Deutsche Post AG Briefzustellung in Berlin, 2006UPS AirlinesPostbank Centerfiliale Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 2-3, 2006PIN Briefzustellung in Leipzig, 2005DHL Paketzustellung, Post in neuem DHL-Design, 1.4.2003Deutsche Telekom, Gebäudekennung, Digi Park Flughafen Köln/Bonn, 2006Vodafone Gebäude Am Seestern Düsseldorf, 2004

Post und Telekommunikation

Telekommunikation

April - Juni 2006

Bundesnetzagentur untersagt der Deutschen Telekom Entgeltmodell für den Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen

22.05.2006
Logo BNetzAAm 22. Mai 2006 untersagte die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom AG, DSL-Anschlüsse, die sie Internetanbietern zum Zweck des Wiederverkaufs an Endkunden überlässt, nach dem im Dezember 2005 eingeführten „DSL Net Rental”-Entgeltmodell abzurechnen.

In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle kam die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis, bei Net Rental handele es sich letztlich „um ein Rabattmodell, das großen DSL-Anbietern deutlich höhere Margen beim Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen der Deutschen Telekom einräumt als kleineren und mittleren DSL-Anbietern, ohne dass hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht”. Dazu der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: „Das DSL Net Rental-Modell der Deutschen Telekom ist nicht mit dem im Telekommunikationsgesetz vorgegebenen Regulierungsziel der Sicherstellung chancengleicher Wettbewerbsbedingungen auch in der Fläche vereinbar, weil es eine deutliche Wettbewerbsverzerrung zulasten mittlerer und kleiner DSL-Anbieter bewirkt und sich darüber hinaus höhere Rabatte insbesondere in den größeren Anschlussbereichen der Ballungszentren erreichen lassen.”

Das Bundeskartellamt unterstützte die Entscheidung der Bundesnetzagentur ausdrücklich. Die Deutsche Telekom bewertete den regulatorischen Eingriff der Bundesnetzagentur als „Entscheidung gegen die Verbraucher und den Wettbewerb”. Die Agentur gefährde damit „die langfristige Entwicklung dieses zukunftsträchtigen Marktes in Deutschland”.

Das neue DSL-Vorleistungsprodukt „DSL Net Rental” - so die Telekom - sei jedem Internetanbieter unabhängig von Umsatz und Größe zur Gestaltung seines Geschäftsmodells zur Verfügung gestanden. „Net Rental erlaubt es Telekommunikationsanbietern, in einzelnen Anschlussbereichen DSL-Infrastruktur über einen definierten Zeitraum von T-Com anzumieten und für die Vermarktung von Breitbanddiensten unter eigenem Namen zu nutzen. Dabei übernimmt der Anbieter für den definierten Zeitraum auch das Risiko der Auslastung der überlassenen Netzkapazitäten.”

Bund verkauft weitere Post-Pensionsforderungen

April 2006
Logo BundesregierungWie 2005 verkauft der Bund erneut Pensionsverpflichtungen der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost an den Kapitalmarkt. Die Verbriefung von Forderungen des Bundes an Deutsche Telekom, Deutsche Post und Deutsche Postbank soll ein Volumen von 7,5 Milliarden Euro haben. Die Transaktion besteht aus 3 öffentlichen Anleihen über insgesamt 4,5 Milliarden Euro. Sie werden 2010, 2017 und 2026 fällig. Dazu kommt ein privat platzierter Bond mit einer Laufzeit bis 2037 über 3 Milliarden Euro.

