Deutsche Post AG Briefzustellung in Berlin, 2006UPS AirlinesPostbank Centerfiliale Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 2-3, 2006PIN Briefzustellung in Leipzig, 2005DHL Paketzustellung, Post in neuem DHL-Design, 1.4.2003Deutsche Telekom, Gebäudekennung, Digi Park Flughafen Köln/Bonn, 2006Vodafone Gebäude Am Seestern Düsseldorf, 2004

Post und Telekommunikation

Kurier-, Express-, Postdienste

KEP-Dienste Oktober bis Dezember 2011

BdKEP fordert Änderung des Postgesetzes

01.10.2011
Logo BdKEPDer Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) hat auf der am 29. September 2011 zu Ende gegangenen Post-Expo in Stuttgart eine weitergehende Regulierung des Briefmarktes gefordert. Der Verbandsvorsitzende Rudolf Pfeiffer präsentierte beim „KEPnet Strategieforum Brief” ein 10-Punkte-Programm zur Änderung des Postgesetzes. So müssten beispielsweise die Preise der mit Konzernen verbundenen Unternehmen wie First Mail oder Williams Lea - beide Tochterunternehmen der Deutschen Post - reguliert werden.

Handlungsbedarf sieht Pfeiffer auch beim allgemeinen Zugang zu Postfachanlagen und Briefkästen. Er forderte die Bundesnetzagentur auf, die Pflege, Verwaltung, Änderung und Neuausgabe von Postleitzahlen zu übernehmen.

Tarifverhandlungen: Deutsche Post und ver.di einigen sich auf Generationenvertrag für altersgerechtes Arbeiten

06.10.2011

Logo DPDHLDie Deutsche Post AG und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich am 6. Oktober 2011 vorzeitig auf ein umfassendes Paket zur nachhaltigen Zukunftssicherung des Briefgeschäfts geeinigt. Bei den Tarifverhandlungen für die rund 130.000 Arbeitnehmer des Unternehmens in Deutschland haben die Parteien ein flexibles und zukunftsweisendes Modell zur Gestaltung und Ermöglichung altersgerechter Arbeit, eine Verlängerung des Beschäftigungspaktes und die Einführung um durchschnittlich 4 Prozent reduzierter Einstiegslöhne bei Neueinstellungen vereinbart.

„Die Einigung ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung des Briefergebnisses bei 1 Milliarde Euro und schafft zusätzlichen Spielraum, um auf die künftigen Entwicklungen in einem schrumpfenden Briefmarkt reagieren zu können”, sagte Frank Appel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post DHL. „Damit stärken wir unsere Wettbewerbsposition und sichern Arbeitsplätze.”

Zukunftsweisender Generationenvertrag
Der Generationenvertrag ermöglicht älteren Arbeitnehmern die aktive Teilnahme am Arbeitsleben bis zum Erreichen der gesetzlichen Rente und sichert so das Wissen und die Erfahrung älterer Mitarbeiter für den Betrieb. Gleichzeitig schafft der Vertrag Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen. So werden im nächsten Jahr mehr als 1.000 geeignete Auszubildende übernommen und zum Jahreswechsel mindestens 1.500 befristet Beschäftigte ein unbefristetes Angebot erhalten.

Konkret wird dabei das Instrument der gesetzlichen Altersteilzeit ergänzt um sogenannte Zeitwertkonten und einen Demografiefonds. Zeitwertkonten bieten den Mitarbeitern die Möglichkeit, Guthaben während der aktiven Arbeitsphase anzusparen. Erstmalig richtet die Deutsche Post einen sogenannten Demografiefonds ein. Mit den Beiträgen aus diesem Fonds erhöht das Unternehmen die Auszahlungen an die Mitarbeiter während der Altersteilzeit. Der Fonds speist sich aus einer entsprechenden Anrechnung zukünftiger Lohnerhöhungen.

„Wir haben uns bei den Verhandlungen teilweise auf absolutem Neuland bewegt. Die Tarifparteien haben mit der Einführung von Zeitwertkonten und Demografiefonds in das System der bestehenden Tarifverträge ein in dieser Form bisher noch nicht bekanntes Instrument geschaffen. Dieses eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten und bietet attraktive Modelle für ältere Mitarbeiter, mit reduzierter Arbeitszeit bis zur Rente im Betrieb zu arbeiten”, sagte Walter Scheurle, Personalvorstand der Deutschen Post DHL.

Neue Gestaltung des Lohnsystems für Neueinsteiger
Die Tarifparteien einigten sich auf die Einführung neuer Einstiegslöhne bei der Deutschen Post in Deutschland. Die Löhne für neue Mitarbeiter werden dadurch um durchschnittlich 4 Prozent abgesenkt. So erhalten z.B. neu eingestellte Briefzusteller künftig 10,70 Euro statt bislang 11,13 Euro pro Stunde.

Beschäftigungssicherung und Arbeitszeit
Außerdem wird der laufende Beschäftigungspakt, d.h. der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Weiterhin bleiben die Vereinbarungen zur zuschlagsfreien Überzeit, zum Verzicht auf freie Tage an Heiligabend und Silvester sowie die Reduzierung der Kurzpausen erhalten.

Darüber hinaus haben die Tarifparteien ab dem 1. Januar 2012 neue, am allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgerichtete Urlaubsregelungen vereinbart. Diese Regelungen orientieren sich an der Länge der Betriebszugehörigkeit und nicht mehr am Lebensalter.

Fremdvergabe
Wie bisher bleiben 990 Paketzustellbezirke an Servicepartner fremdvergeben. Im Bereich Transport wird die Fremdvergabe ausgedehnt. So wird bis 2015 die Anzahl eigener Fahrer von derzeit 3.600 auf 2.600 reduziert. In der Briefzustellung wird weiterhin auf die Fremdvergabe von Zustellbezirken verzichtet. Alle Regelungen zur Fremdvergabe gelten bis zum 31. Dezember 2015.

ver.di hat für den Fall einer signifikanten Verschlechterung der Ergebnisse im Briefbereich Gespräche zur gemeinsamen Beurteilung der Situation und zur Vereinbarung geeigneter Gegenmaßnahmen zugesichert. Die Tarifverhandlungen über die Löhne und Gehälter der Postbeschäftigten beginnen im kommenden Januar.

Post-Konkurrenz klagt gegen Großkundenrabatte

08.10.2011
Die Deutsche Post verbilligt ihren Unternehmenskunden das Briefporto, indem sie ihnen die Mehrwertsteuer erlässt, die die Deutsche Post selbst an die Finanzbehörden zahlen muss. Einige Wettbewerber stoßen sich an dieser Praxis der Kundenbindung und haben gemeinsam gegen die Bundesnetzagentur geklagt. Sie wollen so die Bundesnetzagentur zwingen, ein Missbrauchsverfahrn gegen die Deutsche Post einzuleiten. In der Kritik der Wettbewerber stehen vor allem die Rabatte der Post für die große Briefmengen von Banken, Unternehmen und Behörden. Das sind die Kundenkreise, um die sich auch die Wettbewerber bemühen. Die Postkonkurrenten werten die Rabattierung als einen Missbrauch der Marktmacht des Ex-Monopolisten. „Der Rabatterhöhung um annähernd 50 Prozent im vergangenen Jahr steht keinerlei Änderung der Leistungen gegenüber. Das ist ein klares Indiz dafür, dass es der Post allein um die Kundenbindung und die Beschränkung des Wettbewerbs geht”, sagte Rechtsanwalt Christian von Ulmenstein, der die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Köln vertritt.

Die Bundesnetzagentur ist anderer Meinung. Nach Beschwerden der Wettbewerber hatte sie 2010 eine nachträgliche Prüfung eingeleitet, aber keinen Missbrauch feststellen können. Damit sind die Kläger, unter ihnen Citipost, Main-PostLogistik und BWPost, nicht einverstanden. Die Wettbewerber hatten nach der Änderung des Steuerrechts und der Einführung der Mehrwertsteuerpflicht für die Deutsche Post bei Großkundensendungen gehofft, von dieser Regelung zu profitieren und neue Kunden zu gewinnen. Diese Hoffnungen sind enttäuscht worden.

E-Postbrief: Bayern startet erstes Pilotprojekt

07.10.2011
Werbung E-PostbriefBayern wird als erstes Bundesland den E-Postbrief der Deutschen Post in der staatlichen Verwaltung einsetzen. Als erste bayerische Behörde wird die Vermessungsverwaltung den Testbetrieb aufnehmen, weitere sollen bald folgen. Das bayerische Finanzministerium sieht im E-Postbrief „eine wertvolle Unterstützung” zu den etablierten Kommunikationsmitteln.

Der Testbetrieb in der Bayerischen Vermessungsverwaltung startet noch 2011 im Vermessungsamt Straubing und beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen. Bürger und Unternehmen erhalten während der Pilotphase die Möglichkeit, per E-Postbrief elektronisch mit der Behörde zu kommunizieren und z.B. Bild- und Kartenmaterial zu bestellen.

Als erste deutsche Großstadt bietet die Stadt Bonn schon seit dem 15. April 2011 ihren Bürgern die Kommunikation per E-Postbrief an. Sie können seitdem der Verwaltung elektronische Nachrichten über ihren privaten E-Postbrief-Account an stadtverwaltung@bonn.epost.de zukommen lassen. Zum Start der Kooperation hatte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch einen Vertrag mit der Deutschen Post unterzeichnet. Über allgemeine Anfragen hinaus kann man den E-Postbrief nutzen für die Anliegen Anwohnerparken, Gewerbe-An-, Ab- und -Ummeldungen, den Antrag auf Sondernutzung und die Ausnahmegenehmigung Umweltzone.

E-Postbrief jetzt TÜV-geprüft

10.10.2011

Werbung E-PostbriefDer E-Postbrief hat das Zertifikat „Trusted Site Privacy” der Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) bekommen. Das Zertifikat bestätigt von unabhängiger Seite, dass die E-Postbrief Plattform der Deutschen Post hohe Anforderungen an Rechtskonformität, Datenschutz und Sicherheit erfüllt. Mit dem TÜV-Prüfzeichen für die E-Postbrief Plattform unterstreicht die Deutsche Post ihre führende Marktposition als qualifizierter Anbieter für sichere und bequeme elektronische Kommunikation. „Das Zertifikat bestätigt einmal mehr den hohen Qualitäts- und Sicherheitslevel des E-Postbriefs. Und es dokumentiert, dass unser Produkt rechtskonform ist”, stellt Ralph Wiegand, Mitglied des Bereichsvorstands Brief der Deutschen Post, fest.

TÜViT ist eine Tochtergesellschaft der TÜV NORD Gruppe. Zu ihrem Angebot gehört die Bewertung, Prüfung und Zertifizierung von IT-Prozessen, IT-Systemen und IT-Produkten. Gegenstand des E-Postbrief Auditings waren Komponenten, die aus Sicht des Anwenders zur alltäglichen Nutzung des E-Postbriefs benötigt werden, einschließlich der Billing- und Support-Prozesse. Unter anderem wurden folgende Bereiche geprüft: Rechtskonformität, Zulässigkeit der Verarbeitung, Anwenderfreundlichkeit, Kundenfreundlichkeit, Transparenz, Datenschutz, Qualitätsmanagement und Datensicherheit.

Das Ergebnis der Prüfung ist eindeutig: Der E-Postbrief hat alle rechtlichen und technischen Prüfverfahren der Zertifizierungsstelle erfolgreich durchlaufen. Neben den technischen Anforderungen erfüllt die Plattform alle gesetzlichen Bestimmungen und geht in Teilen über die geltenden Rechtsvorschriften hinaus. Den Kunden bietet der E-Postbrief sehr weitreichende Steuerungsmöglichkeiten beim Umgang mit seinen persönlichen Daten und damit einen echten Selbstdatenschutz.

Als Bestandteil der Prüfung unterzog TÜViT den E-Postbrief einer umfangreichen sicherheitstechnischen Untersuchung. Resultat: Die verwendete System-Technik und ihre Komponenten entsprechen den hohen Sicherheitsanforderungen der Prüfstelle. Das von TÜViT ausgestellte Zertifikat „Trusted Site Privacy” ist bis Juli 2013 gültig, wird aber jährlichen Überprüfungen unterzogen. Antonius Sommer, Geschäftsführer der TÜViT: „Das TÜViT-Zertifikat belegt den Einsatz des sehr hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards, auf den die Endverbraucher vertrauen können. Die jährlichen Überprüfungen garantieren darüber hinaus, dass dieses Sicherheits- und Datenschutzniveau auch nachhaltig erhalten bleibt.” Nicht geprüft wurden die hybride Zustellung des E-Postbriefs, das Postident-Verfahren, Kundenservice und Mehrwertdienste.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die TÜViT-Auditoren das Informationssicherheitsmanagement der Deutschen Post für den E-Postbrief überprüft. Aufgrund der positiven Auditergebnisse hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das Zertifikat nach ISO 27001 im Dezember 2010 vergeben. Mit diesem Zertifikat bescheinigt das BSI, dass der E-Postbrief die Sicherheitsanforderungen der internationalen ISO-Norm erfüllt und die Überprüfung der technischen Aspekte nach IT-Grundschutz bestanden hat.

Briefdienstleister arriva wächst in Baden-Württemberg

12.10.2011
Logo arrivaDer private Briefdienstleister arriva aus Baden-Württemberg eröffnet am 17. Oktober 2011 seinen 3. Sortierstandort in Ettlingen im Raum Karlsruhe. Der neue Standort soll laut Unternehmensangaben dem wachsenden Kundenstamm und den steigenden Sendungsmengen in der Region Rechnung tragen. Insgesamt sollen bis zu 60 neue Arbeitsplätze entstehen.

Bisher waren laut arriva die Sendungsmengen aus der Postleitregion 76 (Raum Bruchsal, Karlsruhe, Rastatt und Baden-Baden) im Sortiercenter in Freiburg verarbeitet worden. Durch die Übernahme der Kunden des Wettbewerbers Stadtbrief seien die Sendungsmengen des Unternehmens aber stark gewachsen, sodass die Einrichtung eines neuen Centers im Großraum Karlsruhe notwendig wurde. arriva hatte im April dieses Jahres die Aktivitäten von Stadtbrief übernommen und diese gebündelt.

Für die Verarbeitung der täglich laut Unternehmensangaben bis zu 60.000 regionalen Sendungen werden im neuen Sortierstandort 2 Sortiermaschinen aufgestellt und 50 bis 60 neue Arbeitsplätze geschaffen. Das Sortiercenter soll im Gewerbepark Albtal in Ettlingen neu eingerichtet werden und noch im Oktober mit der Sortierung beginnen.

Bundesnetzagentur gibt beabsichtigte Entscheidung zum Price-Cap im Postbereich bekannt

19.10.2011
Logo BNetzADie Bundesnetzagentur hat am 19. Oktober 2011 die beabsichtigte Entscheidung im Price Cap Verfahren für die Entgelte der Deutschen Post ab 2012 in ihrem Amtsblatt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise können nun die geplante sogenannte Maßgrößenentscheidung kommentieren.

„Die beabsichtigte Entscheidung ist Grundlage für die Festlegung der Porti der Deutschen Post in den nächsten 2 Jahren. Das neue Preisniveau ergibt sich aus der Differenz der Inflationsrate und der Produktivitätsfortschrittsrate. Der aktuelle Entwurf ermöglicht der Deutschen Post die Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards zu erschwinglichen Preisen”, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

„Durch die beabsichtigte Festsetzung einer Produktivitätsfortschrittsrate unterhalb der gegenwärtigen Inflationsrate, wird der Deutschen Post ein moderater Preiserhöhungsspielraum zugestanden. Ob dieser im Ergebnis ausreichend sein wird, um tatsächlich Preiserhöhungen realisieren zu können und ob solche auf dem Markt durchsetzbar wären, liegt letztlich in der Verantwortung und dem Ermessen des Unternehmens selbst.” Die beabsichtigte Entscheidung liegt unterhalb der von der Deutschen Post beantragten Werte.

