 abgeschlossen wird. Findet das Closing nach dem 10. Oktober 2013 statt, erhalten die Aktionäre erst die Dividende von 2,50 Euro je Aktie und bei Closing 84,50 Euro je Aktie von Vodafone.
Die Bewertung von 87 Euro je Aktie entspricht einer Steigerung von 37 Prozent gegenüber dem Aktienkurs vom 12. Februar 2013, dem letzten Handelstag vor dem Aufkommen von Übernahmegerüchten und einer Prämie von 14 Prozent auf den gewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs der Kabel Deutschland-Aktie. Die Bewertung des Eigenkapitals von Kabel Deutschland in Höhe von rund 7,7 Milliarden Euro entspricht einer annähernden Vervierfachung gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Börsenganges im März 2010. Der gesamte Unternehmenswert von Kabel Deutschland (u.a. inklusive Nettofinanzverbindlichkeiten) beläuft sich auf Basis des angekündigten Angebots auf rund 10,7 Milliarden Euro.
Der Vorstand der Kabel Deutschland Holding AG erachtet den von Vodafone in Aussicht gestellten Preis als attraktiv für die Aktionäre und beabsichtigt, ihnen die Annahme des Angebots - vorbehaltlich einer vollständigen Bewertung der von Vodafone noch vorzulegenden Angebotsunterlage in einer Stellungnahme nach § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) - zu empfehlen, weil es nach Ansicht des Vorstands sowohl den strategischen Wert von Kabel Deutschland für Vodafone als auch die Wachstumsperspektiven des Unternehmens in angemessener Weise reflektiert. Gegenüber Vodafone hat der Vorstand bereits seine Bereitschaft erklärt, die von ihm selbst gehaltenen Aktien im Rahmen des angekündigten Übernahmeangebots zu den heute veröffentlichten Konditionen anzudienen.
Angebot bewertet Kabel Deutschland mit 87 Euro je Aktie, entsprechend einer Steigerung von 37 Prozent auf letzten Kurs vor Aufkommen von Übernahmegerüchten
In ihren Gesprächen haben beide Seiten ferner vereinbart, dass die Marktpositionen beider Unternehmen durch die sich ergänzenden Produktportfolien gestärkt werden sollen. Innerhalb der Vodafone Gruppe soll Kabel Deutschland als separate Gesellschaft mit ihrer Unternehmenszentrale in Unterföhring erhalten bleiben. Gemäß der Grundsatzvereinbarung soll das Management von Kabel Deutschland künftig das gesamte Privatkunden-Festnetzgeschäft beider Unternehmen in Deutschland verantworten, inklusive der Entwicklung und Vermarktung von Produkten in diesem Bereich. Die Kunden der Wohnungswirtschaft werden auch in Zukunft von Kabel Deutschland betreut.
Nach dem gemeinsamen Verständnis beider Unternehmen richtet sich die angestrebte Übernahme vor allem auf zusätzliches Wachstum in einem sich rasch verändernden Telekommunikations- und TV-Markt. Wachstumschancen sollen vor allem durch die Kombination der Stärken beider Partner - die leistungsfähige Festnetz-Infrastruktur von Kabel Deutschland auf der einen Seite, die starke Position von Vodafone im Mobilfunkmarkt auf der anderen Seite - genutzt werden. Außerdem soll die Vertriebsstärke beider Häuser für gegenseitiges Cross Selling genutzt werden. Neben Umsatzsynergien soll die Zusammenführung auch Effizienzgewinne bringen, etwa bei der Nutzung der Netz-Infrastrukturen oder im Einkauf.
Der Vorstandsvorsitzende Adrian von Hammerstein erklärte zu der heutigen Ankündigung von Vodafone: ‚Kabel Deutschland hat sich zu einem der dynamischsten Unternehmen des Sektors entwickelt und ist mit ihrer leistungsfähigen Infrastruktur und ihrer erfolgreichen Strategie bestens positioniert, um in einem sich rasch wandelnden Markt auch künftig überproportional zu wachsen. Kabel Deutschland und Vodafone ergänzen sich ideal. Gemeinsam haben wir die Chance, der führende Telekommunikations- und TV-Anbieter in Deutschland zu werden und eine auf dem deutschen Markt einzigartige, schlagkräftige Kombination aus Festnetz und Mobilfunk zu schaffen.’
Tony Ball, Aufsichtsratsvorsitzender von Kabel Deutschland, kommentiert: ‚Kabel Deutschland hat bei der Integration von Pay TV, Telekommunikation und Internet im Laufe des vergangenen Jahrzehnts eine Vorreiterrolle in Europas größter Volkswirtschaft eingenommen. Dabei ist es dem Unternehmen stets gelungen, starke Finanzergebnisse und eine herausragende Rendite für seine Investoren zu liefern. Kabel Deutschland steht vor einem erneuten Wachstumsschub aufgrund seiner starken Position als Internet- und TV-Anbieter, die in Zukunft Vodafones Mobilfunk-Kompetenz ergänzen soll.’
Im Zusammenhang mit dem angekündigten Übernahmeangebot hat Kabel Deutschland Morgan Stanley und Perella Weinberg Partners als Finanzberater und Hengeler Mueller der Rechtsberater mandatiert. Über weitere wichtige Entwicklungen wird der Vorstand der Kabel Deutschland Holding AG die Aktionäre unverzüglich informieren.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen hat das Unternehmen die ursprünglich für den 27. Juni 2013 geplante Veröffentlichung seiner Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2013 auf den heutigen Tag vorgezogen.”
Ende der Mitteilung
24.06.2013
Die Kabel Deutschland Holding AG hat im Geschäftsjahr 2012/13 ihr Wachstumstempo weiter gesteigert, neue Rekorde bei Umsatz, Ergebnis sowie Zahl der Abonnements erzielt und ihre Finanzziele erreicht. Getrieben wurde die positive Geschäftsentwicklung des führenden deutschen Kabelnetzbetreibers vor allem durch kräftige Zuwächse im Breitband- und Premium TV-Geschäft. Bei einem um 7,7 Prozent auf 1.830 Millionen Euro gestiegenen Umsatz stand unter dem Strich der mit 247 Millionen Euro bisher höchste Netto-Gewinn (Gewinn nach Steuern) der Unternehmensgeschichte zu Buche.