Durchgeführt wird die Emission vom Bundes-Penions-Service für Post und Telekommunikation e.V. (BPS-PT) und ihre britische Tochtergesellschaft German Postal Pension Securisations Plc. Der Verein ist eine Unterstützungskasse, die ehemaligen Beamten der Bundespost und ihrer Nachfolgeunternehmen die Pensionen auszahlt. Die Pensionen werden nur zum kleineren Teil von Telekom, Post und Postbank erbracht. Die Unternehmen zahlen jährlich 33 Prozent der Bezüge der jeweils noch aktiven Beamten an die Pensionskasse, 2005 1,576 Milliarden Euro (Deutsche Post 650 Millionen Euro, Deutsche Postbank 64 Millionen Euro, Deutsche Telekom 862 Millionen Euro). Der Rest - rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr - zahlt der Bund. Dank des Verkaufs der Forderungen an die 3 Nachfolgeunternehmen benötigt die Unterstützungskasse vorerst kein Geld vom Bund. Diese neue Transaktion soll es dem Bund erleichtern, wieder einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen und nach Jahren wieder die Einhaltung des EU-Stabilitätspakts anzusteuern. Der Pakt (Maastricht-Vertrag) erlaubt Staaten der Euro-Zone eine jährliche Neuverschuldung von maximal 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Der Erlös aus der Verbriefungsaktion soll nach Angaben des BPS-PT ausreichen, die fälligen Pensionszahlungen für rund 271.000 Post-Pensionisten bis zum 3. Quartal 2007 abzudecken.

Einige Medien - u.a. der Spiegel - wollen inzwischen erfahren haben, der Bundesrechnungshof habe wegen der Spätfolgen für den Bundeshaushalt bei der Bundesregierung Alarm geschlagen. Man stehe „einer solchen Verschiebung von Lasten in die Zukunft kritisch gegenüber”, schrieb der Bundesrechnungshof angeblich in einem Bericht. Die Kontroller sollen errechnet haben, dass die 2005 emittierten 3 Anleihen mit Laufzeiten bis 2021 zwar den Bund in den Jahren 2005 und 2006 um 7 Milliarden Euro entlastet hätten. Von 2007 bis 2021 entstünden dem Bund aber zusätzliche Belastungen von über 9 Milliarden Euro.

Mit der Verbriefung von Forderungen folgt die deutsche Bundesregierung dem Beispiel anderer europäischer Staaten. Damit versuchen die Finanzminister, Einnahmen vorzuziehen und damit ihr Haushaltsdefizit zu verringern. Die EU-Kommission sieht diese Praxis allerdings kritisch.

Bundesregierung beschließt Gesetz zur Vorruhestandsregelung für Bundespost-Nachfolgeunternehmen

31.05.2006
Logo BundesregierungAm 31. Mai 2006 beschloss die Bundesregierung der Großen Koalition (CDU/CSU und SPD) einen Gesetzentwurf zur Vorruhestandsregelung für die Bundespost-Nachfolgeunternehmen. Die Maßnahme - so Regierungssprecher Thomas Steg - sei nur auf die Deutsche Post, Deutsche Postbank und die Deutsche Telekom beschränkt und eine einmalige „Altfall-Regelung”. Die Kosten der geplanten Vorruhestandsregelung tragen nach Angaben der Regierung die Unternehmen. „Sie belasten nicht den Bundeshaushalt”, so Steg. Ohne das vom Kabinett verabschiedete Gesetz könnten die im internationalen Wettbewerb stehenden Konzerne ihre Personalanpassungen nur zu Lasten des Tarifbereiches vornehmen. „Das wäre eine doppelt einseitige Belastung des Arbeitnehmerbereiches.”

Für das Gesetz hat sich in erster Linie die Deutsche Telekom eingesetzt, um den geplanten Personalabbau - 32.000 Stellen bis 2008 - sozialverträglicher zu gestalten. Nach eigenen Angaben der Telekom sollen dabei auch 10.000 Beamte den Konzern verlassen. Die von der geplanten Vorruhestandsregelung betroffenen Beamten verlassen das Unternehmen im Alter ab 55 Jahren. Bei der Deutschen Telekom sind noch 45.000 Beamte beschäftigt. Die Telekom hat für den geplanten Personalabbau 3,3 Milliarden Euro unter anderem für Abfindungen, Vorruhestandsregelungen und Altersteilzeit bereit gestellt. Die Beamten, die sich für einen Vorruhestand entscheiden, müssen keine Abschläge auf ihre Pensionen in Kauf nehmen.

Ein Sprecher der Deutschen Post AG kommentierte das Gesetzesvorhaben: „Aus unserer Sicht ist die Regelung nicht erforderlich.” Bei der Deutschen Post AG arbeiten noch 60.000 Beamte.