Die Bundesnetzagentur hat ein besonderes Augenmerk auf die Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus der Deutschen Post gerichtet. Sie soll einen Anreiz erhalten, ihr hohes Leistungsniveau im Interesse der Bürger beizubehalten. Gleichzeitig wurde mit Blick auf den Wettbewerb darauf geachtet, dass zwischen dem Brief- und dem Paketbereich sowie zwischen Privat- und Geschäftskundensegment keine Quersubventionierungen stattfinden. Da die Entwicklung der Sendungsmengen nicht valide vorhersehbar ist, sollen die Maßgrößen zunächst für 2 Jahre festgelegt werden. „Wir wollen in der Lage sein, den befürchteten Rückgang der Sendungsmengen an der Realität prüfen zu können”, sagte Kurth.

Im Price-Cap-Verfahren stellt die Bundesnetzagentur zunächst das Ausgangsentgeltniveau auf Grundlage der zurzeit genehmigten Preise fest. Danach ist die Produktivitätsfortschrittsrate zu bestimmen. Diese wurde für die nächsten 2 Jahre mit 0,6 Prozent pro Jahr festgelegt. Bei der Vorgabe der Produktivitätsfortschrittsrate sind neben den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung neutrale Aufwendungen zu berücksichtigen, wie sie das Postgesetz vorsieht. Dabei handelt es sich um besondere Kosten der Deutschen Post aus der flächendeckenden Infrastruktur und Sozialkosten sowie um Rückstellungen aus dem Bereich der Altersversorgung.

Die endgültige Price-Cap-Entscheidung wird die Ergebnisse der jetzigen Kommentierung berücksichtigen. Anschließend muss die Deutsche Post die Preise für die einzelnen Produkte - wie z.B. für den Standardbrief oder die Postkarte - der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorlegen. Die Preise werden genehmigt, wenn sich diese in dem durch die Price-Cap-Entscheidung vorgegebenen Rahmen bewegen.

Die Deutsche Post bemängelte, der abgesenkte Produktivitätsfaktor sei immer noch viel zu hoch angesetzt. Die Wirtschaftlichkeitsreserven seien weitgehend ausgeschöpft. Bei gleichzeitig rückläufigen Sendungsmengen seien sogar steigende Durchschnittskosten zu erwarten. Gegenüber der Bundesnetzagentur argumentierte die Post, das Aufkommen an Briefen werde um 5 bis 6 Prozent pro Jahr sinken. Die Aufsichtsbehörde erwartet aber nur einen Rückgang um 2,5 Prozent pro Jahr und hat den Produktivitätsfaktor deshalb entsprechend höher kalkuliert.

BdKEP: Postmarkt vorerst stabil auf niedrigem Preisniveau

20.10.2011
Logo BdKEPDer BdKEP begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Rahmenfestsetzung der Entgelte der Deutschen Post. „Für den Wettbewerb ist es eine positive Entscheidung, da an dem bisherigen Verfahren festgehalten wird”, schreibt der BdKEP in seiner Pressemitteilung. Der BdKEP hatte sich eindringlich gegen eine Preiserhöhung der Portopreise ausgesprochen.

„Allerdings ist die Bundesnetzagentur der Deutschen Post dahingehend entgegengekommen, dass sie die Produktivitätsfortschrittsrate auf 0,6 Prozent erniedrigt hat. In der letzten Price Cap Runde hat diese Produktivitätsfortschrittsrate noch 1,8 Prozent betragen. Gleichzeitig wurde die Laufzeit des Beurteilungsverfahrens von 4 auf 2 Jahre verkürzt. Das bedeutet, dass bereits nach 2 Jahren die Bevölkerung und der Wettbewerb erneut von einer Preiserhöhung betroffen sein könnten”, heißt es weiter.

Eine Preiserhöhung wirkt sich nach Meinung des BdKEP auf den Wettbewerb aus, da sich die Einlieferungskosten für vorsortierte Briefe erhöhen. Es seien hier noch keine gesetzlichen Sonderregelungen wie im Telekommunikationsbereich gefunden worden. Darüber hinaus finanziere eine Preiserhöhung das Preisdumping der Deutschen Post. „Die Deutsche Post ist letztes Jahr mit besonders niedrigen Preisen an Großkunden herangetreten und hat vielen Wettbewerbern dadurch das Wasser abgegraben. Der BdKEP wird verstärkt darauf achten, dass es zu keinerlei Quersubventionierungen zwischen Brief- und Paketbereich sowie zwischen Privat- und Geschäftskundenbereich kommt”, betonte der BdKEP.

Vodafone und Hermes intensivieren Zusammenarbeit im Bereich Mobilfunk

24.10.2011 Logo Hermes Logistik GruppeDie Hermes Logistik Gruppe hat den Zuschlag im Bereich Mobilfunk erneut an Vodafone Deutschland erteilt. Damit ist Vodafone auch in den kommenden 3 Jahren exklusiver Mobilfunkanbieter von Hermes. Mit dem Vertragsschluss setzen die beiden Unternehmen ihre bereits seit mehr als 10 Jahren bestehende Partnerschaft fort. Gleichzeitig wird Vodafone Hermes bei der Implementierung der modernsten im Markt verfügbaren Scannertechnologie unterstützen. So werden alle Hermes Zusteller mit insgesamt 19.000 Handscannern der neuesten Generation ausgestattet, in denen eine Mobilfunkkarte von Vodafone integriert ist. Eine Online-Anbindung via GPRS gewährleistet, dass Hermes Kunden in Echtzeit überprüfen können, wo sich ihre Sendung gerade befindet.Logo Vodafone

Jan Geldmacher, Geschäftsführer Firmenkundengeschäft Vodafone Deutschland: „Wir unterstützen unsere Kunden gerne dabei, sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Mit unserer internationalen Ausrichtung und dem Global Account Management liefern wir einen wichtigen Beitrag zum einheitlichen Ausbau des logistischen Netzwerks von Hermes in Europa bei. So ist zum Beispiel der internationale Einsatz von Internet-Scannern ein gemeinsames strategisches Zukunftsthema.”

Auch die Hermes Logistik Gruppe ist erfreut über die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit und die Weiterentwicklung: „Uns haben insbesondere 2 Aspekte davon überzeugt, dass Vodafone auch künftig der richtige Partner für uns ist: Die große Bandbreite an Serviceleistungen in den verschiedensten Bereichen sowie die Fähigkeit, sich auf unsere individuellen Ansprüche einzustellen”, erklärt CFO Dr. Philip Nölling. Im Rahmen ihrer langfristig angelegten Partnerschaft haben die Unternehmen weitere Kooperationsfelder vereinbart: So kommen die Vodafone-Systeme bei der Optimierung des „Hofmanagements” an den 5 Hauptumschlagbasen des Logistikunternehmens zum Einsatz. Das Hofmanagement unterstützt den Leitstand bei der Koordination sämtlicher Bewegungen der sogenannten Ansatzfahrzeuge. Das führt in den Hermes-Abläufen zu kürzeren Wegen, geringeren Reaktionszeiten und damit zu einer höheren Systemverfügbarkeit.

Zudem ist die Zusammenarbeit beim Aufbau von Überwachungsmechanismen der technischen Anlagen mittels Mobilfunk geplant. Sowohl mobile Mitarbeiter als auch Leitstände werden mit diesem System künftig schnell und zuverlässig über Status- und Fehlermeldungen informiert. Weiterhin wird das Düsseldorfer Kommunikationsunternehmen Hermes bei der Vernetzung der 18 für 2011 neu geplanten Niederlassungen unterstützen und an den Neubauten konvergente Festnetz- und Mobilfunkservices zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sind Kooperationsaktivitäten in den über 14.000 Hermes PaketShops geplant.

Logistik auf Abwegen: DPD wegen Einbehaltung von Diesel-Zuschlägen verklagt

25.10.2011
Logo BdKEPEine DPD-Unternehmerin hat jetzt mit Unterstützung des BdKEP und seines Schwesterverbandes ISSiT Interessenverband selbstständiger Subunternehmer im Transportgewerbe e.V. Klage eingereicht. Seit Jahren wurden ihr die Zuschläge, die DPD beim Kunden auf die Erhöhung der Dieselpreise einzieht, nicht ausgezahlt.

Logo DPD

Es ist schon länger üblich in der Paket- und Logistikbranche, die ständig schwankenden Treibstoffkosten durch entsprechend sich verändernde Zuschläge auszugleichen. Der BdKEP befürwortet diese Entwicklung. Doch in vielen Fällen, so der BdKEP, wird der Zuschlag nicht dort ausgezahlt, wo die Kosten entstehen, nämlich beim Zustellunternehmen. Trotzdem wird dem Kunden versprochen, dass der Zuschlag ein Ausgleich für die Kraftstoffteuerung ist.

Der BdKEP hatte sich darum bemüht, intern eine entsprechende Klärung einzuleiten. Doch DPD hatte verbindliche Gespräche darüber abgelehnt. So bleibt nur der gerichtliche Klärungsprozess. Der fehlende Treibstoffzuschlag ist ein wesentlicher Teil, warum die Arbeitsbedingungen in der Zustellung sich verschlechtert haben.

Mit der jetzt erhoben Klage soll ein verbindliches Abrechnungssystem gerichtlich geklärt werden. Eine gleiche Konfrontation werden auch andere Paketdienste zu erwarten haben, kündigte der BdKEP am 25. Oktober 2011 an. Kaum ein Kurier- oder Paketdienst hat eigene angestellte Fahrer. Der Paketbote, der zustellt, ist zwar in der Regel angestellt, aber bei einem unabhängigen Zustellunternehmen, nicht beim namentlich bekannten Paketdienst. Das gilt für alle Paket- und Logistikunternehmen mit wenigen Ausnahmen, stellt der BdKEP fest.

„Kraftstoffteuerungszuschläge sind durchaus ein geeignetes Mittel, um Preisstabilität im Paketmarkt herbeizuführen;&rdquo, so Rudolf Pfeiffer, der Vorsitzende des BdKEP. „Dann muss aber der Teuerungsfaktor auch dort beseitigt werden, wo er entsteht.” BdKEP und ISSiT bemühen sich um auskömmliche Rahmenbedingungen der Transport- und Zustellunternehmen. Der BdKEP tritt als Wettbewerbsverband für geordnete und faire Wettbewerbsbedingungen der Branche ein.

Bundeskanzlerin Angela Merkel plant allgemeinen Mindestlohn

30.10.2011
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bereitet nach Atomausstieg und Abschaffung der Wehrpflicht eine weitere Revolution vor: die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland. In mehreren Wahl- und Grundsatzprogrammen haben die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP zwar eine Einführung eines Mindestlohns ausgeschlossen. Auch im Koalitionsvertrag, den die schwarz-gelbe Koalition bei der Regierungsbildung 2009 abgeschlossen haben, heißt es eindeutig: „Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab.” Jetzt aber hat Merkel 2 CDU-Abgeordnete, die unterschiedlichen Parteiflügeln angehören, beauftragt, einen gemeinsamen Vorschlag auszuarbeiten und dabei auch Gewerkschaften und Arbeitgeber zu beteiligen.

Am 24. Oktober 2011 trafen sich die beiden Abgeordneten, Karl-Josef Laumann, der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmer, und Michael Fuchs, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Leiter des Parlamentskreises Mittelstand, zu einem ersten Gespräch. Ergebnis: Eine Kommission solle künftig eine Untergrenze für Löhne festlegen. Diese Untergrenze soll anschließend von der Bundesregierung bestätigt und für alle Bereiche, in denen es keine Tarifvereinbarungen gibt, gültig werden.

WAZ gibt Postdienst auf

31.10.2011
Wie der Spiegel am 31. Oktober berichtete, hat die WAZ-Gruppe endgültig die Hoffnung aufgegeben, mit dem Briefgeschäft Geld zu verdienen. Ende 2011 wird die Sparte des Konzerns geschlossen, in der zuletzt nur noch eine Handvoll Mitarbeiter tätig war. „Bei ruinösen Preisen bis hinunter zu 20 Cent pro Brief hatten wir keine Hoffnung mehr, das Geschäft noch ertragreich zu machen”, sagte WAZ-Manager Peter Lange.

Der WAZ-Postservice beschäftigte früher 700 Mitarbeiter. Doch schon 2010 trennte sich das Unternehmen von der Zustellung, von der Sortierung 2011. Vor Jahren galt die Briefzustellung in der Verlagsbranche als Zukunftsgeschäft.

Deutsche Post und IBM kooperieren beim E-Postbrief

02.11.2011

Grafik E-PostbriefIBM bindet den E-Postbrief der Deutschen Post in ihre Groupware Lotus Notes ein. Künftig können Schriftstücke direkt aus Lotus Notes bequem und sicher als E-Postbrief versandt werden. „Wir freuen uns, mit IBM einen so namhaften Partner für den E-Postbrief gewonnen zu haben”, sagt Jürgen Gerdes, Konzernvorstand Brief Deutsche Post DHL.

Lotus Notes ist einer der Marktführer für geschäftliche Mailsoftware: Mit der nun erfolgten Integration können Mitarbeiter von Unternehmen und Verwaltungen, die an das E-Postbrief Gateway angebunden sind, schnell, bequem und sicher aus ihrem gewohnten Mailprogramm heraus wichtige Briefe senden und empfangen. Auch der Versand elektronischer Einschreiben ist in der vertrauten Mail-Software möglich. Gerdes: „Der E-Postbrief wird zunehmend Teil des geschäftlichen Alltags. Unsere Geschäftskunden profitieren von seiner Sicherheit und Bequemlichkeit, ohne ihre gewohnte IT-Umgebung verlassen zu müssen.”

Die Einbindung in Lotus Notes ist Teil einer umfassenden E-Postbrief Kooperation zwischen IBM und Deutscher Post. So kann der E-Postbrief künftig Bestandteil von Beratungs- und Integrationsprojekten werden, die IBM bei Kunden durchführt. „Der E-Postbrief passt sehr gut in unseren ganzheitlichen Beratungs- und Integrationsansatz”, sagt Martina Koederitz, Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Deutschland. „Sein Einsatz spart Kosten, integriert und beschleunigt Kommunikationsprozesse. Genau das erwarten unsere Kunden von uns.”

Hermes greift die Deutsche Post an: Kampfpreis für Privatkunden / BdKEP: „Hermes auf Abwegen”

02.11.2011
Logo Hermes Logistik GruppeDie Hermes Logistik Gruppe greift im Weihnachtsgeschäft die Deutsche Post mit einem Kampfpreis für Päckchen an, um deren Privatkunden zu gewinnen. Neben dem klassischen Paket bietet Hermes erstmals auch die Beförderung von Päckchen an und verlangt 10 Cent weniger als die Deutsche Post im günstigsten Tarif. Von ihren Geschäftskunden verlangt Hermes aber höhere Preise. Bisher befördert Hermes zu 90 Prozent ihres Sendungsvolumens Paketsendungen der Hermes-Mutter Otto-Versand und des Online-Händlers Amazon.

Bei Sendungen von Privatkunden zu Privatkunden (C2C) ist die Deutsche Post DHL Marktführer mit ca. 140 Millionen Stück. Hermes liegt bei einem Anteil von etwa 20 Prozent und hat angekündigt, DHL beim Privatkundensegment zu überholen.

Mit dem neuen Angebot - 3,80 Euro bei Online-Frankierung (Deutsche Post online 3,90 Euro, im Weihnachtgeschäft 3,50 Euro) - will Hermes neues Wachstum generieren. Das Hermes-Päckchen ist auch versichert. Soll ein Post-Päckchen gegen Beschädigung und Verlust in Höhe von bis zu 25 Euro versichert sein, wird 1 Euro zusätzlich fällig. Allerdings ist eine Versicherung nur bei online-Freimachung möglich. Dieser Service entfällt aber ab 1. Januar 2012. Alternativ bietet die Deutsche Post dafür ihr „Paket bis 2 kg” mit Online-Freimachung (nicht bei der Filiale!) an, das bis 500 Euro versichert ist. Päckchen dürfen bei der Post höchstens 2 kg schwer sein, bei Hermes bis 25 kg.