Der Vorstandsvorsitzende des führenden deutschen Kabelnetzbetreibers Adrian von Hammerstein zeigte sich mit den Ergebnissen sehr zufrieden: „Kabel Deutschland hat im abgelaufenen Jahr erneut ihr besonderes Wachstumspotenzial unter Beweis gestellt. Auf Basis unseres leistungsfähigen Netzes bieten wir genau die richtigen Produkte für den rapide wachsenden Bandbreitenbedarf unserer Kunden. Wir haben dadurch beste Voraussetzungen, auch in Zukunft überdurchschnittlich stark und profitabel zu wachsen.”
Umsatz und Ergebnis mit hohen Zuwachsraten
Der Anstieg des Umsatzes um 7,7 Prozent auf 1.830 Millionen Euro (Vorjahr 1.700 Millionen Euro) im Geschäftsjahr 2012/13 lag über der Steigerungsrate des Vorjahres von 6,3 Prozent. Das bereinigte EBITDA1 (EBITDA) legte im gleichen Zeitraum um 8,4 Prozent auf 862 Millionen Euro (Vorjahr 795 Millionen Euro) zu. Die EBITDA-Marge verbesserte sich von 46,8 Prozent im Vorjahr auf 47,1 Prozent.
Der von 159 Millionen Euro auf 247 Millionen Euro gestiegene Netto-Gewinn entspricht einem Ergebnis je Aktie von 2,79 Euro (Vorjahr 1,78 Euro). Die Netto-Gewinnsteigerung in Höhe von 55 Prozent ist in erster Linie auf die starke operative Unternehmensleistung bei gleichzeitig gesunkenen Abschreibungen zurückzuführen.
Investitionen für profitables Wachstum in attraktiven Märkten
Kabel Deutschland hat im Geschäftsjahr 2012/13 mit 472 Millionen Euro (Vorjahr 391 Millionen Euro) mehr als 1 Viertel ihres Umsatzes investiert, insbesondere in den Ausbau ihres Netzwerks und in die Kundengewinnung. Um die Leistungsfähigkeit und Reichweite der Infrastruktur weiter zu verbessern und sich damit für zukünftige Anforderungen an höhere Bandbreiten vorzubereiten, wird immer mehr Glasfaser in das Kabelnetz integriert. Gleichzeitig werden zunehmend Netze in ländlichen Räumen für schnelles Internet aufgerüstet, womit Kabel Deutschland einen erheblichen Beitrag zur schnelleren Anbindung kleiner und mittlerer Städte und Gemeinden an das Internet leistet.
Weiterer Wachstumsschub durch Sonder-Investitionsprogramm „Alpha”
Das im Februar 2013 angekündigte Sonder-Investitionsprogramm „Alpha” soll einen weiteren Wachstumsschub ermöglichen. Insgesamt werden im laufenden und im darauf folgenden Geschäftsjahr 300 Millionen Euro in die Infrastruktur und Produktentwicklung investiert. Mit „Alpha” werden bislang für spätere Jahre vorgesehene Investitionen vorgezogen, um die erheblichen Wachstumspotenziale im deutschen Breitband- und TV-Markt für sich zu erschließen.
Durch „Alpha” sollen im Geschäftsjahr 2013/14 rund 135 Millionen Euro (45 Prozent des gesamten Programmvolumens) zu den regulär geplanten Investitionen hinzu-kommen. Die verbleibenden 165 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm werden dann im folgenden Geschäftsjahr investiert. Mit diesen Mitteln sollen insbesondere der Glasfaserausbau sowie die Netzaufrüstung auf 862 MHz beschleunigt werden. Darüber hinaus wird Kabel Deutschland eine weitere Million Haushalte - die meisten davon im ländlichen Raum - für Internet und Telefon aufrüsten und die Docsis 3.0 Modernisierung weiter vorantreiben, damit noch mehr Kunden mit bis zu 100 Mbit/s schnell im Netz surfen können. Nicht zuletzt wird das Unternehmen die Verfügbarkeit für sein Video-on-Demand Angebot und für mobiles, WLAN-basiertes Internet erhöhen. Der Kabelnetzbetreiber will damit die im Vergleich zu anderen Netzen deutlich höhere Leistungsfähigkeit ihrer Infrastruktur nutzen, um am rapide wachsenden Bedarf für mobile Datennutzung zu partizipieren.
Erfolgreiches Breitband- und Premium TV-Geschäft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich dieser Wettbewerbsvorteil bereits in verstärktem Maße ausgezahlt. Die Zahl der Abonnements stieg zum 31. März 2013 gegenüber Vorjahr um 899.000 auf 14,3 Millionen. Dabei erhöhten sich die Abonnements für die Neuen Dienste, bestehend aus Internet und Telefon sowie Premium TV, im Geschäftsjahresverlauf um 984.000. Mit insgesamt 5,7 Millionen Abonnements machten die Neuen Dienste bereits 40 Prozent und damit einen stark steigenden Anteil aller Abonnements bei Kabel Deutschland aus.
Am 31. März 2013 unterhielt das Unternehmen insgesamt 8,5 Millionen (Vorjahr 8,5 Millionen) Kundenbeziehungen. Die Zahl der direkten Kunden, die entweder als Endkunde oder über die Wohnungswirtschaft versorgt wurden, stieg dabei gegenüber dem Vorjahr um 40.000 und belief sich auf rund 7,6 Millionen.