Personalabbau: Abfindung kommt gut an

06.04.2006
Logo Deutsche TelekomDie Deutsche Telekom hat mit dem Gesamtbetriebsrat „einen ersten Interessenausgleich” über den geplanten konzernweiten Abbau von 32.000 Mitarbeitern erzielt. Das bestätigte am 6. April 2006 ein Telekom-Sprecher. Danach sind in der Festnetzsparte T-Com, wo bis 2008 insgesamt 20.000 Stellen gestrichen werden sollen, zum 1. April 2006 bereits 3.680 Stellen weggefallen. Ein Teil der Mitarbeiter wechselt auf andere Stellen im Konzern. Bis Anfang April 2006 hatten schon 1.100 Mitarbeiter das Abfindungsangebot angenommen. Das Programm mit Abfindungszahlungen bis 225.000 Euro gilt für Mitarbeiter zwischen 40 und 55 Jahren. Auch andere Angebote wie Altersteilzeit und vorgezogene Rente stießen nach Telekom-Angaben auf große Resonanz.

Ungeklärt sind noch die Konditionen des geplanten Vorruhestandes für Telekom-Beamte. Die dafür nötige gesetzliche Regelung stand bis Ende Juni 2006 noch aus. Die Telekom möchte in den Personalabbau 10.000 Beamte einbeziehen.

Deutsche Telekom kann österreichischen Mobilfunkanbieter tele.ring übernehmen

April 2006
Logo Deutsche TelekomÜber ihre Tochtergesellschaft T-Mobile Austria kann die Deutsche Telekom die österreichische Mobilfunkgesellschaft tele.ring Telekom Service GmbH übernehmen. Dazu haben im April 2006 die EU-Kommission und die österreichische Telekom-Control-Kommission (TKK) ihre Zustimmung gegeben. T-Mobile Austria (2,1 Millionen Kunden) und tele.ring (1,1 Millionen Kunden) verfügen gemeinsam über 37 Prozent am österreichischen Mobilfunkmarkt.

Telekom testet VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz

April 2006
Logo Deutsche TelekomDer Ausbau des neuen VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetzes der Telekom läuft auf Hochtouren. Bereits im April 2006 konnte T-Com viele Baumaßnahmen in den 10 Ausbaustädten abschließen. Die in Hamburg, Stuttgart, München und weiteren Großstädten verlegte Glasfaserinfrastruktur erlaubt Bandbreiten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) und somit das Angebot innovativer Multimedia-Dienste wie den Empfang digitaler Fernsehprogramme.

Die T-Online International AG, Tochter der Telekom, plant für das 2. Halbjahr 2006 ein entsprechendes IPTV-Produkt. Neben den bisher über Kabel und Satellit empfangbaren Fernsehangeboten sollen eine Vielzahl von Spartenkanälen, Regionalsendern und Pay-TV-Anbietern in das Angebot eingebunden werden. Beim Marktstart rechnet die Telekom mit rund 100 Sendern.

Seit Mitte Mai 2006 testet T-Online mit einigen hundert Kunden die vielfältigen Möglichkeiten des Fernsehens via VDSL. Für den Empfang der neuen TV-Generation ist ein Mediareceiver erforderlich, der an das VDSL-Netz und das Fernsehgerät angeschlossen wird. Der zum Marktstart im Handel für die Kunden erhältliche Media Receiver T-Home X 300T verfügt über verschiedene Video-Ein- und -Ausgänge und ist über seine HDMI Schnittstelle HDTV-fähig. Mit der 80 Gigabyte (GB) großen Festplatte kann der Kunde bis zu 70 Programmstunden aufnehmen.

T-One: die Dual-Phone-Lösung von T-Com

16.05.2006
Logo Deutsche TelekomMobil erreichbar unter der Festnetznummer: dies ist seit 16. Mai 2006 für 1.000 Testkunden Realität. Die Testteilnehmer erhielten von T-Com und T-Online die Gelegenheit, das T-One Endgerät TC 300 exklusiv zu erproben und mit einem Endgerät zu Hause und an über 6.500 HotSpot Standorten von T-Com und T-Mobile per Voice-over-IP (VoIP) und unterwegs per Mobilfunk (GSM) zu telefonieren.