Mittelständische Transportunternehmen, die als Subunternehmer für Hermes die Zustellung der Pakete und Päckchen übernehmen, kritisierten heftig die neue Hermes-Strategie. Deren Verband, der BdKEP, erklärte: „Hermes senkt, sofern der Versender bestimmte Eigenleistungen erbringt wie Frankierung über das Internet, die Paketpreise. Andere Paketunternehmen haben dagegen eine Preiserhöhung angekündigt.” „Preissenkungen im Paketbereich sind auf jeden Fall das falsche Signal”, sagte Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender des BdKEP, „der Zusteller wird es ausbaden müssen.”

In der BdKEP-Pressemitteilung heißt es weiter: „Paketbeförderung und -zustellung ist und bleibt als Dienstleistung ein arbeitsintensiver Bereich. Automation, die die Kosten reduzieren könnte, ist nur begrenzt möglich. Auch in Zukunft, muss von einem Zusteller das Paket in den 4. Stock getragen werden - es sei denn, man bietet nur noch die Selbstabholung an. Jede Preissenkung wirkt sich unmittelbar auf die in diesem Bereich Beschäftigten aus. Prekäre Verhältnisse sind unausweichlich. Das Outsourcing der Beschäftigungsverhältnisse an Subunternehmer nimmt zu. Ihr Anteil an den sogenannten Aufstockern des Lebensunterhaltes nach ALG II ist in der letzten Zeit deutlich angestiegen, wie Untersuchungen zeigen. Mindestlöhne und Billigprodukte werden diese Entwicklung anheizen.”

„Die Hermes Paketpreise und das Nachdenken der CDU über Lohnuntergrenzen sind in einem Zusammenhang zu sehen”, führte Rudolf Pfeiffer weiter aus. „Gerade am ‚Prinzip Hermes’ wird deutlich, dass die Politik gleichzeitig über Stundenumsatz-Untergrenzen für Selbständige ohne Angestellte nachdenken muss.”

DHL expandiert in China: Neue Niederlassungen in Zentral- und West-China

Oktober 2011
Logo DHL Global ForwardingDHL Global Forwarding (DGF) baut seine Präsenz in China bis 2015 massiv aus. DHL will vor allem in der Mitte und im Westen Chinas neue Standorte gründen, weil nach DHL-Marktbeobachtungen dort die Nachfrage nach Logistikdienstleistungen besonders rasch wächst.

DGF will 2 neue Niederlassungen im Einzugsbereich von Zhengzhou in der Provinz Henan und von Talyuan in der Provinz Shanxi gründen. 3 weitere sind in Wenzhou (Provinz Zhejiang), Xuzhou (Provinz Jiangsu) und Huizhou (Provinz Guangdong) geplant, wie DHL im Oktober 2011 mitteilte. Weitere 2 Niederlassungen und 20 Vertriebsbüros sollen dazu kommen. Deren Standorte sind noch nicht endgültig fixiert. Bis 2015 will DGF in 30 Prozent der kleineren Millionenstädten vertreten sein. DGF reagiert damit auch auf den Trend vieler Unternehmen, ihren Betrieb mehr und mehr von der Küste ins Inland zu verlagern.

„Indem sie die Industrialisierung von Zentral- und Westchina zur Chefsache gemacht hat, treibt die chinesische Regierung die Entwicklung dieser Regionen stark voran”, erklärte Roger Crook, Vorstandsmitglied der Deutschen Post AG. DGF könne vom rasanten Ausbau der Infrastruktur in den westlichen Landesteilen profitieren, so der DGF-Chef. „Damit können wir unsre multimodalen Transportlösungen flächendeckender anbieten”, ergänzt Steve Huang, CEO China bei DGF. Schließlich, so der Manager, bestehe China nicht nur aus Peking und Shanghai.

TNT fährt Frachtgeschäft zurück

01.11.2011
Logo TNT ExpressTNT Express, die im Frühjahr 2011 aus dem früheren niederländischen Logistikkonzern TNT herausgelöst wurde, muss sparen, denn die wirtschaftlichen Aussichten sind trübe. Das Angebot auf der Verbindung zwischen Asien und Europa werde ausgedünnt, teilte TNT im Oktober 2011 mit. Künftig sollen statt 4 nur 2 bis 3 Flugzeuge eingesetzt werden. „Die Geschäftsentwicklung kann und sollte besser sein”, sagte Finanzchef Bernard Bot.

Seit der Aufspaltung der niederländischen TNT in die 2 Unternehmen TNT Express und PostNL (Briefgeschäft) im Frühjahr 2011 ist TNT Express eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Der bereinigte Gewinn vor Steuern und Zinsen (EBIT) von TNT Express brach im 3. Quartal um 47 Prozent auf 43 Millionen Euro ein. Der Umsatz legte um 1,3 Prozent auf 1,78 Milliarden Euro zu.

Machtkampf um die Bundesnetzagentur / Jochen Homann wird Nachfolger von Matthias Kurth

05.11./02.12.2011
Logo BNetzADer Koalitionsausschuss der Regierungspartner CDU/CSU und FDP wollen am 6. November 2011 über die Nachfolge des Präsidenten der Bundesnetzagentur entscheiden. Nach Informationen der Tageszeitung „Die Welt” stehen dabei nur noch 2 Namen auf der Liste der Politiker. Wie die Welt Anfang November 2011 berichtete, will die CSU, die für sich ein Vorschlagsrecht reklamiert, den Gründungspräsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus-Dieter Scheurle (CSU), an die Stätte seines früheren Wirkens zurückbringen. Scheurle ist derzeit Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) favorisiert jedoch ihre Parteifreundin, die frühere Umweltministerin in Baden-Württemberg, Tanja Gönner.

Matthias Kurth

Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Sein Vertrag läuft Ende Februar 2012 aus.
Foto: BNetzA

Die offizielle Wahl des Nachfolgers von Behördenchef Matthias Kurth (SPD) soll auf der Beiratssitzung der Bundesnetzagentur am 21. November erfolgen. Der Vertrag von Kurth (59) läuft Ende Februar 2012 aus. Kurth stünde für eine 3. Amtszeit zur Verfügung, heißt es im Umkreis der Bundesnetzagentur. Sollte es dazu kommen, wäre Kurth der letzte Präsident mit 3 Amtszeiten. Eine Gesetzesanpassung an EU-Vorgaben erlaubt künftig nur noch 2 Amtsperioden. Kurths Sachkenntnis und Arbeit wird parteiübergreifend gelobt, auch in der Telekommunikations- und Energiebranche hat er sich einen guten Ruf erworben. Bis zuletzt muss sich der Jurist auch Hoffnungen auf die 3. Amtszeit gemacht haben. Denn Kurth hat eine Reise nach Indien für Anfang November abgesagt, um in den entscheidenden Tagen in Bonn zu sein.

Offenbar drängt die CDU/CSU darauf, den Präsidentenstuhl mit einem Parteimitglied aus ihren Reihen zu besetzen, dies umso mehr, als die Bundeskanzlerin schon bei der Nominierung eines Kandidaten für den gewichtigen Posten des Chefvolkswirts bei der Euroäischen Zentralbank über ihren Schatten gesprungen ist und den SPD-Mann Jörg Asmussen vorgeschlagen hatte. Und die Liberalen durften schon mit Andreas Mundt den Präsidenten des Bundeskartellamtes stellen.

Eine Kandidatur Scheurles wird allerdings sogar in der CSU nicht nur positiv gesehen. „Der Präsident der Bundesnetzagentur hat in vielen Bereichen mehr Hebel in der Hand als selbst der Bundeswirtschaftsminister”, sagte der energiepolitische Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag, Georg Nüßlein. „Die Position entspricht fast der eines Parallel-Wirtschaftsministers.” Deshalb zieht Nüßlein „einen Parlamentarier und Politiker” einem beamteten Staatssekretär Scheurle vor.

Tanja Gönner (42), Juristin und Merkel-Favoritin, ist seit 1987 CDU-Mitglied. In Baden-Württemberg war Gönner über mehrere Jahre Umwelt- und Verkehrsministerin. Sie kennt also schon einige Themen, die auch bei der Bundesnetzagentur ein wichtige Rolle spielen, z.B. Energie und Bahn. Die Bundesnetzagentur konzentriert sich zurzeit in erster Linie auf die Energiewende. Post und mehr noch die Telekommunikation rücken 16 Jahre nach der Postreform II und der danach folgenden schrittweisen Liberalisierung zunehmend in den Hintergrund.

Aus Berliner Regierungskreisen wurde Ende November bekannt, Nachfolger von Matthias Kurth als Präsident der Bundesnetzagentur solle Jochen Homann, bislang parteiloser Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, werden. Am 1. Dezember bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium diese Information. Homann ist nach Angaben aus Regierungskreisen der Wunschkandidat von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). Rösler wolle das Schlüsselamt für die Umsetzung der Energiewende mit einem Experten und nicht mit einem Politiker besetzen, hieß es.

Homann gilt als erfahrener Industrie- und Energiefachmann. CSU-Wirtschaftsminister Michael Glos ernannte ihn 2008 zum beamteten Staatssekretär. Unter seinen Nachfolgern, den FDP-Wirtschaftsministern Rainer Brüderle und Philipp Rösler verhandelte Homann das Energiekonzept der Bundesregierung - vor und nach Fukushima. Eine neue Herausforderung erwartet ihn als Chef der Bundesnetzagentur mit der Umsetzung der Energiewende.

Beirat der Bundesnetzagentur schlägt Jochen Homann als Nachfolger für Präsident Matthias Kurth vor

12.12.2011
Logo BNetzADer Beirat bei der Bundesnetzagentur hat am 12. Dezember 2011 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 mit großer Mehrheit beschlossen, der Bundesregierung Jochen Homann als Präsident und Peter Franke als Vizepräsident vorzuschlagen.

Der 58-jährige Diplom-Volkswirt Homann ist Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Der 57-jährige Jurist Franke ist Leitender Ministerialrat im Düsseldorfer Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr.

Eduard Oswald, Vizepräsident des Deutschen Bundestages und zugleich Vorsitzender des Beirats der Bundesnetzagentur, zeigte sich erfreut, dass sich der Beirat auf eine kompetente Spitze bei der Bundesnetzagentur verständigen konnte: „Jochen Homann und Peter Franke werden zusammen mit Dr. Iris Henseler-Unger an der Spitze der Bundesnetzagentur die überaus erfolgreiche Regulierungspolitik fortsetzen. Mit unserem Vorschlag haben wir 2 ausgewiesene und weithin anerkannte Experten benannt, die durch ihre Erfahrungen entscheidend dazu beitragen werden, die beschlossene Energiewende erfolgreich umzusetzen.”

Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) hatte den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gebeten, der Bundesregierung einen Vorschlag für die Benennung der Nachfolge von Präsident Matthias Kurth und Vizepräsident Johannes Kindler zu unterbreiten, deren öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse mit Ablauf des 29. Februar bzw. des 31. Januar 2012 vertragsgemäß enden. Da die Sondierungen für diese wichtigen Positionen zur letzten Sitzung des Beirats am 21. November 2011 noch nicht abgeschlossen waren, hatte Dr. Rösler die Vorschlagsfrist verlängert.

Nach dem Gesetz über die Bundesnetzagentur hat der Beirat ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidiums der Agentur. Falls die Bundesregierung diesem Vorschlag nicht entsprechen sollte, hat sie das Gremium erneut aufzufordern, innerhalb von 4 Wochen Vorschläge zu unterbreiten. Das Letztentscheidungsrecht der Bundesregierung bleibt davon unberührt.

Ende des Zitats

Grüne Pakete mit GLS Germany

10.11.2011
Logo GLSBeim Paketversand den CO2-Ausstoß ausgleichen: Das ist jetzt mit dem ThinkGreen-Service von GLS Germany möglich - sowohl innerhalb Deutschlands als auch europaweit. „Mit dem ThinkGreen-Service können unsere Kunden beim Versand einen aktiven Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten”, sagt Klaus Conrad, Managing Director der GLS Germany. „Dass beim Warentransport - egal auf welchem Verkehrsweg - Emissionen entstehen, lässt sich bislang nicht vermeiden. Wir bieten unseren Kunden eine Möglichkeit, die CO2-Belastung auszugleichen.”

Der neue Service ist für den Paketdienstleister eine sinnvolle Ergänzung seiner Umweltinitiative Think-Green, in der ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Umweltentlastung innerhalb der europaweit präsenten Unternehmensgruppe zusammengefasst sind. Gleichzeitig entspricht GLS mit dem neuen Service dem Wunsch einer wachsenden Kundenzahl nach einer klimaneutralen Versandlösung.

GLS-think-green-header

Foto: GLS

Wälder versus Schadstoffe
Gegen einen Aufschlag auf den normalen Paketpreis von 5 Cent national und 10 Cent für den europaweiten Versand werden die Pakete zur „grünen” Sendung. Das Geld fließt in extern zertifizierte Aufforstungsprojekte. Ein Hektar Wald bindet durchschnittlich pro Jahr 10 Tonnen CO2. Der Ertrag aus dem ThinkGreen-Service unterstützt die Erweiterung bzw. Erhaltung von Forstflächen - entsprechend der zu kompensierenden Schadstoffmenge. Den durchschnittlichen CO2-Ausstoß pro Paket ermittelt GLS auf Basis ihrer aktuellen Umweltbilanz. Die Methode zur Datensammlung und -konsolidierung sowie die paketbezogene CO2-Berechnung entsprechen der ISO-Norm 14064-1 und dem Greenhouse Gas Protocol.

Versender, die den ThinkGreen-Service nutzen, können das entsprechende Logo auf Ihrer Homepage abbilden und zur Umweltinitiative von GLS verlinken. Ab 1.000 Jahrespaketen erhalten Sie zudem eine Urkunde von GLS. Zusätzlich zum Think-Green-Vermerk auf dem Versandlabel können die Versender einen Extra-Aufkleber anbringen, um „grüne” Pakete für die Empfänger klar erkennbar zu machen. Sie sind bei GLS erhältlich. „Damit zeigen die Absender ihren Kunden, dass sie sich für nachhaltigen Versand engagieren”, so Klaus Conrad. „Zudem wirkt sich der Kohlendioxidausgleich positiv auf die eigene Umweltbilanz aus.”

Kurierdienst alpexx: 100 km täglich CO2-frei fahren in Düsseldorf

15.11.2011
Logo alpexxWie der Branchenverband BdKEP meldet, setzt der Kurierdienst alpexx als erster Kurierdienst in Düsseldorf seit Anfang November 2011 ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug ein. Es handelt sich dabei um einen Mercedes-Benz Vito E-Cell, mit dem innerstädtische Post-Touren durchgeführt werden.

Geschäftsführender Gesellschafter Volker Matter: „Wir wollen die Tauglichkeit von E-Fahrzeugen im Kuriergewerbe jetzt mal testen, denn wir wollen damit einen Beitrag zur Emissionsreduzierung und Luftreinhaltung in Düsseldorf leisten.” Die Reichweite des Fahrzeugs beträgt 100 km mit einer Batterieladung. Schon nach 5 Stunden Ladezeit an der von alpexx auf dem Betriebsgelände errichteten Ladestation steht die vollständige Batteriekapazität wieder zur Verfügung. Bewältigt werden mit dem Fahrzeug die täglichen Posttouren, die Leerung der Postfächer und Anlieferung von Post bei der Deutschen Post. Die täglichen Kilometerleistungen im Kuriergewerbe liegen eher doppelt so hoch. Hierfür müsste die Batteriekapazität verbessert werden

.

alpexx GmbH besteht seit 1987, gegründet als PS Postfach Service GmbH. Außer den Postdienstleistungen, zu denen der Zustell- und Abholservice gehört, bietet alpexx im Großraum Düsseldorf den gesamten Umfang eines städtischen Kurierdienstes an, von der Direktfahrt bis zu nationalen und internationalen Express-Lieferungen. alpexx beschäftigt derzeit 70 Mitarbeiter.

Deutsche Post muss Discountstrategie beenden / Post schließt First Mail

16./21.11.2011
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 15. November 2011 entschieden, dass die Firma First Mail Düsseldorf GmbH aufgrund einer sofort vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur verpflichtet ist, ihre zu niedrigen Preise im Sinne eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs nach oben hin anzupassen.