Von den rund 15,3 Millionen anschließbaren Haushalten im Kabel Deutschland-Netz waren am 31. März dieses Jahres 13,3 Millionen und damit 87 Prozent für Internet- und Telefonnutzung aufgerüstet. Bereits über 11 Millionen oder 83 Prozent der aufgerüsteten Haushalte konnten mit Downloadgeschwindigkeiten von derzeit bis zu 100 Mbit/s versorgt werden.
Die Zahl der Internet- und Telefon-Abonnements erhöhte sich per 31. März 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 594.000 auf 3,7 Millionen. Diese Abonnements wurden von 1,9 Millionen (Vorjahr 1,6 Millionen) Kunden gebucht. Im Geschäftsjahresverlauf stieg die Zahl der Internet- und Telefonkunden um 308.000, wobei unverändert der weitaus überwiegende Teil der Breitbandkunden die Bündelprodukte bucht, bestehend aus Internet und Telefon. Allein im 4. Quartal kamen im Internetgeschäft netto 88.000 Abonnements hinzu. Das ist der größte Zuwachs, den Kabel Deutschland jemals in einem Quartal verzeichnet hat. Mittlerweile hat sich das 100 Mbit/s Internet-Produkt als „Bestseller” etabliert. Aktuell buchen bei Verfügbarkeit mehr als 40 Prozent der Neukunden das Top-Produkt von Kabel Deutschland. Diese Entwicklungen unterstreichen die wachsende Bedeutung des Kabelnetzbetreibers im deutschen Breitbandmarkt.
Aber auch die Premium TV-Angebote (Pay TV und digitale Videorekorder) erfreuten sich weiter wachsender Beliebtheit bei den Kunden und trugen damit maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei. Zum Geschäftsjahresende konnte Kabel Deutschland die Zahl ihrer Premium TV-Abonnements im Vergleich zum Vorjahr um 390.000 auf rund 2,1 Millionen steigern. In dieser Zahl sind die 1,3 Millionen Privat HD-Abonnements (Private TV-Sender in HD-Qualität) nicht enthalten. Auch hier zeigt sich, dass der Trend zu hochauflösendem und interaktivem Fernsehen ungebrochen ist und noch erhebliches weiteres Wachstumspotenzial bietet.
Umsatz und Abonnements pro Kunde steigen erneut
Der durchschnittliche Monatsumsatz pro Kunde erhöhte sich im Geschäftsjahr 2012/13 um 1,43 Euro auf 15,87 Euro. Im 4. Quartal betrug der durchschnittliche Monatsumsatz pro Kunde sogar bereits 16,33 Euro (Vorjahresquartal 15,05 Euro). Immer mehr Kunden buchen neben dem Kabelanschluss weitere Produkte von Kabel Deutschland. So abonnierte am 31. März 2013 ein Kunde im Durchschnitt 1,69 Produkte des Kabelnetzbetreibers, nach 1,57 im Vorjahr.
Verschuldungsgrad weiter klar im Zielkorridor
Die Netto-Finanzverbindlichkeiten des Unternehmens betrugen am 31. März 2013 2.743 Millionen Euro, was einem Verschuldungsgrad des 3,2-fachen EBITDA der vergangenen 12 Monate entspricht. Kabel Deutschland liegt damit klar im angestrebten Zielkorridor zwischen dem 3,0- und 3,5-fachen EBITDA. Zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 2011/12 hatte der Verschuldungsgrad noch beim 3,4-fachen des EBITDA gelegen. Der Kabelnetzbetreiber verfügte am Geschäftsjahresende 2012/13 über Zahlungsmittel in Höhe von 610 Millionen Euro.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2013/14
Für das laufende Geschäftsjahr erwartet Kabel Deutschland eine Fortsetzung ihrer dynamischen Umsatzentwicklung. Bereinigt um die im Vorjahr verbuchten Einspeiseentgelte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Höhe von 25 Millionen Euro wird ein pro forma Umsatzanstieg von rund 8 Prozent erwartet. Die Anpassung wird vorgenommen, weil die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften ohne vertragliche Grundlage keinen Umsatzausweis für das Geschäftsjahr 2013/14 erlauben werden. Diese pro forma Betrachtung bedeutet jedoch keine Veränderung der unverändert positiven Erwartungen hinsichtlich eines erfolgreichen Ausgangs der laufenden Gerichtsverfahren.
Auch beim Ergebnis sieht das Unternehmen einer weiteren Steigerung entgegen: Kabel Deutschland rechnet für 2013/14 mit einem Anstieg der EBITDA-Marge, bezogen auf den Umsatz, auf rund 48 Prozent. Die Investitionen werden, ohne Berücksichtigung des Sonder-Investitionsprogramms „Alpha”, voraussichtlich bei einer Quote von rund 25 Prozent vom Umsatz liegen. Der Verschuldungsgrad wird wie bisher zwischen dem 3,0- und 3,5-fachen EBITDA erwartet. Der Vorstand stellt für das Geschäftsjahr 2013/14 eine Aktionärsvergütung (Dividende/Aktienrückkauf) in mindestens der gleichen Höhe in Aussicht wie für das vergangene Geschäftsjahr (2,50 Euro je Aktie oder insgesamt 221 Millionen Euro).
1 Bereinigtes EBITDA: Betriebsergebnis vor Abschreibungen, Aufwand für LTIP, Aufwand für Akquisitionen und Normenänderungen sowie Aufwand aus Restrukturierung / rechtliche Reorganisation
24.06.2013
Mit dem am 24. Juni 2013 veröffentlichten Konsultationsentwurf und dem Strategiepapier sollen Impulse für einen transparenten Diskurs zur Bereitstellung von Frequenzen für den Breitbandausbau in Deutschland zur Unterstützung der Ziele der Breitbandstrategie gesetzt werden. Bis zum Jahr 2018 soll die flächendeckende Versorgung der Verbraucher mit mindestens 50 Mbit/s erreicht werden. Zur weiteren Verbesserung der Breitbandversorgung und Überwindung der digitalen Kluft will die Bundesnetzagentur im Einklang mit den Initiativen der Bundesregierung sämtliche Beschleunigungspotenziale nutzen, um den Ausbau flächendeckender Hochgeschwindigkeitsnetze zu fördern.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte zugleich: „Die derzeitige nahezu flächendeckende Versorgung der Verbraucher mit Infrastrukturen für den Mobilfunk muss weiterhin gesichert werden, gerade im ländlichen Raum. Zu diesem Zweck soll für die 4 bundesweiten Mobilfunknetze je ein Frequenzblock im 900-MHz-Bereich (sogenannte Frequenzreserve) reserviert werden, der nicht in einer Auktion vergeben wird.”