T-One erfordert kein kompliziertes Einloggen. Das Gerät sucht sich sein Netz selbstständig. Zu Hause und an den HotSpot Standorten von T-Com und T-Mobile loggt sich T-One automatisch in den vorhandenen WLAN-Zugang ein. Dabei sorgt eine Voreinstellung dafür, dass Kunden an HotSpot Standorten kostengünstig per VoIP telefonieren. Außerhalb des WLAN-Netzes nutzt T-One das GSM-Netz. Das Angebot umfasst - neben der bereits vorhandenen Festnetznummer eine Mobilfunknummer und eine VoIP-Rufnummer.

Neben der Sprachkommunikation bietet das T-One Endgerät alle Funktionen eines modernen Handys. Dazu gehören ein Farbdisplay, eine hochwertige Kamera, MMS-Funktionen zum Versand und Empfang von Foto-Botschaften sowie der Zugang zum mobilen Internet und der E-Mail-Kommunikation.

Deutsche Telekom und Premiere zeigen die Fußball-Bundesliga live

Mai 2006
Logo Deutsche TelekomDie Deutsche Telekom und der Bezahl-Fernsehsender Premiere schlossen Mitte Mai 2006 eine strategische Partnerschaft mit dem Ziel, den neuen Fernsehstandard IPTV (Internet Protocol TV) voranzutreiben und dem interaktiven Fernsehen in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Zum Auftakt der Bundesliga 2006/2007 wird der Pay-TV-Sender für den Konzern Deutsche Telekom ein Programmangebot rund um die Spiele der 1. Fußball-Bundesliga sowie die Begegnungen der 2. Liga realisieren. Mit dem neuen Angebot ermöglicht die Telekom als erster deutscher Telekommunikationskonzern den Kunden, die Bundesligaspiele im IPTV-Standard - über verschiedene Netze, insbesondere über das neue VDSL-Netz - zu empfangen.

„Mit dem Angebot setzen wir neue Maßstäbe in der Sport-Berichterstattung”, sagte Walter Raizner, im Telekom-Vorstand zuständig für das Geschäftsfeld Breitband / Festnetz. Auch das Premiere-Gesamtprogramm aus 28 Kanälen wird ab Sommer 2006 als IPTV-Angebot zu sehen sein. Das Gesamtangebot vermarktet T-Online. Über eine Set-Top Box, den Media Receiver, der an den Fernsehapparat angeschlossen wird, kommen neben der Bundesliga eine Vielzahl von Fernsehsendern und zusätzliche Dienste auf den heimischen TV-Bildschirm.

Telekom will Namensrechte für Fußball-Bundesliga

Mai 2006
Logo Deutsche TelekomDie Deutsche Telekom interessiert sich für die Namensrechte der Fußball-Bundesliga. Zuvor hatten bereits der Softwareriese Microsoft und die Postbank Interesse gezeigt. „Wir haben Gespräche geführt, die wir aber jetzt nicht mehr weiter verfolgen”, sagte ein Postbank-Sprecher Ende Mai 2006. Für die Deutsche Fußballliga (DFL) ist inzwischen offenbar auch Microsoft kein Thema mehr.

Hintergrund der Namensvergabe ist die Forderung der deutschen Profi-Vereine, mehr Geld von Sponsoren zu akquirieren, um teuere Spieler einkaufen zu können. In einigen anderen EU-Ländern tragen die Ligen bereits die Namen der Geldgeber. In Österreich kam dabei eine Telekom-Tochter zum Zuge. Die dortige 1. Liga heißt T-Mobile Bundesliga. In Großbritannien ist es die Barclays Premiership.

Offenbar geht des der Telekom um mehr als nur die Namensrechte, mutmaßen Branchenkenner. Seit Anfang 2006 schon streitet sie sich mit der DFL über die Nutzung ihrer Internetrechte für die Übertragung der Bundesligaspiele (siehe Meldung „Deutsche Telekom und Premiere zeigen die Fußball-Bundesliga live”). Die Telekom hatte Ende 2005 für 45 Millionen Euro pro Saison die Übertragungsrechte für die 3 Spielzeiten bis 2009 gekauft. Die Telekom möchte aber die Live-Spiele nicht nur über das Internet, sondern auch über Kabel und Satellit übertragen - in Kooperation mit dem Bezahl-TV-Sender Premiere, der bei der Rechtevergabe leer ausgegangen war. Allerdings hat sich der Kabelsender Arena, ebenfalls ein Bezahlsender, für 210 Millionen Euro pro Saison die Fernsehübertragungsrechte gesichert. Erlaubt DFL der Telekom die Ausstrahlung über Premiere, verlöre die Arena-Investition erheblich an Wert - mit allen juristischen Folgen. Die Telekom sieht sich nach dem gültigen Vertrag mit DFL auf der sicheren Seite, denn ein Vertragspassus sichert der Telekom auch das Recht auf „Breitband-Internet basiertes Fernsehen über Satellit, Kabel und Terrestrik” zu.