Logo First Mail

In der Pressemitteilung des OVG zu dem Beschluss heißt es:
Die Firma Frist Mail, eine 100-prozentige Tochter der Deutschen Post, erbringt mit dieser und weiteren Wettbewerbern in Düsseldorf, im Ruhrgebiet und in Teilen von Berlin Postdienstleistungen. Mit Bescheid vom 14. Juni 2011 forderte die Bundesnetzagentur die Firma auf, für im Einzelnen beschriebene Postdienstleistungen bestimmte Entgelte nicht zu unterschreiten bzw. die von der Deutschen Post geforderten Entgelte nicht zu unterschreiten. Zur Begründung wies die Bundesnetzagentur u. a. darauf hin, die Entgelte der Firma First Mail enthielten Abschläge, die die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf dem Markt für Postdienstleistungen in missbräuchlicher Weise beeinträchtigten.

Gegen diese kraft Gesetzes sofort vollziehbare Anpassungsaufforderung erhob die Firma First Mail Klage beim Verwaltungsgericht Köln und beantragte dort zugleich, die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte diesen Antrag mit Beschluss vom 1. September 2011 ab. Die dagegen von der Firma First Mail erhobene Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem eingangs erwähnten Beschluss als unbegründet zurückgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Nach der in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung sei davon auszugehen, dass die von der Firma First Mail geforderten Entgelte den normativen postrechtlichen Entgeltgrundsätzen nicht entsprächen, sich insbesondere nicht an den Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung orientierten. Ob es sich insoweit um eine sogenannte gezielte Kampfpreisunterbietung handele, könne offen bleiben. Jedenfalls sei das Entgeltverhalten der Firma First Mail mit ihren unter den Entgelten der Muttergesellschaft liegenden Entgelten für vergleichbare Postdienstleistungen missbräuchlich. Die Unterschreitung der Entgelte der Muttergesellschaft diene offenbar dazu, mit niedrigeren Preisen zugunsten der Muttergesellschaft den Wettbewerb in den betroffenen räumlichen Bereichen zu verringern. Auf eine Niedrigpreispolitik im Rahmen einer Markteintrittsphase könne die Firma sich angesichts der seit mehreren Jahren von ihr angebotenen Postdienstleistungen in den betreffenden Regionen nicht mit Erfolg berufen. Die Niedrigpreisstrategie solle den Wettbewerb in dem Bereich zugunsten der Muttergesellschaft und zulasten anderer Wettbewerber einschränken. Die Firma First Mail müsse auch die sofortige Vollziehung der Aufforderung zur Entgeltanpassung vor der Entscheidung im Hauptsacheverfahren hinnehmen, weil die sofortige Vollziehung einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb im Postdienstleistungsbereich herstelle und sichere. Ein solcher Wettbewerb liege im öffentlichen Interesse. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 13 B 1082/11.

Zum Kundenkreis des 2004 von der Post übernommene Unternehmen gehören besonders preisbewusste Großkunden. First Mail beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter und mehrere Hundert Auszubildende. Der Stundenlohn der First Mail Beschäftigten liegt deutlich unter den Löhnen der Post-Mitarbeiter im Mutterkonzern. Trotzdem decken die Preise offensichtlich nicht die Kosten. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, schreibt First Mail seit Jahren Verluste.

Am 21. November 2011 meldete die FAZ, die Deutsche Post bereite nach dem Urteil des OVG Münster die Abwicklung der Billigtochter First Mail vor. Aus der Branche sei zu hören, dass First Mail zum Jahreswechsel geschlossen werde. Viele Mitarbeiter hätten sich deshalb schon bei anderen Anbietern beworben. First Mail habe bereits mit der Gewerkschaft ver.di erste Gespräche über eine sozialverträgliche Lösung für die Beschäftigten aufgenommen.

Ein Sprecher der Deutschen Post widersprach der FAZ-Meldung. Es gebe noch keinen Beschluss, wie es mit First Mail weitergehen solle. „Wir sehen aber auch, dass die Bedingungen im Markt nach dem OVG-Urteil deutlich schwieriger werden.” Konkurrenten wie TNT Post begrüßen die Entwicklung und sieht nun die Chance, dass sich ein „freier und fairer Wettbewerb” auf dem deutschen Briefmarkt einstellen wird.

Am 22. November bestätigte der Postkonzern die Schließung von First Mail zum Jahresende. Erste Großkunden, darunter die WAZ-Gruppe, haben ihre Verträge mit First Mail deshalb schon gekündigt. Die gut 900 Auszubildenden würden vom Konzern übernommen, sagte eine Post-Sprecherin. Auch die 180 fest angestellten Mitarbeiter bekämen Beschäftigungsangebote der Post.

Loriot-Wohlfahrtsmarken: Urheberrechtsstreit zwischen Loriot-Erbin und Wikimedia Foundation / Sind Postwertzeichen nach der Privatisierung der Deutschen Post noch amtliche Druckwerke?

17.11.2011
Um die Abbildung der Loriot-Wohlfahrtsmarken in Wikipedia ist ein Urheberrechtsstreit entstanden. Susanne von Bülow, die Tochter und Erbin des am 22. August 2011 verstorbenen großen Humoristen und Künstlers Vicco von Bülow, alias Loriot, hat gegen die Betreiberin von Wikipedia, die Wikimedia Foundation in den USA, beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erstritten. Danach muss Wikipedia die Abbildung der 4 Wohlfahrtsmarken, die das Bundesfinanzministerium am 3. Januar 2011 mit Loriot-Motiven herausgegeben hat, aus der Internetseite von Wikipedia entfernen.

Die Herren im Bade

„Die Herren im Bade”, eines der 4 Wohlfahrtsmarken-Motive, Erstausgabe 3. Januar 2011
Originalgröße des Postwertzeichens: 55,0 x 32,8 mm
Motiv: © Loriot / Gestaltung: © Prof. Hans Günter Schmitz / Herausgeber: Bundesfinanzministerium
Die Marke ist hier abgebildet mit freundlicher Zustimmung von Susanne von Bülow

Unter dem Stichwort „Loriot” ist im Internetlexikon Wikipedia ein ausführlicher Artikel über Vicco von Bülow veröffentlicht. U.a. waren neben Fotos von Loriot auch die Faksimile-Unterschrift des Künstlers und die 4 Wohlfahrtsbriefmarken mit den Loriot-Zeichnungen „Herren im Bad”, „Das Frühstücksei”, „Auf der Rennbahn” und „Der sprechende Hund” abgebildet. Die Betreiber von Wikipedia hatten versäumt, vor der Aufnahme der Marken in die Wikipedia-Seite die Zustimmung des Autors der Zeichnungen einzuholen. Zudem hatte Wikipedia die Markenbilder noch mit dem Hinweis versehen, es handle sich um amtliche Werke, die jeder frei nutzen könne. Dem widersprach der Berliner Anwalt der Klägerin, Benedikt Bräutigam. Nach dem Tode ihres Vaters hatte Susanne von Bülow die Wikipedia-Verantwortlichen schriftlich gebeten, die Abbildung der 4 Loriot-Marken aus Wikipedia zu entfernen. Die Wikipedia-Betreiber reagierten darauf nicht. Per Eilverfahren erwirkte Susanne von Bülow über ihren Anwalt eine einstweilige Verfügung. „Die Nutzung ist rechtswidrig, da es an der erforderlichen Rechtseinräumung durch den Künstler oder dessen Erben fehlt”, stellte das Landgericht Berlin in seinem Beschluss vom 6. Oktober 2011 fest.

Das Gericht untersagte der Wikimedia Foundation „bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an ihrem jeweiligen Geschäftsführer, die Briefmarken der Deutschen Post AG mit den Motiven ‚Das Frühstücksei’, ‚Herren im Bad’, ‚Auf der Rennbahn’ und/oder ‚Der sprechende Hund’ und/oder dem Schriftzug von Loriot öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen”.

Weiter stellte das Gericht fest: „Die den Briefmarkenmotiven zugrunde liegenden Zeichnungen sind als Werke der bildenden Kunst nach § 2 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt...Die Antragsgegnerin kann sich nicht auf § 5 UrhG berufen, denn die Marken sind keine amtlichen Werke...Die o.g. Nutzung ist rechtswidrig, da es an der erforderlichen Rechtseinräumung durch den Künstler oder dessen Erben fehlt.
Die ungenehmigte Wiedergabe der Unterschrift des Vaters der Antragstellerin mit dem Schriftzug ‚Loriot’ stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die einen Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 BGB auslöst...”

Wikipedia hat am 8. November 2011 die Markenabbildungen und die Faksimile-Unterschrift aus ihrer Homepage entfernt. Die Verfügung des Landgerichts stieß in der Öffentlichkeit auf ein überwiegend kritisches Echo. Der Hamburger Rechtsanwalt Martin Bahr sagte, das Vorgehen der Erbin und die einstweilige Verfügung seien formaljuristisch korrekt, auch wenn die Zustellung des Beschlusses an die Wikimedia Foundation in den USA ein eher aufwendiger Rechtsweg sei. „Loriot würde sich wahrscheinlich im Grab umdrehen”, weil Vicco von Bülow wenig für solche Konfrontationen übrig gehabt habe. Er könne die Inhaberin der Rechte verstehen, doch werde da „mit Kanonen auf Spatzen geschossen”. Philatelisten müssen trotz des Gerichtsbeschlusses nicht zittern. „Wir werden jetzt nicht den kleinen Briefmarkenhändler mit Klagen überziehen, der in seinen Angebotsprospekten die Marken abgebildet hat”, sagte Bräutigam.

Bei der Feststellung, Briefmarken seien keine amtlichen Werke, verweist das Gericht auf Dreier/Schulze, UrhG, 3. Auflage, § 5. Rz 11 m.w.N.; Wandtke/Bullinger-Marquardt, Urheberrecht, 3. Auflage, § 5, Rz. 20 m.w.N.

Nach der Auflösung des Bundespostministeriums Ende 1997 wurde kraft Organisationserlass des Bundeskanzlers (Bekanntmachung vom 17. Dezember 1997, BGBl 1998 I S. 68) die „Befugnis zur Herausgabe von Postwertzeichen” dem Bundesfinanzministerium übertragen. Auf Anfrage der Schriftleitung dieser Chronik teilte das Bundesministerium der Finanzen am 27. Dezember 2011 mit: „Das Bundesministerium der Finanzen hat stets die Auffassung vertreten, dass Postwertzeichen keine amtlichen Werke im Sinne des § 5 Urheberrechtsgesetz und daher nicht gemeinfrei sind. Dies wurde und wird auch von der urheberrechtlichen Literatur - unabhängig von der Privatisierung der Deutschen Post AG - so gesehen.”

PIN MAIL AG schließt Filialen und setzt auf Partnershops

17.11.2011
Logo PIN Mail AGDer Briefdienstleister PIN Mail AG schließt seine Filialen in Berlin. Die PIN MAIL reagiert damit auf die erwartete erneute Einführung des Mindestlohns, wie eine Unternehmenssprecherin gegenüber ONEtoONE erklärte. Die Kunden brauchen aber keine Service-Nachteile befürchten. „Unsere Kunden finden unseren Service in über 120 Partnershops in Berlin”, so eine Unternehmenssprecherin.

Die PIN MAIL betrieb bisher 7 eigene Filialen. „Gleichzeitig mit der Schließung der eigenbetriebenen Filialen verlagern wir unsere Service-Punkte auf Convenience Locations. Davon existieren derzeit über 250 in Berlin”, so die Sprecherin. „Die PIN Mail bietet den Berlinerinnen und Berlinaußerdem außerdem ein breit gefächertes Netz an Standorten für den Versand ihrer Briefe. Unsere Kunden finden unseren grünen PIN-Briefkasten an über 370 Plätzen in unserer Hauptstadt. Sie können ihre Sendungen in allen Berliner KAISER's-Märkten einfach und bequem bei ihrem Einkauf verschicken. In jeder Filiale steht ein grüner PIN-Briefkasten. Die Leerungszeiten sind kundenfreundlich gestaltet, in den meisten Märkten ist eine Abholung nach 18:00 Uhr gewährleistet, an 3 Standorten sogar nach 22:00 Uhr.”

„Einer neuerlichen Einführung des Mindestlohns in unbekannter Höhe begegnen wir damit rechtzeitig und arbeiten sozialverträglich voraus”, begründet das Unternehmen die Entscheidung auf Nachfrage von ONEtoONE.

VW eT!: Der neue Fridolin / Deutsche Post und VW präsentieren Forschungsfahrzeug

22.11.2011
VW präsentierte zusammen mit der Deutschen Post und der Hochschule für Bildende Kunst in Braunschweig am 22. November 2011 in Potsdam den neuen Elektrotransporter eT! Damit feiert der legendäre Transporter Fridolin der 1960er Jahre fröhliche Auferstehung. Der eT genannte Transporter ist für Post- und Paketdienste konzipiert, fährt rein elektrisch und kann dem Zusteller bei Bedarf selbst fahrend folgen.

Als Zukunftsvision präsentiert das Forschungsfahrzeug eT! das für Elektrofahrzeuge im gewerblichen Bereich momentan maximal machbare Technologie-Niveau und ist extrem auf die zukünftigen Kundenbedürfnisse zugeschnitten: Insbesondere die Möglichkeit, den Wagen teilautomatisch und elektrisch in den Innenstädten bewegen zu können.

VW Fridolin

(von rechts nach links) Dr. Rudolf Krebs, Generalbevollmächtigter und Leiter Volkswagen Konzern Elektro-Traktion,
Prof. Dr. Jürgen Leohold, Leiter Volkswagen Konzernforschung,
Ministerialdirigent Dr. Norbert Salomon, Leiter Immissionsschutz, Anlagensicherheit und Verkehr Bundesumweltministerium,
Alexander Siebeneich, Projektleiter eT! Volkswagen Konzernforschung,
Katharina Tomoff, Leiterin des GoGreen Programms Deutsche Post DHL,
Peter Wouda, Leiter Design Exterieur Volkswagen Design Center Potsdam
Foto: VW

„Das Forschungsfahrzeug eT! könnte die Welt der leichten Nutzfahrzeuge revolutionieren: Komplett neu konzipiert, emissionsfrei angetrieben, bis in den letzten Winkel durchdacht und bei Bedarf teilautomatisch fahrend! So vereint eT! konsequent ökonomische und ökologische Aspekte”, so Prof. Dr. Jürgen Leohold, Leiter der Volkswagen Konzernforschung, anlässlich der Weltpremiere in Potsdam. Und weiter: „Die weitreichende Bedeutung dieses Forschungs-projektes unterstreicht die Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.”

Dabei ist der eT! mehr als nur ein elektrisch betriebener Transporter. Das komplette Forschungsfahrzeug wurde vielmehr in allen Details auf den spezifischen Einsatz als Post- respektive Kurierfahrzeug für den urbanen Bereich zugeschnitten. Die Forscher liefern dabei innovative Lösungen für alle erdenklichen Fahrzeugbereiche. Beispiel Türen: eT! ist ein Fahrzeug mit 3 unterschiedlichen Türsystemen. Neben der klassischen Fahrertür ist auf der Beifahrerseite eine 2-teilige, automatische Schiebetür zu finden. Diese Tür kann in 2 Stufen geöffnet werden („Doormatic”). Stufe 1 ist in unter 3 Sekunden und damit sehr schnell offen und gibt den Zustieg zum Beifahrerraum frei. Da der Innenraumboden auf der Beifahrerseite im Hinblick auf ein erleichtertes Ein und Aussteigen abgesenkt wurde (auf 315 mm über der Fahrbahn), kann der Zusteller nicht nur schnell den Laderaum sowie den Bereich neben dem Fahrersitz erreichen und dort kleine Poststücke aufnehmen, sondern stehend und mittels „Drive Stick” von der Beifahrerseite aus sogar den Wagen fahren.