In der Beiratssitzung der Bundesnetzagentur am 24. Juni 2013 in Berlin erklärte der Vorsitzende Matthias Machnig: „Es ist gut, dass die Bundesnetzagentur Transparenz über einen Konsultationsprozess schaffen will. Der Beirat wird diesen Prozess sorgfältig begleiten. Der mobile Breitbandausbau ist eine unverzichtbare Infrastrukturmaßnahme, gerade in den ländlichen Gebieten. Wir brauchen deshalb Investitionssicherheit und auch sonst Rahmenbedingungen, die Investoren ermutigen und nicht blockieren.” Machnig weiter: „Der Beirat hat einstimmig festgestellt, dass der Konsultationsprozess ein erster Schritt ist und dass zu dessen Ergebnis Benehmen mit dem Beirat und die hierfür erforderliche Verordnung im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern in Kraft gesetzt werden müssen.”
Die Frequenzen aus den Bereichen 900 MHz und 1.800 MHz sind bis 2016 befristet zugeteilt. Zurzeit werden diese Frequenzen intensiv für GSM-Mobilfunk (Sprache und SMS) von den 4 Netzbetreibern E-Plus, Telefónica, Telekom und Vodafone genutzt. Die 2016 auslaufenden Frequenzen sind knapp. Die Nachfrage der Unternehmen ist größer als das verfügbare Spektrum. Die Bundesnetzagentur ist daher rechtlich verpflichtet, eine Versteigerung durchzuführen. Der Vorschlag der Bundesnetzagentur für die Bereitstellung der Frequenzen ab 2017 umfasst alle für den Breitbandausbau geeigneten Frequenzen - und damit auch die Frequenzen im Bereich 700 MHz und 1,5 GHz - und will einen offenen und transparenten Diskurs über das weitere Verfahren mit Blick auf mögliche Handlungsoptionen eröffnen.
Eine zügige Bereitstellung der Frequenzen kann einen wichtigen Beitrag zum Ausbau zukunftsfähiger Hochgeschwindigkeitsnetze leisten. „Hinter unserem Vorschlag steht das Anliegen der Bundesnetzagentur, so früh wie möglich die notwendigen Ressourcen für mobiles Breitband bereitzustellen”, erläuterte Homann.
Alle Interessierten haben Gelegenheit, bis zum 4. Oktober 2013 zum Vorschlag der Bundesnetzagentur Stellung zu nehmen. Erst danach wird im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen eine Entscheidung über das Verfahren getroffen. „Deshalb sind auch alle Spekulationen über mögliche Erlöse ohne eine reale Basis”, so Homann.
24.06.2013
Europaweit günstig mobil surfen mit Travel & Surf der Telekom: Pünktlich zur Urlaubssaison hat das Unternehmen sein Angebot für die Datennutzung im EU-Ausland noch günstiger gemacht.
Dabei senkt die Telekom den Preis für den Tageszugang Travel & Surf Day Pass M zum 1. Juli 2013 deutlich auf nur noch 2,95 Euro. Das enthaltene Datenvolumen von 50 MB reicht aus um 500 Mails zu senden und zu empfangen, 50 Websites aufzurufen und mehr als ein Dutzend Fotos auf sozialen Netzwerken wie Facebook hoch zu laden. Wer das Volumen aufgebraucht hat, kann den Tagespass beliebig oft nachkaufen.
Wer direkt für eine Woche sorglos surfen möchte, kann den Travel & Surf Wochenpass buchen. Hier erhöht sich das enthaltene Datenvolumen um die Hälfte von derzeit 100 auf 150 MB - und das zum gleichen Preis.
Eine Woche gehen alle Vertragskunden europaweit sogar kostenlos ins Netz: Vom 1. Juli bis 30. September 2013 gibt es einen Travel & Surf Wochenpass im Wert von 14,95 Euro gratis. „Unsere Kunden wollen ihr Smartphone oder das Tablet auch im Urlaub oder auf Reisen so nutzen, als seien sie zu Hause. Mit den neuen Datenpässen surfen sie künftig europaweit zu Inlandspreisen, können auf ihre Musikstreams zugreifen und halten über soziale Netzwerke den Kontakt zu ihren Freunden”, sagt Michael Hagspihl, Geschäftsführer Marketing der Telekom Deutschland.
Neue Tarife in Europa
Wie für Kunden der Telekom Deutschland gelten auch für die Kunden in den Europagesellschaften der Telekom zum Sommer neue und attraktivere Roaming-Tarife. So wird in den Gesellschaften das Surfen in der EU generell günstiger durch ein deutlich erhöhtes Datenvolumen in den verschiedenen Tages- oder Wochenpässen. Damit trägt die Telekom der wachsenden Nachfrage nach mobiler Internetnutzung Rechnung.