Die Verwicklung von DFL in die Vertragsschwierigkeiten mit ihren Partnern Telekom und Arena resultiert offensichtlich aus dem raschen technologischen Wandel der Kommunikationstechnik. Die DFL wies Mitte Mai 2006 die Schuld an der unklaren Rechtslage von sich. „In unserer Vereinbarung mit der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003 über die Vermarktung der Medienrechte wurde die Abgrenzung nach Medien beschlossen”, sagte Ligaverbands-Vizepräsident Wolfgang Holzhäuser. „Damals wurde die Trennung nach Technik nicht ausreichend berücksichtigt.”

Am 7. Juni 2006 einigten sich Telekom und DFL über die Verwendung der Lizenz für die kommenden 3 Spielzeiten: die Telekom wird ihre Rechte konsequent nutzen, um auf Basis der IPTV-Technologie „ein hervorragendes Fußballangebot zu realisieren”. Die DFL akzeptiert die Rechtsauffassung der Telekom, wonach die erworbenen Rechte auch die Übertragung per Kabel, Terrestrik und Satellit umfassen. Die Telekom wird diese Teil-Rechte jedoch nicht ausüben. Im Gegenzug erreichte die Telekom eine Absenkung der Lizenzgebühren.

Die Telekom wird ab Beginn der Saison 2006/2007 Premium-Partner der Bundesliga. Als Ausdruck dieser Partnerschaft wird das Unternehmenslogo u.a. auf den Trikotärmeln der 36 Clubs der 1. und 2. Bundesliga sowie auf den Auswechseltafeln zu sehen sein. Zusätzlich erhält die Telekom eine Option auf das Liga-Sponsoring zunächst für die Spielzeiten 2007/2008 und 2008/2009. Eine Vermarktung der Spiele-Übertragung mit dem Bezahlsender Premiere als Veranstalter ist uneingeschränkt möglich.

Die Telekom setzt auf Publikumsliebling Fußball, um anhaltende Verluste im Festnetzgeschäft zu minimieren. Neben Telefonie und Internet will Telekom künftig auch Fernsehen anbieten. Da ist Fußball eine attraktive Programmbereicherung. Als Kommentator der Spiele soll Telekom bereits Franz Beckenbauer verpflichtet haben.

T-Com baut interkontinentale Kommunikationsplattform weiter aus

Mai 2006
Logo Deutsche TelekomT-Com hat die Weichen für die weltweite Breitbandkommunikation gestellt: Durch neue Verträge mit internationalen Telekommunikationsanbietern baut die Telekom-Tochter für Breitband / Festnetz die eigenen Transportkapazitäten vor allem im Atlantik und im Pazifik erheblich aus und sichert sich langfristig zusätzliche Kapazitäten für die Sprach- und Datenübertragung zwischen Europa und den Vereinigten Staaten. „Wir haben in diesem Frühjahr 2006 unsere globale Transportplattform als Grundlage für alle internationalen Festnetzprodukte der Deutschen Telekom zu hervorragenden Konditionen zukunftsgerecht ausgebaut”, betonte T-Com Technik-Vorstand Roland Kittel Ende Mai 2006. „Wir reagieren damit auf die rasant steigende Nachfrage gerade nach Internetverbindungen in die USA.”