„Das Exterieur des eT!”, so Peter Wouda, als Leiter Exterieur-Design im Volkswagen Design Center Potsdam verantwortlich für die Gestaltung des Forschungsfahrzeugs, „wurde konsequent auf den Einsatz als Zustellfahrzeug zugeschnitten. Das Volkswagen Design Team hatte das Ziel, optisch mit dem klaren, monolithischen, reduzierten und funktionalen Design eine Brücke von der großen Historie des T1 in die Zukunft des Segmentes zu schlagen.”

„Der Volkswagen eT! ist zukunftsweisend, weil er innovative Technologie mit umweltfreundlichen Aspekten vereint, sodass in der Zukunft insbesondere Zeit und Emissionen bei der Zustellung von Paketen und Päckchen eingespart werden könnten. Ich freue mich, dass wir im Rahmen der Zusammenarbeit unsere Erfahrungen einbringen konnten und damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung von alternativen Fahrzeugen leisten können”, sagt Katharina Tomoff, Leiterin des GoGreen Programms bei Deutsche Post DHL.

Die beiden E-Motoren leisten bis zu 96 kW/131 PS und sind für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 110 km/h ausgelegt. Die Batteriekapazität soll für eine Reichweite von rund 100 Kilometern ausreichen. Mehrere Lithium-Ionen-Batterien speichern insgesamt 32 kW/h.

Friedolin Innenansicht

An den Stehsitz gelehnt, kann der Zusteller den VW eT! auch über einen Drive-Stick von der Beifahrerseite aus steuern.
Foto: VW

Der Zusteller kann das Auto stehend vom Beifahrerplatz mittels eines kleinen Hebels (Drive Stick) lenken. Per Fernsteuerung kann der Zusteller den eT! aber auch teilautomatisch hinter sich herfahren lassen, unterstützt von einer Kamera und Sensoren in den Stoßfängern.

Ein Transportfahrzeug speziell für den Stadtverkehr hat VW schon 1964 bis 1974 für die damalige Deutsche Bundespost gebaut. Der „Typ 147”, landläufig bekannt als „VW Fridolin” war ein Hochdachkombi, abgeleitet vom VW Käfer und angetrieben vom 32kW/44 PS 4-Zylinder-Boxermotor des Käfers. Hubraum: 1,2 Liter.

VW Fridolin

Der erste Fridolin wurde zwischen 1964 und 1974 gebaut
Foto: Deutsche Post AG

BdKEP: Dumpingvorwürfe gegen die Deutsche Post

29.11.2011
Logo BdKEPDer BdKEP hat bei der Bundesnetzagentur beantragt, die niedrigen Preise der Deutschen Post für Infobrief, Infopost, Waren- und Büchersendung zu überprüfen. „Alle 4 Produkte können als B-Post bezeichnet werden, denn die Laufzeit beträgt bis zu 4 Tagen. Sie sind unverhältnismäßig preisreduziert gegenüber einer Standardbriefsendung. Gegenüber dem Infobrief mit 35 Cent netto ist die Standardsendung mit 55 Cent um 57 Prozent teurer. Der Maxibrief ist gegenüber der Büchersendung mit 1.000 Gramm um 214 Prozent teurer” schreibt der BdKEP in seiner Pressemitteilung vom 29. November 2011.

Weiter stellt der BdKEP fest: „Zirka 70 Prozent der Kosten entfallen auf die Zustellung. Die Kosten verringern sich nicht dadurch, dass die Sendung inhaltsgleich ist wie beim Infobrief, oder dadurch, dass die Sendung ein Buch enthält wie bei der Büchersendung. Auch die längere Laufzeit fällt bei den hohen Zustellkosten nicht so ins Gewicht.

Es handelt sich bei allen 4 verbilligten Sendungsformen um Produktangebote aus den Zeiten der Bundespost, als diese keine Rabatte geben durfte. Staatlich sanktioniert konnte die Post der versendenden Wirtschaft, insbesondere der werbenden Wirtschaft, mit diesen Sonderversendungsformen entgegen kommen. Inhaltsgleichheit oder gute Literatur ändert jedoch nichts an der Kostenstruktur der Beförderung und Zustellung - genau so wenig wie die Farbe des Umschlags.”

Heute bewegen sich die Preise für Infobrief, Bücher- und Warensendung im Rahmen des Preisgefüges für konsolidierte Briefe bei hohen Stückzahlen. Ob diese Preise auch bei sehr geringen Stückzahlen und für Einzelsendungen kein Preisdumping darstellen, soll geprüft werden, so der BdKEP weiter.

Deutlicher Zweifel sei angebracht, ob die sogenannte Infopost, die bereits ab 4.000 Stück nur 25 Cent pro Sendung kostet, nicht unter Kosten verkauft wird. „Hier geht es auch nicht mehr um kleine Mengen. Infopost macht immerhin fast 1 Drittel der Sendungsmengen Brief national aus. Bei dieser Größenordnung stellt sich ernsthaft die Frage, ob Infopost ihren ausreichenden Deckungsbeitrag leistet.”

Die Deutsche Post bedränge den gesamten Wettbewerb durch das fortgesetzte Angebot billiger Briefprodukte aus Monopolzeiten wie Infopost und Büchersendung. Auf die Spitze getrieben werde dieses Preisangebot noch dadurch, dass Bücher- und Warensendung umsatzsteuerfrei verkauft werden, obwohl sie nicht zum Universaldienst gehören.

„Wir erwarten eine Überprüfung der Preise für die gesamte B-Post der Deutschen Post mit ihren willkürlichen Kriterien der Inhaltsgleichheit, Bücher- und Warensendung. Die Kriterien sind nicht gesetzlich vorgegeben und daher ein Skandal fehlender Missbrauchskontrolle”, sagte Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender des BdKEP.

Briefpreise bleiben 2012 unverändert / Standardbrief kostet auch im 10. Jahr 55 Cent

06.12.2011
Logo DPDHLDie Preise für Briefe und Postkarten zum Versand innerhalb Deutschlands und ins Ausland bleiben im nächsten Jahr 2012 unverändert. Einen entsprechenden Preisantrag der Deutschen Post für Briefsendungen bis 1.000 Gramm hat die Bundesnetzagentur am 6. Dezember 2011 im Rahmen des Price Cap Verfahrens genehmigt.

„Nach einer Preissenkung im Jahr 2003 wird das Porto ab 2012 für den Standardbrief innerhalb Deutschlands bei unverändert hoher Qualität somit im 10. Jahr hintereinander weiterhin 55 Cent betragen”, so ein Postsprecher. Auch die Preise für andere Briefprodukte wie Postkarte, Kompakt-, Groß- und Maxibrief bleiben gleich.

Der Entgeltgenehmigung ist im November 2011 eine Entscheidung der Bundesnetzagentur im sogenannten Maßgrößenverfahren vorausgegangen. Die Entscheidung ist Grundlage für die Festlegung der Porti der Deutschen Post in den nächsten 2 Jahren. Das neue Preisniveau ergibt sich aus der Differenz der Inflationsrate und der Produktivitätsfortschrittsrate. Letztere wurde für die nächsten 2 Jahre mit 0,6 Prozent pro Jahr festgelegt. Bei der Vorgabe der Produktivitätsfortschrittsrate sind neben den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung neutrale Aufwendungen zu berücksichtigen, wie sie das Postgesetz vorsieht. Dabei handelt es sich um besondere Kosten der Deutschen Post aus der flächendeckenden Infrastruktur und Sozialkosten sowie um Rückstellungen aus dem Bereich der Altersversorgung. „Die Maßgrößenentscheidung hätte der Deutschen Post sogar einen geringen Spielraum für Preiserhöhungen ermöglicht, den das Unternehmen für 2012 aber nicht in Anspruch nimmt”, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth.

Im Price-Cap-Verfahren stellt die Bundesnetzagentur zunächst das Ausgangsentgeltniveau auf Grundlage der zurzeit genehmigten Preise fest. Danach sind die beantragten Entgelte insbesondere auf die Einhaltung der im Maßgrößenverfahren bestimmten Preisänderungsrate zu überprüfen. Die Genehmigung gilt ab dem 1. Januar 2012 und ist bis zum 31. Dezember 2012 befristet.

Bundesfinanzministerium vergibt Postwertzeichen-Lizenz bis 2019 an die Deutsche Post

30.11.2011
Logo BMFDas Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Auswahlverfahren zur Vergabe einer Lizenz zur Herstellung, Verwendung und Vermarktung der Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland” erfolgreich abgeschlossen. Ab dem Jahr 2013 wird die Deutsche Post AG die vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Postwertzeichen weiter nutzen.

Die Lizenz hat eine feste Laufzeit von 7 Jahren (bis 2019) und kann danach einseitig durch das BMF um 3 weitere Jahre bis 2022 verlängert werden. Wie das BFM am 16. Dezember 2011 mitteilte, ist das gesamte Vergabeverfahren vertraulich. Die Vergabeentscheidung könne daher nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Anträge auf Teilnahme an der Ausschreibung haben die französische La Poste, der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. und die Deutsche Post AG eingereicht. Ein Angebot hat lediglich die Deutsche Post abgegeben.

Deutsche Post muss Konkurrenz nicht mit Postidentverfahren helfen

01.12.2011
Logo DPDHLDer 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 30. November 2011 entschieden, dass die Deutsche Post AG nicht für Konkurrenten das Postident-Identifizierungsverfahren anbieten muss.

Die Deutsche Post hatte sich 2010 geweigert, für ihre De-Mail-Konkurrenten 1&1-Internet AG und 1&1 Mail & Media GmbH Identifizierungsdienstleistungen, mit denen sich deren Kunden für den De-Mail-Dienst identifizieren lassen können, anzubieten. Auf eine Klage der beiden Unternehmen hatte das Landgericht Köln (Aktenzeichen 88 O (Kart.) 49/10) am 31.03.2011 entschieden, dass das Verhalten der Deutschen Post AG kartellrechtswidrig sei. Die beklagte Post nutze missbräuchlich ihre marktbeherrschende Stellung als Anbieter von Identifizierungsleistungen nach dem De-Mail-Gesetz aus.

Auf die Berufung der Deutschen Post hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts die landgerichtliche Entscheidung abgeändert und die Klage der Post-Konkurrenten abgewiesen. Die Deutsche Post habe nicht kartellrechtswidrig gehandelt, weder missbräuchlich noch diskriminierend ihre Marktmacht ausgenutzt. Eine Abschottung des Ident-Marktes finde nicht statt, weil die beiden Post-Konkurrenten für den Identifizierungsservice jedenfalls auf einen anderen Identifizierungsdienstleister zurückgreifen könnten.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung können die klagenden Konkurrenten binnen eines Monats nach Zustellung der Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, über die dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. Die Entscheidung ist unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2011/VI_U__Kart__14_11urteil20111130.html abrufbar.

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 14/11, Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.11.2011

Beim Postident-Verfahren muss sich ein Kunde in einer Postfiliale erst ausweisen und damit seine Identität eindeutig belegen, wenn er bestimmte Angebote externer Anbieter nutzen will. Das Postident-Verfahren nutzen vor allem Direktbanken, wenn Kunden online ein Konto eröffnen wollen.

BdKEP begrüßt das OLG-Urteil zum Postident-Verfahen: Chance für mehr Wettbewerb

01.12.2011 Logo BdKEPDer BdKEP begrüßte das Urteil des OLG Düsseldorf zum Postident-Streit und schrieb in seiner Pressemitteilung vom 1. Dezember 2011: „Die Weigerung der Deutschen Post, Identprüfungen für ihren De-Mail Wettbewerber Internet AG 1&1 durchzuführen, ist ein Gewinn für den Wettbewerb. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, in der Weigerung kein kartellrechtswidriges Verhalten zu sehen, trotz der sonst bestehenden Marktbeherrschung, bewertet der BdKEP positiv.

Damit ist es Wettbewerbern möglich, zu ihren Preisen Kunden zu akquirieren, die bisher allein die Deutsche Post aufgrund ihrer Marktstellung bevorzugt hätten. Insbesondere Identprüfungen am Arbeitsplatz oder zu Hause dürften attraktive Angebote sein, unter Umständen auch als Express-Angebot.” „Wettbewerber, egal ob Brief- oder Kurierdienste, haben nun eine Chance, die Marktbeherrschung auch in diesem Bereich zu brechen”, sagte Rudolf Pfeiffer, der Vorsitzende des BdKEP.

ver.di kritisiert Dumpinglöhne bei Subunternehmen der Deutschen Post

07.12.2011
Logo ver.diDie Gewerkschaft ver.di geht gegen das Lohndumping im Transportgewerbe vor. Wolfgang Abel, der Landesfachbereichsleiter für den Post- und Logistikbereich in Hamburg, nimmt Transportdienstleister aufs Korn, die ihre Beschäftigten nicht nach dem Branchentarif bezahlen. Eines dieser Unternehmen ist laut Abel die Hamburger Fahrzeug- und Transportlogistik HFL, die als Subunternehmer für die Deutsche Post DHL Paketsendungen zustellt. Abel forderte am 6. Dezember 2011 DHL auf, sich von dieser Firma und anderen „skrupellosen Subunternehmern”, die ihre Beschäftigten mit Hungerlöhnen ausbeuten, zu trennen. „Der Marktführer DHL darf nicht ständig Respekt als Konzernwert propagieren und gleichzeitig wegschauen, wenn Beschäftigte in den fremdvergebenen Paketzustellbezirken respektlos und skrupellos ausgebeutet werden”, sagte Abel.

Das NDR-Fernsehen hatte berichtet, HFL bezahle ihre Mitarbeiter deutlich unter Tarif. DHL - so Abel - solle die HFL-Beschäftigten übernehmen und nach den Löhnen der Deutschen Post bezahlen. HFL-Zusteller verdienen laut Abel nur rund 1.200 Euro brutto im Monat. Die Arbeitszeiten lägen bei einer 6-Tages-Woche zwischen 55 und 60 Stunden. „Dies entspricht einem Stundenlohn von rund 5 Euro und ist völlig inakzeptabel”, kritisiert Abel. Der Tarifvertrag für Speditionen und Logistik in Hamburg schreibe einen Einstiegslohn von 10,60 Euro pro Stunde vor. „Die Löhne müssen also verdoppelt werden, um angemessen zu sein.”

In der Branche ist die Auslagerung von Dienstleistungen wie die Zustellung an der Tagesordnung. Paketdienste wie Hermes, GLS und DPD haben ihre Zustellung laut ver.di sogar ganz oder doch überwiegend auf Subunternehmen übertragen. Abel fordert daher laut Hamburger Abendblatt den Vorstand der Deutschen Post auf, sich branchenweit für eine Anti-Dumping-Charta im Bereich der Paketzustellung stark zu machen.

Landgericht Lüneburg: Prospektwerbung darf abbestellt werden

30.09./09.12.2011
„Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nämlich dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dar sowie eine Eigentums- oder Besitzstörung.”. So urteilte das Landgericht Lüneburg am 30. September 2011 und gab dem Kläger, Rechtsanwalt Henning Grewe, recht. Grewe hatte mehrfach der Deutschen Post mitgeteilt, er wünsche nicht die Zustellung der Werbesammelsendung „EINKAUF AKTUELL” und das Einlegen dieser Werbesendung in seinen Briefkasten.

Die Deutsche Post teilte ihm daraufhin mit, er könne die Zustellung von „EINKAUF AKTUELL” durch einen Aufkleber am Briefkasten, z.B. „Keine Werbung”, verhindern, wie dies allgemein üblich sei. Der Anwalt verlangte aber von der Post, sie solle förmlich erklären, auf die Zustellung von „EINKAUF AKTUELL” zu verzichten. Schließlich verklagte er die Post, nachdem sie die Werbungsablehnung wiederholt nicht beachtet hatte. Er lehne nicht generell alle Werbesendungen ab und wolle deshalb an seinem Briefkasten keinen Werbeverbot-Aufkleber anbringen.