28.06.2013
Telefonieren und Surfen per Handy im EU-Ausland wird zum 1. Juli 2013 erneut preiswerter. Pünktlich zum Start der Urlaubssaison gelten neue Preisobergrenzen für die grenzüberschreitende Mobilfunknutzung. Die Preise für abgehende Anrufe aus dem EU-Ausland sinken von 29 auf höchstens 24 Cent pro Minute (ohne Mehrwertsteuer). Die Telefonminute für eingehende Anrufe darf maximal 7 Cent kosten (vorher 8 Cent). Der Preis für SMS aus dem EU-Ausland sinkt von 9 Cent auf 8 Cent. Auch die Nutzung von Datentarifen wird günstiger: 1 Megabyte kostet ab Juli 2013 maximal 45 Cent nach zuvor 70 Cent. Parallel zur EU-Regulierung haben viele Netzbetreiber eigene günstige Reisetarife geschaffen. Die Roaming-Preise sind in den vergangenen Jahren bereits massiv gefallen. „Die Tarifsenkungen wirken auf den ersten Blick gerade aus Verbrauchersicht sehr positiv”, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Man dürfe aber nicht vergessen, dass die Netzbetreiber Mittel zum weiteren Netzausbau brauchen. Und so fragt Rohleder: „Was helfen niedrige Preise, wenn die Netze überlastet sind und die Verbindung nicht stimmt?” Zum 1.Juli 2014 werden die Preisobergrenzen erneut deutlich gesenkt.
Der BITKOM gibt Tipps, was Handynutzer auf Reisen beachten sollten:
Tarife und Handy-Einstellungen prüfen
Bei den meisten Mobilfunk-Anbietern sind die Roaming-Konditionen übersichtlich. Üblich sind einheitliche Tarifmodelle für ganze Ländergruppen. Die Kunden müssen sich nicht bei jedem Grenzübertritt auf andere Minutenpreise einstellen. Dabei kooperieren viele Anbieter mit ausländischen Partnernetzen, in denen die Tarife vergleichsweise niedrig sind. Zudem bieten immer mehr Mobilfunkbetreiber zeitlich begrenzte Datenflatrates für Urlaub und Geschäftsreisen an. In diesem Fall lohnt es sich, die automatische Netzwahl im Handy abzuschalten und das Partnernetz manuell zu wählen. Innerhalb der EU gelten ohnehin die oben genannten Preisgrenzen für abgehende und ankommende Gespräche. Weitere Details können die Nutzer auf der Internet-Seite ihres Anbieters oder bei der Service-Hotline erfahren. Der Kundendienst kann zudem prüfen, ob die Mobilfunkkarte für Gespräche im Ausland freigeschaltet ist. Bei Prepaid-Karten von Discountern kann es Einschränkungen geben.
Spezielle Auslands-Angebote nutzen
Immer mehr Anbieter haben spezielle Angebote oder Optionen für das Telefonieren im Ausland. Je nach Tarifmodell sind diese für Geschäfts- und/oder Urlaubsreisende geeignet. Sie sind teilweise mit einer zusätzlichen Grundgebühr verbunden, bieten dafür besonders niedrige Minutenpreise. Das lohnt sich, wenn man häufiger zu Hause anruft oder geschäftlich erreichbar bleiben muss.
Über Datentarife informieren
Ein großer Teil der Nutzer surft in Deutschland bereits mit Flatrates oder Volumentarifen mobil im Internet. Auch für das Daten-Roaming haben immer mehr Netzbetreiber und Provider günstige Angebote, etwa in Form von Tages-Flatrates. Wer für über 60 Euro mobil im Web unterwegs ist, wird zudem von seinem Provider benachrichtigt. Dennoch sollten sich Handy-Kunden vor Reisebeginn informieren. Wer auf das mobile Surfen im Ausland ganz verzichten will, sollte prüfen, ob er das Daten-Roaming am Handy abstellt. So lassen sich unliebsame Überraschungen, etwa durch den automatischen Abruf von E-Mails, vermeiden.
Alternativen abwägen
Eine Alternative für Langzeit-Urlauber können ausländische Prepaid-Karten sein - oder Mobilfunkkarten spezieller Reise-Discount-Anbieter. Nachteil: Bei diesen Karten bekommt man eine neue Nummer, die man Freunden erst mitteilen muss. Auch sind manche deutsche Prepaid-Handys für Karten anderer Anbieter gesperrt. Weniger komfortabel als das eigene Handy, aber günstig sind „Calling Cards”: Reisende kaufen ein Guthaben, das sie etwa von öffentlichen Telefonzellen aus nutzen können. Wer im Hotel einen drahtlosen Internet-Zugang hat, kann damit eventuell günstig oder gratis im Web surfen oder E-Mails abrufen und über einen Laptop oder ein WLAN-fähiges Handy telefonieren, wenn das Gerät Gespräche per Internet unterstützt. Die nötigen Programme sind für die meisten Laptops und immer mehr Smartphones verfügbar.
Technische Voraussetzungen klären
In rund 200 Ländern gibt es Mobilfunknetze nach dem europäischen GSM-Standard. Die hier verbreiteten Dualband-Handys funktionieren daher fast überall in Asien, Afrika und Australien und Ozeanien. Einschränkungen gibt es in Japan, Südkorea, Nord- und Südamerika sowie auf einigen Karibik-Inseln. Dort gibt es teils andere Frequenzen oder Mobilfunk-Standards. Am besten sollte man die Hotline des Mobilfunkanbieters fragen, ob sich das eigene Handy am Reiseziel ins Netz einbucht. Falls nicht: Manche Anbieter vermieten geeignete Telefone für Urlaub oder Geschäftsreise. Falls ohnehin ein Handy-Kauf ansteht, ist für Amerika-Reisende ein Tri- oder Quadband-Gerät erste Wahl. Das funktioniert in den USA und Kanada - zumindest dort, wo ein GSM-Netz vorhanden ist. Mit modernen UMTS-Handys lässt sich zusätzlich auch in Japan und Korea telefonieren. Informationen zur Netzabdeckung und ausländischen Anbietern gibt es unter: http://maps.mobileworldlive.com/.
Nummern im internationalen Format speichern
Im Handy-Adressbuch werden Telefonnummern am besten im internationalen Format gespeichert. Das „+” ersetzt die aus dem Festnetz gewohnte „00” für Auslandsgespräche. Es lässt sich bei allen Mobiltelefonen durch längeres Drücken der „0” eingeben. Dann folgt der Länder-Code. Deutsche Anschlüsse beginnen zum Beispiel mit +49. Anschließend werden die Ortsvorwahl ohne 0 und die Rufnummer eingegeben. So lassen sich die Nummern auch vom Ausland aus problemlos anrufen.