T-Com erhält im Laufe 2006 auf verschiedenen transatlantischen Seekabeln qualitativ hochwertige Übertragungsleistungen im Umfang in insgesamt 9 x 10 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s). Damit steigt die Transportkapazität von T-Com im Atlantik von derzeit 180 Gbit/s auf 270 Gbit/s. In den nächsten beiden Jahren werden die zusätzlich bereitgestellten Kapazitäten verdoppelt. Mit dem Vertragsabschluss steht T-Com ein weiteres Atlantikkabel zur Verfügung. Derzeit stützen sich die transatlantischen Verbindungen für die T-Com-Kunden auf die Seekabelsysteme TAT-14 und AC1/2. Auch im Pazifik konnte T-Com die Transportkapazität zwischen den USA und Asien von 5 auf 25 Gbit/s erhöhen.

Europäische Netzbetreiber wollen Roaming-Preise senken

Mai 2006
Führende europäische Mobilfunknetzbetreiber haben sich im Mai 2006 auf eine deutliche Absenkung der Einkaufspreise (Wholesale-Preise) beim Roaming geeinigt. Dies dürfte zu einer erheblichen Senkung der Kosten für Mobilfunkkunden, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) reisen, führen.

T-Mobile, Orange, Telecom Italia Mobile, Telenor, TeliaSonera und Wind, die zusammen fast 200 Millionen europäische Mobilfunkkunden betreuen, haben sich bei den durchschnittlichen Einkaufspreisen, die sie untereinander für Roaming-Leistungen in Rechnung stellen, auf eine Obergrenze von 45 Eurocent je Minute ab Oktober 2006 und 36 Eurocent je Minute ab Oktober 2007 geeinigt. Dies entspricht etwa einer Halbierung der derzeit geltenden Wholesale-Preise. Die Netzbetreiber verpflichteten sich, die erzielten Kostenvorteile möglichst vollständig an die Kunden weiter zu geben.

Vodafone bietet erstmals Radio Flatrate für UMTS-Handy

Juni 2006
Logo VodafoneDer Mobilfunkprovider Vodafone startete im Juni 2006 seinen neuen UMTS-Musikdienst Radio DJ. Der Kunde kann entweder aus bereits voreingestellten Sendern verschiedene Musikrichtungen auswählen oder seine eigenen persönlichen Radioprogramme zusammenstellen. Musiktitel können auch mit download-fähigen Handys oder PCs gekauft und heruntergeladen werden. Der Radio DJ erlaubt, alle Funktionen sowohl auf dem PC als auch auf dem Handy zu nutzen. Der neue UMTS-Dienst kostet mit einer Radio Flatrate fürs Handy und PC 9,99 Euro/Monat. Der Radio DJ kann überall dort genutzt werden, wo ein UMTS-Netz verfügbar ist, derzeit in 1.800 deutschen Städten.

Gemeinsame Initiative für Handy-TV

April 2006
Die großen Mobilfunkprovider E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone wollen gemeinsam die Entwicklung von Handy-TV, also die terrestrische Übertragung von Fernsehprogrammen und Multimedia-Dienstleistungen auf das Handy vorantreiben. Sie setzen dabei auf die DVB-H Technik (Digital Video Broadcasting for Handhelds). Die Technik ermöglicht bereits jetzt - Stand Anfang 2006 - die Ausstrahlung von TV- und Radioprogrammen auf 16 Kanälen.

Die 4 Mobilfunkprovider geben bei ihrem Projekt der DVB-H Technik den Vorzug vor dem sogenannten Überall-Fernsehen DVB-T. DVB-H ist speziell für die Übertragung von Bewegbildern zu Mobilfunkgeräten optimiert. Diese Technik ermöglicht, bis zu 40 Programme an praktisch unbegrenzt viele Handybenutzer auszustrahlen und gleichzeitig zusätzliche Dienste in hoher Qualität anzubieten. Die Datenrate bei DVB-H ist der Darstellung auf den Handy-Displays angepasst. Durch die Verknüpfung von DVB-H mit dem Mobilfunknetz als „Rückkanal” sollen schon bald neue interaktive Programmformate eingeführt werden. Die führenden Endgerätehersteller Benq Siemens, Motorola, Nokia, Sagem und Samsung wollen in Kürze erste Mobiltelefone mit integriertem DVB-H Empfang auf den Markt bringen.

Die Mobilfunkbetreiber planen zusammen mit den TV-Sendern auf DVB-H Grundlage sowohl die mobile Bereitstellung bestehender TV-Programme wie auch die Weiterentwicklung der Programm-Formate in Richtung Interaktivität.

Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom vollzogen

06.06.2006
Logo Deutsche Telekom

Verschmelzung T-Online-Telekom

Die Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG wurde am 6. Juni 2006 in das Handelsregister eingetragen. Damit wurde die Verschmelzung wirksam.

T-Com und T-Online bilden nun als organisatorische Geschäftseinheiten das strategische Geschäftsfeld Breitband/Festnetz (BBFN) der Deutschen Telekom.

Tarifeinigung bei Telekom

06.06.2006
Logo Deutsche TelekomAm 6. Juni 2006 stimmte der Telekom-Vorstand der Empfehlung des Schlichters, Bundesminister a.D. Dr. Heiner Geißler, in den Tarifverhandlungen zwischen der Telekom und ver.di zu. Der Schlichtungsvorschlag sieht eine Anhebung der Gehälter der Telekom-Angestellten um 3 Prozent ab November 2006 vor, dazu eine Einmalzahlung bis Oktober in Höhe von 350 Euro. Telekom-Beamte erhalten einmalig bis zu 735 Euro. Bildschirmpausen werden auf 5 Minuten pro Stunde reduziert. Erholzeiten in den fremdvergabefähigen Bereichen im Service und der Montage werden gestrichen. Mit diesem Paket ergibt sich für die Telekom eine Gesamtbelastung von rechnerisch 2,25 Prozent.

Rundfunkgebühren für PC-Besitzer?

Juni 2006
Ab 1. Januar 2007 will die Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten (GEZ) auf Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren erheben - monatlich 17,03 Euro. Dies haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer im 8. Rundfunkgebühren-Staatsvertrag festgelegt.

Laut Regelwerk sind Internet-PCs „neuartige Rundfunkempfänger”, mit denen man fernsehen und Radio hören kann, und damit gebührenpflichtig. Die neue Regelung gilt nicht für PC-Nutzer, die bereits Rundfunkgebühren zahlen und ihren PC nur privat nutzen. Betroffen sind nur PC-Besitzer ohne TV-Gerät und Radio sowie Selbstständige und Unternehmen.

Gegen die neue Regelung hat die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler in Frankfurt am Main Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Az. 1 BvR 829/06).

Vodafone: Blackberry als Alleskönner

Juni 2006
Logo VodafoneMitte Juni 2006 erweiterte der Mobilfunkprovider Vodafone sein Angebot an UMTS-Endgeräten um ein Blackberry-Handheld: Es ermöglicht neben dem Telefonieren den automatischen Empfang und Versand von E-Mails sowie den Zugriff auf Internet und Intranet und SMS. Das UMTS-Gerät unterstützt außer UMTS auch GPRS/GSM-Verbindungen in 850/900/1800/1900 MHz-Netzen (Quadband). Es kann auch als drahtloses UMTS-Modem für einen schnellen Internet- und Intranetzugang per Notebook genutzt werden.

Das Blackberry-Handheld 8707v kostet in einem Zweijahresvertrag - monatlich 25 Euro, dazu Verbindungsentgelte, z.B. für Standardinlandsgespräche je nach gewähltem Tarif bis 0,50 Euro pro Minute - 269,50 Euro. Ohne Vertrag kostet das Handheld 699,90 Euro.

Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen

22.06.2006
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 22. Juni 2006 in einem Urteil die Ansicht des Landgerichts München bestätigt, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Anfang Februar 2006 in erster Instanz erstritten hatte (AZ: 29 U 2294/06).

Der Mobilfunkprovider O2 darf nun Prepaid-Guthaben seiner Kunden nicht nach einer Laufzeit von 12 Monaten oder bei Beendigung des Vertrages löschen. Auf die Klage der Verbraucherzentrale hin hatte das Landgericht München dem Unternehmen O2 die Verwendung von 3 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Jetzt hat auch das OLG München diese Klauseln für unzulässig erklärt. Danach darf bei einem Prepaid-Tarif ein Guthaben nicht 12 Monate nach der Aufladung verfallen, wenn nicht innerhalb des darauf folgenden Monats eine weitere Aufladung erfolgt. Bei Beendigung des Vertrages darf auch ein Restguthaben nicht gelöscht werden.