In der Urteilsbegründung führt das Landgericht u.a. aus:

„Zwar ist grundsätzlich Werbung durch Einwurf von Postwurfsendungen in die Briefkästen von Verbrauchern rechtlich nicht zu beanstanden. Sie dient auch dem Interesse des Verbrauchers, über das Leistungsangebot des werbenden Unternehmens einen Überblick zu erhalten. Daher kann nicht von vornherein angenommen werden, der Verbraucher lehne diese Art der Werbung ab. Gibt aber der Empfänger der Postwurfsendung ausdrücklich zu erkennen, dass er derartiges Werbematerial nicht zu erhalten wünscht, so ist eine solche Willensäußerung grundsätzlich zu beachten. Das folgt aus dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gemäß Art. 2 GG. Denn das Interesse des Einzelnen am Schutze seiner Individualsphäre hat grundsätzlich Vorrang vor dem Interesse des Unternehmens an Werbung (vgl. BGHZ 106, 229). Deshalb ist er zur Abwehr eines unerwünschten Eindringens von Werbung in seinen rechtlich geschützten Eigenbereich, das sich über seinen erklärten Willen hinwegsetzt, berechtigt (BGH WRP 1989, 308 ff.). Gerade weil die Werbung von Postwurfsendungen sehr verbreitet ist, stellt sie, wenn sie trotz einer entgegenstehenden Willensäußerung erfolgt, eine erhebliche Belästigung des Betroffenen und eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Der Einzelne hat gerade ein schutzwürdiges Interesse daran, dass sein Briefkasten nicht überfüllt wird, dass er nicht mit der Mühe der Entsorgung belastet wird und vor allem, dass er sich nicht gegen seinen Willen mit der Werbung geistig auseinander setzen muss (Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Auflage, § 7, Rn. 111). Dies gilt bereits schon dann, wenn sich der Betroffene gegen vereinzelte unerwünschte Werbung wendet, es brauchen also nicht zwingend Werbemüllberge angehäuft worden zu sein (BGHZ 106, 229, 233).

Im vorliegenden Fall wurde der Briefkasten des Klägers regelmäßig mit der streitgegenständlichen Werbung gefüllt, die der Kläger sodann aus seiner persönlichen Post aussortieren musste. Obwohl der Kläger der Beklagten am 14. Dezember 2010 mitgeteilt hatte, dass er keine weitere Zusendung von „EINKAUF AKTUELL” wünscht, erfolgten weitere Zustellungen am ... Dieses Zusenden von unerwünschter Werbung stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers dar. Zudem liegt auch ein Eingriff vor in die (Mit-)Eigentumsrechte des Klägers. Diese ergeben sich aus den §§ 903, 862 BGB.
...
Der Umstand, dass der Kläger eine weitere Zusendung der Werbung nicht wünscht, war für die Beklagte auch erkennbar gem. § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG. Eine solche Erkennbarkeit ist stets gegeben, wenn der Widerspruch dem Werbenden gegenüber brieflich oder telefonisch erklärt wurde. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2010 hat der Kläger die Beklagte darauf hingewiesen, dass er die Zusendung von „EINKAUF AKTUELL” nicht mehr wünscht. Über diesen Wunsch des Klägers haben die Parteien sogar ausdrücklich korrespondiert, sodass an der Erkennbarkeit für die Beklagte keine Zweifel bestehen. Durch das persönliche Schreiben an die Beklagte hat der Kläger für seinen Sperrvermerk zudem den direktesten Weg gewählt, der überhaupt denkbar ist. Das Argument der Beklagten, dass es praktisch einfacher ist, wenn der Kläger einen Aufkleber an seinem Briefkasten anbringt, ist zwar zutreffend, verfängt jedoch nicht, da der Kläger in der Wahl seines Benachrichtigungsmittels frei ist. Entgegen der Auffassung der Beklagten muss der Kläger seinen entgegenstehenden Willen gerade nicht „am Ort des Geschehens, also am Briefkasten” erkennbar machen. Ausreichend ist die unmittelbare Mitteilung an das werbende Unternehmen (so auch Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, § 7 Rn. 105). Es ist dann Sache des werbenden Unternehmens, den Zusteller darüber zu informieren, welche Personen keine Werbung zugestellt erhalten möchten.

Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, dass für sie ein entgegenstehender Wille auch deshalb nicht erkennbar gewesen sei, weil die ebenfalls unter der Wohnanschrift des Klägers lebende Ehefrau und dessen beide minderjährigen Kinder ihr gegenüber nicht bekundet haben, dass sie die Zusendung von „EINKAUF AKTUELL” nicht wünschen. Hierbei handelt es sich erkennbar um ein vorgeschobenes Argument der Beklagten, denn auch im Falle des Anbringens eines Aufklebers „Werbung - Nein danke”, den die Beklagte nach ihrem eigenen Bekunden stets beachtet, wüsste sie nicht, ob dieser Aufkleber von sämtlichen Hausbewohnern angebracht worden ist. Unerheblich ist der Einwand der Beklagten vorliegend aber bereits deshalb, weil das Haus (und der Briefkasten) unstreitig im Miteigentum des Klägers steht und dieser mithin gem. § 1011 BGB seine Ansprüche Dritten gegenüber in Ansehung der ganzen Sache geltend machen kann.
...
Ein Unternehmer hat demnach den Willen eines Verbrauchers unabhängig davon zu beachten, ob dies wegen der Art und Anlage der Werbeaktion mit einem Arbeits- und Kostenaufwand verbunden ist, der in keinem angemessenen Verhältnis zu der mit der Werbung verbundenen Belästigung des Umworbenen steht (vgl. LG Flensburg, Entscheidung vom 19.01.2007, Az. 4 O 267/06). Demnach ist es auch unerheblich, dass der Aufwand der Beklagten zur Einhaltung der geforderten Unterlassung in einem (wirtschaftlichen) Missverhältnis zur subjektiv empfundenen Beschwer des Klägers steht. Unbeachtlich ist somit auch, dass der Kläger durch das einfache Anbringen eines entsprechenden Aufklebers auf seinem Briefkasten zuverlässig insgesamt den Einwurf von Werbung oder aber auch den Einwurf von Werbung bestimmter Unternehmen verhindern könnte.

Die Briefkastenwerbung erfolgte auch hartnäckig. Hartnäckigkeit im Sinne des § 7 UWG ist gleichzusetzen mit wiederholt, also mindestens zwei Mal, wobei es auf eine entsprechende Belästigungsabsicht des Unternehmens nicht ankommt (Köhler/Bornkamm, § 7, Rn. 102). Hier hat der Kläger nach seinem ersten Schreiben an die Beklagte insgesamt noch acht Exemplare der unerwünschten Werbesendung bekommen, sodass ohne Weiteres von einer „Hartnäckigkeit” auszugehen ist.

Es ist für die Beklagte auch offenkundig nicht unmöglich, das Unterlassungsbegehren des Klägers zu erfüllen. Immerhin ist es seit dem 19. März 2011 zu keiner Zusendung der streitgegenständlichen Werbung mehr gekommen und schon diese Lieferung hatte eher den Charakter eines Ausreißers, da zuvor die letzte Lieferung am 29. Januar 2011 erfolgt war. Dies zeigt, dass die Beklagte sehr wohl über geeignete Maßnahmen verfügt, um den ihr bekannten Willen von Werbeverweigerern umzusetzen.

Der Umstand, dass die Beachtung des Willens des Klägers gegebenenfalls mit höheren Kosten und einem erheblichen organisatorischen Aufwand für die Beklagte verbunden ist, ist unbeachtlich. Eine besonders kostengünstige und effektive Werbung ist jedenfalls kein rechtliches Argument, um sich über das gesetzliche Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG zu erheben (vgl. auch LG Flensburg, a.a.O.).

Auch eine nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche Wiederholungsgefahr ist gegeben. Darunter versteht man die auf Tatsachen gegründete, objektiv ernstliche Besorgnis weiterer Störungen, die in der Regel durch die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung vermutet wird (Palandt/Bassenge, BGB, 70. Auflage, § 1004, Rn. 32). Diese Vermutung ist auch nicht dadurch widerlegt, dass es zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Berufungsverhandlung schon seit mehreren Wochen nicht mehr zu weiteren Verletzungshandlungen gekommen ist. Zum einen reicht das bloße Versprechen der Beklagten, die störende Handlung nicht mehr vorzunehmen, nicht aus; zumindest, wenn es nicht uneingeschränkt, also ohne Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgt ist. Zum anderen ist die Verteilung der Werbesendung „EINKAUF AKTUELL” noch nicht beendet. Jede Woche werden an Tausende Haushalte in Deutschland neue Ausgaben verteilt, auch im Postleitzahlengebiet des Klägers. Dabei kann es durch verschiedenste Gründe zu neuen Verletzungshandlungen kommen: Ein Zusteller passt nicht auf, ein neuer Zusteller wurde nicht eingewiesen usw....”

Ende des Zitats.

Die Deutsche Post prüft Rechtsmittel gegen das Urteil, sagte ein Postsprecher. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Lüneburg der Argumentation der Deutschen Post zugestimmt, dass Kosten und Mühen für eine selektierte Werbezustellung ohne den Aufkleber am Briefkasten zu hoch seien. Das Amtsgericht war der Meinung, dem Anwalt stünde mit dem Aufkleber am Briefkasten ein einfaches Mittel zur Beendigung der Werbezustellung zur Verfügung. Dass er dann überhaupt keine Werbung mehr erhalte, müsse er hinnehmen.

(Aktenzeichen Landgericht Lüneburg 4 S 44/11)

Deutsche Post denkt über Sonderdividende nach

12.12.2011
Briefzentrum Berlin-Zentrum

Briefzentrum Berlin-Zentrum
Foto Deutsche Post AG

Die Kasse der Deutschen Post könnte bald überquellen. „Wenn der Trend der vergangenen Quartale anhält, würde uns das mittelfristig in eine Position bringen, in der wir über überschüssige Liquidität verfügen”, sagte Larry Rosen, Finanzvorstand des Konzerns, der „Financial Times Deutschland” (FTD) am 12. Dezember 2011. Das könnte eine Hochstufung der Bonität zur Folge haben. Anders als für die Staaten der Euro-Zone ist für Konzerne laut FTD ein besseres Rating nicht unbedingt erwünscht. Zwar sichert die bessere Bewertung eine günstigere Finanzierung. Doch die Liquidität muss dann ständig vorgehalten werden, um das bessere Rating zu sichern.

Der Finanzvorstand denke deshalb darüber nach, die Mittel über eine Sonderdividende teilweise an die Aktionäre zurückfließen zu lassen, berichtete die FTD. Außerdem stünden die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen, Investitionen ins laufende Geschäft sowie Zukäufe auf dem Programm. Infrage kämen aber lediglich kleinere, ergänzende Akquisitionen, denn der Konzern sei gut aufgestellt. „Zukäufe machen immer dann Sinn, wenn es Lücken im strategischen Portfolio zu füllen gilt. Das ist bei DHL nicht der Fall. Auf unserer Landkarte gibt es keine weißen Flecken”, betonte Rosen. Trotz Eurokrise und Wirtschaftsprobleme in den USA, blick Rosen zuversichtlich in die Zukunft. „Wir rechnen nicht mit einer globalen Rezession”, sagte er. „Wir sehen zwar eine leichte Abschwächung bei den Volumina im See- und Luftfrachtbereich, Expressgeschäft und Kontraktlogistik werden jedoch weiter solide wachsen.”

Angela Titzrath wird 2012 Personalvorstand bei der Deutschen Post DHL / Appel-Vertrag bis 2017 verlängert

14.12.2011
Angela Titzrath

Angela Titzrath löst 2012 Walter Scheurle als Personalvorstand ab
Foto: Deutsche Post AG

In seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 hat der Aufsichtsrat der Deutschen Post die Bestellung von Angela Titzrath (45) in den Konzernvorstand des weltweit führenden Post- und Logistikkonzerns beschlossen. Titzrath, zurzeit Mitglied der Geschäftsführung der EvoBus GmbH, einem Tochterunternehmen der Daimler AG, wird 2012 die Nachfolge von Personalvorstand und Arbeitsdirektor Walter Scheurle antreten. Scheurle wird nach 12 Jahren erfolgreicher Arbeit als Personalvorstand auf eigenen Wunsch in den Ruhestand treten. Das genaue Datum des Wechsels steht noch nicht fest.

„Der entscheidende Erfolgsfaktor in der Logistik sind die Menschen. Dementsprechend kommt unserem Personalbereich eine ganz besondere Bedeutung für den weiteren Unternehmenserfolg zu”, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post DHL, Frank Appel. „Vor diesem Hintergrund freuen wir uns sehr darüber, dass wir Angela Titzrath für unser Personalressort und als Arbeitsdirektorin gewinnen konnten. Dank ihrer umfangreichen Erfahrungen bringt sie alle Voraussetzungen mit, um uns auf dem Weg zu unserem Ziel, weltweit ein bevorzugter Arbeitgeber zu werden, weiter entscheidend voranzubringen.”

Angela Titzrath ist seit 20 Jahren in unterschiedlichen Führungspositionen innerhalb des Daimler Konzerns tätig. Aktuell ist sie Mitglied der Geschäftsführung der EvoBus GmbH und in dieser Position zuständig für die Bereiche Marketing, Vertrieb und AfterSales. Zugleich ist sie Mitglied des Daimler Bus Vorstands. Davor war sie als Leiterin des Executive Management Developments der Daimler AG verantwortlich für die Gestaltung, Einführung und Steuerung sämtlicher Personalentwicklungsmaßnahmen für das Top Management und Besetzungen im Daimler Konzern weltweit. Zwischen 1991 und 2005 arbeitete Titzrath in verschiedenen Positionen für den Konzern in Deutschland, Italien, Kanada und Spanien. Ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften und in Romanischer Philologie absolvierte sie an den Universitäten Bochum, Perugia (Italien) und Coimbra (Portugal).

Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung das Mandat und den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Frank Appel um 5 Jahre bis zum 31. Oktober 2017 verlängert. Appel gehört seit dem Jahr 2002 dem Vorstand des Unternehmens an und ist seit Februar 2008 Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post DHL.

Bundesnetzagentur zieht positive Bilanz für Wettbewerbsentwicklung im Telekommunikations- und Postbereich

15.12.2011
Logo BNetzADer Wettbewerb hat sich im Bereich der Telefonanschlüsse in den vergangenen Jahren weiter positiv entwickelt. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesnetzagentur in ihrem am 15. Dezember 2011 vorgestellten „Tätigkeitsbericht 2010/2011 Telekommunikation”. Auch die Anschlusszahlen der TV Kabelnetzbetreiber steigen weiterhin. In den vergangenen 2 Jahren hat sich die Zahl der Anschlüsse auf mehr als 3,5 Millionen erhöht. Das entspricht einer Steigerung um über 50 Prozent.

Weitere Ergebnisse für den Telekommunikationsbereich unter „Telekommunikation Oktober bis Dezember 2011”

Entwicklung im Postmarkt
Im Postmarkt war die Gesamtentwicklung von branchenübergreifenden Entwicklungen geprägt. Nach den letzten Auswirkungen der Wirtschaftskrise konnte der Markt insbesondere im Jahr 2011 wieder von einer guten Konjunkturentwicklung profitieren. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesnetzagentur in ihrem ebenfalls am 15. Dezember 2011 veröffentlichten „Tätigkeitsbericht 2010/2011 Post”.

Die Umsätze im Gesamtmarkt lagen im Jahr 2010 bei rund 28 Milliarden Euro. Im lizenzpflichtigen Briefbereich bis 1.000 g hatte die Deutsche Post einen Anteil von 8,1 Milliarden Euro, die Wettbewerber lagen bei 0,9 Milliarden Euro.

Grafik Postmarkt

Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur, zeigte sich bei der Vorstellung des Tätgigkeitsberichts am 15. Dezember erfreut, dass sich der KEP-Markt (Kurier-, Express- und Paketdienste) wirtschaftlich wieder positiv entwickelt hat. „Das Umsatzvolumen betrug im Jahr 2010 insgesamt rund 18,8 Milliarden Euro (2009: 16,4 Milliarden Euro) und für das 1. Halbjahr 2011 lag es bei 9,7 Milliarden Euro. Im Paketmarkt hat sich die Wettbewerbssituation weiter verbessert. Privatkunden nutzen seit geraumer Zeit auch das flächendeckende Angebot von Hermes zusätzlich zum Angebot der Deutschen Post DHL. Es ist weiterhin ein spürbarer Anstieg der Paketmengen zu verzeichnen, da insbesondere der Versandhandel über das Internet stetig zunimmt.”