Die Veränderungen zum 1. Juli 2013 im Überblick
Bisher | ab 1.7.2014 | |
Abgehende Anrufe aus dem EU-Ausland (pro Minute) | 29 Cent | 24 Cent |
Ankommende Anrufe im EU-Ausland (pro Minute) | 8 Cent | 7 Cent |
SMS aus dem EU-Ausland | 9 Cent | 8 Cent |
Datennutzung im EU-Ausland (je Megabyte) | 70 Cent | 45 Cent |
26.06.2013
Die Bundesnetzagentur hat am 26. Juni 2013 ihre endgültige Entgeltgenehmigung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten letzten Meile, der Telekom Deutschland GmbH bekannt gegeben.
Danach gilt ab dem 1. Juli 2013 ein Entgelt in Höhe von 10,19 Euro monatlich für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler durch Wettbewerber. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz) müssen Wettbewerber künftig 6,79 Euro an die Telekom zahlen; bisher waren es 7,17 Euro. Der Entscheidungsentwurf für die neuen TAL-Entgelte war bereits Ende März dieses Jahres veröffentlicht worden. Anschließend wurde ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und der Entgeltvorschlag der EU-Kommission zur Stellungnahme übersandt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Die EU-Kommission hat keine ernsthaften Bedenken gegen die vorgeschlagenen TAL-Überlassungsentgelte geäußert, sodass diese nun pünktlich mit dem Ablauf der bisherigen Entgelte am 1. Juli 2013 in Kraft treten können. Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2016 befristet.
26.06.2013
Die allermeisten Videotelefonate in Deutschland werden am Laptop über Skype geführt. Andere Geräte und Dienste folgen mit erheblichem Abstand. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM. Rund 17 Millionen Deutsche nutzen zumindest hin und wieder Videotelefonie. 91 Prozent von ihnen verwenden dafür Skype. Es folgen Facebook (13 Prozent), Apple FaceTime (8 Prozent), Google Hangout (5 Prozent) und sonstige Dienste (7 Prozent). Bei den Jüngeren ist vor allem auch Facebook beliebt: Jeder 5. (20 Prozent) Videotelefonierer zwischen 14 und 29 Jahren nutzt die Video-Chatfunktion des sozialen Netzwerks, und jeder 6. (18 Prozent) der 30- bis 44-Jährigen.
Laut Umfrage verwenden 69 Prozent der Videotelefonierer für die Gespräche einen Laptop. Es folgen stationäre PCs (41 Prozent), Smartphones (23 Prozent), Tablet Computer (19 Prozent), TV-Geräte (4 Prozent) sowie Festnetz-Telefone mit Monitor (1 Prozent). „Vor allem die Videotelefonie auf mobilen Endgeräten wird künftig stark zunehmen”, sagt BITKOM-Geschäftsleiter Marco Junk. Insbesondere die neuen superschnellen LTE-Verbindungen lassen ruckelfreie und hochauflösende Videotelefonate per Smartphone zu.
Mobilgeräte wie Tablets, Smartphones und moderne Laptops haben der Videotelefonie zum Durchbruch verholfen. Sie bringen ab Werk alles für die Videotelefonie mit - etwa 2 Webcams, die nach vorn und hinten zeigen und zwischen denen bequem hin- und hergeschaltet werden kann.
BITKOM gibt Tipps zur Videotelefonie:
Technischen Voraussetzungen
Für Videotelefonie ist ein schneller Internetzugang notwendig, etwa per DSL, TV-Kabel oder Funk. Langsame Internetverbindungen werden in der Regel nicht unterstützt oder bieten nur eine sehr unzureichende Bildqualität. Wer am PC telefoniert, braucht neben einem Kopfhörer mit Mikrofon auch eine Webcam. Bei vielen Notebooks, Smartphones und Monitoren ist diese heute bereits integriert oder einfach über einen USB-Anschluss anzuschließen.
Kosten
Nutzer sollten über einen Internetzugang zum monatlichen Pauschalpreis verfügen. Dann kann völlig kostenfrei im Internet über Sofortnachrichten-Dienste wie Skype, Apple FaceTime oder Google Hangout mit Bild telefoniert werden.
Wahl des richtigen Anbieters
Da die Mehrzahl der Angebote kostenlos ist, kann man sie meist problemlos ausprobieren und vergleichen. Bei der Wahl sollte berücksichtigt werden, welcher Dienst von den meisten Freunden und Bekannten genutzt wird. In der Regel müssen beide Gesprächspartner den gleichen Anbieter nutzen: Nutzer von Apples FaceTime können beispielsweise niemanden erreichen, der ausschließlich bei Skype angemeldet ist.
Videotelefonie auf dem Smartphone und Tablet Computer
Wo eine ausreichende LTE- oder UMTS-Abdeckung oder WLAN-Funkzelle zur Verfügung steht, ist Videotelefonie mit einem mobilen Gerät und entsprechender Bildqualität möglich. Zudem sollte man sich vorher informieren, ob der Mobilfunkvertrag die Nutzung entsprechender Dienste ausschließt.
Sicherheit
Virenschutz und Firewall des benutzten Geräts sollten grundsätzlich aktualisiert werden. Zudem sollte man die Sicherheitseinstellungen des Routers aktivieren. Die meisten Videotelefonie-Angebote sind verschlüsselt.
Zur Methodik: Die Daten hat Forsa im Mai 2013 im Auftrag des BITKOM erhoben. Dabei wurden 1.004 Internetnutzer ab 14 Jahren in Deutschland befragt.