Umsätze

Dagegen sind nach Kurths Worten im Briefmarkt in den letzten 3 Jahren keine wesentlichen Änderungen der Marktverhältnisse eingetreten. „Im Jahr 2010 betrugen die Umsätze 9,0 Milliarden Euro (2009: 9,2 Milliarden Euro), die Sendungsmengen lagen bei 16,4 Milliarden (2009: 16,3 Milliarden). Der Marktanteil der Wettbewerber konnte sich allerdings umsatzbezogen gegenüber dem Jahr 2009 von 9,3 Prozent auf 10,4 Prozent in 2010 steigern.”

Beschäftigte

Die beiden Tätigkeitsberichte können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.Bundesnetzagentur.de heruntergeladen werden. Falls dort nicht mehr erreichbar, dann hier: Tätigkeitsbericht Post und Tätigkeitsbericht Telekommunikation

Alle Abbildungen: Bundesnetzagentur Tätigkeitsbericht 2010/2011 Post

Bei der Vorstellung der beiden Tätigkeitsberichte meldete sich auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap, zu Wort. Er empfahl der Bundesnetzagentur eine Reduzierung der Regulierung im Bereich Telekommunikation angesichts der Wettbewerbsintensität. Auf dem Briefmarkt dagegen stagniere der Anteil der Post-Konkurrenten während der letzten 3 Jahre bei 10 Prozent. Es sei unübersehbar, dass noch kein funktionierender Wettbewerb bestehe, sagte Haucap. Er beklagte eine Vielzahl institutioneller Wettbewerbshindernisse. So verfüge die Bundesnetzagentur nach dem Postgesetz nicht über ausreichende Ermittlungsbefugnisse, um missbräuchliches Verhalten der Deutschen Post effektiv aufzudecken. Haucap plädierte deshalb für eine Novellierung des Postgesetzes. Besser sei die Situation auf dem Paketmarkt, wo Konkurrenten wie Hermes und UPS der Deutschen Post inzwischen flächendeckend Konkurrenz machen und dabei vom Boom des Internethandels profitieren.

Monopolkommission stellt Sondergutachten „Post 2011: Dem Wettbewerb Chancen eröffnen” vor

15.12.2011
Die Monopolkommission stellte am 15. Dezember 2011 ihr 7. Sondergutachten zur Wettbewerbsentwicklung auf den Postmärkten vor. Das Gutachten trägt den Titel „Post 2011: Dem Wettbewerb Chancen eröffnen”. Die Monopolkommission hat dazu folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Gegenüber dem letzten Post-Sondergutachten aus dem Jahr 2009 stellt die Monopolkommission eine relativ unveränderte Wettbewerbssituation fest. „Der Anstieg der Marktanteile der Wettbewerber auf knapp über 10 Prozent kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wettbewerbsentwicklung auf den Briefmärkten stagnierend ist und dort noch kein funktionierender Wettbewerb besteht”, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap. Für diese stagnierende Wettbewerbsentwicklung sind eine Vielzahl institutioneller Wettbewerbshindernisse verantwortlich. So verfügt die Bundesnetzagentur nach dem Postgesetz nicht über ausreichende Ermittlungsbefugnisse, um missbräuchliches Verhalten der marktbeherrschenden Deutschen Post AG effektiv aufzudecken und dann abzustellen. Die Monopolkommission unterbreitet dazu zahlreiche Vorschläge zur Novellierung des Postgesetzes.

Die Monopolkommission empfiehlt unter anderem die explizite Wiedereinführung der Ex-ante-Entgeltgenehmigungspflicht fur Teilleistungsentgelte der Deutschen Post, da der Zugang zu Teilleistungen der marktbeherrschenden Deutschen Post aufgrund der stagnierenden Sendungsmengen im Briefbereich und der gestiegenen Menge der über den Teilleistungszugang eingelieferten Sendungen als entscheidend für die zukünftige Entwicklung des Wettbewerbs anzusehen ist.

Zudem empfiehlt die Monopolkommission, eine Vorlagepflicht von individuellen Großkundenverträgen der Deutschen Post bei der Bundesnetzagentur einzuführen. Solche individuellen Preisvereinbarungen unterliegen der nachträglichen Kontrolle durch die Bundesnetzagentur. Damit diese ein Verfahren der Entgeltkontrolle einleiten kann, muss sie jedoch über belastbare Hinweise auf ein möglicherweise wettbewerbswidriges Verhalten der Deutschen Post verfügen. Aus eigener Initiative kann sie allerdings keine anderen Verträge als Teilleistungsverträge einsehen.

Die Monopolkommission hat in der Vergangenheit in ihren Sondergutachten wiederholt die Praxis der Entgeltberechnung durch die Bundesnetzagentur im Briefbereich kritisiert und Absenkungen des Portos angemahnt. In ihrem am 15. Dezember vorgelegten Sondergutachten würdigt die Monopolkommission die deutlich erkennbaren Verbesserungen der Entgeltregulierung in diesem Bereich. Zugleich weist die Monopolkommission aber - auch vor dem Hintergrund der jüngeren Berichterstattung in den Medien über die Regulierungspraxis im Briefbereich - erneut darauf hin, dass sie anders als in den Bereichen Strom, Gas und Telekommunikation bei der Postregulierung kein Recht hat, die Akten der Bundesnetzagentur einzusehen. Sie fordert den Gesetzgeber erneut auf, die gesetzliche Grundlage für ein solches Akteneinsichtsrecht fur die Monopolkommission zu schaffen.

Die Monopolkommission weist darauf hin, dass nach heutiger Gesetzeslage die Deutsche Post nicht mehr verpflichtet ist, den Universaldienst zu erbringen. Die Deutsche Post erbringt diesen freiwillig im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie. Die Kosten für diese freiwillig erbrachten Leistungen sollten aus Sicht der Monopolkommission weder Wettbewerbern der Deutschen Post in Rechnung gestellt werden noch zu einer Preiserhöhung führen. Die Monopolkommission empfiehlt daher, die entsprechenden rechtlichen Regelungen zu ändern.

Die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung stellt noch immer ein Wettbewerbshindernis dar. Seit Juli 2010 sind nicht mehr die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post, sondern nur noch Universaldienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist unter anderem, dass der Postdienstleister sich verpflichtet hat, zumindest einen Teilbereich der Universaldienstleistung flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anzubieten. Damit kann faktisch nur die Deutsche Post Universaldienstleistungen umsatzsteuerbefreit anbieten. Die Monopolkommission empfiehlt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auf europäischer Ebene für eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie einsetzt. Art. 132 Abs. 1 lit. a) MwStSystRL, welcher regelt, dass die von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachten Dienstleistungen und dazugehörende Lieferungen von Gegenständen von der Steuer befreit sind, sollte gestrichen werden. Damit würde eine wettbewerblich neutrale Lösung geschaffen, da alle Anbieter für die gleiche Leistung steuerlich gleich behandelt würden, auch dann, wenn sie nur lokal oder regional tatig sind.

Die Monopolkommission spricht sich erneut dagegen aus, im Postsektor einen branchenspezifischen Mindestlohn einzuführen. Der Tarifvertrag über Mindestlöhne für die Branche der Briefdienstleistungen wurde vom Bundesministerium fur Arbeit und Soziales mit einer Verordnung im Dezember 2007 für allgemeinverbindlich erklärt. Diese Verordnung wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Januar 2010 fur unwirksam erklärt. Der überhöhte Mindestlohn für Briefdienstleistungen verhinderte die Entfaltung von funktionsfähigem Wettbewerb auf den Märkten für Briefdienstleistungen und stellte ein Hindernis für den Wettbewerb dar. Aufgrund dieser wettbewerbsbehindernden Wirkung des Postmindestlohns sollte der Gesetzgeber einem möglichen neuen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags über Mindestlöhne nicht nachkommen.

Konzept der Monopolkommission zur Förderung des Wettbewerbs im Postsektor

Entgeltregulierung

Novellierung des Postgesetzes
Das Postgesetz sollte novelliert werden, um die Deutsche Post stärker zu kontrollieren und die Ermittlungsbefugnisse der Bundesnetzagentur zu stärken. Die Monopolkommission unterbreitet folgende Vorschläge:

Bund als Wettbewerbshüter und Anteilseigner

Umsatzsteuerbefreiung fur Universaldienstleistungen

Mindestlohn im Briefsektor

Akteneinsichtsrecht der Monopolkommission bei der Bundesnetzagentur>

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung sowie der Konzentrationsberichterstattung. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Sondergutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Postmärkten untersucht. Die Monopolkommission besteht aus 5 Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. Vorsitzender der Monopolkommission ist der Volkswirt Prof. Dr. Justus Haucap von der Universität Düsseldorf.

Das Sondergutachten der Monopolkommission Nr. 62 gemäß § 44 PostG finden Sie unter http://www.monopolkommission.de/index.php/de/gutachten/sondergutachten/239-sondergutachten-62 oder hier in Form der Bundestagsdrucksache 17/8245 zusammen mit dem Tätigkeitsbericht 2010/2011 Post der Bundesnetzagentur.

Schweizerische Post erhöht Tarife trotz Milliardengewinn

16.12.2011
Logo Schweizerische PostDie Schweizerische Post erwartet für 2011 einen Konzerngewinn in Höhe von knapp 1 Milliarde Schweizer Franken. Nichtsdestotrotz beabsichtigt das staatliche Unternehmen, wichtige Postentgelte zum 1. April 2012 merklich zu erhöhen. Zwar sollen die Tarife für die A- und B-Post-Standardbriefe unverändert bleiben. Umso kräftiger sollen die Preise für Zusatzleistungen und Serviceleistungen verteuert werden.

Das Entgelt für Einschreibebriefe soll von 4 auf 5 Schweizer Franken steigen. Nachnahmesendungen sollen künftig 23 statt bisher 15 Franken kosten. Außerdem ist diese Zusatzleistung künftig nur noch zusammen mit Einschreiben möglich. Nachsendeaufträge beim Umzug verteuern sich von 15 auf 42 Franken. Bei Internetbuchung kostet diese Leistung nur 30 Franken. Wer z.B. während des Urlaubs seine eingehende Briefpost aufbewahren lässt, zahlt am Schalter statt bisher 10 Franken künftig 20 Franken, bei Online-Buchung nur 8 Franken.

Am 15. Dezember 2011 veröffentlichte das Unternehmen folgende Pressemitteilung:

Die Schweizerische Post führt per 1. April 2012 punktuelle Änderungen in ihrem Dienstleistungsangebot ein. Betroffen sind verschiedene Zusatzleistungen und Angebote im Auslandversand sowie Dienstleistungen rund um den Postempfang. Die Änderungen bringen nebst Preiserhöhungen auch Preissenkungen mit sich. Mit den Anpassungen will die Post bei den jeweiligen Dienstleistungen die Kundenorientierung stärken und die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Die meisten betroffenen Dienstleistungen erbringt die Post im Wettbewerb mit Dritten. Einzelne Massnahmen fallen in den Monopolbereich und müssen noch vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigt werden. Die Preise für Einzelbriefe (A- und B-Post) und Inlandpakete bleiben unverändert.

Einige Änderungen betreffen speziell das Privatkundenangebot. So bietet die Post für Privatkunden neu die Zusatzleistung „Sendungsverfolgung” für A-Post-Briefe an. Gegen einen Aufpreis kann dadurch der Weg einer Briefsendung von der Abgabe am Schalter bis zur Zustellung verfolgt werden. Bisher war dies nur bei Einschreibebriefen und bei Paketen möglich. Weiter will die Post die Preise der Zusatzleistungen „Einschreiben”, „Eigenhändig” und „Rückschein” je für Inland- und Auslandsendungen vereinheitlichen. Die Zusatzleistung „Nachnahme” wird teurer und nur noch in Kombination mit „Einschreiben” angeboten. Bei Auslandpaketen werden die Zonen vereinfacht, was zu Preisanpassungen führt.

Im Geschäftskundenangebot wird bei Inlandpaketen und Expresssendungen der Preis für die Zusatzleistung „Signature” angehoben. Bei Auslandspaketen und Kuriersendungen URGENT Business hat die Einführung einer zusätzlichen Preiszone in der Summe eine Preissenkung zur Folge. Massenbriefsendungen ECONOMY nach Deutschland werden deutlich günstiger und dadurch wettbewerbsfähiger. Die Umsatzrabatte für Massenbriefe werden angepasst.

Verbesserungen und neue Preise für Postempfänger
Neu wird der Zugang zu Dienstleistungen rund um den Postempfang (sogenannte Empfängerleistungen für Privat- und Geschäftskunden) auch im Internet möglich sein. Damit haben Postempfänger ab dem 1. April 2012 die Wahl, Nachsendeaufträge, Vollmachten, Postfachdienstleistungen und Unteradressen entweder rund um die Uhr im Internet selbstständig zu verwalten, oder sich am Postschalter beraten und unterstützen zu lassen. Je nach Art des Bezugs bezahlen die Kundinnen und Kunden einen „Preis am Schalter” oder einen im Vergleich dazu ermässigten „Preis im Internet”.

Bei einigen heute defizitären Empfängerleistungen will die Post mit Preisanpassungen eine Kostendeckung erreichen. Die heute sehr günstigen Preise für Nachsendeaufträge - zum Beispiel bei Wohnungswechseln - werden aufwandgerechter gestaltet, indem sie an der Auftragsdauer und der Anzahl erwachsener Personen pro Haushalt ausgerichtet werden. Dabei kommt es je nach Auftragsdauer zu Preiserhöhungen oder -senkungen. Die Preise bleiben auch im internationalen Vergleich noch immer günstig. Eine Verbesserung erfährt die Dienstleistung „Vollmachten”. Kundinnen und Kunden haben künftig einen aktuellen und vollständigen Überblick darüber, wer in ihrem Namen Postgeschäfte erledigen kann. Die Vollmachten können an jedem beliebigen Postschalter und neu auch im Internet eröffnet oder gelöscht werden. Möglich wird dies, weil die Post sämtliche Vollmachten elektronisch erfassen und zentral verwalten wird. Für diese verbesserte Dienstleistung wird neu ein Preis eingeführt. Bei der Postfachzustellung werden spezielle Kundenwünsche wie Zweit- oder Drittpostfächer neu als kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten.

Preisliste

Quelle: Schweizerische Post

Soweit die Pressemitteilung (leicht gekürzt).

Die Schweizerische Post erhofft sich durch die Preiserhöhungen rund 60 Millionen Franken zusätzliche Einnahmen. Konzernsprecher Mariano Masserini erklärte, Entgelte würden nur bei Dienstleistungen erhöht, die defizitär sind.

Kritik kam vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse: „Die Post macht dort happige Aufschläge, wo der Kunde keine Ausweichmöglichkeit hat”, sagte Stefan Vanoni. Auffallend sei, dass Entgelte für Produkte und Leistungen in Bereichen gesenkt würden, wo die Post starker privater Konkurrenz gegenüberstehe, etwa bei Kuriersendungen. Hart kritisierte auch die Stiftung für Konsumentenschutz die Preispolitik der Schweizerischen Post.

Tarifverhandlungen der Deutschen Post und ver.di mit ersten Ergebnissen für die Beschäftigten

21.12.2011

Logo DPDHLIm Ergebnis der 2. Verhandlungsrunde der Lohntarifverhandlungen 2012 haben die Deutsche Post und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine erste Teileinigung erreichen können. Danach werden die tariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die 2011 bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, eine Brutto-Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro bei Vollzeitbeschäftigung erhalten. Diese wird mit dem monatlichen Gehalt im Januar 2012 ausgezahlt und bei den weiteren Verhandlungen entsprechend berücksichtigt.

Darüber hinaus wurden Vereinbarungen für die Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG getroffen. So erhalten vollbeschäftigte Mitarbeiter der Deutschen Post AG in einem aktiven Beamtenverhältnis eine Brutto-Einmalzahlung in Höhe von 230 Euro. Das variable Entgelt für Beamte in 2012 entfällt. Die Vereinbarungen für die Beamten müssen noch durch das Bundesministerium der Finanzen genehmigt werden.