28.06.2013
Der Hightech-Verband BITKOM hat die Forderung der EU-Kommission nach einer Senkung der Mobilfunktarife in Deutschland scharf zurückgewiesen. „Bei der Forderung an die Bundesnetzagentur, für niedrigere Mobilfunk-Zustellungsentgelte zu sorgen, wird vordergründig verbraucherpolitisch argumentiert. Einer kurzfristigen Senkung von Preisen stehen aber langfristig negative Folgen gegenüber”, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Der Aufbau superschneller Internetzugänge und intelligenter Netze lasse sich vor dem Hintergrund solcher versuchter Preisdiktate aus Brüssel kaum finanzieren. „Die Folge wäre zwangsläufig, dass dringend benötigte Mittel für den Breitband-Ausbau fehlen”, so Rohleder.
Tatsächlich wird mobiles Telefonieren in Deutschland seit Jahren billiger. 2006 haben die Bundesbürger noch insgesamt 57 Milliarden Minuten mit ihrem Handy telefoniert und die Mobilfunkbetreiber mit mobilen Sprachdiensten 16,8 Milliarden Euro umgesetzt. In diesem Jahr wird voraussichtlich mit 113 Milliarden Minuten mehr als doppelt so viel telefoniert, der Umsatz wird aber auf nur noch 11,6 Milliarden Euro sinken. „Trotz der Umsatzrückgänge müssen die Mobilfunkbetreiber hohe Milliardeninvestitionen in die Netze stemmen”, so Rohleder. Allein in den LTE-Ausbau werden die Mobilfunkanbieter in Deutschland bis 2015 acht bis 10 Milliarden Euro investieren.
Hintergrund für den Konflikt zwischen der Bundesnetzagentur und Brüssel ist die Entscheidung der deutschen Regulierungsbehörde, bei der Berechnung der Terminierungsentgelte auch weiterhin die sogenannten Gemeinkosten zu berücksichtigen. Dazu zählen vor allem die Investitionen für den Aufbau und Erhalt der Breitbandnetze. Dieser sachgerechte Ansatz der Bundesnetzagentur werde von der Europäischen Kommission aber infrage gestellt, da sie den nationalen Regulierungsbehörden im Wege einer sogenannten Empfehlung aufgetragen hat, Gemeinkosten künftig zu ignorieren. „Dadurch würde insbesondere der Ausbau einer flächendeckenden Breitbandversorgung in erheblichem Maße verzögert”, sagt Rohleder. Für die Kapazitätserweiterung bestehender Infrastrukturen, den Aufbau neuer Netze und die Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien seien Milliarden-Investitionen erforderlich. Ohne eine Berücksichtigung der Gemeinkosten würden Investitionen in neue Infrastrukturen für Unternehmen gänzlich unattraktiv werden, da eine Refinanzierung verhindert würde.
„Allein der Mobilfunkbranche würden durch die von Brüssel geforderte Umstellung in den nächsten Jahren Mittel von bis zu mehreren Hundert Millionen Euro entzogen”, so Rohleder. Der Ansatz der Europäischen Kommission stehe damit in einem erheblichen Widerspruch zu dem sowohl national als auch europaweit angestrebten Ausbau moderner Breitbandinfrastrukturen.
27.06.2013
Die Bundesnetzagentur überprüft als Aufsichtsbehörde die Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen für Verkehrsdaten von Telefonverbindungen hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Die durchgeführten Überprüfungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass bei einigen Unternehmen die Speicherung von Verkehrsdaten in Zusammenhang mit pauschal abgerechneten Verbindungen (Flatrate) in bestimmten Fällen über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Als nicht durch den gesetzlichen Rahmen gedeckt erwies sich bei einigen Unternehmen auch die Speicherung der genutzten Funkzelle (Cell-ID) im Mobilfunk, soweit sie außerhalb der zulässigen Speicherzwecke wie z. B. zur Abrechnung eines standortabhängigen Tarifs oder bei Roaming lag, sowie die Speicherung der Kennung des genutzten Endgerätes (IMEI).
An die betroffenen Unternehmen sind entsprechende Anordnungen zur Änderung der Speicherpraxis von Telekommunikations-Verkehrsdaten ergangen.
28.06.2013
Thomas Kremer, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance bei der Deutschen Telekom, zum Thema Überwachung durch die amerikanische NSA (National Security Agency):
Thomas Kremer, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance
Foto Deutsche Telekom AG
Die Berichterstattung über die Überwachung des Datenverkehrs durch amerikanische und britische Geheimdienste beschäftigt die Medien weltweit. Sie legt nahe, dass die Abwägung zwischen Sicherheit auf der einen sowie Freiheitsrechten und Datenschutz auf der anderen Seite deutlich aus der Balance geraten ist. Wir brauchen Aufklärung über die Vorgänge und international verbindliche Spielregeln, um das Vertrauen der Menschen ins Netz nicht weiter zu gefährden.
Um es gleich vorwegzusagen: Bis dato wissen wir nicht, was tatsächlich passiert ist und weiterhin passiert. Uns fehlt Transparenz darüber, in welchem Ausmaß amerikanische und britische Geheimdienste tatsächlich den Telefon- und Internetverkehr ausspionieren. Allerdings erschüttert allein der Verdacht der umfassenden Überwachung des Datenverkehrs zwischen Europa und den USA das Vertrauen der Menschen ins Internet - und das hat Folgen.
Es geht aus deutscher Sicht um elementare Grundrechte: Um das Recht der informationellen Selbstbestimmung jedes Einzelnen, das unser Grundgesetz über das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit Verfassungsrang ausgestaltet hat. Auf EU-Ebene ist darüber hinaus in der Charta der Grundrechte festgelegt, dass jede Person das Recht auf Achtung ihrer Kommunikation und Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat.
Selbstverständlich gibt es auch ein Informationsbedürfnis von Sicherheitsbehörden, von denen ja erwartet wird, dass sie etwa terroristische Anschläge verhindern. Welche Vorwürfe sich die Behörden bei einem weiteren Anschlag im Ausmaß des 11. September 2001 in New York oder des 7. Juli 2005 im öffentlichen Nahverkehr von London anhören müssten, kann man sich gut vorstellen. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Geheimdienste alles tun möchten, um Wiederholungen zu vermeiden. Aber sollten sie auch alles tun können?