Ausgehend von dem im Oktober 2011 vereinbarten flexiblen und zukunftsweisenden Modell zur Gestaltung und Ermöglichung altersgerechter Arbeit für Tarifbeschäftigte streben die Deutsche Post und ver.di eine vergleichbare Regelung für Beamte an. Beide Seiten nehmen dazu unverzüglich die Verhandlungen für eine postspezifische Altersteilzeitregelung für Beamte auf. Die Tarifverhandlungen werden am 10. Januar 2011 fortgesetzt.

BBD-Chef Florian Gerster fordert schärfere Regulierung der Deutschen Post

22.12.2011
Logo BBDDer Bundesverband Briefdienste e.V. (BBD) forderte die Bundespolitik auf, „klar Position für eine marktgerechte Öffnung des Briefmarktes zu beziehen und dafür die gesetzliche Grundlage zu verbessern”. In einem Brief an die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen Volker Kauder (CDU) und Rainer Brüderle (FDP) kritisiert der BBD, es gebe „13 Jahre nach der ersten Liberalisierung und 4 Jahre nach der vollständigen Marktöffnung noch immer keinen nachhaltigen Wettbewerb im Briefmarkt”. BBD-Chef Florian Gerster schließt sich den Forderungen der Monopolkommission in deren Sondergutachten Post 2011 an und fordert u.a. „eine Veräußerung der vom Bund noch indirekt gehaltenen Deutsche Post Aktien” und „verbesserte Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur”.

Der Brief vom 22. Dezember 2011 im Wortlaut:

Sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende,
der aktuelle Tätigkeitsbericht Post der Bundesnetzagentur sowie das Sondergutachten Post 2011 der Monopolkommission stellen für den Briefmarkt im Jahr 2011 erneut fest: „Die Wettbewerbsentwicklung ist insgesamt stagnierend und es besteht noch kein funktionierender Wettbewerb auf den Briefmärkten.” Bereits in den letzten Jahren haben die wichtigsten wettbewerbspolitischen Beratungsorgane des Bundes immer wieder auf diese Fehlentwicklung im Briefbereich hingewiesen, ohne dass sich maßgebliche Verbesserungen eingestellt haben.

Im Jahr 2001 urteilte die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten Post: „Das Ziel des Postgesetzes, einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf den Märkten des Postwesens herzustellen, wurde auch in diesem Berichtszeitraum nicht erreicht. (...) Die marktbeherrschende Stellung der Deutschen Post besteht unverändert fort.” Im Jahr 2005 kam die Monopolkommission zu dem Schluss: „Auf den Märkten des Postwesens existiert acht Jahre nach In-Kraft-Treten des Postgesetzes kein chancengleicher und funktionsfähiger Wettbewerb. Das eigentliche Ziel des Postgesetzes wurde damit auch im Jahr 2005 nicht erreicht.”

Dreizehn Jahre nach der ersten Liberalisierung und vier Jahre nach der vollständigen Marktöffnung gibt es noch immer keinen nachhaltigen Wettbewerb im Briefmarkt. Rund 650 Konkurrenten der Deutschen Post AG erreichen rund 10 Prozent Marktanteil. Diese enttäuschende Entwicklung ist das Ergebnis unzureichender Regulierung, der unzureichenden und verspäteten Umsatzsteueranpassung und der Behinderung durch den rechtswidrigen Postmindestlohn. Noch schwerer wiegt, dass der Bund als Anteilseigner und Regulierer der Deutschen Post AG sie nicht daran gehindert hat, ihre absolute Marktmacht im Briefmarkt in die der Zustellung vorgelagerten Produktionsstufen auszudehnen. Die Deutsche Post verfügt auch dort aufgrund ihrer vertikalen Integration und ihrer Finanzkraft über eine Marktmacht, die Wettbewerb nachhaltig behindert und potentielle Konkurrenten von Investitionen abgeschreckt. Zusätzlich ist zu beobachten, dass die Deutsche Post AG mit Konzerntöchtern - wie Williams Lea - missbräuchliche Umgehensstrategien verfolgt, um die Preise der Wettbewerber zu unterbieten und diese damit vom Markt zu verdrängen.

Der fragile Briefmarkt ist auf eine effektive Kontrolle der Marktbeherrscherin durch die zuständigen Behörden angewiesen. Denn grundsätzlich bietet der Briefmarkt mit einem Umfang in Höhe von 9 Milliarden Euro Umsatz und 16,4 Milliarden Sendungen ausreichend Potential für vielfältigen Wettbewerb verschiedener Anbieter. Bisher wurde das wettbewerbsbehindernde und missbräuchliche Verhalten der DPAG durch die Regulierung nicht ausreichend unterbunden.

Der Bund ist aufgerufen, klar Position für eine marktgerechte Öffnung des Briefmarktes zu beziehen und dafür die gesetzliche Grundlage zu verbessern. Der Bundesverband Briefdienste fordert daher:

Wir bitten Sie herzlich um Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen für die Festtage und für das Jahr 2012 alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Gerster
Vorsitzender des Bundesverband Briefdienste e.V.

Der Financial Times Deutschland sagte Gerster, der mittlerweile gerichtlich gestoppte Post-Mindestlohn habe „Hunderte Millionen Euro an geplanten Investitionen im Briefmarkt verhindert und über 19.000 lizenzpflichtige Arbeitsplätze vernichtet”. Mit Blick auf die Staatsbeteiligung an der Deutschen Post forderte er: „Die Politik ist aufgerufen, ihre Doppelfunktion als Regulierer und dominanter Mitspieler auf den Brief- und Paketmärkten so schnell wie möglich aufzugeben.”

Internationales Mailgeschäft: Swiss Post und La Poste vereinbaren Joint Venture

22.12.2011
Logo SwissPostDie Swiss Post International (Swiss Post) sowie die französische La Poste Global Mail (La Poste) wollen im internationalen Mailgeschäft kooperieren und ein Joint Ventures gründen, das von den Verwaltungsräten beider Firmen bereits genehmigt ist.

Die Schweizerische Post teilte am 21. Dezember 2011 mit:

Die französische La Poste und die Schweizerische Post, zwei der bedeutendsten europäischen Postdienstleister, beabsichtigen ihre jeweiligen grenzüberschreitenden Aktivitäten im Mailbereich zusammenzulegen, um ihr internationales Mailgeschäft auszubauen und weiterzuentwickeln. Das geplante Joint-Venture könnte im Laufe des Jahres 2012 seine Tätigkeit aufnehmen. Es würde zu gleichen Teilen im Eigentum von La Poste und der Schweizerischen Post stehen und zu den wichtigsten Akteuren in diesem Sektor gehören. Das von den Verwaltungsräten der beiden Unternehmen bereits genehmigte Joint Venture steht unter dem Vorbehalt des Erhalts aller erforderlichen regulatorischen Genehmigungen.

Das internationale Mailgeschäft ist ein dynamischer Markt, dessen weltweite Umsätze für das Jahr 2010 auf über CHF 12 Milliarden geschätzt werden. Um ihre Aktivitäten in diesem Sektor auszubauen und weiterzuentwickeln, haben sowohl La Poste (La Poste Global Mail) als auch die Schweizerische Post (Swiss Post International) in den letzten Jahren ihre internationale Präsenz durch Tochterunternehmen und Kooperationen an wichtigen internationalen Mailmärkten wie den USA, Grossbritannien, Kontinentaleuropa und Asien verstärkt.

Das internationale Mailgeschäft der beiden Unternehmen ergänzt sich sowohl geografisch als auch im Hinblick auf ihr Produktangebot. Ausserdem streben beide danach, globale Lösungen für Unternehmen anzubieten, die sich am internationalen Markt entwickeln möchten.

Durch die Kombination ihrer Erfahrung und ihrer Netzwerke im grenzüberschreitenden Mailgeschäft können La Poste und die Schweizerische Post ihre internationalen Kunden noch besser bedienen und ihre Geschäftsdynamik sowie den Wert ihrer Investitionen im Ausland stärken. Das neue Unternehmen wird durch das Angebot an qualitativ hochwertigen Lösungen, die den wachsenden Bedürfnissen ihrer Kundenbasis gerecht werden, neue Kunden anziehen können.

Das geplante Joint Venture vereinigt die Stärken und Werte von La Poste und der Schweizerischen Post und wird zwei Geschäftssitze in Paris und Bern haben. Das neue Unternehmen verbindet alle grenzüberschreitenden Aktivitäten im Mailgeschäft von La Poste und der Schweizerischen Post, mit Ausnahme des ein- und ausgehenden grenzüberschreitenden Mailgeschäfts von La Poste in Frankreich und der Schweizerischen Post in der Schweiz. Der postalische Universaldienst von La Poste in Frankreich und der Schweizerischen Post in der Schweiz ist vom Joint Venture nicht betroffen. Das Joint Venture steht unter dem Vorbehalt, dass alle erforderlichen regulatorischen Genehmigungen erteilt werden.

Zitate

„La Poste und die Schweizerische Post bestätigen ihre Absicht, als führendes Unternehmen auf dem internationalen Mailmarkt ihre Kunden und Partner bei deren Entwicklung auf der ganzen Welt zu begleiten”, erklärt Jean-Paul Bailly, Präsident der Groupe La Poste.

„Beide Partner ergänzen sich sowohl aus geografischer Sicht als auch im Hinblick auf ihr Marktangebot. Daher wird das neue Unternehmen ihren internationalen Kunden die besten verfügbaren Lösungen im Mailgeschäft anbieten können”, betont Jürg Bucher, Konzernleiter der Schweizerischen Post.

Stärkere Ausrichtung auf Kernmärkte
Um im Wettbewerb zu bestehen, richtet sich die Post künftig noch konsequenter auf ihre vier Kernmärkte aus. Der Verwaltungsrat hat deshalb entschieden, den Konzernbereich Swiss Post International (SPI) aufzuteilen. SPI ist mit seinen Angeboten im grenzüberschreitenden und internationalen Brief- und Paketversand bislang auf zwei Märkten (Kommunikation und Logistik) tätig. Neu wird das Kurier-, Express- und Paket-Geschäft per 1. Januar 2012 PostLogistics zugeordnet. Die restlichen SPI-Teile, darunter das Briefgeschäft, werden vorerst als organisatorische Einheit PostMail zugeteilt. Operativ bleibt die Führung der SPI-Einheiten bis zum 30. Juni 2012 beim bisherigen Leiter Jean-Pierre Streich. Mittelfristig kann die Schaffung neuer Synergien zu einem Abbau von Stellen führen. Dabei wird die Post wie üblich ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und alles unternehmen, um Entlassungen zu vermeiden. Für die Kundinnen und Kunden von SPI hat die Aufteilung keine Auswirkungen.

Hintergrundinformationen
GROUPE LA POSTE
Groupe La Poste ist ein multinationaler Konzern mit 4 Haupttätigkeitsfeldern: Mailgeschäft, Paketexpress, Bankgeschäft und die Einzelhandelsmarke La Poste. Im Jahr 2010 erwirtschaftete Groupe La Poste einen Umsatz von 20,9 Milliarden Euro und beschäftigte über 276 000 Mitarbeitende. Jedes Jahr kommen über 45 Millionen Menschen und 3,5 Millionen Geschäftskunden in die 17.000 Geschäftsstellen von La Poste. Pro Jahr werden von La Poste über 27 Milliarden Sendungen sortiert und ausgeliefert. Im Einklang mit ihren Werten, ihrem öffentlichen Dienstleistungsauftrag und unterstützt durch das Engagement ihrer Mitarbeitenden im Postdienst, strebt die Groupe La Poste danach, bis 2015 ein führender europäischer Anbieter lokaler Post- und Finanzdienstleistungen zu werden.
www.laposte.fr/legroupe

LA POSTE GLOBAL MAIL
Die 1995 gegründete La Poste Global Mail (International Mail Division von La Poste) ist ein grenzüberschreitender Dienstleister im Mailgeschäft mit einem jährlichen Umsatz von über 700 Millionen Euro. La Poste Global Mail ist mit Tochterunternehmen in Frankreich, den USA, Grossbritannien und Deutschland und mit einer Verkaufsorganisation, die über 20 Länder betreut, an den wichtigsten ausländischen Mailmärkten vertreten. La Poste Global Mail bedient über 170 Länder über direkte Routen und beschäftigt in Frankreich und im Ausland über 800 Mitarbeitende. Das Unternehmen strebt danach, für französische und internationale Kunden der Partner der Wahl für den grenzüberschreitenden Brief- und Kleinwarenversand und das Customer Relationship Management zu werden.

DIE SCHWEIZERISCHE POST
Die Schweizerische Post ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und steht im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Konzern beschäftigt 61.500 Mitarbeitende, von denen 7.700 im Ausland arbeiten. Im Jahr 2010 erwirtschaftete der Konzern einen Betriebsertrag von insgesamt 8,7 Milliarden Schweizer Franken und ein Betriebsergebnis von 930 Millionen Schweizer Franken. Rund 14 Prozent des Betriebsertrags wurden im Ausland erwirtschaftet. Im Inlandsgeschäft transportiert die Schweizerische Post jedes Jahr 2,4 Milliarden adressierte Briefe, 1,3 Milliarden unadressierte Sendungen, 1,4 Milliarden Zeitungen und über 100 Millionen Pakete, und sie ist eine wichtige Akteurin im schweizerischen Retailgeschäft.
www.post.ch

SWISS POST INTERNATIONAL
Die Swiss Post International Holding Ltd. wurde 1996 als 100-prozentige Konzerngesellschaft der Schweizerischen Post gegründet. Die Geschäftseinheit beschäftigt 1.250 Mitarbeitende in den USA, in 12 europäischen Ländern und 4 asiatischen Grossstädten. Im Jahr 2010 erwirtschaftete sie einen Betriebsertrag von 788 Millionen Schweizer Franken und ein Betriebsergebnis von 49 Millionen Schweizer Franken. Swiss Post International bietet eine spezialisierte Palette von grenzüberschreitenden Postprodukten und branchenspezifischen Lösungen für ihre internationalen Geschäftskunden sowie für Privat- und Geschäftskunden in der Schweiz.
www.swisspost.com

TNT Post und Deutsche Telekom wollen gemeinsam Geschäftspost ausliefern und De-Mail-Kunden identifizieren

22.12.2011
Niek Jan van Damme Mario Frusch

Niek Jan van Damme, Sprecher der Geschäftsführung Telekom Deutschland, (li)
und Mario Frusch, CEO von TNT Deutschland,
wollen mit ihren Unternehmen gemeinsam für Großkunden Geschäftspost ausliefern
Fotos: Deutsche Telekom und TNT Post Deutschland

Die Deutsche Telekom und TNT Post Deutschland, die Tochter der niederländischen PostNL, wollen 2012 gemeinsam den hybriden Versand von Geschäftspost für Großkunden übernehmen: Elektronisch als De-Mail bei der Telekom eingelieferte Sendungen an Empfänger ohne De-Mail-Adresse will die Telekom von TNT Post als gedruckte und kuvertierte Briefsendungen den Empfängern zustellen lassen. Eine TNT-Sprecherin bestätigte die Pläne gegenüber ONEtoONE.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) erfahren hat, will TNT Post mit mehreren Partnern für die Deutsche Telekom die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung von Telekom-Kunden übernehmen, die sich für De-Mail der Telekom anmelden. Telekom hat damit eine Alternative zum Postidentverfahren der Deutschen Post gefunden. Die Deutsche Post weigert sich bekanntlich, ihren E-Postbrief-Konkurrenten das Postident-Verfahren für die Identifizierung von De-Mail-Kunden zur Verfügung zu stellen. Eine De-Mail-Identifizierung soll auch in den Hermes-Paketshops möglich sein. Die Telekom selbst will die Identifizierung auch in ihren T-Shops anbieten.

Schlusskurs der Post-Aktie

Der Schlusskurs der Deutsche Post-Aktie (WKN 555200) lag bei Börsenschluss am 30. Dezember 2011 bei 11,88 Euro.