Es muss eine Abwägung zwischen Sicherheit auf der einen und Freiheit des Einzelnen auf der anderen Seite geben. Sollten sich die Überwachungsvorwürfe bestätigen, gibt es bei der Abwägung dieser Werte aus meiner Sicht eine deutliche Schieflage. Die Kommunikation sämtlicher Bürger unter Generalverdacht zu stellen, ist mit europäischem und deutschem Recht jedenfalls nicht zu vereinbaren.
Der Verdacht der umfassenden Überwachung kann auch für uns als Telekommunikationsunternehmen Folgen haben: Unser Geschäftsmodell - und vor allem die neuen Geschäftsfelder wie Clouddienste - hängen vom Vertrauen der Kunden in die digitale Welt ab. Die Telekom setzt für Cloud-Anwendungen zwar auf Hochsicherheitsrechenzentren in Deutschland und wir klären die Kunden darüber auf, dass der beste Datenschutz im Netz Datensparsamkeit des Einzelnen ist. Es darf aber keinen nachhaltigen Vertrauensverlust in Innovationen auf Basis des Internets geben, auf die Wirtschaft und Gesellschaft angewiesen sind.
Wir brauchen daher Aufklärung darüber, in welchem Umfang Daten tatsächlich gesammelt und ausgewertet wurden. Und wir brauchen Aufklärung darüber, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem rechtsstaatlichen Verfahren mit welchen Kontrollen das Sammeln und Auswerten von Daten erfolgt ist. Die Bundesregierung tut deshalb gut daran, Aufklärung von unseren Freunden in Großbritannien und den USA zu verlangen. Wir als Telekom können zur Aufklärung wenig beitragen: Wir haben aktuell schlichtweg keine Erkenntnisse zu den Programmen PRISM und Tempora auch wenn beim britischen Programm Tempora ein Seekabel betroffen sein soll, das von einem Konsortium betrieben wird, dessen Mitglied wir sind.
Wir haben ausländischen Behörden jedenfalls keinen Zugriff auf Daten bei der Telekom in Deutschland eingeräumt. Für den Fall, dass ausländische Sicherheitsbehörden Daten aus Deutschland benötigen, gibt es klare Spielregeln: Die Behörden müssen sich dafür im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens an deutsche Behörden wenden. Zunächst prüfen diese dann die Zulässigkeit der Anordnung nach deutschem Recht, insbesondere das Vorliegen einer Rechtsgrundlage. Anschließend wird uns das Ersuchen - sozusagen als Beschluss einer deutschen Behörde - zugestellt. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, teilen wir der deutschen Behörde die angeordneten Daten mit.
Genau so läuft auch die Bearbeitung von Anfragen deutscher Sicherheitsbehörden zu Verkehrsdaten: Sie werden von Experten formell auf Rechtmäßigkeit geprüft und nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Auskunft erteilt. Die Telekom speichert keine Verkehrsdaten speziell für Behördenanfragen. Grundsätzlich können deutsche Sicherheitsbehörden aber Verkehrsdaten erhalten, die die Telekommunikationsunternehmen für ihre Geschäftsabläufe benötigen. Dafür ist grundsätzlich ein richterlicher Beschluss nötig. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft erfolgen, bedarf dann aber einer richterlichen Bestätigung. Die automatisierte Auskunft über Bestandsdaten erfolgt über die Bundesnetzagentur.
Nach dem sogenannten G10-Gesetz sind Verfassungsschutzbehörden, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst (BND) unter engen Voraussetzungen befugt, Überwachungsmaßnahmen zu beantragen. Das Gesetz wird G10-Gesetz genannt, weil es Beschränkungen des Artikels 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) enthält. Die rechtlichen Voraussetzungen, Verfahren und Kontrollmaßnahmen ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz. Der BND kann nach dem Gesetz bis zu 20 Prozent der Daten überwachen. Diese Berechtigung bezieht sich jedoch nur auf Auslandsverkehr. Konkrete Maßnahmen der „Strategischen Fernmeldeüberwachung” werden durch die sogenannte G10-Kommission angeordnet und überwacht. Die Mitglieder der G10-Kommission sind auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Zusätzlich gibt es ein parlamentarisches Kontrollgremium der Nachrichtendienste, dessen Mitglieder und regelmäßiger Untersuchungsbericht ebenfalls auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht sind. Ausländischen Geheimdiensten gewähren wir keinen Zugriff auf Daten sowie Telekommunikations- und Internetverkehre in Deutschland.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Vertrauen der Kunden in die digitale Welt gestärkt und nicht weiter geschwächt wird. Wir unterstützen deshalb die europäische Datenschutzverordnung, die sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Bereich gelten muss. Zumindest innerhalb der EU brauchen wir einheitliche Regeln, die ein hohes Datenschutzniveau sichern. Zudem würden diese Regeln dann auch für Unternehmen aus Übersee gelten, wenn sie ihre Dienste in der EU anbieten wollen. Das Internet macht nicht vor nationalen Grenzen halt: Wenn Verbraucher im Netz unterwegs sind, wissen sie nicht unbedingt, welche Regeln gelten. Zudem muss international sichergestellt sein, dass Daten von Bürgern nur in genau geregelten Ausnahmesituationen und unter gerichtlicher beziehungsweise parlamentarischer Kontrolle an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Natürlich wird die Arbeit der Geheimdienste auch in Zukunft im Geheimen bleiben müssen. In Rechtsstaaten muss aber sichergestellt sein, dass diese Dienste nicht pauschal auf den gesamten Datenverkehr zugreifen können und dass ihre Arbeit kontrolliert wird. So verständlich die Sorge um die Sicherheit unserer Gesellschaften ist, so klar muss auch sein, dass die pauschale Einschränkung von Freiheitsrechten nicht zu unseren Wertvorstellungen passt. Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.
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